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   OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03   

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https://dejure.org/2003,6965
OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2003 - 16 W 16/03 (https://dejure.org/2003,6965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deaktivierungsgebühren bei Mobilfunkverträgen; Aufnahme einer pauschalierten Aufwendungsersatzklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen; Verstoß gegen rechtskräftiges Unterlassungsurteil; Verbotsumfang eines Unterlassungsurteils; Umgehungen eines gerichtlichen Titels ...

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Vollstreckung von Unterlassungstiteln; Kern der Verletzungshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Deaktivierungs-Gebühr - Weiterverwendung erlaubt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deaktivierungsgebühr - Weiterverwendung erlaubt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2003, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Es seien im ergangenen Urteil alle Veränderungen der Verletzungsform zu unterstellen, hinsichtlich derer kein Zweifel bestehen könne, dass das Gericht die veränderte Verletzungsform ebenso beurteilt hätte wie die ihm vorgelegte (RGZ 147, 27, 31).

    Das war schon für das Reichsgericht selbstverständlich (RGZ 147, 27, 29).

    d) Für den Senat bestehen im Sinne des Reichsgerichts keine Zweifel daran, dass der Bundesgerichtshof die neuen Preislisten der Schuldnerin genauso beurteilt hätte wie die ihm vorgelegte (RGZ 147, 27, 31).

  • OLG Frankfurt, 04.03.1996 - 6 W 17/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Maßgeblich für diese Auslegung der Reichweite rechtskräftiger Unterlassungstitel ist, dass auch für einen Schuldner ohne weiteres erkennbar ist, dass solche Titel für einen Gläubiger ohne jeden Wert wären, wenn er, der Schuldner, das ausgesprochene Verbot schon durch kleine Änderungen an der ursprünglichen Verletzungshandlung erfolgreich umgehen könnte (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1071).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Halte sich die vom Verletzer vorgenommene Veränderung innerhalb dieser Grenzen und solle sich nach dem Sinn des Urteils das Benutzungsverbot auch auf eine solche Abänderung erstrecken, so bedürfe es keiner neuen Unterlassungsklage, sondern (bei Streit über die Auslegung) die Tragweite des rechtskräftigen Urteils könne im Wege der Feststellungsklage durch dessen Auslegung geklärt werden (BGHZ 5, 189, 194).
  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 17 W 17/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Der Streitgegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses und auch die Rechtskraft des ausgeurteilten Titels bleiben davon unberührt (OLG Hamm NJW-RR 1991, 182, 183).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Änderungen, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen, werden vielmehr von der Rechtskraftwirkung mit umfasst (BGHZ 126, 287, 296).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 2 U 149/92

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nach Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2003 - 16 W 16/03
    Bei alledem geht es nicht um die Erweiterung der Rechtskraft des ausgeurteilten gerichtlichen Verbots, sondern um den Ausschluss von Umgehungen eines gerichtlichen Titels durch lediglich kosmetische Abänderungen, die im Kern aber das verbotene Verhalten fortsetzen (OLG Düsseldorf, OLGZ 1994, 223, 225).
  • KG, 24.07.2009 - 9 W 133/09
    Zur Auslegung des Unterlassungstiteis sowie zur Ermittlung des Kerns der konkreten Verletzungshandlung sind die Entscheidungsgründe und mangels dieser die in Bezug genommene Antragsschrift der Gläubigerin heranzuziehen (Senatsbeschluss vom 28.09.2007 - 9 W 115/07, KGR Berlin 2008, 65; OLGR Schleswig 2003, 279, 281).
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