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   OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08   

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https://dejure.org/2009,16029
OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08 (https://dejure.org/2009,16029)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.03.2009 - 7 U 701/08 (https://dejure.org/2009,16029)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. März 2009 - 7 U 701/08 (https://dejure.org/2009,16029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 37 SGB VI, 116 SGB X
    Vorgezogene Altersrente für unfallbedingt schwerbehinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Übergang auf den Sozialversicherungsträger bei Zahlung einer vorgezogenen Altersrente für unfallbedingt schwerbehinderte Menschen

  • Judicialis

    SGB VI § 37; ; SGB X § 116

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 37; SGB X § 116
    Gesetzlicher Übergang auf den Sozialversicherungsträger bei Zahlung einer vorgezogenen Altersrente für unfallbedingt schwerbehinderte Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Jena 2009, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85

    Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08
    Auch die Altersrente, die schwerbehinderte Menschen zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr beziehen - § 37 SGB VI - wird zum Ausgleich unfallbedingter Erwerbseinbußen geleistet und ist deshalb kongruent im Sinne von § 116 SGB X. (Fortführung von BGH VI ZR 64/85 vom 11.03.1986 = NJW 1986, 2762 = VerR 1986, 812).

    Diese Lücke habe er durch eine Entscheidung vom 11.03.1986 (BGH Urt. v. 11.03.1986, VI ZR 64/85, NJW 1986, 2762 ff.) geschlossen und eine Kongruenz bejaht.

    Demgegenüber bejaht der Bundesgerichtshof eine Kongruenz (und nimmt daher einen Forderungsübergang kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger gemäß § 116 SGB X bzw. § 1542 RVO an) bzw. verneint eine Anrechnung, wenn der Verletzte unfallbedingt das sog. vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte nach § 37 SGB VI bzw. § 1248 Absatz 1, 2. Alternative RVO in Anspruch nimmt (BGH VersR 1986, 812; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

    Der Bundesgerichtshof, dem der erkennende Senat darin folgt, führt dazu aus, dass dieses eine Fürsorgeleistung darstelle und nicht allein wegen Erreichens der Altersgrenze gezahlt werde, sondern zum Ausgleich unfallbedingter Erwerbseinbußen; das Erfordernis einer gesundheitlichen Schädigung gebe dem vorgezogenen Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung gerade das Gepräge (BGH VersR 1986, 812; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08
    Der Bundesgerichtshof habe am 10.11.1981 entschieden, dass die allgemeine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und die vorgezogene ab dem 63. Lebensjahr jeweils keine kongruenten Leistungen seien (BGH Urt. v. 10.11.1981, VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 ff.).

    Für diesen Fall - der hier nicht vorliegt - bejaht der Bundesgerichtshof eine Anrechnung dieser allgemeinen vorgezogenen Altersrente auf den Schadensersatzanspruch für den Verdienstausfall (BGH VersR 1982, 166; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

    Seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet ihn dazu auch nicht (BGH Urt. v. 10.11.1981, VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 ff.; OLG Bamberg, NZV 1996, 316 ff.).

  • OLG Bamberg, 11.07.1995 - 3 U 214/93

    Unfall; Altersruhegeld; Rentenversicherung; Schwerbehinderung

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08
    Sie ist daher sachlich kongruent im Sinne von § 116 SGB X. Daher ist ein Forderungsübergang nach § 116 SGB X gegeben (ebenso OLG Bamberg, NZV 1996, 316 ff.).

    Seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet ihn dazu auch nicht (BGH Urt. v. 10.11.1981, VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 ff.; OLG Bamberg, NZV 1996, 316 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2008 - L 2 R 144/07

    Verpflichtung zur Spontanberatung i.S.d. § 115 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Sechstes

    Auszug aus OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08
    Gerade wegen der Unfallfolgen soll ihm die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, die typischerweise höher ist als die allgemeine Altersrente (LSG Niedersachsen-Bremen, NZS 2009, 51), zustehen.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Jena 2009, 569 abgedruckt ist, hat angenommen, dass der H. zustehende Schadensersatzanspruch aus § 842 BGB gemäß § 116 Abs. 1 SGB X auf die Klägerin übergegangen sei.
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