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   OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04   

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https://dejure.org/2004,2538
OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04 (https://dejure.org/2004,2538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2004 - 14 Wx 24/04 (https://dejure.org/2004,2538)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 14 Wx 24/04 (https://dejure.org/2004,2538)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Notare Bayern PDF, S. 62

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts mangels hinreichender Kennzeichnung des Rechts

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts mangels hinreichender Kennzeichnung des Rechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Grundbucheintragungen; Auslegung von Grundbucheintragungen; Heranziehung von ausserhalb der Urkunde liegenden Umständen bei der Auslegung

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 17

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Unzulässigkeit einer Grundbucheintragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers; Eintragung einer Grunddienstbarkeit; Auslegung von Grundbucheintragungen

  • Judicialis

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 874

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2; BGB § 874
    Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers - Eintragung einer Grunddienstbarkeit; Auslegung von Grundbucheintragungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstbarkeit: Klare Benutzungsumschreibung erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 19 (Ls.)
  • FGPrax 2005, 8
  • ZMR 2005, 362
  • Rpfleger 2005, 79
  • OLG-Report Karlsruhe 2005, 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94

    Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
    Dazu, daß das Vertrauen in das Bestehen des Rechts nicht geschützt ist, vgl. BayObLG, RPfleger 1995, S. 13.
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 131/02

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit - Nutzung für alle Zeit in beliebiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
    Es ist aber nicht erkennbar, in welchen einzelnen Beziehungen dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grudndstücks ein Benutzungsrecht zustehen soll (dazu, daß die Begrenzung des Benutzungsrechts auf einen realen Grundstücksteil keine das Wesen der Benützungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten darstellt, vgl. KG, Rpfleger 1991, S. 411 f.; BayObLG, MDR 2003, S. 684 f.; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 44, Rdn. 16; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1130).
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. etwa BGHZ 35, S. 378 ff., 382; OLG Hamm, DNotZ 1954, S. 207 ff. m. Anm. Jansen; Palandt-Bassenge, a.a.O.; Demharter, a.a.O., Rdn. 17. zu § 44, m.w. N.; Wacker, in: Münchener Kommentar BGB, 4. Aufl. 2004, Rdn. 3 zu § 874; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl. 2004, Rdn. 1145).
  • BayObLG, 15.02.1990 - BReg. 2 Z 10/90

    Schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts einer Dienstbarkeit im Grundbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
    Dies ist auch dann der Fall, wenn das Recht in einem wesentlichen Punkt so unklar ist, daß die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung nicht feststellbar ist (BayObLGZ 1990, S. 35 ff.; Demharter, a.a.O., Rdn. 49 zu § 53).
  • KG, 16.04.1991 - 1 W 453/91

    Beschränkung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit betreffend die Benutzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
    Es ist aber nicht erkennbar, in welchen einzelnen Beziehungen dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grudndstücks ein Benutzungsrecht zustehen soll (dazu, daß die Begrenzung des Benutzungsrechts auf einen realen Grundstücksteil keine das Wesen der Benützungsdienstbarkeit ausmachende Beschränkung auf einzelne Nutzungsarten darstellt, vgl. KG, Rpfleger 1991, S. 411 f.; BayObLG, MDR 2003, S. 684 f.; Demharter, a.a.O., Anh. Zu § 44, Rdn. 16; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdn. 1130).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Bei der Eintragung einer Dienstbarkeit ist die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung danach unzulässig, wenn der Berechtigte nach deren Inhalt weitergehende Nutzungsbefugnisse an dem dienenden Grundstück hätte als dies durch den Eintrag im Grundbuch verlautbart wird (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1954, 207, 208; OLG Düsseldorf, DNotZ 1958, 155, 156; KG, OLGZ 1975, 301, 303; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 79, 80).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der

    Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem - ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2004 - V ZR 210/03, Rpfleger 2005, 17), oder wenn sie etwas Widersprüchliches verlautbart und ihre Bedeutung auch bei zulässiger Auslegung nicht ermittelt werden kann (OLG Karlsruhe, Rpfleger 2005, 79, 80; BayOblGZ 1990, 35, 36); ebenfalls als nach ihrem Inhalt unzulässig ist eine Eintragung anzusehen, die ein an sich eintragungsfähiges Recht mit einem gesetzlich nicht erlaubten Inhalt verlautbart (BayOblG, Rpfleger 2002, 140).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13

    Grundbucheintragung: Hinreichend bestimmter Inhalt einer beschränkt persönlichen

    Bei Rechten dagegen, die - wie das bei einer Grunddienstbarkeit der Fall ist - einen verschiedenartigen Inhalt haben können, ist eine nähere, zumindest schlagwortartige Bezeichnung für den Eintragungsvermerk notwendig (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 14 Wx 24/04 -, OLGR Karlsruhe 2005, 47 f., juris-Tz. 15 m.w.N.).

    Unbestimmtheit liegt vor, wenn das Recht in einem wesentlichen Punkt so unklar ist, dass die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung nicht feststellbar ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 14 Wx 24/04 -, OLGR Karlsruhe 2005, 47 f., juris-Tz. 14 m.w.N.).

  • OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16

    Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen

    Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit der schlagwortartigen Bezeichnung "Benutzungsrecht hinsichtlich einer Teilfläche" ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen lässt (Anschluss an OLG Karlsruhe vom 15.7.2004, 14 Wx 24/04 = Rpfleger 2005, 79).

    Im Eintragungsvermerk selbst genügt danach die gesetzliche Bezeichnung des Rechts, wenn diese den wesentlichen Rechtsinhalt kennzeichnet (OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 79/80; Palandt/Bassenge BGB 76. Aufl. § 874 Rn. 6).

  • OLG München, 16.06.2015 - 34 Wx 462/14

    Gutgläubiger Erwerb einer an unrichtiger Stellung vorgenommenen Eintragung

    Deren Beschwerdeberechtigung im gegenständlichen Amtsverfahren folgt aus dem Umstand, dass sie als Eigentümerin des mit Belastungen in der Zweiten Abteilung (Bebauungsbeschränkungen als Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB für die jeweiligen Eigentümer des Grundstücks FlSt 247 und als beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB für den Freistaat Bayern) ausgewiesenen Grundstücks im Falle der Begründetheit Inhaberin eines Anspruchs auf Beseitigung (vgl. § 1004 BGB) der inhaltlich unzulässigen Buchposition wäre (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 8/9; Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 78).

    Eine anerkannte Fallgruppe in diesem Sinne unzulässiger Eintragungen bilden solche, die in einem wesentlichen Punkt so unklar und widersprüchlich sind, dass die Bedeutung des Eingetragenen auch bei zulässiger Auslegung (innerhalb der durch die Zweckbestimmung des Grundbuchs gezogenen Grenzen; Demharter § 53 Rn. 4) nicht erkennbar ist (BayObLGZ 1990, 35; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 8/9; Demharter § 53 Rn. 49).

  • OLG Hamm, 11.09.2017 - 5 U 61/15

    Wirksamkeit einer zu Gunsten einer kommunalen Gebietskörperschaft bestellten

    Nach der ständigen Rechtsprechung genügt deshalb die Eintragung allgemeiner Bezeichnungen wie z. B. "Wegerecht, Tankstellendienstbarkeit oder Wasserleitungsrecht", während zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann (Zum Vorstehenden im Ganzen: KG, OLGZ 1975, 301, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Juli 2004, 14 Wx 24/04, Rn. 15 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 15. Februar 2000, 1 U 3359/99, Rn. 25, juris; LG München II, Urteil vom 04. Mai 2006, 1 O 5456/05, Rn. 28, juris).
  • OLG München, 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

    Grundbuchamt, Beschwerdeberechtigung, Beschwerdeverfahren, Rechtsmittelbelehrung,

    b) Geht es um die Amtslöschung eines im Grundbuch verlautbarten Rechts, wird, auch wenn eine unwirksame Eintragung keine Rechtswirkung hat, als beschwerdeberechtigt jedenfalls der Eigentümer des Grundstücks angesehen (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 8/9; Hügel/ Kramer § 71 Rn. 213; Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 78); denn dieser hat einen Beseitigungsanspruch (Hügel/Kramer und Budde in Bauer/von Oefele a. a. O.).
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