Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05   

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https://dejure.org/2005,4234
OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05 (https://dejure.org/2005,4234)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2005 - 5 W 92/05 (https://dejure.org/2005,4234)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2005 - 5 W 92/05 (https://dejure.org/2005,4234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung Höhe der Entschädigung nach Grad der Invalidität; Rechtliches Interesse an Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag; Privatgutachten als Ersatz für gerichtliches Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    ZPO § 485 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Privatgutachten wegen Unfall?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2006, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nur dann verneint werden, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960, 961; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 68; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1725, 1726).

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers führt damit zur Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens, wobei der Senat an die vom Antragsteller vorgegebenen Beweisfragen gebunden ist (vgl. BGHZ 153, 302, 305; BGH, NJW 2000, 960, 961).

  • OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02

    Rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Die Feststellungen eines in einem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen können bei negativem Ergebnis für den Antragsteller durchaus dazu führen, dass er von der Einleitung eines Rechtsstreits Abstand nimmt; andererseits kann auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin für den Fall, dass der beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der von ihr beauftragte Gutachter kommt, zumindest zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2003 - 5 W 86/02; OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Hamm, 26.06.1996 - 13 W 21/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nur dann verneint werden, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960, 961; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 68; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99

    Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs gegenüber einer privaten

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, VersR 2001, 755 unter Hinweis auf BGH, NJW 1993, 2382, 2383; OLG Köln, Urt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/99 [Revision mit Beschl. des BGH v. 26. September 2001 - IV ZR 182/00 - nicht angenommen] und Urt. v. 28. Juli 2004 - 5 U 2/04), was dann anzunehmen ist, wenn der Privatgutachter sachkundig und unabhängig ist, seine Feststellungen erschöpfend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind und die gegnerische Partei keine substantiierten Einwendungen gegen die gutachterlichen Feststellungen vorbringt.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 2 W 42/02

    Zulässigkeit der Ursachenforschung in einem selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Das ist entgegen der Annahme des Landgerichts auch nicht als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu werten, denn das selbständige Beweisverfahren soll es dem Antragsteller gerade ermöglichen, einen eingetretenen Schaden und dessen Ursache erst ermitteln zu lassen, was notwendig in gewisser Weise ausforschenden Charakter hat (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2003, 772).
  • OLG Koblenz, 15.08.2003 - 3 W 531/03

    Umfang der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Deshalb ist es gerechtfertigt, die Vorschrift weit auszulegen und Tatsachenfeststellungen so weit zuzulassen, dass eine vorgerichtliche Einigung ermöglicht wird (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1674; OLG Koblenz, OLGR 2004, 77).
  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers führt damit zur Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens, wobei der Senat an die vom Antragsteller vorgegebenen Beweisfragen gebunden ist (vgl. BGHZ 153, 302, 305; BGH, NJW 2000, 960, 961).
  • OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04

    Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Ein solches Privatgutachten kann als qualifizierter Parteivortrag verwertet werden und eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts entbehrlich machen, wenn die Beweisfrage allein schon aufgrund dieses substantiierten Parteivortrags zuverlässig beantwortet werden kann (OLG Köln, VersR 2001, 755 unter Hinweis auf BGH, NJW 1993, 2382, 2383; OLG Köln, Urt. v. 7. Juni 2000 - 5 U 255/99 [Revision mit Beschl. des BGH v. 26. September 2001 - IV ZR 182/00 - nicht angenommen] und Urt. v. 28. Juli 2004 - 5 U 2/04), was dann anzunehmen ist, wenn der Privatgutachter sachkundig und unabhängig ist, seine Feststellungen erschöpfend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind und die gegnerische Partei keine substantiierten Einwendungen gegen die gutachterlichen Feststellungen vorbringt.
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nur dann verneint werden, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960, 961; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 68; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
    Die Feststellungen eines in einem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen können bei negativem Ergebnis für den Antragsteller durchaus dazu führen, dass er von der Einleitung eines Rechtsstreits Abstand nimmt; andererseits kann auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin für den Fall, dass der beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der von ihr beauftragte Gutachter kommt, zumindest zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2003 - 5 W 86/02; OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 9 W 31/97
  • OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95

    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

  • OLG Saarbrücken, 13.05.1999 - 1 W 125/99

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsrecht

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 17 W 30/02

    Beweiserhebung über den mängelbedingten Minderwert bei unverhältnismäßiger

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01

    Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des

  • OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11

    Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung

    Die Rechtsbeschwerde zuzulassen, besteht kein Anlass (s. a. BGH, VersR 2003, 794; OLG Köln, 5 W 92/05, Beschluss vom 1. August 2005, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22

    Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin führt damit zur Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens, wobei der Senat an die vom Ast. vorgegebenen Beweisfragen gebunden ist (OLG Köln Beschl. v. 1.8.2005 - 5 W 92/05, BeckRS 2005, 10175 Rn. 6, beck-online).
  • LG Köln, 15.10.2012 - 26 O 471/10

    Anforderungen an die Verjährung von Invaliditätsansprüchen aus einer privaten

    Dies ist dann anzunehmen, wenn der Privatgutachter sachkundig und unabhängig ist, seine Feststellungen erschöpfend, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind und die gegnerische Partei keine substantiierten Einwendungen gegen die gutachterlichen Feststellungen vorbringt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 01.08.2005 - Az. 5 W 92/05, OLGR Köln 2006, S. 58 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8258
OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.08.2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. August 2005 - 3 U 67/05 (https://dejure.org/2005,8258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Anwahl falscher Faxnummer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233
    Wiedereinsetzung bei Anwahl falscher Faxnummer

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist; Unbegründetheit des Wiedereinsetzungsgesuchs; Vorliegen der Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschuldens des ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233
    Darlegungen zur anwaltlichen Organisation der Ausgangskontrolle in Wiedereinsetzungsantrag - Zurückweisung des Antrags ohne vorherigen Hinweis bei Fehlen erforderlicher Darlegungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Köln 2006, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).

    Es ist besonders hoch, wenn die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muss und an ein und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (BGH, Beschluss v. 24.4.2002 - AnwZ 7/01 -, BRAK-Mitt. 2002, 171; NJW 2004, 3491).

  • BGH, 24.04.2002 - AnwZ 7/01

    Versäumung der Frist zur Beantragung einer gerichtlichen Entscheidung in

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Es ist besonders hoch, wenn die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muss und an ein und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (BGH, Beschluss v. 24.4.2002 - AnwZ 7/01 -, BRAK-Mitt. 2002, 171; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 03.12.1996 - XI ZB 20/96

    Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist mittels Telefax; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Es konnte davon ausgegangen werden, dass der Kläger in diesem Zusammenhang umfassend vorgetragen hatte; eines Hinweises nach § 139 ZPO bedurfte es nicht (vgl. BGH FamRZ 2004, 1275).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    Er hat jedoch für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf die Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (st. Rspr., vgl. BGH NJW 1997, 948; NJW 2000, 1043; BGHRep. 2001, 809; NJW 2004, 3491).
  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Köln, 05.08.2005 - 3 U 67/05
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Rechtsanwalt die Richtigkeit der Telefaxnummer nicht persönlich überprüfen muss, sondern dies einer zuverlässigen Bürokraft überlassen kann, da es sich hierbei lediglich um eine büromäßige Aufgabe ohne Bezug zu Rechtsfragen handelt (BGH NJW 1995, 2105).
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