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   OLG Köln, 15.05.2006 - 17 W 274/05   

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https://dejure.org/2006,9634
OLG Köln, 15.05.2006 - 17 W 274/05 (https://dejure.org/2006,9634)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2006 - 17 W 274/05 (https://dejure.org/2006,9634)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 17 W 274/05 (https://dejure.org/2006,9634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Notwendigkeit von Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Kostenausgleich bei Hinzuziehung eines Patentanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung für Patentanwalt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2006, 810
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 12.03.2002 - 2 W 45/02

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Erforderlichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2006 - 17 W 274/05
    Ein besonderer technischer Sachverstand ist insoweit nicht erforderlich (vgl. auch OLG Jena, NJW-RR 2003, 105).
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

    Über die Fälle des § 143 PatG hinaus sind die Kosten eines Patentanwalts als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zu erstatten, wenn in einem Rechtsstreit technische oder patentrechtliche Fragen eine Rolle spielen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören (OLGR Köln 2006, 810 f.).
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 8 W 91/18

    Patentanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung Patentstreitsache anerkannt, dass über die Fälle des § 143 PatG hinaus die Kosten eines Patentanwalts als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten sein können, wenn in einem Rechtsstreit technische oder patentrechtliche Fragen eine Rolle spielen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören (Rn.15 unter Bezugnahme auf OLGR Köln 2006, 810).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 15. Mai 2006 (17 W 274/05 - OLGR 2006, 810 f.) ist insoweit irreführend, weil es sich dort gerade nicht um ein Verfahren wegen Patentrechts-, Geschmackmusterrechts- oder Kennzeichnungsrechtsverletzungen, sondern um eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit mit einem möglichen Verstoß gegen das Urhebergesetz handelte.
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