Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.07.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06   

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https://dejure.org/2006,11228
OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufige Unterbringung, Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70h; ; FGG § 70b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 70h § 70b Abs. 1
    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung - vorab Verfahrenspfleger bestellen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme infolge eines ärztlichen Gutachtens wegen Fremdgefährdung oder Selbstgefährdung; Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Rechte des Betroffenen vor der Anordnung oder der Genehmigung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 2006, 784
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Dennoch fehlt der sofortigen weiteren Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Das Gericht hat bei einer Anordnung nach § 1846 BGB sicherzustellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein zumindest vorläufiger Betreuer zur Seite steht (vgl. BGHZ 150, 45).

    Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04

    Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93

    Unterbringung; Genehmigung; Willen; Bestimmen; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen;

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9160
OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Abrechnungszeitraum, Anpassung an Kalenderquartal

  • Judicialis

    VBVG § 9

  • rechtsportal.de

    VBVG § 9
    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung an des Kalenderquartal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer § 9 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) widersprechenden Festsetzung der Betreuervergütung mit dem Ziel eines Gleichlaufs von Abrechnungszeitraum einerseits und Kalenderquartal andererseits

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1789 (Ls.)
  • OLG-Report München 2006, 784
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

    Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden (MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 9 VBVG Rn. 9; OLG München BtPrax 2006, 184, 185).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der

    Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184).
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
  • OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07

    Betreuervergütung: Beginn des ersten Abrechnungsquartals in Übergangsfällen

    Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Sinn dieser Regelung ist nur, ein praktikables Abrechnungsverfahren zu gewährleisten (vgl. Senatsentscheidung BtPrax 2006, 184 ff.).
  • OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06

    Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

    Es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen - wie hier den 6. bis 31.3.2006 in Rechnung zu stellen (Senatsentscheidung vom 4.7.2006 - 33 Wx 117/06, zitiert in juris; vgl. auch Fröschle aaO Rn. 335; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 4. Aufl. Rn.1406, 1407).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2006 - 13 T 1059/06
    Das OLG München hat mit Beschluss vom 04.07.2006 (AZ: 33 Wx 117/06 ) ebenfalls ausdrücklich klargestellt, dass für die Anwendung des § 9 VBVG darauf abgestellt wird, dass der periodische Abrechnungszeitraum des § 9 VBVG nur mit der wirksamen Anordnung der Betreuung beginnen könne.
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