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   OLG Schleswig, 09.10.2007 - 15 WF 214/07   

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https://dejure.org/2007,13341
OLG Schleswig, 09.10.2007 - 15 WF 214/07 (https://dejure.org/2007,13341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.2007 - 15 WF 214/07 (https://dejure.org/2007,13341)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 15 WF 214/07 (https://dejure.org/2007,13341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Unterhalt für ein volljähriges Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres; Wirksamkeit einer Unterhaltsbestimmung; Pflicht zur Zahlung von Unterhalt während einer Berufsausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Kindesunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Neumünster - 48 F 140/07
  • OLG Schleswig, 09.10.2007 - 15 WF 214/07

Papierfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2008, 196
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
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