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OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 434 439 440 325
Kein Rechtsmangel des Grundstückskaufvertrages bei unklarem Mietvertragsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- OLG-Report Köln 1995, 163
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.11.1991 - V ZR 139/90
Rechtsmängelhaftung des Grundstücksverkäufers
Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Das Bestehen eines Mietverhältnisses ist wegen der Schutzvorschrift des § 571 BGB grundsätzlich ein Rechtsmangel, den der Verkäufer nach § 439 Abs. 1 BGB nur dann nicht zu vertreten hat, wenn und soweit der Käufer dieses Recht beim Abschluß des Kaufes kennt (so BGH NJW 1992, 905 ).Kennt der Käufer dagegen nur den ursprünglichen Mietvertrag und nicht auch eine nachträglich abgeschlossenen Verlängerungsvereinbarung, so stellt dies einen Irrtum über den tatsächlichen Umfang des Rechts dar mit der Folge, daß § 439 BGB insoweit nicht eingreift (so BGH NJW 1992, 905 m.w.N.).
- BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und …
Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Hinsichtlich des Klageantrags zu 2) (Feststellung) kommt ein Grundurteil ohnehin schon wesensmäßig nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1990, 906 [907]; BGH NJW 1988, 1984 ). - OLG Oldenburg, 29.01.1970 - 5 Wx 1/70
Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Ein solcher unwiderleglich vermuteter Verzicht setzt positive Kenntnis des Rechtsmangels im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraus, fahrlässige Unkenntnis, aber auch die bloße Kenntnis der einen Rechtsmangel begründenden tatsächlichen Verhältnisse reicht nicht aus; es muß vielmehr hinzukommen, daß der Käufer auch die rechtlichen Folgen der ihm bekannten Tatsachen kennt (BGH NJW 1970, 713 [714]; NJW 1990, 1107 [1108]). - BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88
Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab …
Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Hinsichtlich des Klageantrags zu 2) (Feststellung) kommt ein Grundurteil ohnehin schon wesensmäßig nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1990, 906 [907]; BGH NJW 1988, 1984 ). - BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88
Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung
Auszug aus OLG Köln, 03.02.1995 - 19 U 91/94
Denn die bewußte Risikoübernahme stellt sich unter dem Blickwinkel des § 439 BGB ebenfalls als Verzicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche dar (…BGH NJW 1970, aaO. Ziff. 3; BGH NJW 1990, 1106 [1108].).
- BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13
Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen …
Denn die Wohnanlage erfährt jedenfalls bei einer Vergrößerung um eine weitere Wohneinheit typischerweise eine intensivere Nutzung, mit der eine erhöhte Aus- und Abnutzung verbunden ist (vgl. BayObLG, ZMR 2004, 925 f.; OLG Hamm, NZM 1998, 873; OLGR Köln 1995, 163, 164, jeweils mwN).