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   OLG Karlsruhe, 18.10.2006 - 15 U 48/05   

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https://dejure.org/2006,11843
OLG Karlsruhe, 18.10.2006 - 15 U 48/05 (https://dejure.org/2006,11843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2006 - 15 U 48/05 (https://dejure.org/2006,11843)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 15 U 48/05 (https://dejure.org/2006,11843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des Spediteurs: Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch; Beweislast für die Rücknahme von Gütern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweispflichtigkeit eines Lagerhalters für die vollständige Rückgabe bei dem Verlust von eingelagerten Eurostarterkits; Änderung der Darlegungs- und Beweislast für Verlustfälle nach dem Aufsuchen des Lagers durch den Einlagerer zur Entnahme von Teilen der zuvor ...

  • tis-gdv.de

    ADSp, Lagerhalter, Eurostarterkids

  • Judicialis

    HGB § 434 Abs. 1; ; HGB § 435; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 475; ; HGB § 475 Satz 1; ; HGB § 475 a Satz 1; ; BGB § 215; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Streit über den Verlust eingelagerter Güter; Rechtsnatur des Aufrechnungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2007, 480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 143/89

    Darlegungs- und Beweislast des Einlagerers für Verbleib eingelagerter Sachen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2006 - 15 U 48/05
    bb) Entgegen der Auffassung des Landgerichts lässt sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.09.1991 (NJW 1992, 367) nicht entnehmen, dass sich generell die Darlegungs- und Beweislast für Verlustfälle ändert, wenn ein Einlagerer während der Lagerzeit das Lager aufsucht, um Teile der zuvor eingelagerten Sachen zu entnehmen.

    Entscheidend war, dass der Lagerhalter unter den gegebenen Umständen keine Kontrollmöglichkeit hatte, um festzustellen, welche Gegenstände der Einlagerer bei seinen verschiedenen Besuchen entnommen hatte, und dass der Einlagerer für dieses Fehlen von Kontrollmöglichkeiten verantwortlich war (BGH, NJW 1992, 367).

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 8/72

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen eines Verlustes von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2006 - 15 U 48/05
    Die Klägerin ist für die vollständige Rückgabe beweispflichtig (vgl. Teutsch in Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, 2000, § 475 HGB Rn. 20; BGH, VersR 1973, 342, 343).
  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 209/12

    Schadensersatzprozess gegen den Lagerhalter: Revisionsgerichtliche Überprüfung

    Diese Senatsentscheidung besagt jedoch nicht, dass sich die Beweislast generell ändert, wenn der Einlagerer während der Lagerzeit Zugriff auf die eingelagerten Waren hat (vgl. auch OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 480, 481).

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte für diesen Vortrag mit Recht als beweisbelastet angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1973 - I ZR 8/72, VersR 1973, 342, 343; Urteil vom 17. Dezember 1992 - III ZR 133/91, NJW 1993, 1704, 1706; OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 480; Teutsch in Fremuth/Thume, Transportrecht, § 475 HGB Rn. 20) und angenommen, die Beklagte habe den Nachweis einer vorzeitigen Obhutsaufgabe nicht geführt.

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