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   OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93   

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https://dejure.org/1993,2394
OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93 (https://dejure.org/1993,2394)
OLG München, Entscheidung vom 19.08.1993 - 6 U 3250/93 (https://dejure.org/1993,2394)
OLG München, Entscheidung vom 19. August 1993 - 6 U 3250/93 (https://dejure.org/1993,2394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Streit über die Verwendung eines gleichen Titels für zwei Fernsehsendungen; Priorität beim Titelschutz ; Rechtzeitigkeit der Einreichung des Verfügungsantrags im einstweiligen Rechtschutzverfahren ; Bedeutung einer ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 556
  • MDR 1994, 266
  • ZUM 1994, 651
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats (OLGReport 1994, 57, 58), dass ein Kläger oder Antragsteller, der nach einem erledigenden Ereignis nicht bei der prozessual nächstmöglichen Gelegenheit den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, gemäß § 91a ZPO die hierdurch veranlassten Kosten zu tragen hat.
  • LG Köln, 17.09.2008 - 28 O 368/08

    AGB können urheberrechtsfähig sein

    Dies würde dem Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 556).
  • LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08

    Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen

    Dies würde dem Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 556).
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

    Kraft der Natur des Eilverfahrens und des dort zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nicht geltenden § 296 ZPO sind Schriftsätze, die nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingereicht werden, wohl generell nicht mehr zu beachten (so wohl auch OLG München. Urt. v. 19.8.1993 - 6 U 3250/93, NJW-RR 1994, 556).
  • LG Köln, 12.11.2008 - 28 O 685/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung bzgl. eines

    Dies würde dem Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 556).
  • LG Kassel, 24.09.2019 - 3 T 496/19
    Dabei darf auf die nach dem Maßstab des Wohngeldgesetzes im mittleren Bereich liegenden Mietkosten abgestellt werden (vgl. KG OLGR 1994, 57 (58)).
  • LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08

    Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Dies würde dem Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 556).
  • OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00

    Unterhalt des Kindes - Maßstäbe

    Eine maßvolle Erhöhung des Unterhaltsbedarfs ist im Hinblick darauf auch nur dann vertretbar, wenn der Unterhaltsberechtigte den höheren Bedarf hinreichend konkret darlegt (BGH MDR 2000, 275, 276; OLG Celle OLGR 1994, 57, 58; ähnlich auch OLG Bamberg, OLGR 2000, 38).
  • OLG Stuttgart, 21.09.2000 - 3 U 268/99

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die Literatur folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte (vgl. BGHZ 128, 85 - Großer Senat - ; BGH FamRZ 1999, 649; OLG Celle OLGR 1994, 57; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 70, jeweils m.w.N.), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2229).
  • LG Kassel, 11.04.2005 - 3 T 147/05

    Grenzen der Pfändbarkeit des Arbeitseinkommens; Kriterien für die Beurteilung des

    Dabei darf auf die nach § 8 WoGG im mittleren Bereich liegenden Kosten abgestellt werden (vgl. KG OLGR 1994, 57 (58)).
  • LG Kassel, 05.04.2005 - 3 T 185/05
  • LG Kassel, 11.12.2015 - 3 T 579/15
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