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   OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05   

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https://dejure.org/2005,12023
OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 2005 - 15 AR 33/05 (https://dejure.org/2005,12023)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung: Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Verbindung einer Räumungs- mit einer Mietzinszahlungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Amtsgericht für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Wohnraummietverhältnissen bei Verbindung einer Räumungsklage mit einer Mietzinszahlungsklage und Nutzung der Mieträume als Maleratelier

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung der die Zuständigkeit des Gerichts begründenen Tatsachen bei einer Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Heidelberg - 23 C 105/05
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2006, 206
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dann genügt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 133, 240, 243; 124, 241; vgl. auch Roth in Stein-Jonas, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., § 1 Rn. 24 ff; Vollkommer in Zöller, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 12 Rn. 15), wenn der Kläger ein zu Wohnzwecken dienendes Mietverhältnis (wenigstens) schlüssig behauptet hat.

    Fallen zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen hingegen nicht zusammen, muss sich die behauptete sachliche Zuständigkeit nicht nur schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, sondern der Kläger hat die zuständigkeitsbegründenden Umstände auch nachzuweisen (vgl. BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240, 243).

  • OLG München, 08.11.1976 - 21 U 3384/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dass die Zuständigkeit des Amtsgerichts im Falle des § 23 Nr. 2 a GVG (Anspruch aus einem Mietverhältnis über Wohnraum) bereits gegeben ist, wenn der Kläger ein solches Mietverhältnis schlüssig behauptet hat, gilt freilich nur, wenn eine solche doppeltrelevante Zulässigkeitstatsache vorliegt (unklar: OLG München MDR 1977, 497 und MDR 1979, 939; Zöller-Gummer, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 23 GVG Rn. 8; Kissel, GVG-Kommentar, 3. Aufl., § 23 Rn. 17).
  • OLG Köln, 12.06.2001 - 3 U 172/00

    Ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Streitigkeiten über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Nach der sogenannten Übergewichtstheorie (OLG Karlsruhe, MDR 1988, 415; OLG Köln ZMR 2001, 963) ist die zuständigkeitsbegründende Vorschrift des § 23 Nr. 2 a GVG bei Mischmietverhältnissen über Wohnräume und gewerbliche Räume nur anwendbar, wenn der Schwerpunkt des Vertrages nicht auf den Geschäftsräumen, sondern den Wohnräumen liegt.
  • OLG München, 13.07.1979 - 21 U 3603/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Dass die Zuständigkeit des Amtsgerichts im Falle des § 23 Nr. 2 a GVG (Anspruch aus einem Mietverhältnis über Wohnraum) bereits gegeben ist, wenn der Kläger ein solches Mietverhältnis schlüssig behauptet hat, gilt freilich nur, wenn eine solche doppeltrelevante Zulässigkeitstatsache vorliegt (unklar: OLG München MDR 1977, 497 und MDR 1979, 939; Zöller-Gummer, ZPO-Kommentar, 25. Aufl., § 23 GVG Rn. 8; Kissel, GVG-Kommentar, 3. Aufl., § 23 Rn. 17).
  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.2005 - 15 AR 33/05
    Fallen zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen hingegen nicht zusammen, muss sich die behauptete sachliche Zuständigkeit nicht nur schlüssig aus dem Klagevorbringen ergeben, sondern der Kläger hat die zuständigkeitsbegründenden Umstände auch nachzuweisen (vgl. BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240, 243).
  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

    Insoweit hat bereits die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Beklagten problematisierte Zuständigkeitsfrage keine Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung hat (vgl. GmS-OGB; NJW 1986, 2359 -2360; BGH, NJW-RR 2004, 935 ; BGH, NJW 1996, 3012 -3013; BGH, NJW 1991, 1686 -1688; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2006, 206-207; OLG Dresden, OLGR Dresden 2005, 50-52, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, SchlHA 2004, 105-106, recherchiert in juris).).
  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4b O 78/20

    Provisionsansprüche

    Im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung genügt dann die wenigstens schlüssige Behauptung des Vorliegens eines solchen Anspruchs, was die sachliche Zuständigkeit der Kammer bereits zu begründen vermag (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.08.2005 - 15 AR 33/05).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4b O 4b O 92/18

    Verbindungsbeschlag für Holzteile

    In einem solchen Fall genügt die (wenigstens) schlüssige Behauptung der Kläger, dass die Provisionspflicht jedenfalls durch die Montage patentgemäßer Türzargenverbinder ausgelöst wird und die Beklagte solche Verbinder im streitgegenständlichen Zeitraum montierte, um die sachliche Zuständigkeit zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 26.08.2005 - 15 AR 33/05).
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