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   OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01   

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https://dejure.org/2002,7412
OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 13 U 18/01 (https://dejure.org/2002,7412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckungsermächtigung ohne materiellrechtliche Verwertungsbefugnis; Verwertung eines Grundpfandrechts durch den Rechtsvorgänger; Treuhänderische Rückabtretung; Unzulässige isolierte Vollstreckungsstandschaft; Auseinanderfallen von materieller und formeller ...

  • Judicialis

    ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GKG § 25 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Zulässige Vollstreckungsstandschaft bei materiellrechtlicher Einziehungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2002, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 343/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsstandschaft

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Die Kläger stützen ihren Einwand vermeintlich unzulässiger "isolierter" Vollstreckungsstandschaft der Beklagten zu Unrecht auf die Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der mit Urteilen vom 26.10.1984 - V ZR 218/83 - (BGHZ 92, 347 = NJW 1985, 809) und vom 05.07.1991 - V ZR 343/89 - (NJW-RR 1992, 61) eine isolierte Vollstreckungsstandschaft für unzulässig erklärt hat.
  • OLG Bamberg, 18.05.1998 - 4 U 136/97

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nach Abtretung der Ansprüche aus dem Titel;

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 18/01
    Einer solchen Rückabtretung bedarf es indessen nicht, wenn der Zedent durch den Zessionar ermächtigt worden ist, nach wie vor - wie es der Vollstreckungstitel ausweist - Leistung an sich zu verlangen (Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.12.1992 - VIII ZR 218/91 -, BGHZ 120, 387 = NJW 1993, 1396, in erklärter Abgrenzung von den vorgenannten Entscheidungen des V. Zivilsenats; ferner OLG Bamberg, OLGR 1999, 82); denn dann decken sich ebenso wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen.
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstrecken des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld gegen den

    bb) Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht anschließt, kommt es für die Vollstreckung durch den zur Einziehung ermächtigten Titelgläubiger nicht darauf an, ob der Zessionar in den Sicherungsvertrag eingetreten ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 4 U 182/11, juris Rn. 40; OLGR Köln 2002, 211 f.; KG, Urteil vom 17. September 2014 - 24 U 171/13, unveröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 27. Februar 2014 - 8 U 927/13, unveröffentlicht).
  • OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17

    Zulässigkeit der Geltendmachung der Leistung an sich durch den Zedenten

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen (vgl. auch OLG Köln in OLGR Köln 2002, 211 - Rdn. 26 zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    In einem solchen Fall der materiell-rechtlichen Ermächtigung decken sich nämlich, wie genauso im Fall einer treuhänderischen Rückübertragung der Forderung, die prozessualen und die materiell-rechtlichen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen Ermächtigten; deswegen ist in einem solchen Fall eine auf das Auseinanderfallen von formeller und materieller Berechtigung gestützte Vollstreckungsgegenklage unbegründet (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2011 - I-5 U 33/11, Bl. 532 ff ; OLG Köln Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01).
  • OLG Hamm, 04.06.2012 - 5 U 9/12

    Klage betreffend die Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen

    In einem solchen Fall ist eine Vollstreckungsgegenklage, mit der ein Auseinanderfallen von materiell-rechtlicher und formeller Berechtigung geltend gemacht wird, nicht begründet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 5 U 172/11

    Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde;

    Denn in einem solchen Fall decken sich - wie bei einer treuhänderischen Rückabtretung - die prozessualen und materiellen Befugnisse des im Titel als Gläubiger Ausgewiesenen (vgl. auch Urteil des OLG Köln v. 06.02.2002, Az.: 13 U 18/01, BeckRS 2002, 30238230).
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