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   OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07   

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https://dejure.org/2008,4893
OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07 (https://dejure.org/2008,4893)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2008 - 6 U 144/07 (https://dejure.org/2008,4893)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 6 U 144/07 (https://dejure.org/2008,4893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Inverkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung; Voraussetzungen für die Annahme einer Irreführungsgefahr hinsichtlich der Inhaltsstoffe eines Fruchtprodukts; Wettbewerbsrechtliche Rechtsfolgen einer ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1; ; LFGB § 4; ; LFGB § 11; ; LFGB § 11 Abs. 1; ; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1; ; LFGB § 15 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 11
    "Fruit2Day" - Zur Irreführung bei plakativer Fruchtbezeichnung von Säften und Desserts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 441 (Ls.)
  • OLG-Report Köln 2008, 528
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07
    Abweichend von der früheren Rechtsprechung, wonach der Blickfang isoliert zu beurteilen war und für sich genommen wahr sein musste, lässt die Rechtsprechung inzwischen eine den Irrtum ausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis zu, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 2003, 249 - "Preis ohne Monitor" mit Hinweisen auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung; vgl. näher Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Auflage, § 5 UWG Rz. 2.94 f. m. w. N.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2008 - 6 U 144/07
    Für die Annahme der Irreführungsgefahr reicht es aus, wenn die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise in einer erheblichen Anzahl getäuscht werden (BGH GRUR 2004, 162 f - "Mindestverzinsung").
  • LG Köln, 14.03.2017 - 31 O 198/16

    Kein Steak im Kartoffelsnack

    4 VO (EU) Nr. 1169/11. Es kann dabei offen bleiben, ob die lebensmittelkennzeichnungsrechtliche Spezialnorm hier gegenüber dem allgemeinen Irreführungstatbestand spezieller ist (so OLG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 6 U 144/07 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2012 - 6 U 12/11

    Irreführende Lebensmittelwerbung: Abbildung einer Orangenblüte auf dem Etikett

    Eine solche Irreführung ist gegeben, wenn die angegriffene Gestaltung geeignet ist, bei den angesprochenen Verkehrskreisen zumindest auch unrichtige Vorstellungen über das Produkt zu erwecken (OLGR Köln 2008, 528).
  • OLG Köln, 18.11.2011 - 6 U 119/11

    Irreführung durch Bewerbung eines aus Tee-Extrakt hergestellten

    Es kann mangels praktischer Auswirkungen dahingestellt bleiben, ob der lebensmittelrechtliche Irreführungstatbestand als Spezialregelung Vorrang beansprucht (so Senat, Urteil vom 18.01.2008 - 6 U 144/07 = MD 2008, 288 - Fruit2day; Meyer / Streinz, LFGB, § 11 Rn. 15; Piper / Ohly / Sosnitza , UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 23) oder das allgemeine lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot daneben anwendbar bleibt (so Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 166; Köhler / Bornkamm , UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 1.45, 1.73).
  • LG Hamburg, 23.04.2009 - 312 O 722/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben auf der Frontetikettierung eines

    Eine Irreführungsgefahr kann angenommen werden, wenn die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise in einer erheblichen Anzahl getäuscht werden ( BGH, GRUR 2004, 162, 163; OLG Köln, Az. 6 U 144/07, Rz. 15 zit.n.juris =MD 2008, 288, 290).

    Insofern gelten die oben stehenden Erwägungen (dazu bezüglich Fruchtgetränken auch: OLG Köln, Az. 6 U 144/07 =MD 2008, 288, 290).

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