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   OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02   

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https://dejure.org/2008,5960
OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02 (https://dejure.org/2008,5960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2008 - 2 UF 5/02 (https://dejure.org/2008,5960)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2008 - 2 UF 5/02 (https://dejure.org/2008,5960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Abänderung des Ehegattenunterhalts; Auswirkungen einer zwölf Jahre nach Rechtskraft der Scheidung aufgetretenen psychotischen Störung auf Unterhaltsansprüche; Voraussetzungen einer Befristung des Unterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 525
  • FamRZ 2009, 341
  • OLG-Report Karlsruhe 2009, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Die nacheheliche Solidarität gebietet insbesondere die Berücksichtigung von Beeinträchtigungen für eine Erwerbstätigkeit, wenn der bedürftige Ehegatte während der Ehe den Haushalt geführt hat und sich hierdurch einer beruflichen Entwicklung nicht hinreichend widmen konnte (vgl. zu den Kriterien BGH, FamRZ 2007, 2052 und 2008, 1325 ; Wendl/Staudigl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7.

    Da im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein Versorgungsausgleich - der Kläger war selbstständig - nicht durchgeführt wurde, so dass der Nachteil durch die fehlende Erwerbstätigkeit der Beklagten während der Ehe in Abweichung zu der Entscheidung des BGH vom 16.04.2008 - XII ZR 107/06, FamRZ 2008, 1325 gerade nicht von beiden Parteien gemeinsam getragen wird, ist diese Rente jedenfalls geringer als bei ununterbrochener Tätigkeit und liegt bei (nur) ca. 450, 00 EUR.

  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 273/04

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigem Kind - Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Mit Vergleich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe vom 20.06.2005 (2 UF 273/04) verpflichtete sich der Kläger zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt für N. ab 01.07.2005 in Höhe von monatlich 250, 00 EUR bis zum 31.12.2006.

    Die Akten des AG Ettlingen 1 F 291/88 nebst Berufungsakten des OLG Karlsruhe 2 UF 185/92 sowie die Sammelakten des OLG Karlsruhe zum Verfahren 2 UF 273/04 sind beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    lebt nicht im Haushalt seiner Eltern - ergibt sich nach Abzug des bedarfsdeckenden Kindergeldes von 154, 00 EUR (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03, FamRZ 2006, 99 ) ein Restbedarf von (640,00 EUR - 154, 00 EUR =) 486, 00 EUR, für den beide Elternteile hälftig haften, der Kläger somit in Höhe von 243, 00 EUR.
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Zu beachten ist die Änderung der Rechtsprechung mit Urteil des Bundesgerichtshofs ab 13.03.2006 (BGH, FamRZ 2006, 683 ) zum eheprägenden Unterhalt für nach der Scheidung geborene Kinder.
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Bereits vor der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen allerdings betont, dass nicht vorrangig auf die Dauer der Ehe abgestellt werden könne, sondern insbesondere zu prüfen sei, ob ehebedingte Nachteile einen dauerhaften Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2007, 2049 und 2052 zu einer jeweils 20jährigen Ehedauer).
  • OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05

    Nachehelicher Unterhalt: Feststellung des Einsatzzeitpunktes bezüglich des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Maßgebend für dessen Bemessung ist die Quote des nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse ungedeckten Bedarfs des Unterhaltsberechtigten im Anschlusszeitpunkt, in dem sein Unterhaltsanspruch im Übrigen nachhaltig gesichert war (BGH, aaO; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 151 ).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2008 - 7 UF 1371/07

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs nach dem neuen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Absenkung des Unterhalts unter den gegenüber Ehegatten geltenden Selbstbehalt von derzeit 1.000,00 EUR in der Regel nicht in Betracht kommt (so auch OLG Bremen, FF 2008, 442; OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2008, 260).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Denn der Unterhaltsanspruch der Beklagten war durch das OLG Karlsruhe noch unter Anwendung der Anrechnungsmethode tituliert worden, die mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2001 (BGH, FamRZ 2001, 986 ) durch die Differenzmethode ersetzt wurde.
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Die nacheheliche Solidarität gebietet insbesondere die Berücksichtigung von Beeinträchtigungen für eine Erwerbstätigkeit, wenn der bedürftige Ehegatte während der Ehe den Haushalt geführt hat und sich hierdurch einer beruflichen Entwicklung nicht hinreichend widmen konnte (vgl. zu den Kriterien BGH, FamRZ 2007, 2052 und 2008, 1325 ; Wendl/Staudigl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7.
  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02
    Mit Senatsbeschlüssen vom 29.04.2005 und 26.04.2006 wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich, sofern bei Beginn eines Anschlussunterhalts aufgrund des weggefallenen früheren Anspruchsgrunds nur ein Teilunterhaltsanspruch bestand, dann auch der Anschlussunterhalt als Teilanschlussunterhalt umfangmäßig nur nach dem weggefallenen Teilanspruch bemisst (BGH, FamRZ 2001, 1291, 1294; Wendl/Staudigl/Pauling, aaO., § 4 Rdnr. 101, 50).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2009 - 2 UF 200/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts bei langer Ehedauer

    Insoweit ist zu beachten, dass eine Absenkung des Unterhalts unter den gegenüber Ehegatten geltenden Selbstbehalt in der Regel nicht in Betracht kommt (vgl. Senat, NJW 2009, 525, 527).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 UF 147/09

    Nachehelicher Altersunterhalt: Ehebedingte Nachteile bei Nichtweiteraufbau der

    Ferner ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte Entscheidungen in wirtschaftlicher oder beruflicher Hinsicht getroffen hat, die nunmehr nicht mehr reversibel sind (vgl. zu § 36 EGZPO Senat NJW 2009, 525, 526).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 18 UF 10/09

    Versorgungsausgleich: Ausgleich angleichungsdynamischer und

    Ehebedingte Nachteile in diesem Sinne sind etwa anzunehmen, wenn wegen der Ehe eine berufliche Ausbildung nicht aufgenommen oder beendet worden ist oder ein Wiedereinstieg in den während der Ehe ausgeübten Beruf erschwert ist, aber auch dann, wenn sich als Folge von Belastungen in der Ehe Gesundheitsbeeinträchtigungen eingestellt haben oder durch die Dauer der Ehe ein Lebensalter erreicht worden ist, in dem keine Möglichkeit mehr besteht, eine den Unterhaltsbedarf deckende Beschäftigung zu finden (siehe dazu BGH FamRZ 2008, 1325 ; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 2206 ; OLG Karlsruhe FF 2008, 466 ).
  • OLG Dresden, 11.03.2009 - 23 UF 626/08

    Abänderung Unterhaltsvereinbarung Ehegattenunterhalt

    Einer Abänderung des Unterhaltstitels vor Ablauf eines Jahres, wie vom Kläger beantragt, steht darüber hinaus § 36 Nr. 1 EGZPO entgegen, der ersichtlich einen schonenden Übergang zur neuen Rechtslage fordert, was regelmäßig eine Übergangszeit erfordert (vgl. OLG Celle 2008, 967; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 341; OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2008, Az.: 20 UF 149/08).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2012 - 4 U 151/11

    Streupflicht nicht bei jeder bedeutenden Straße am Flussufer

    Das Vorliegen vereinzelter Glättestellen reicht demgegenüber nicht aus, um die verkehrsicherungspflichtigen Körperschaften zu einem flächendeckenden Abstreuen des mitunter ausgedehnten Straßennetzes zu verpflichten (BGH, Beschl. v. 26.2.2009 - III ZR 225/08, NJW 2009, 3302; vgl. Beschl. v. 21.1.1982 - III ZR 80/81, VersR 1982, 299; Brandenburgisches Oberlandesgericht, ZVR 2005, 40; OLGR Karlsruhe 2009, 57; OLGR Zweibrücken 2001, 99).
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