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   OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08   

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OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08 (https://dejure.org/2008,8473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 W 12/08 (https://dejure.org/2008,8473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 W 12/08 (https://dejure.org/2008,8473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Bestimmung des Personenstandes von Flüchtlingen; Beweiskraft von Eintragungen in Personenstandsbüchern und Personenstandsurkunden; Ausgestaltung des Beweiswerts deutscher Urkunden; Personenstandsrechtliche Gebotenheit der Einschränkung "die ...

  • Judicialis

    PStG § 49 Abs. 1 Satz 2; ; PStG § ... 49 Abs. 2; ; PStG § 47; ; PStG § 5; ; PStG § 20; ; PStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; PStG § 60; ; PStG § 61a; ; PStG § 65; ; PStG § 66; ; PersStdGAV § 25; ; DA § 258; ; DA § 261 Abs. 2; ; DA § 265; ; DA § 285 Abs. 2 Satz 3; ; DA § 266 Abs. 1a Satz 1; ; DA § 266 Abs. 1a Satz 3; ; ZPO § 438

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beweiskraft von Eintragungen in Personenstandsbüchern und Personenstandsurkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 119 (Ls.)
  • OLG-Report Schleswig 2008, 685
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04

    Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).

    Dieser Grundsatz trägt einerseits dem Interesse der Betroffenen Rechnung, zur Ermöglichung der Teilnahme am Rechtsverkehr rasch Lebensvorgänge im Wesentlichen beurkundet zu erhalten, andererseits dient er der Rechtssicherheit, indem der Beweiswert der Eintragungen deutlich gemacht wird (BayObLG StAZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • RG, 17.06.1904 - III 5/04

    Spielen in einer auswärtigen verbotenen Lotterie

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Am 28.10.2004 beantragte der Betroffene zu 1. beim Amtsgericht, den Standesbeamten anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen (28 III 5/04).

    Der Senat hat die Akten des Verfahrens 28 III 5/04 und die Ausländerakten der Betroffenen beigezogen.

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • LG Berlin, 01.10.2003 - 84 T 371/03

    D (A), Personenstandsrecht, Vaterschaftsanerkennung, Geburtenbuch,

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Er stellt sich demnach - wie vom Amts- und Landgericht zutreffen gewertet - als Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags nach § 47 PStG dar (vgl. OLG Köln StAZ 2007, 178; OLG München StAZ 2005, 360; BayObLG StAZ 2004, 202).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Dazu gehört auch, dass er sich über die Identität der Eltern jeweils durch ein geeignetes Legitimationspapier - als solches kommt nur ein mit einem Lichtbild versehener Ausweis (Personalausweis, Reisepass usw.) in Betracht (BayObLG StAZ 2005, 104) - Gewissheit verschafft.

    Die Ausführungen zum Beweiswert der Einbürgerungsurkunden für die Angaben zur Identität gelten entsprechend für die Bescheinigungen der Betroffenen zu 1. und 2. über ihre Aufenthaltsgestattungen (vgl. BGH a.a.O.), ihre Reiseausweise (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 588) und die Vaterschaftsanerkennung des Betroffenen zu 1. (vgl. BayObLG StAZ 2005, 104).

  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).
  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Die Beweiskraft bezüglich der Personalangaben kann naturgemäß nicht weiter reichen als die Prüfungsmöglichkeiten des ausstellenden Amtsträgers (BGH NJW 1996, 470; Kissner StAZ 2005, 98).
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 88/05

    Vaterschaftsanerkennung: Identitätsfeststellung ohne gültiges Personaldokument

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Diesen kommt allerdings nicht die Beweiskraft der §§ 66, 60 PStG zu, ihre Beweiskraft ist vielmehr nach § 438 ZPO zu würdigen (KG StAZ 2005, 320).
  • OLG Köln, 10.11.2006 - 16 Wx 213/06

    Nachweis der Unrichtigkeit bei Berichtigung des Geburtenbuchs - erläuternder

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Er stellt sich demnach - wie vom Amts- und Landgericht zutreffen gewertet - als Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags nach § 47 PStG dar (vgl. OLG Köln StAZ 2007, 178; OLG München StAZ 2005, 360; BayObLG StAZ 2004, 202).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08
    Er stellt sich demnach - wie vom Amts- und Landgericht zutreffen gewertet - als Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags nach § 47 PStG dar (vgl. OLG Köln StAZ 2007, 178; OLG München StAZ 2005, 360; BayObLG StAZ 2004, 202).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Mutter bei Eintragung der Geburt

    Gegenstand einer Berichtigung kann dabei auch ein einschränkender Zusatz im Sinne des § 35 PStV sein (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., zur früher maßgeblichen Verwaltungsvorschrift in §§ 285 Abs. 2 S. 3, 266 Abs. 1a S. 1 der Dienstanweisung für Standesbeamte und für ihre Aufsichtsbehörden).

    Dabei sind strenge Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit zu stellen (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.; BayObLG, NJW-RR 1999, S. 1309 ff. - jeweils m. w. N.).

    Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., m. w. N.).

    Der Nachweis durch Vernehmung von Verwandten und Bekannten der betroffenen Person als Zeugen ist zwar in der Regel nicht ausreichend zuverlässig, um Zweifel hinsichtlich der Identität auszuräumen (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.).

    Generell kann die Beweiskraft einer Urkunde bezüglich der Personalangaben nicht weiter reichen als die Prüfungsmöglichkeiten des ausstellenden Amtsträgers (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.).

  • OLG Celle, 16.01.2009 - 2 W 15/09

    Höhe der zu erstattenden Reisekosten bei langer Anreise mit der Deutschen Bahn;

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als auch der jeweiligen Prozesspartei gem. § 91 Abs. 1 S. 2 Halbs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 JVEG Reisekosten bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn zu erstatten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2007, Az.: 2 W 12/08).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14

    Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen

    Eine Berichtigung darf nur erfolgen, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht, dass die beanstandete Eintragung unrichtig gewesen ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 29; OLGR Schleswig 2008, 685, 687; OLG Köln StAZ 2007, 178, 179).
  • OLG Schleswig, 09.02.2011 - 2 W 138/10

    Eintragung des Todeszeitpunkts im Sterberegister

    Dabei sind strenge Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit zu stellen (Senat, StAZ 2008, S. 287 ff.; BayObLG, aaO. - jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18

    Einbürgerung

    Ob der Beweiswert der vom Kläger vorgelegten Personenstandsurkunde des Standesamtes A-Stadt bereits dadurch erschüttert ist, dass der Beklagte unter Hinweis auf die Aussage der Standesbeamtin unwidersprochen vorgetragen hat, die im Wege der Nachbeurkundung gemäß § 36 PStG ausgestellte Geburtsurkunde beruhe hinsichtlich der eingetragenen Personalien ausschließlich auf den eidesstattlich erklärten Angaben des Klägers, kann hier letztlich dahinstehen, da selbst bei dem (Fort-)Bestehen einer Bindungswirkung der Einbürgerungsbehörde die Klärung der Staatsangehörigkeit des Klägers unbeantwortet bliebe (vgl. dazu auch § 35 Personenstandsverordnung - PStV -: sind die Angaben mit einem Zusatz nach § 35 PStV versehen, dass keine geeigneten Nachweise zu den (zu beurkundenden) Angaben vorgelegen haben, nehmen sie nicht an der Beweiswirkung des Personenstandsregisters teil, Gaaz/Bornhofen, a.a.O., § 54 Rn. 13; zur Reichweite der Beweiskraft von Einträgen in Personenstandsbüchern und Personenstandsurkunden allgemein vgl. auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 W 12/08 -, StAZ 2008, 287).
  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 185/18

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung bei ungeklärter Identität eines in

    Zwar ist eine entsprechende Bestimmung erst mit einer Dienstanweisungsänderung von 2005 erfolgt, dies entsprach jedoch bereits vorher dem sog. Annäherungsgrundsatz, wonach nicht belegte Tatsachen mit einem Zusatz versehen werden müssen, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (vgl. OLG Schleswig, B. v. 17.04.2008 - 2 W 12/08 -, juris).
  • AG Weiden/Oberpfalz, 21.12.2021 - UR III 8/20

    Berichtigung einer Namenseintragung wegen Unrichtigkeit des Geburtenregisters

    Auch der Wegfall der einschränkenden Zusätze nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 PStV beim Kind und den Kindeseltern kann Gegenstand einer gerichtlichen Berichtigung nach § 48 PStG sein (OLG Schleswig, Beschluss vom 17.04.2008 - 2 W 12/08).
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