Rechtsprechung
   OLG München, 27.09.1994 - 11 W 2327/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10829
OLG München, 27.09.1994 - 11 W 2327/94 (https://dejure.org/1994,10829)
OLG München, Entscheidung vom 27.09.1994 - 11 W 2327/94 (https://dejure.org/1994,10829)
OLG München, Entscheidung vom 27. September 1994 - 11 W 2327/94 (https://dejure.org/1994,10829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LG München I - 2 O 10510/92
  • OLG München, 27.09.1994 - 11 W 2327/94

Papierfundstellen

  • AnwBl 1995, 47
  • OLG-Report München 1995, 12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 08.11.2012 - 8 W 419/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähige Anwaltsgebühren bei isolierter

    Denn auftragsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen betreffen nur dann dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (vgl. im Einzelnen zur Definition der Angelegenheit, die mehrere Gegenstände umfassen kann: BGH NJW 2011, 782 und 155; und speziell bezogen auf die streitgenössische Drittwiderklage: OLGR München 1995, 12; je m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2016 - 8 W 396/14

    Rechtsanwaltskosten: Dieselbe Angelegenheit bei Vertretung des Klägers und

    Vertritt der Anwalt sowohl den Kläger als auch den Drittwiderbeklagten, so liegt für ihn nach ganz herrschender Auffassung nur eine Gebührenangelegenheit gemäß §§ 7, 15, 22 RVG vor, so dass er seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält und gegebenenfalls die Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG verlangen kann (OLG Celle AGS 2015, 64; OLG Köln AGS 2015, 284; OLG München AnwBl 1995, 47; LG Düsseldorf AGS 2010, 321; Schneider/Wolf/Mayer, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage 2014, § 15 RVG, Rdnr. 115).
  • OLG Celle, 30.12.2014 - 2 W 279/14

    Anwaltsgebühren bei Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten

    Zum einen widerspricht die Auffassung des OLG Stuttgart, dass bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negativen Feststellungklage die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe entstünden und auch erstattungsfähig seien, der wohl herrschenden Meinung (vgl. Schneider/Wolf/N. Schneider, Anwaltkommentar RVG, 7. Aufl. § 15 Rdnr. 115; OLG München AnwBl. 1995, 47; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 21. Aufl. § 60 Rdnrn. 13, 15 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht