Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99   

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https://dejure.org/2000,2829
OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99 (https://dejure.org/2000,2829)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.09.2000 - 11 U 261/99 (https://dejure.org/2000,2829)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. September 2000 - 11 U 261/99 (https://dejure.org/2000,2829)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Architektenhonorar; Teilurteil; Erledigung einer entscheidungsreifen Klage; Verzögerung ; Grober Nachlässigkeit ; Verspätungsvorschriften; Honoraranspruch; Schadensersatzanspruch; Widerklage ; Präklusionsvorschriften

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Sachverständigen im Honorarprozeß des Architekten; Aufrechnung mit Gegenansprüchen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Honorarforderung und Gegenansprüche abzurechnen: Aufrechnung oder Verrechnung? (IBR 2001, 381)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 460 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 96/95

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Dieses Fragerecht der Partei besteht unabhängig von dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, bei einem erläuterungsbedürftigen schriftlichen Gutachten nach § 411 Abs. 3 ZPO das Erscheinen des Sachverständigen anzuordnen (BGHZ 6, 398, 400; NJW 1996, 788; 1997, 802; NJW-RR 1987, 339, 340; 1997, 1487, 1488).

    Der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen darf auch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er sei verspätet oder rechtsmissbräuchlich gestellt worden (BGHZ 24, 9, 14; BGH NJW-RR 1997, 1487, 1488).

    Die Zurückweisung eines solchen Antrags wegen Verspätung kommt - auch wenn er erst nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten und kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eingegangen ist - nicht in Betracht, wenn seine Zulassung im Hinblick auf das in Aussicht genommene Teilurteil nicht zu einer Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits insgesamt führen würde (BGH NJW-RR 1997, 1487, 1488).

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Die Prüfung der Mängelrügen des Klägers ist durch den vom Landgericht verkündeten Beweisbeschluss bereits vorbereitet (zur Beweislast vgl. BGH BauR 1999, 1319, 1323).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1973 - 21 U 143/72

    Aufrechnung oder Verrechnung bei § 635 BGB?

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Die Gegenansicht, wonach diese Betrachtungsweise nur zutreffen soll, wenn der Besteller die mangelhafte Werkleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt (vgl. etwa OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat -, BauR 1974, 203 ff.; - 22. Zivilsenat - NJW-RR 1999, 244; Ingenstau/Korbion, 13. Auflage, VOB/B § 13 Rn. 800), überzeugt nicht.
  • BGH, 09.12.1971 - VII ZR 211/69

    "Allgemeine Vertragsbestimmungen" - Haftungsbeschränkung des Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Der Bundesgerichtshof hat sich zu den maßgeblichen Gesichtspunkten bisher nicht klar und widerspruchsfrei geäußert (vgl. BGH BauR 1972, 185, 187 f.; 1976, 285, 286; 1978, 224, 226; 1982, 290, 291 f.; 1994, 403 f.; NJW 1987, 645, 647; 1992, 317, 318).
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Die Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB) muss nicht ausdrücklich abgegeben werden; es reicht aus, wenn der Aufrechnungswille ausreichend klar erkennbar wird (vgl. BGHZ 26, 241; BVerfG, NJW-RR 1993, 764, 765; Palandt/Heinrichs, 59. Auflage, § 388 Rn. 1); bei Unklarheiten darf das Gericht jedenfalls das Vorliegen einer Aufrechnung nicht ohne Hinweis auf deren Notwendigkeit zum Erreichen des erkennbar erstrebten Prozesszieles verneinen (vgl. BVerfG a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 39/98

    Aufrechenbarkeit von Zahlungsansprüchen des Bauherrn gegen Architektenhonorar

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Die Gegenansicht, wonach diese Betrachtungsweise nur zutreffen soll, wenn der Besteller die mangelhafte Werkleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt (vgl. etwa OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat -, BauR 1974, 203 ff.; - 22. Zivilsenat - NJW-RR 1999, 244; Ingenstau/Korbion, 13. Auflage, VOB/B § 13 Rn. 800), überzeugt nicht.
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Der Bundesgerichtshof hat sich zu den maßgeblichen Gesichtspunkten bisher nicht klar und widerspruchsfrei geäußert (vgl. BGH BauR 1972, 185, 187 f.; 1976, 285, 286; 1978, 224, 226; 1982, 290, 291 f.; 1994, 403 f.; NJW 1987, 645, 647; 1992, 317, 318).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 17 U 143/93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Bauträgervertrag

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Der Senat ist der Ansicht, dass sich der Honoraranspruch des Architekten und ein aus der Mangelhaftigkeit der Architektenleistung hergeleiteter Schadensersatzanspruch nach Kündigung des Architektenvertrages als Posten der zwischen den Vertragparteien vorzunehmenden Abrechnung gegenüberstehen, so dass sich der Honoraranspruch um den begründeten Schadensersatzanspruch vermindert, ohne dass es einer Aufrechnung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf - 5. Zivilsenat -, BauR 1984, 308 f.; OLGR 1992, 94; 1993, 3, 4; OLG Hamm - 17. Zivilsenat -, NJW-RR 1992, 448; BauR 1996, 141, 143; OLG Karlsruhe, OLGR 1998, 17, 19; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Auflage, Rdn. 2577 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Der Bundesgerichtshof hat sich zu den maßgeblichen Gesichtspunkten bisher nicht klar und widerspruchsfrei geäußert (vgl. BGH BauR 1972, 185, 187 f.; 1976, 285, 286; 1978, 224, 226; 1982, 290, 291 f.; 1994, 403 f.; NJW 1987, 645, 647; 1992, 317, 318).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.09.2000 - 11 U 261/99
    Die Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB) muss nicht ausdrücklich abgegeben werden; es reicht aus, wenn der Aufrechnungswille ausreichend klar erkennbar wird (vgl. BGHZ 26, 241; BVerfG, NJW-RR 1993, 764, 765; Palandt/Heinrichs, 59. Auflage, § 388 Rn. 1); bei Unklarheiten darf das Gericht jedenfalls das Vorliegen einer Aufrechnung nicht ohne Hinweis auf deren Notwendigkeit zum Erreichen des erkennbar erstrebten Prozesszieles verneinen (vgl. BVerfG a.a.O.).
  • OLG Hamm, 14.10.1991 - 17 U 15/90

    Gegenansprüche aus demselben Werkvertrag keine Aufrechnung

  • OLG Düsseldorf, 15.05.1983 - 5 W 9/83

    Streitwert: Aufrechnung - Abrechnung

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 209/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Zurückweisung einer geltend gemachten Gegenforderung als

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

  • BGH, 20.03.1975 - VII ZR 65/74

    Schadensersatz bei fehlerhafter Wirtschaftlichkeitsberechnung; Aufrechnung -

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 213/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils über unselbständige Rechnungsposten eines

  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

  • BGH, 15.12.1994 - VII ZR 13/94

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung einer Widerklage

  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil

  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 39/92

    Keine Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln durch Teilurteil -

  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83

    Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 50/96

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1993 - 10 U 114/92
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Gezahlter bzw. noch nicht gezahlter Werklohn ist in die Schadensberechnung (sei es als Abzugsposten gegenüber notwendigen Mängelbeseitigungskosten, sei es als Berechnungsfaktor im Rahmen von Minderung bzw. Minderwert) einzubeziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1998, 22 U 39/98, NJW-RR 1999, 244; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1999, 22 U 263/98, NJW-RR 1999, 1616; OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, IBR 2001, 381 mit Anm. Quack; Kniffka/Koeble, a.a.O., 12. Teil, Rn 383/384 mwN; Kniffka u.a., a.a.O., § 636, Rn 69).
  • OLG Köln, 17.10.2018 - 16 U 3/18

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Klage bei fehlender Entscheidungsreife

    Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass in der Rechtsprechung und Literatur ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ausnahmsweise für zulässig erachtet wird, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist (BGH NJW 1987, 3139 sowie BGH Urteil vom 23.04.1986, VIII ZR 93/85, NJW 1986, 2257, 2258 am Ende und BGH Beschluss vom 20.09.2016, VIII ZR 247/15, NJW 2017, 491 Rn 21 (im Ergebnis jeweils offen gelassen); OLG Köln, Urteil vom 06.09.2000, 11 U 261/99, OLGR Köln 2001, 71, 74, zitiert nach juris; OLG Frankfurt Urteil v.om 16.11.2014- 11 U 27/04, BeckRS 2005, 669 Rn 13; LG Gießen, Urteil vom 20.02.2002, 1 S 365/01, NJW-RR 2003, 381; LG Berlin NJOZ 2005, 49; Zöller-Feskorn, ZPO, 32. Auflage 2018, § 301 Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/04

    Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen in Gestalt von

    Diese Abrechnungsweise ergibt sich aus den Grundsätzen zur sog. Differenztheorie, der zufolge der Bauherr Geldersatz nur in dem Umfange fordern kann, der unter Verrechnung berechtigter Werklohnforderungen des Unternehmers ("unter dem Strich") als sein wirklicher Schaden verbleibt (vgl. BGH a.a.O.; OLG Koblenz, BauR 2002, 1124; OLG Köln, IBR 2001, 381; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615; KG, BauR 2000, 607; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 84; Schepp, IBR 1993, 325).
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/05

    Abrechnung nach Kündigung: Verrechnung von Mängelansprüchen

    Diese Abrechnungsweise ergibt sich aus den Grundsätzen zur sog. Differenztheorie, der zufolge der Bauherr Geldersatz nur in dem Umfange fordern kann, der unter Verrechnung berechtigter Werklohnforderungen des Unternehmers ("unter dem Strich") als sein wirklicher Schaden verbleibt (vgl. BGH a.a.O.; OLG Koblenz, BauR 2002, 1124; OLG Köln, IBR 2001, 381; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615; KG, BauR 2000, 607; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 84; Schepp, IBR 1993, 325).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7699
OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 UF 172/00 (https://dejure.org/2001,7699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Trennungsunterhalt; Aufstockungsunterhalt; Alter; Erwerbstätigkeit; Scheidung; Altersvorsorge; Einkommen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; BGB § 1571; ; BGB § 1573 Abs. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1571 § 1573 Abs. 1
    Zum Unterhaltsanspruch einer 43-jährigen Volljuristin ohne Berufserfahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit auch bei guten finanziellen Verhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 101 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 2 UF 225/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Im Trennungsunterhaltsverfahren (OLG Bamberg; Az. 2 UF 225/98) hat sie im Schriftsatz vom 9. Oktober 1997 ausführen lassen, dass sie bereits diverse Gespräche über die Errichtung einer Anwaltskanzlei geführt habe und die Voraussetzungen für deren Gründung geschaffen haben werde, wenn der gemeinsame Sohn S1 das Abitur abgelegt habe (Mitte 2000).
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1999, 708) kann allgemein ein Fall des § 1571 BGB erst ab dem 65. Lebensjahr angenommen werden.
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.01.2001 - 2 UF 172/00
    Bei der Ermittlung des Wohnwertes sind auch beim nachehelichen Unterhalt nicht nur die Zinsaufwendungen, sondern auch die Tilgungsleistungen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2000, 952).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12489
OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 U 101/99 (https://dejure.org/2001,12489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abtretung der gegen die Banken gerichteten Auskunftsansprüche

  • rechtsportal.de

    BGB § 260 Abs. 2 § 2314 § 2325
    Erteilung einer Auskunft durch Abtretung eines eigenen Auskunftsanspruchs; Überprüfung einer erteilten Auskunft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2001, 71
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus OLG Bremen, 08.02.2001 - 2 U 101/99
    Der Auskunftspflichtige kann verpflichtet sein, seinen eigenen Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank an den Pflichtteilsberechtigten abzutreten, wenn er sich das Wissen der Bank nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar war (im Anschluss an BGH v. 28.2.1989 - XI ZR 91/88, BGHZ 107, 104 = MDR 1989, 634 = NJW 1989, 1601 ).

    Zwar kann der den Erben gegen ein Kreditinstitut zustehende Auskunftsanspruch zur Erfüllung des gegen den Erben gerichteten Auskunftsanspruches eines Pflichtteilsberechtigten abgetreten werden (BGH NJW 1989, S. 1601 ).

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Dessen ungeachtet besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch aber auch in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (BGHZ 107, 104; Staudinger-Haas, BGB, 13. Bearb., § 2314, Rdnr. 17, m.w.N.; OLG Bremen, OLGR 2001, 201).
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Rechtsprechung
   KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00   

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https://dejure.org/2001,9785
KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
KG, Entscheidung vom 03.05.2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - 1 W 9272/00 (https://dejure.org/2001,9785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Umstellung und Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft ; Abtretung der Teilgeschäftsanteile eines Gesellschafters; Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 71 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 5, 17 GmbHG
    Wirksamkeit der Abtretung eines unter dem Mindestnennbetrag liegenden Teilgeschäftsanteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 889
  • FGPrax 2001, 165
  • DB 2001, 1139
  • Rpfleger 2001, 429
  • OLG-Report Köln 2001, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 203/52

    Abtretung eines GmbH-Anteils

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).

  • RG, 17.10.1933 - II 108/33

    Steht § 15 Abs. 2 GmbHG. der Zusammenlegung und Neueinteilung von

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Eine solche Vereinigung bzw. Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile ist nach allgemeiner Meinung zulässig, wenn die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und nach dem Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht besteht (vgl. RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 /92; Priester GmbHR 1976, 130 ; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 15 Rdnr. 18 m.w.N.).

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).

  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 15 W 21/01

    Anmeldung einer Gesellschaft und Zeichnung der Unterschrift

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2001 - 15 W 21/01 -, mitgeteilt von RiOLG Helmut Engelhardt.
  • OLG Frankfurt, 07.06.1977 - 20 W 353/77
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).
  • KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99

    Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft -

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Gegen eine auf Beseitigung behebbarer Mängel einer Anmeldung zum Handelsregister gerichtete Zwischenprüfung nach § 26 Satz 2 HRV ist die unbefristete Beschwerde gegeben und die Gesellschaft als Anmeldende gemäß § 20 Abs. 2 FGG beschwerdebefugt (vgl. Senat NJW-RR 2000, 1704 m.w.N.) In der Sache hält der angefochtene Beschluss des Landgerichts der rechtlichen Nachprüfung nicht stand.
  • OLG Hamm, 05.02.1976 - 15 W 289/75
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Es soll vermieden werden, dass die bei der GmbH vorausgesetzte verhältnismäßig geringe Zahl von Mitgliedern unangemessen erweitert wird; eine Vervielfältigung der Geschäftsanteile und der Handel mit ihnen sollen erschwert werden (vgl. RGZ 105, 152 /154; BGHZ 11, 124/126; BGH WM 1966, 472 /473; OLG Hamm DB 1976, 907/908; OLG Frankfurt/Main DB 1977, 2180 ; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 1; Knoob/Seefeldt, GmbHR 1961, 140 ).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 110/62

    Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Eine solche Vereinigung bzw. Zusammenlegung mehrerer Geschäftsanteile ist nach allgemeiner Meinung zulässig, wenn die Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und nach dem Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht besteht (vgl. RGZ 142, 36; BGHZ 42, 89 /92; Priester GmbHR 1976, 130 ; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 17. Aufl., § 15 Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Die Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn dieser und der verbleibende Restteil diese Erfordernisse nicht erfüllen (vgl. BGHZ 14, 25 /33; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 11).
  • OLG Schleswig, 15.12.1994 - 5 U 45/93
    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    Die Bildung und Abtretung eines Teilgeschäftsanteils ist gemäß § 134 BGB nichtig, wenn dieser und der verbleibende Restteil diese Erfordernisse nicht erfüllen (vgl. BGHZ 14, 25 /33; OLG Schleswig NJW-RR 1995, 554; Scholz/Winter a.a.O. Rdnr. 11).
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus KG, 03.05.2001 - 1 W 9272/00
    So hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vergleichbare Problematik der Auslegung des Begriffs der "Gleichzeitigkeit" in § 17 Abs. 5 GmbHG betreffenden Entscheidung auf den Zweck der Vorschrift abgestellt, eine willkürliche Vervielfältigung der Geschäftsanteile zu vermeiden, und einen Verstoß dann nicht angenommen, wenn die Aufteilung des Geschäftsanteils geschäftlich bedingt und wirtschaftlich gerechtfertigt ist und dieser Zweck daher nicht berührt wird ( BGHZ 11, 124 /126 ff.; vgl. a. zu § 15 Abs. 2 GmbHG RGZ 142, 36/40 f.; zu § 181 BGB BGHZ 56, 97 /101 f.).
  • RG, 17.06.1922 - III 453/21

    Gesellschaft m. b. H. vor der Eintragung

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