Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07   

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https://dejure.org/2007,12664
OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 4 WF 117/07, 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,12664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Terminsgebühr bei Mehrvergleich und Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2008, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06

    Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07
    Es mag dahin stehen, wie diese Frage grundsätzlich zu entscheiden ist (bejahend OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691, das die Erstreckung auch auf die Terminsgebühr bezüglich der nichtsrechtshängigen Ansprüche als "folgerichtig" bezeichnet).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Auf der Grundlage eines solchen Erweiterungsbeschlusses, mit dem ohne nähere Begründung einem ebenfalls nur floskelhaft formulierten Ergänzungsantrag entsprochen wird, kann der beigeordnete Anwalt daher nur die Erstattung der Einigungsgebühr beanspruchen (entgegen OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691; OLG Köln AGS 2008, 247 und OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087).

    Selbst im rechtlichen Ausgangspunkt besteht eine (weitgehende) Übereinstimmung lediglich darin, dass 1. ein derartiger Erweiterungsbeschluss der Auslegung bedarf (vgl. etwa OLG Köln AGS 2008, 247; OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087; Beschluss des OLG Bamberg vom 26.02.2010 - 2 WF 305/09 - sowie Müller-Rabe a.a.O.) und 2. im Festsetzungsverfahren eine Überprüfung der maßgebenden Bewilligungsentscheidung(en) in der Sache nicht stattfindet (vgl. statt aller OLG München NJW-RR 2004, 65; Müller-Rabe a.a.O. Rdn.33 zu Nr. 3335 VV).

    - Bei der Auslegung eines den Vergleichsüberhang betreffenden Bewilligungsbeschlusses könne grundsätzlich auch auf die im Rahmen des Erinnerungsverfahrens ergangene Entscheidung des Prozessgerichts zurückgegriffen werden (OLG Köln AGS 2008, 247, dort Rdn. 14, und Beschluss des OLG Bamberg vom 26.2.10).

  • OLG Köln, 29.04.2013 - 25 WF 235/12

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

    Dabei unterliegt es zunächst keinem Zweifel, dass das Gericht berechtigt ist, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf mit dem Vergleichsschluss zusammenhängende Gebühren (also die Verfahrens- und die Einigungsgebühr) zu erstrecken (OLG Köln [4. Zivilsenat] B. v. 12.07.2007 - 4 WF 117/07 = AGS 2008, 65; vgl. weiter OLG Köln [27. Zivilsenat] B. v. 12.11.2012 - 27 WF 171/12; OLG Schleswig B. v. 22.02.2012 - 15 WF 437/11 = FamRZ 2012, 1416 = NJW 2012, 1523; Gerold/Schmidt- Müller-Rabe , RVG, 20. Auflage 2012, § 48 Rz. 120; Anwaltkommentar-RVG- Fölsch/Schnapp/N. Schneider , 6. Auflage 2012, § 48 Rz. 11).
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
    4 WF 117/07 4 WF 135/07.
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OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,37143)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2007 - 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,37143)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 4 WF 135/07 (https://dejure.org/2007,37143)
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  • OLG-Report Köln 2008, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06

    Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
    Es mag dahin stehen, wie diese Frage grundsätzlich zu entscheiden ist (bejahend OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691, das die Erstreckung auch auf die Terminsgebühr bezüglich der nichtsrechtshängigen Ansprüche als "folgerichtig" bezeichnet).
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07

    Terminsgebühr bei Mehrvergleich und Bewilligung der Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
    4 WF 117/07 4 WF 135/07.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2009 - 9 W 340/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO

    Wenn eine außergerichtliche Einigungsbesprechung über einen nicht rechtshängigen Anspruch, für den Verfahrensauftrag bereits besteht, genügt, um eine Terminsgebühr auszulösen, so muss im Rahmen des RVG VV 3401 Abs. 1 Nr. 1 dasselbe für das schriftliche Aushandeln eines Vergleichs gelten, zumal dieses häufig mühsamer ist als eine Besprechung (vgl. Gerold/ Schmidt/ Müller- Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Aufl., VV 3104, Rz. 53 ff, 58, 61; BGH, AnwBl 2007, 381; siehe auch OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65).
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
    Für den Fall, des Vergleichs über nicht anhängige oder nicht rechtshängige Folgesachen in einer Ehesache (§ 48 Abs. 3 RVG), vertritt die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend die Ansicht, dass neben der Einigungsgebühr auch die Terminsgebühr und die Verhandlungsdifferenzgebühr vergütungsfähig ist (OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1976f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 2114-2116; Saarländisches OLG FamRZ 2009, 143; OLG Koblenz FamRZ 2009, 143f; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1010f; OLG Köln FamRZ 2008, 707 f; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 65 f,).
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