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   OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 136/06   

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https://dejure.org/2006,11376
OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 136/06 (https://dejure.org/2006,11376)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2006 - 5 W 136/06 (https://dejure.org/2006,11376)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 5 W 136/06 (https://dejure.org/2006,11376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts; Abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung eines Gemeinschuldners; Bindungswirkung eines auf einer unrichtigen Streitwertfestsetzung beruhenden Verweisungsbeschlusses

  • Judicialis

    InsO § 182; ; ZPO § 6; ; VVG § 157

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 182; VVG § 157; ZPO § 6
    Streitwert für Klage gegen Insolvenzverwalter auf abgesonderte Befriedigung aus Entschädigungsforderung gegen Haftpflichtversicherer des Gemeinschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 15 O 207/06AG Bonn - 3 C 325/06
  • OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 136/06

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2007, 604
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.08.1998 - 28 AR 63/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2006 - 5 W 136/06
    Beruht ein Verweisungsbeschluss auf einer unrichtigen Streitwertfestsetzung, richtet sich seine Bindungswirkung (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO) danach, ob der Zuständigkeitsstreitwert evident falsch bemessen worden ist (KG MDR 99, 438).
  • OLG Köln, 08.10.2015 - 8 AR 67/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182 InsO bemisst sich unabhängig vom Bestehen eines Absonderungsrechts nach den späteren Vollstreckungsaussichten (Anscchluss an BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 260/14 und Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 W 136/06).

    Durch Beschluss vom 22. September 2015 hat sich auch das Amtsgericht unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 W 136/06, OLGR Köln 2007, 604) für sachlich unzuständig erklärt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.

    Es ist hiernach unerheblich, ob die geltend gemachte Forderung anderweitig verwirklicht werden kann; dies gilt auch für einen etwaigen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung nach § 110 VVG (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015, aaO; aA OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 W 136/06, OLGR Köln 2007, 604).

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