Rechtsprechung
OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361 § 1581
Pauschalierte berufsbedingte Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus bei Unterhalt für Getrenntleben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 328
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90
Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92
Die Verpflichtung, die bisherige Teilzeitarbeit auszuweiten, besteht beim Trennungsunterhalt allerdings unter engeren Voraussetzungen wie nach der Scheidung (BGH FamRZ 1989, 1160 ; 1991, 416/418). - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92
Die Verpflichtung, die bisherige Teilzeitarbeit auszuweiten, besteht beim Trennungsunterhalt allerdings unter engeren Voraussetzungen wie nach der Scheidung (BGH FamRZ 1989, 1160 ; 1991, 416/418). - BGH, 20.07.1990 - XII ZR 73/89
Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten bei Wegfall von Kindesunterhalt
Auszug aus OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92
Nachdem die Höhe des Erwerbstätigenbonus alleine im Ermessen des Tatrichters liegt (BGH FamRZ 1990, 1085/1087) und der BGH nach wie vor den von verschieden Oberlandesgerichten herangezogen Erwerbstätigenbonus von 1/5 zuläßt, der höher ist als der vom Oberlandesgericht München zugebiligte Bonus von 1/7 zuzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen (1/7 = 14, 3 % + 5 % = 19, 3 %; 1/5 = 20 %), hält der Senat insoweit voll an den Münchner Leitlinien und seiner ständigen Rechtsprechung fest, angefallene pauschalierte berufsbedingte Aufwendungen eines Nichtselbständigen mit 5 % sowie daneben als Arbeitsanreiz einer Erwerbstätigenbonus von 1/7 zu berücksichtigen. - BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89
Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts
Auszug aus OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92
Der BGH hat zwar in diesem Zusammenhang verschiedentlich Bedenken angemeldet, ob bei einem Pauschalabzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen der Erwerbstätigenbonus von 1/7 nicht zu hoch angesetzt ist (vgl. z. B. BGH FamRZ 1990, 979/981; 1085/1087), hat aber beim Einkommen Nichtselbständiger den Abzug berufsbedingter Aufwendungen neben einem Erwerbstätigenbonus nie untersagt. - BGH, 19.12.1984 - IVb ZR 54/83
Ermittlung des auf Grund der veränderten Einkommensverhältnisse zustehenden …
Auszug aus OLG München, 28.10.1992 - 12 UF 1034/92
Ein fiktives Einkommen des Bedürftigen ist nie prägend und damit nie bedarfserhöhend (BGH FamRZ 1985, 374/375).
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Die Berechnung des Erwerbstätigenbonus aus einem unbereinigten oder jedenfalls nur um die meßbaren berufsbedingten Aufwendungen bereinigten Nettoeinkommen würde dagegen zu einem Ungleichgewicht zu Lasten des Unterhaltberechtigten führen: Er müßte zum einen die volle Last der Verbindlichkeiten mittragen, zum anderen aber sich einen damit nicht konformen, weil überhöhten Erwerbstätigenbonus des anderen Ehegatten entgegenhalten lassen (wie hier OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1438 [OLG Karlsruhe 02.04.1992 - 16 WF 43/92]; OLG München FamRZ 1993, 328, 329 [OLG München 28.10.1992 - 12 UF 1034/92]; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1049, 1052 [OLG Düsseldorf 05.08.1993 - 6 UF 148/92];… Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 5. Aufl. Rdn. 35; a.A. OLG Hamburg FamRZ 1991, 953 [OLG Hamburg 18.12.1990 - 12 UF 32/89]).
Rechtsprechung
OLG München, 27.10.1992 - 12 WF 1048/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1, Abs. 4
Bemessung des Einkommens im PKH-Verfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - 1 F 685/91
- OLG München, 27.10.1992 - 12 WF 1048/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 19/84
Nachforderung von Vorsorgeunterhalt nur im Wege der Abänderungsklage
Auszug aus OLG München, 27.10.1992 - 12 WF 1048/92
Nachdem die Klägerin getrennt lebt und ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens als Stichtag für den Versorgungsausgleich nicht mehr an der Altersversorgung des Ehegatten partizipiert, muß sie sich eine eigene Versorgung aufbauen, zumal sie derzeit nicht berufstätig ist; der Unterhalt von 430,-- DM umfaßt, ihren gesamten Lebensbedarf (BGH FamRZ 1985, 690 ), d.h. auch einen angemessenen Betrag für die Altersvorsorge, wobei eine monatliche Zahlung von 100,-- DM hierfür als adäquat anzusehen ist. - OLG Zweibrücken, 16.05.1991 - 2 WF 50/91
Auszug aus OLG München, 27.10.1992 - 12 WF 1048/92
Beim Einkommen der Klägerin ist, da nach § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch Einkünfte in Geldeswert zu berücksichtigen sind, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 850 h Abs. 2 ZPO ein Betrag von 800,-- DM für die Führung des Haushalts des neuen Lebensgefährten anzusetzen (OLG Zweibrücken Rpfl 1991, 424).
Rechtsprechung
OLG Köln, 28.04.1992 - 9 U 1/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 05.02.1993 - 3 U 45/92
Totalschaden; Restwert
Eine Zusage, bis zum Ablauf der Frist mit der Verwertung des Unfallfahrzeuges zuzuwarten, kann dem bei verständiger Würdigung nach Auffassung des Senates nicht entnommen werden (anderer Ansicht: OLG Köln, Urteil vom 28.04.1992 - 9 U 1/92 -, OLG-Report 1992, 216 f.).