Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.05.2009 - 5 U 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Hehlers für Detektivkosten zur Überführung des Diebes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Hehlers für Detektivkosten zur Überführung des Diebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.12.2008 - 15 O 185/08
- OLG Koblenz, 07.05.2009 - 5 U 44/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1247
- NJW-RR 2009, 1727
- OLG-Report Koblenz 2009, 779
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
Hehler und Mittäter
Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 5 U 44/09
Mit ihrer Berufung rügen die Beklagten, dass ein Hehler nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 8, 288 - 299 nur dann umfassend auf Schadensersatz hafte, wenn er bei der Verletzungshandlung des Vortäters mitgewirkt habe und diese Tat dem gemeinsamen Wollen beider Täter entsprungen sei.Diese Auffassung des Landgerichts bekämpft die Berufung mit dem Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 8, 288 - 299, wonach ein Hehler wegen der in der Verletzung des Eigentums des Geschädigten liegenden unerlaubten Handlung nur dann in voller Höhe des entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann, wenn tatsächlich festgestellt wird, dass er bei der die Verletzung des Eigentums bewirkenden Handlung eines anderen geistig mitgewirkt hat und die Tat dem gemeinsamen Wollen beider Täter entsprungen ist.
- OLG Koblenz, 19.02.1987 - 5 U 784/86
Hehler von Diebesgut; Haftung; Schwerer Diebstahl; Einbruch; Hinweispflicht; …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.2009 - 5 U 44/09
Zu § 830 Abs. 2 BGB hat der Senat bereits entschieden, dass ein Hehler, der dem Dieb in Kenntnis des Tatvorhabens den Ankauf des Diebesgutes vorher zusagt, für die bei einem schweren Diebstahl begangene Sachbeschädigung als Anstifter haftet (Senatsurteil vom 19. Februar 1987 - 5 U 784/86 - in NJW-RR 1988, 662 - 663 = VersR 1988, 361 ).
- OLG Koblenz, 29.12.2010 - 14 W 757/10
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Anfangsverdacht eines …
Der Senat (zugleich 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz) weiß aus anderen Verfahren (vgl. zuletzt die in OLGR Koblenz 2009, 779 - 781 = NJW-RR 2009, 1727 - 1728 abgedruckte Senatsentscheidung), dass die engmaschige, gleichwohl aber unauffällige Observation einer Zielperson einem einzelnen Detektiv, der mit seiner Aufgabe vertraut und geschult ist, gelingen kann.