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   OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06   

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https://dejure.org/2006,7042
OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.09.2006 - 13 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7042)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. September 2006 - 13 U 49/06 (https://dejure.org/2006,7042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beitragsregress des Rentenversicherers für die Zeit ab Eintritt des Geschädigten in ein Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Rentenversicherungsträgers "Übergangs" nach § 119 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Zeit ab Eintritt des Geschädigten in ein Beamtenverhältnis

  • Judicialis

    SGB X § 119 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 119 Abs. 1 S. 1
    Keine Ansprüche des Rentenversicherungsträgers ab Eintritt in Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Stuttgart 2006, 924
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 124/94

    Zum Beitragserstattungsanspruch des Verletzten, der nach § 119 SGB X auf den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06
    Insofern reiche die Möglichkeit einer Rentenverkürzung aus (BGH DAR 1995, 325 und VersR 2000, 471).

    Die insoweit angeführte Entscheidung (DAR 1995, 325) besagt ebenfalls nichts über die zeitliche Begrenzung des Ersatzanspruchs im Falle der Beendigung der Rentenversicherungspflicht.

    § 62 SGB VI schließt die Geltendmachung durch den Rentenversicherungsträger nicht aus (vgl. etwa BGH DAR 1995, 325).

  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06
    Insofern reiche die Möglichkeit einer Rentenverkürzung aus (BGH DAR 1995, 325 und VersR 2000, 471).

    Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen BGH VersR 2000, 471 und 2004, 493 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76

    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.09.2006 - 13 U 49/06
    Der Schadensersatz erfolge auf die Gefahr hin, dass der Geschädigte später besser stehe, als er ohne die Schädigung gestanden hätte (BGH VersR 1977, 1156).

    Auch aus der von der Klägerin in der Berufung erstmals angeführten Entscheidung des BGH in VersR 1977, 1156 ergibt sich nichts zu ihren Gunsten.

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem

    Das Berufungsgericht (OLGR Stuttgart 2006, 924) meint, seit der Verbeamtung des Geschädigten fehle es an einem nach § 119 SGB X übergangsfähigen Anspruch, den die Klägerin geltend machen könne.
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