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   OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32   

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https://dejure.org/2007,4788
OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis der Sachlegitimation und des Schadensereignisses bei Verdacht der Unfallmanipulation; Bestimmung des Streitgegenstandes; einfache Streitgenossenschaft von Pflichtversicherer und Versicherungsnehmer; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund eines behaupteten Verkehrsunfalls gegen den Haftpflichtversicherer; Bestreiten des tatsächlichen Stattfindens eines behaupteten Unfallvorgangs; Würdigung von Zeugenaussagen bezüglich des Unfallhergangs; Rückschlüsse auf die Eigentümerstellung im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfallhaftung - Beweislast für Unfallereignis

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1 Satz 1; ; PflVG § 3 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Beweismaß an den Nachweis des den Streitgegenstand bildenden Unfallereignisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Saarbrücken 2007, 351
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    (BGH, Urt. v. 13.12.1977 - VI ZR 206/75, VersR 1978, 862, 865).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Allerdings gilt die Bindungswirkung des § 3 Nr. 8 PflVG über ihren Wortlaut hinaus auch im Verhältnis des mitversicherten Fahrers zum Versicherer und umgekehrt (BGHZ 96, 18, 22 = VersR 1986, 153 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Die Eintragung im Kfz-Brief ist lediglich ein Indiz, das bei der Würdigung der Gesamtumstände zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02, NJW 2004, 217, 219).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Mithin hat die Klägerin den ihr obliegenden Beweis erst dann erbracht, wenn das Gericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO mit allen vernünftigen Zweifeln Einhalt gebietender Gewissheit von der Wahrheit des konkreten Schadensfalles überzeugt ist (zum Beweismaß: BGHZ 53, 245, 256; 61, 169; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 286 Rdnr. 17 ff.) Demgegenüber genügt es nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein mögen, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammengestoßen sein mögen.
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Ein weiterer - erstinstanzlich bereits vorgetragener - maßgeblicher Gesichtspunkt sei, dass der Kläger schon einmal in einen Betrugsfall verwickelt gewesen sei (Rechtsstreit L. W. gegen M. F. u. a., Senatsurteil vom 23.01.2006 - 4 U 112/06 - 32 -, Anlage B 2 = Bd. I Bl. 73 ff. d. A.).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 11.04.2013 (Bd. I Bl. 118 ff. d. A.) und vom 12.12.2013 (Bd. I Bl. 222 ff. d. A.) und des Senats vom 13.11.2014 (Bd. II Bl. 307 ff. d. A.) sowie die beigezogenen Akten des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 1 O 257/04) und des Senats (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32 -), welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Denn der Lebenssachverhalt des Streitgegenstandes darf sich nicht auf die isolierte Darstellung des Schadenserfolgs beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (Senat OLGR 2007, 351, 352).

    (1.1) Wie aus dem mit der Klageerwiderung vorgelegten Senatsurteil vom 23.01.2006 (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32, abgedruckt in OLGR 2007, 351 ff., im Folgenden als Vorprozess bezeichnet) zu ersehen ist, hatte im dortigen Rechtsstreit eine Frau L. W. gegen eine Frau M. F. und die ... pp.

  • OLG Saarbrücken, 17.11.2009 - 4 U 244/09

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage gegen den Haftpflichtversicherer

    Die prozessuale Darstellung des Lebenssachverhalts darf sich nicht auf die isolierte Beschreibung des Schadenserfolges beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (Senat, OLGR 2007, 351).

    Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer sind als einfache Streitgenossen zu betrachten, mit der Folge, dass das Verfahren eines jeden Streitgenossen getrennt zu beurteilen ist (BGHZ 63, 51, 53; Senat OLGR 2007, 351; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 62 Rdnr. 8a mit weiterem Nachweis).

    Da die Prozessführung des einen Streitgenossen durch die Prozessführung des anderen weder beeinträchtigt noch begünstigt werden darf, entfiele die Bindungswirkung eines Geständnisses im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Zugestehenden nur bei offenkundiger Unwahrheit des Geständnisses sowie dann, wenn der Zugestehende betrügerisch zum Nachteil eines Dritten, im konkreten Fall: der Versicherung, zusammenwirkt (OLGR Saarbrücken 2007, 351; Zöller/Greger, aaO., § 288 Rdnr. 7; Prütting/Gehrlein/Laumen, aaO, § 288 Rdnr. 8).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

    Zwar erreicht in den Fällen des bestrittenen Unfallereignisses der in Anspruch genommene Unfallgegner sein in der Klageabweisung liegendes Prozessziel bereits dann, wenn es ihm gelingt, Zweifel daran zu wecken, dass sich das nach Ort und Zeit durch den Klägervortrag definierte Schadensereignis überhaupt ereignete (vgl. hierzu Senat, OLGR 2007, 351).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Denn der Lebenssachverhalt des Streitgegenstandes darf sich nicht auf die isolierte Darstellung des Schadenserfolgs beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (OLGR Saarbrücken 2007, 351).
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