Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6703
OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,6703)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1998 - 2 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,6703)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 2 Wx 13/98 (https://dejure.org/1998,6703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff des "Erforderns" eines Entwurfs einer Urkunde i.S.v. § 145 Abs. 3 S. 1 Kostenordnung (KostO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

    Maßgeblich ist, ob der den Entwurf Erfordernde wissen oder zumindest damit rechnen musste, dass für die Aushändigung des Entwurfs auch dann von ihm Gebühren verlangt werden können, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (KG FGPrax 03, 188, 189; OLG Dresden, JurBüro 1999, 42; OLG Stuttgart, DNotZ 1986, 761; OLG Köln OLGR 1999, 235; BeckOK/Neie, KostR, § 145 Rn. 47 f. [Stand 15.3.2013]; Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, § 145 Rn. 31 [Stand: April 2007]; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., Rn. 54).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2011 - 8 W 327/11

    Notarkosten: Vergütung des Entwurfs eines nicht beurkundungsbedürftigen

    Die übrigen zu § 145 KostO ergangene, veröffentlichte Rechtsprechung befasst sich nicht mit der vorliegenden Problematik (vgl. u.a.: OLG Stuttgart/Senat Justiz 1986, 91 - § 145 Abs. 3 KostO; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 KostO, jedoch im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; OLG Köln JurBüro 1997, 604 - Auseinandersetzung mit § 145 Abs. 1 und 3 KostO im Zusammenhang mit einem Ehe- und Erbvertrag; OLG Dresden JurBüro 1999, 42 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; OLGR Köln 1999, 235 - Erfordern im Sinne von § 145 Abs. 3 KostO; KG Berlin FGPrax 2003, 188 - Voraussetzungen des § 145 Abs. 3 KostO im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag; KG Berlin NJW-RR 1997, 64 - zu den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO im Zusammenhang mit einem Gesellschaftsvertrag, die auch dann als erfüllt angesehen werden, wenn der zugleich mit dem Auftrag auf Entwurf gestellte Antrag auf Beurkundung vor Entwurfsaushändigung zurückgenommen oder das Verlangen auf Beurkundung in ein solches auf bloße Entwurfsaushändigung geändert wird.).
  • LG Mainz, 01.04.2004 - 3 T 40/03

    Voraussetzungen für den Ansatz einer Entwurfsgebühr

    Für den den Entwurf Verlangenden muss erkennbar damit zu rechnen sein, dass er nach Entgegennahme des Entwurfs auch dann zur Kostentragung verpflichtet ist, wenn es nicht zur Beurkundung kommt (OLG Köln, Beschluss vom 30.12.1998, 2 Wx 13/98, zitiert nach Juris).
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