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   OLG München, 08.01.2004 - 1 U 4755/03   

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https://dejure.org/2004,10828
OLG München, 08.01.2004 - 1 U 4755/03 (https://dejure.org/2004,10828)
OLG München, Entscheidung vom 08.01.2004 - 1 U 4755/03 (https://dejure.org/2004,10828)
OLG München, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 1 U 4755/03 (https://dejure.org/2004,10828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilklage auf Zahlung eines Schmerzensgeldbetrags; Voraussetzung der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften; Objektive Gefährlichkeit einer Strecke unter Berücksichtigung des Überraschungsmoments; Besondere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Glatteis

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BayStrWG Art. 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34; BayStrWG Art. 72
    Zur Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streupflicht auf Bundesstraßen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Besonders gefährliche Straße? - Zum Umfang der Streupflicht bei Glatteis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG München zur Streupflicht auf Bundesstraßen - Autofahrer muss bei Durchquerung im Schatten liegender Waldstücke auch tagsüber mit Glatteis rechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2005, 754
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 29.03.1990 - 7 U 176/89
    Auszug aus OLG München, 08.01.2004 - 1 U 4755/03
    Dies sind solche Stellen, an denen Anlage oder Zustand der Straße die Bildung von Eis, Eisglätte oder seine Wirkung erhöhen und diese Verhältnisse für den Autofahrer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, selbst wenn er mit erhöhter Sorgfalt und Aufmerksamkeit aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse fährt (Staab VersR 2003, 695 mit Rechtsprechungshinweisen; Nachweise bei Palandt/Thomas, 62. Aufl., § 823 BGB Randnr. 130, Berr DAR 1990, 346/347).

    Es ist eine Erfahrungstatsache, dass an Straßenstellen, die durch Wald, im Schatten von Bauwerken oder unter Brücken verlaufen und damit der Einwirkung von Sonne und Wind weniger als andere Straßenstellen ausgesetzt sind und deshalb die Feuchtigkeit länger halten, die Eisbildung größer ist und länger erhalten bleibt als an Straßenstellen, die der ungehinderten Sonnen- und Windeinwirkung unterliegen (BGH VersR 1960, 930; OLG Zweibrücken VersR 1979, 1039; OLG Köln DAR 1990, 346; vgl. auch die vom Landgericht im Urteil vom 19.08.2003 auf S. 7/8 angeführten Fundstellen).

  • OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78
    Auszug aus OLG München, 08.01.2004 - 1 U 4755/03
    Es ist eine Erfahrungstatsache, dass an Straßenstellen, die durch Wald, im Schatten von Bauwerken oder unter Brücken verlaufen und damit der Einwirkung von Sonne und Wind weniger als andere Straßenstellen ausgesetzt sind und deshalb die Feuchtigkeit länger halten, die Eisbildung größer ist und länger erhalten bleibt als an Straßenstellen, die der ungehinderten Sonnen- und Windeinwirkung unterliegen (BGH VersR 1960, 930; OLG Zweibrücken VersR 1979, 1039; OLG Köln DAR 1990, 346; vgl. auch die vom Landgericht im Urteil vom 19.08.2003 auf S. 7/8 angeführten Fundstellen).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Auf wenig befahrenen Straßen besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht, sofern nicht besonders gefährliche Stellen bekannt sind, auf die sich der Straßennutzer nicht einstellen kann (vgl. OLG München, OLGR 2005, S. 754; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl., Rdn. 552).

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).

  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136).
  • AG Bad Segeberg, 06.03.2014 - 17 C 13/13

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes: Zulässigkeit und

    Die Glättebildung lediglich an beschatteten Stellen stellt indes keine "allgemeine" Glättebildung dar (vgl. BGH, Urt. v. 21.06.1979 - III ZR 58/78, VersR 1979, 1055 f., juris Rn. 13; OLG München, Urt. v. 08.01.2004 - 1 U 4755/03, OLGR 2005, 754 f., juris Rn. 5; OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.03.2012 - 4 U 151/11, NVwZ-RR 2012, 833, juris Rn. 29 f.).
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