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   OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04   

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https://dejure.org/2006,7335
OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04 (https://dejure.org/2006,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.2006 - 17 W 232/04 (https://dejure.org/2006,7335)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 2006 - 17 W 232/04 (https://dejure.org/2006,7335)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2006, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 09.03.1993 - 1 W 645/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04
    Der erkennende Senat hat die Parteien mit Verfügung vom 29. Dezember 2005 darauf hingewiesen, dass der einstmals zu Gunsten der Beklagten erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss ohne weiteres wirkungslos geworden ist, da er infolge seiner Akzessorität zur (weggefallenen) Kostengrundentscheidung nicht mehr existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328).

    Fällt jedoch die Kostengrundentscheidung weg, das heißt der diesbezügliche Ausspruch wird aufgehoben oder abgeändert, so wird das durchgeführte Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der dort schon ergangenen Entscheidung ohne weiteres wirkungslos, ebenso das hiergegen eingelegte Rechtsmittel, da der Kostenfestsetzungsbeschluss ohne die ihm zugrundeliegende Kostengrundentscheidung nicht existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Hamm JB 1989, 1419; MDR 1977, 56; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; Senat, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 17 W 48/90 - Zöller/Herget, § 104 Rdn. 21 "Wegfall des Titels").

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 34/04

    Motorraddiebstahl - Beweis- und Darlegungspflicht für Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04
    Mit Urteil vom 28. Oktober 2005, welches rechtskräftig ist, wurde das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung an den Kläger verurteilt (OLG Köln - 9 U 34/04 -).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 5 WF 206/04

    Ablösen eines Arrestbefehls durch Vergleich: Entfallen der Wirkung des

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04
    Der erkennende Senat hat die Parteien mit Verfügung vom 29. Dezember 2005 darauf hingewiesen, dass der einstmals zu Gunsten der Beklagten erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss ohne weiteres wirkungslos geworden ist, da er infolge seiner Akzessorität zur (weggefallenen) Kostengrundentscheidung nicht mehr existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Frankfurt OLGR 2005, 328).
  • OLG Hamm, 20.04.1976 - 23 W 369/75
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04
    Fällt jedoch die Kostengrundentscheidung weg, das heißt der diesbezügliche Ausspruch wird aufgehoben oder abgeändert, so wird das durchgeführte Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der dort schon ergangenen Entscheidung ohne weiteres wirkungslos, ebenso das hiergegen eingelegte Rechtsmittel, da der Kostenfestsetzungsbeschluss ohne die ihm zugrundeliegende Kostengrundentscheidung nicht existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Hamm JB 1989, 1419; MDR 1977, 56; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; Senat, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 17 W 48/90 - Zöller/Herget, § 104 Rdn. 21 "Wegfall des Titels").
  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 11/00

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2006 - 17 W 232/04
    Fällt jedoch die Kostengrundentscheidung weg, das heißt der diesbezügliche Ausspruch wird aufgehoben oder abgeändert, so wird das durchgeführte Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der dort schon ergangenen Entscheidung ohne weiteres wirkungslos, ebenso das hiergegen eingelegte Rechtsmittel, da der Kostenfestsetzungsbeschluss ohne die ihm zugrundeliegende Kostengrundentscheidung nicht existieren kann (KG Rpfleger 1993, 462; OLG Hamm JB 1989, 1419; MDR 1977, 56; OLG Karlsruhe OLGR 2000, 185; Senat, Beschluss vom 19. Februar 1990 - 17 W 48/90 - Zöller/Herget, § 104 Rdn. 21 "Wegfall des Titels").
  • BGH, 05.05.2008 - X ZB 36/07

    Zustellungsbevollmächtigter

    Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu treffende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (vgl. etwa OLG Hamm NJW 1972, 2047; OLG Köln JurBüro 2006, 598; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., Einf.
  • OLG Köln, 27.10.2009 - 17 W 291/09

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft

    Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu treffende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (vgl. OLG Köln [Senat] JurBüro 2006, 598).
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht es allgemeiner Ansicht und insbesondere der ständigen Rechtsprechung, daß ein Kostenfestsetzungsbeschluß - ohne daß es hierzu eines gesonderten Ausspruchs bedarf - wirkungslos wird, wenn die Kostengrundentscheidung, auf der er beruht, aufgehoben oder auch nur, und sei es selbst nur in geringem Maße, geändert wird (vgl. OLG Köln [17. Zivilsenat], OLG-Report 2006, 588; KG KG-Report 1993, 59; OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 286; OLG Frankfurt, MDR 1983, 941; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 2005, 328; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2000, 185; OLG München, JurBüro 1982, 447; OLG München, MDR 2001, 414; LAG Düsseldorf, JurBüro 1987, 1232 [1233]; Giebel in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 104, Rdn. 134; Mathias in van Eicken, Kostenfestsetzung, 2006, Rdn. B 140; Mümmler, JurBüro 1982, 448; Musielak/Wolst, a.a.O., § 104, Rdn. 40; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 103, Rdn. 7 und 66; Zöller/Herget, a.a.O., § 104, Rdn. 21, Stichwort "Wegfall des Titels"; vgl. auch BGH VersR 2007, 519).
  • LAG Köln, 12.10.2011 - 10 Ta 440/10

    Gegenstandsloses Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschluss bei

    Der lediglich den zugrundeliegenden gerichtlichen Titel wegen des Kostenbetrages ergänzende Kostenfestsetzungsbeschluss wird, da nicht selbstständiger Titel, mit dem Wegfall der auflösend bedingten Vollstreckbarkeit der Entscheidung durch eine ersetzende andere gerichtliche Entscheidung gegenstandslos (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2006 - 17 W 232/04 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2000 - 10 W 101/00 -, zitiert nach juris).

    Die Kosten des gegenstandslos gewordenen Beschwerdeverfahrens sind der Partei aufzuerlegen, die die Kostenfestsetzung betrieben hat, was der sogenannten Veranlasserhaftung gemäß § 717 Abs. 2 ZPO entspricht (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2006 - 17 W 232/04 - a. a. O.).

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 76/09

    Zulassung der Revision zur Einheitlichkeitssicherung bei Rüge eines

    Hinsichtlich dieser Leistung bedeutet die Kostenregelung des Vergleichs vom 18. Oktober 2004 entgegen der Auffassung der Beklagten nicht notwendig einen Rechtsgrund, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29. Oktober 1993 durch die Aufhebung der Kostengrundentscheidung des landgerichtlichen Urteils vom 22. Juli 1993 in den Rechtsmittelverfahren gegenstandslos geworden ist (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 185; OLG München, NJW-RR 2001, 718; OLGR Hamm 2001, 236; OLGR Frankfurt 2005, 328; OLGR Köln 2006, 588; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 103 Rn. 7).
  • OLG Celle, 23.10.2008 - 2 W 226/08

    Behandlung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses und des dagegen eingelegten

    Wird die dem Kostenfestsetzungsbeschluss zu Grunde liegende Kostengrundentscheidung aufgehoben oder abgeändert, wird das gesamte Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich der schon ergangenen Entscheidungen und der dagegen eingelegten Rechtsmittel daher ohne weiteres gegenstandslos (vgl. OLG Hamm, a. a. O.. OLG Köln OLGR 2006, 588. vgl. BGH NJW-RR 2007, 784, zitiert nach JURIS Rdz. 3. Musielack/Wolst, ZPO, 5. Aufl., § 104 Rdz. 42).
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