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   OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14246
OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.04.2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. April 2005 - 4 U 167/04 - 21/05 (https://dejure.org/2005,14246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Reifenpanne eines Lkw auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn und Verstoß gegen Abstandsgebot sowie Geschwindigkeitsüberschreitung des Unfallgegners

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer erheblichen Gefahrenquelle durch einen bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten Lastkraftwagen (LKW); Rechtfertigung der Betriebsgefahr eines LWKs bei der Haftungsverteilung; Anspruch auf Zahlung von restlichem ...

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer erheblichen Gefahrenquelle durch einen bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten Lastkraftwagen (LKW); Rechtfertigung der Betriebsgefahr eines LWKs bei der Haftungsverteilung beim Vorwurf einer mäßigen Überschreitung der ...

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 3; ; StVG § 7 Abs. 1 a.F.; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 17; ; ZPO § 529; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; AuslPflVG § 2 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    LKW mit Reifenpanne auf Autobahn - Gefahrenquelle und Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsgefahr eines bei Nacht auf dem rechten Fahrstreifen einer Bundesautobahn abgestellten LKWs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Saarbrücken 2005, 524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Die Betriebsgefahr ist erhöht, wenn durch das Hinzutreten besonderer Umstände die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Fahrzeugs verbundene Gefahr vergrößert wird (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 17 Rdn. 11; BGH, Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069, 3070).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Der Entlastungsbeweis ist erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren, Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (zur Beweislast: BGH, Urt. v. 19.4.1988 - VI ZR 96/87, MDR 1988, 850, 851; Urt. v. 4.5.1976 - VI ZR 193/74, DAR 1976, 246; Greger, StVG, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 513 ff.).
  • BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74

    Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Der Entlastungsbeweis ist erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren, Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (zur Beweislast: BGH, Urt. v. 19.4.1988 - VI ZR 96/87, MDR 1988, 850, 851; Urt. v. 4.5.1976 - VI ZR 193/74, DAR 1976, 246; Greger, StVG, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 513 ff.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Diesem Rechtsgedanken trägt die vom Landgericht festgesetzte Haftungsquote Rechnung, die den Beklagten mit zwei Dritteln belastet (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.10.1988 - VI ZR 223/87, NJW-RR 670, 671, dort hat der BGH in einer vergleichbaren Unfallsituation beanstandet, dass ein liegengebliebener LKW gegenüber einem auffahrenden Fahrzeug nicht die überwiegende Verantwortung triffen darf).
  • OLG Koblenz, 20.01.1992 - 12 U 1533/90

    Bestehen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Polizeibeamten wegen eines von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
    Andererseits erscheint es nicht gerechtfertigt, die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs vollständig zurücktreten zu lassen (so aber OLG Koblenz, VersR 1992, 1486; aus der Entscheidung ist nicht zu ersehen, zu welcher Tageszeit sich der Verkehrsunfall ereignet hat).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Denn es lässt sich nicht widerlegen, dass das Lösen der Karkasse auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Reifens und damit des Fahrzeugs beruht (vgl. OLG Zweibrücken, Schaden-Praxis 1994, 241; Saarl. OLG, OLG-Report 2005, 524; OLG Celle, OLG-Report 2007, 854).

    Vielmehr kommen auch unabhängig von einer vorwerfbar sorgfaltswidrigen Handlung der mit dem Betrieb des Fahrzeugs befassten Personen objektive Umstände in Betracht, die das Gefahrenpotenzial des Fahrzeugs erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2005 - VI ZR 352/03, VersR 2005, 702; Saarl. OLG, OLG-Report 2005, 524; Hentschel aaO § 17 StVG Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG Celle, 28.03.2012 - 14 U 156/11

    Grundsätze zur Haftungsverteilung bei einem unabwendbaren Auffahrunfalls;

    Dabei ist der Entlastungsbeweis im Rahmen von § 17 Abs. 3 StVG grundsätzlich erst dann geführt, wenn der Beweisführer alle konkret denkbaren Unfallverläufe entkräften kann, die eine Verantwortung des Halters begründen (vgl. OLGR Saarbrücken 2005, 524 - juris-Rdnr. 28).
  • LG Osnabrück, 02.07.2018 - 7 S 404/17

    Erhöhung der Betriebsgefahr durch riskante Fahrweise

    Vielmehr ist die Betriebsgefahr immer dann erhöht, wenn durch das Hinzutreten besonderer Umstände die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Fahrzeugs verbundene Gefahr vergrößert wird (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2005, 4 U 167/04, bei Juris, Rz. 33 m.w.N.).
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