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   OLG Hamm, 10.10.1995 - 9 U 94/95   

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https://dejure.org/1995,12240
OLG Hamm, 10.10.1995 - 9 U 94/95 (https://dejure.org/1995,12240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.1995 - 9 U 94/95 (https://dejure.org/1995,12240)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 9 U 94/95 (https://dejure.org/1995,12240)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 1995, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.02.2009 - III ZR 225/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Das Berufungsgericht ist - unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 21. Januar 1982 (III ZR 80/81, VersR 1982, 299; siehe auch OLG Karlsruhe VersR 1976, 346; OLG Hamm OLGR 1995, 268, 269; Thüringisches OLG ZfS 2001, 11, 12; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 99; OLG Brandenburg LKV 2005, 40) - davon ausgegangen, dass eine Streu- und Räumpflicht eine allgemeine Glättebildung und nicht nur das Vorhandensein vereinzelter Glättestellen voraussetzt.
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 11 U 120/22

    Umfang der Streu- und Räumpflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft bei

    Die für die Sicherung des Fahrbahnverkehrs aufgestellten Erfordernisse (Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit des Fahrbahnbereiches) gelten indes nicht für den Schutz des die Fahrbahn überquerenden Fußgängerverkehrs (OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995, 9 U 94/95, juris).

    Belebt und unentbehrlich im vorgenannten Sinne sind grundsätzlich solche Passagen, an denen eine Fahrbahnüberquerung mangels anderer Möglichkeiten stattfinden muss und ständig erheblicher Fußgängerverkehr herrscht (OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1994, 9 U 94/95, juris, m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2012 - 4 U 151/11

    Streupflicht nicht bei jeder bedeutenden Straße am Flussufer

    Dies überstiege einen zumutbaren Aufwand (OLGR Hamm 1995, 268).
  • LG Münster, 02.05.2012 - 8 O 519/11

    Gemeinde haftet trotz Delegierung der Streupflicht für Sturz auf nicht von Schnee

    Bei der Beurteilung, ob ein Fußgängerüberweg in diesem Sinn vorliegt, ist im Hinblick auf die Winterwartung nicht in erster Linie auf die Verkehrsbedeutung und die Gefährlichkeit des Fahrbahnbereiches, also die für die Sicherung des Fahrverkehrs aufgestellten Erfordernisse abzustellen(OLG Hamm, Urt. v. 10.10.1995, Az. 9 U 94/95 Rdnr. 6 zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2002 - 2 U 47/01

    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Gebietskörperschaft aus Amtshaftung für

    Es kommt darauf an, ob gerade der von der Klägerin benutzte Überweg von Fußgängern ständig stark frequentiert wird und nicht darauf, ob insgesamt in der Umgebung reger Fußgängerverkehr herrscht (vgl. auch OLG Hamm, ZfS 1996, 9/10).
  • OLG Hamm, 25.07.2018 - 11 U 63/18

    Umfang der Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Reinigung des Gehwegs einer

    Die für die Sicherung des Fahrbahnverkehrs aufgestellten Erfordernisse (Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit des Fahrbahnbereiches) gelten indessen nicht für den Schutz des die Fahrbahn nutzenden Fußgängerverkehrs (OLG Hamm, Urt. v. 10.10.1995, 9 U 94/95, Tz.6, zitiert nach juris).
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