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   OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06   

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https://dejure.org/2007,4755
OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06 (https://dejure.org/2007,4755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 6 WF 360/06 (https://dejure.org/2007,4755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 6 WF 360/06 (https://dejure.org/2007,4755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Einigungsgebühr bei einem wechselseitigen Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen eines Prozessvergleichs; Beseitigung einer rechtlichen Unsicherheit durch einen Vergleichsvertrag; Ermittlung des Wertunterschiedes der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 o; ; BGB § 127 a; ; VAHRG § 3 c; ; RVO § 1246 Abs. 3; ; RVO § 1247 Abs. 3a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000
    Voraussetzungen der Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2007, 230
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 27.11.1990 - 9 WF 235/89
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06
    Dieser Entscheidung sowie auch denjenigen des OLG Saarbrücken vom 27.11.1990 (JurBüro 1991, 378) und des OLG Zweibrücken vom 6.10.1982 (JurBüro 1983, 226) lagen jeweils Vereinbarungen der Parteien zugrunde, in denen nicht nur ein einseitiger Verzicht einer Partei erklärt wurde, sondern weitere Umstände hinzutraten, die es aus Sicht der Gerichte gerechtfertigt erscheinen ließ, eine Vergleichs- bzw. eine Einigungsgebühr zuzusprechen.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 WF 104/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anfall einer Einigungsgebühr bei vereinbartem Verzicht auf

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06
    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschluss vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1982 - 2 WF 39/82
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 6 WF 360/06
    Dieser Entscheidung sowie auch denjenigen des OLG Saarbrücken vom 27.11.1990 (JurBüro 1991, 378) und des OLG Zweibrücken vom 6.10.1982 (JurBüro 1983, 226) lagen jeweils Vereinbarungen der Parteien zugrunde, in denen nicht nur ein einseitiger Verzicht einer Partei erklärt wurde, sondern weitere Umstände hinzutraten, die es aus Sicht der Gerichte gerechtfertigt erscheinen ließ, eine Vergleichs- bzw. eine Einigungsgebühr zuzusprechen.
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 6 WF 100/11

    Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Zwar entsteht nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 29.3.2007 - 6 WF 91/07, vom 8.1.2007 - 6 WF 171/06, und vom 25.1.2007 - 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f)) beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich in den Fällen, in denen der Ausgleichspflichtige und die Höhe des Ausgleichsanspruchs feststehen, keine Einigungsgebühr.
  • OLG Köln, 14.05.2008 - 10 WF 90/08

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs über den

    Darüber hinausgehend bejaht das Oberlandesgericht Nürnberg die Entstehung der Einigungsgebühr auch dann, wenn zwar die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht jedoch die Höhe des Ausgleichs oder seine Durchführung überhaupt (im konkreten Fall weil eine Billigkeitsregelung nach § 1587c BGB im Raum stand; ebenso wohl Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., VV 1000 Rn. 26, sowie das Oberlandesgericht Hamm FamRB 2007, 171 f., und im Verfahren 6 WF 91/07, zitiert bei juris).
  • OLG München, 12.01.2012 - 11 WF 2265/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die

    Die Oberlandesgerichte Koblenz (AGS 2008, 445), Köln (NJW 2009, 237), Hamm (OLGR Hamm 2007, 230 und Beschluss vom 29.03.2007 - 6 WF 91/07 - nur in "Juris" veröffentlicht), Düsseldorf (JurBüro 2008, 195 und AGS 2008, 248), Naumburg (AGS 2009, 222) und Zweibrücken (MDR 2009, 1314) sowie das Kammergericht (JurBüro 2010, 359 = AGS 2010, 325) bejahten den Anfall der Einigungsgebühr dann, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung die Höhe der Ausgleichsansprüche, die Person des Ausgleichsberechtigten oder der Umfang eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs noch nicht feststand.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    In diesen Fällen wird eine Einigungsgebühr schon deshalb nicht anfallen, weil im Zeitpunkt der beiderseitigen Verzichtserklärung weder Streit noch Ungewissheit über Ausgleichsberechtigung und -höhe bestanden hat (vgl. OLG Hamm, OLGR 2007, 230).
  • OLG Dresden, 10.02.2009 - 20 WF 80/09

    Einigungsgebühr; Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Gerade dies setzt die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung (OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 639; OLG Karlsruhe, OLGReport 2007, 72; OLG Hamm, OLGReport 2007, 230, 231, wo auch der hiesigen vergleichbare andere Konstellationen erörtert werden) indessen voraus.
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 6 WF 91/07

    Kein Anfallen einer Einigungsgebühr durch bloße Erklärung des Verzichts auf

    Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unterscheidet sich also von den vorgenannten, da hier ausschließlich ein Verzicht erklärt worden ist und zuvor weder Streit zwischen den Parteien noch eine irgendwie geartete Ungewissheit bestanden hatte (so bereits Senatsbeschlüsse vom 8.1.2007, Az. 6 WF 171/06 und vom 25.1.2007, Az. 6 WF 360/06; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.8.2006, FuR 2006, 573, 574 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Eine Einigungsgebühr fällt bereits deshalb nicht an, weil weder Streit noch Ungewissheit über die Ausgleichsberechtigung und -höhe bestand (vgl. OLG Hamm, OLGR 2007, 230).
  • OLG Köln, 29.02.2008 - 4 WF 5/08

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Fall eines vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Allerdings sollte mit der Einschränkung bzgl. des Verzichts und des Anerkenntnisses verhindert werden, dass von vornherein aussichtslose Fälle rechtshängig und dann durch Vergleich/Verzicht beendet werden (vgl. z. B. BGH, FamRZ 2007, 1096; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1832; OLG Nürnberg NJW 2007, 1071; OLG Hamm OLG-R 2007, 230; OLG Karlsruhe NJW 2007, 1072; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 219, 231 und 2006, 637; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1473).
  • OLG Koblenz, 09.11.2007 - 13 WF 892/07

    Entstehung der Vergleichsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Einigungsgebühr in den Fällen zu versagen ist, in denen die Parteien wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet haben, obgleich zuvor die Höhe des auszugleichenden Betrages geklärt war und auch Gründe für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht ersichtlich waren (so OLG Hamm, OLG-R 2007, 230 sowie Beschluss des OLG Hamm vom 29.3.2007 - 6 UF 91/07 - recherchiert unter juris).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2009 - 5 WF 247/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei Verzicht auf Durchführung des

    Soweit allerdings - wie im vorliegenden Fall - der Verzicht im Hinblick darauf vereinbart wird, dass sich nach erteilten Auskünften nur ein geringer Ausgleichsbetrag ergeben hat, geht die überwiegende Meinung dahin, eine Einigungsgebühr entstehe nicht, zumal beim bisherigen "Einmalausgleich" nach § 1587b BGB a. F. letztlich immer nur eine Partei verzichtet (OLG Hamm, Beschlüsse vom 29.03.2007, 6 WF 91/07, vom 08.01.2007, 6 WF 171/06, und vom 25.01.2007, 6 WF 360/06, OLGR 2007, 230 f.; in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, 8 WF 104/06, FamRZ 2007, 232; OLG Karlsruhe, 16 WF 108/06, FamRZ 2007, 843.
  • AG Emmerich, 04.10.2007 - 11 F 67/07

    Anfallen einer Einigungsgebühr bei einer Vereinbarung der Parteien zum Ausschluss

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 10 WF 2/11

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich

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