Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96   

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OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 20 W 25/96 (https://dejure.org/1996,5068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitere Beschwerde in Vergütungssachen, Zurückverweisung durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 819
  • Rpfleger 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • BayObLG, 16.04.1992 - 3Z BR 8/92

    Bindung einer landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung in Verfahren der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Denn das Amtsgericht war an die der Aufhebung des Beschlusses vom 28.8.1995 zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Beurteilung durch das Landgericht auch dann gebunden, wenn diese Beurteilung rechtlich nicht zutreffend gewesen sein sollte (BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602/603; Keidel/Kuntze a.a.O. Rn. 8, Bassenge/ Herbst a.a.O. FGG Rn. 15, Rn. 15, je zu § 25).

    Da der landgerichtliche Beschluß vom 21.9.1995 nicht mit der weiteren Beschwerde angefochten worden war, ist auch das Landgericht an seine Beurteilung der Sach- und Rechtslage in jenem Beschluß wie die erste Instanz gebunden gewesen, nachdem es erneut mit der Beschwerde der Landeskasse vom 27.11.1995 in dieser Sache befaßt worden war (BayObLG Rpfleger 1992, 432; Bassenge/Herbst a.a.O. FGG § 23 Rn. 11 und § 25 Rn. 16).

    Das bedeutet, daß auch das Rechtsbeschwerdegericht im gleichen Umfang wie die Erstinstanz und das Beschwerdegericht gebunden ist, wenn die vom Landgericht ausgesprochene Zurückverweisung nicht angefochten wurde und die Sache nach erneuter Entscheidung der Erstinstanz und des Beschwerdegerichts an das Rechtsbeschwerdegericht gelangt (BGHZ 15, 122; BayObLG Rpfleger 1992, 432 und FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst a.a.O. § 25 FGG Rn. 17).

  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    In diesem Fall steht die Rechtsmittelbeschränkung gemäß § 16 ZSEG der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = FamRZ 1994, 1332 Ls; OLG Köln FamRZ 1994, 1334 = Rpfleger 1994, 417; BayObLGZ 1995, 212).

    Die Frage der Mittellosigkeit (zur Bestimmung dieses Begriffs vgl. BayObLG BtPrax 1994, 173 und 1995, 217; BayObLGZ 1994, 212; BayObLG FamRZ 1995, 1375; OLG Hamm FamRZ 1995, 50; OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O.; LG Itzehoe BtPrax 1995, 146; LG Oldenburg FamRZ 1995, 494 = Rpfleger 1995, 504 Ls; Damrau/ Zimmermann a.a.O. § 70 b Rn. 10 f) ist nach allgemeiner Meinung von Amts wegen aufzuklären (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O. und FamRZ 1995, 49/50 = a.a.O.; LG Frankfurt Rpfleger 1992, 433 = FamRZ 1993, 218 mit Anm. Bienwald, LG Oldenburg FamRZ 1994, 1331; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1835 Rn. 16; Damrau/Zimmermann a.a.O. § 70 b FGG Rn. 10 g).

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.1992 - 9 T 252/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Die Frage der Mittellosigkeit (zur Bestimmung dieses Begriffs vgl. BayObLG BtPrax 1994, 173 und 1995, 217; BayObLGZ 1994, 212; BayObLG FamRZ 1995, 1375; OLG Hamm FamRZ 1995, 50; OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O.; LG Itzehoe BtPrax 1995, 146; LG Oldenburg FamRZ 1995, 494 = Rpfleger 1995, 504 Ls; Damrau/ Zimmermann a.a.O. § 70 b Rn. 10 f) ist nach allgemeiner Meinung von Amts wegen aufzuklären (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 = a.a.O. und FamRZ 1995, 49/50 = a.a.O.; LG Frankfurt Rpfleger 1992, 433 = FamRZ 1993, 218 mit Anm. Bienwald, LG Oldenburg FamRZ 1994, 1331; Palandt/Diederichsen a.a.O. § 1835 Rn. 16; Damrau/Zimmermann a.a.O. § 70 b FGG Rn. 10 g).

    Sollten die vom Amtsgericht noch anzustellenden Ermittlungen zu einem non liquet führen, sich also die positive Feststellung der Mittellosigkeit nicht treffen lassen, so geht dies nach Meinung des Senats zu Lasten der Landeskasse (ebenso LG Darmstadt Beschluß vom 31.5.1994 in der Sache 5 T 380/93 - Bl. 31 - 35 d. A.; Bienwald FamRZ 1993, 219/220; a. A. LG Frankfurt FamRZ 1993, 218 = Rpfleger 1992, 433; LG Oldenburg FamRZ 1994, 1331).

  • LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99

    Festsetzung eines Auslagenersatzes gegen eine Staatskasse; Anordnung einer

    OLG Frankfurt am Main mit Beschluß vom 01.02.1996 (FamRZ 1996, 819, 821) vertretenen Auffassung an, denn es entspricht Sinn und Zweck der §§ 1835 Abs. 4 Satz 1, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F., die immer dann haften zu lassen, wenn aus dem Vermögen des Betroffenen keine Gelder entnommen werden können (OLG Frankfurt am Main, a.a.0.).
  • OLG München, 23.10.2015 - 4 UF 1299/15

    Kein Beschwerderecht der Ehefrau und Alleinerbin des Verstorbenen im postmortalen

    Zwar ist das Beschwerdegericht im Falle einer Aufhebung der Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs und einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht bei der erneuten Befassung mit derselben Sache bei einer Beschwerde gegen die neuerliche Entscheidung an seine erste Entscheidung gebunden (BGHZ 15, 122; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. Rd. 30 zu § 69; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl. Rd. 19 zu § 69; BayObLG FamRZ 1996, 436; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 819).
  • LG Zwickau, 25.09.2008 - 9 T 305/08

    Unaufklärbare Vermögensverhältnisse des Betreuten - Staatskasse haftet für

    Denn die Staatskasse muss immer dann haften, wenn aus dem Vermögen der Betroffenen keine Gelder entnommen werden können ( OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819 ff.m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Aufklärung zur Mittellosigkeit des Nachlasses

    Die Frage der Mittellosigkeit ist dabei von Amts wegen aufzuklären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996 - 20 W 25/96, FamRZ 1996, 819 ff = MDR 1996, 497).
  • LG Mönchengladbach, 10.01.2007 - 5 T 416/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung 15 Monate nach Entstehung des

    Denn die subsidiäre Haftung der Staatskasse kommt nicht erst dann in Betracht, wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Betreute mittellos ist, sondern auch schon dann, wenn sich im Rahmen der Amtsaufklärung die Mittellosigkeit nicht positiv feststellen lässt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996, FamRZ 1996, 819).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses;

    Die Frage der Mittellosigkeit ist dabei von Amts wegen aufzuklären (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.1996 - 20 W 25/96, FamRZ 1996, 819 ff = MDR 1996, 497 ).
  • OLG Köln, 22.07.1996 - 16 Wx 145/96

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zur Vergütung eines Ergänzungspflegers

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist vorrangig die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse vorliegen; in einem solchen Fall greift der Ausschluß der weiteren Beschwerde nicht ein (vergleiche Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1994, Seite 1334; Oberlandesgericht Frankfurt FamRZ 1996, Seite 819, 820).
  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 274/96
    Die Folgen aus der Nichtaufklärbarkeit des Unterhaltsanspruchs treffen die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt MDR 1996, 497 ).
  • OLG Oldenburg, 25.06.1996 - 5 W 84/96

    Voraussetzungn für das Erfüllen eines Vergütungsanspruchs einer Berufsbetreuerin

    Diese gesetzliche Pflicht umfasst insbesondere auch die Ermittlung der Einkommens- und Vermögenssituation von Betreuten, wenn es um die Frage der Mittellosigkeit geht und damit, gegen wen sich der Vergütungsanspruch des Betreuers richtet (vgl. nur OLG Frankfurt BtPrax 1996, 108, 110 m.v.w.N.).
  • OLG Köln, 15.01.1997 - 16 Wx 7/97
    Die Landeskasse ist nach dieser Bestimmung immer dann zum Aufwendungsersatz verpflichtet, wenn die vom Pfleger oder Vormund berechneten Kosten nicht dem Vermögen des Mündel entnommen werden können (OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819 (821); Bienwald FamRZ 1993, 219).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1551/94   

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https://dejure.org/1995,4938
OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,4938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,4938)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,4938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Leasingunternehmens gegen Verkäuferin eines Leasingobjektes auf Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises; Einseitige Verknüpfung einer aufschiebenden Bedingung für die Tilgungswirkung mit der Leistungshandlung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 267 278 812 Abs. 1 S. 2 Fall 2
    Stellung des Leasinggebers beim Finanzierungsleasing

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 625
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83

    LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht,

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1551/94
    Es ist allgemein anerkannt, daß mit der Leistungshandlung aufschiebende Bedingungen für die Tilgungswirkung einseitig verknüpft werden können, auch wenn sich diese - wie hier - auf den Eintritt außerhalb der eigentlichen Forderung liegender Umstände beziehen (vgl. BGH NJW 1985, 376, 377; BGHZ 56, 123; Staudinger/Kaduk, BGB , 12. Aufl., § 362 , Rdnr. 28; Seorgel/Zeiss, BGB , 12. Aufl., § 362 Rdnr. 16; Palandt/Heinrichs, BGB , 54. Aufl., § 362 Rdnr. 11).

    Dies hatte aber nur zur Folge, daß die Beklagte als Gläubigerin berechtigt gewesen wäre, die Zahlung ohne Rechtsnachteile zurückzuweisen und von ihrem Vertragspartner, dem Leasingnehmer, unbedingte Erfüllung zu verlangen.(vgl. BGH NJW 1985, 376, 377; Soergel/Zeiss, aaO., § 362, Rdnr. 16; Staudinger/Kaduk, aaO., § 362 Rdnr. 18, 28).

    Erfolgt jedoch - wie hier - keine Zurückweisung durch die Gläubigerin, so läßt sie sich darauf ein und der Leistungserfolg tritt erst mit Erfüllung der zusätzlichen Bedingungen ein (vgl. BGH NJW 1985, 376, 377; BGHZ 28, 360, 364).

    d) Ob zusätzliche Erklärungen des Schuldners bei der Leistungshandlung tatsächlich als Bedingungen gemeint sind und den Eintritt des Leistungserfolges zunächst verhindern, bestimmt sich im jeweiligen Einzelfall nach den tatsächlichen Umständen (BGH NJW 1985, 376, 377).

  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 217/69

    Gutgläubiger Erwerb von Dritten mit Zustimmung des Besitzers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1551/94
    Es ist allgemein anerkannt, daß mit der Leistungshandlung aufschiebende Bedingungen für die Tilgungswirkung einseitig verknüpft werden können, auch wenn sich diese - wie hier - auf den Eintritt außerhalb der eigentlichen Forderung liegender Umstände beziehen (vgl. BGH NJW 1985, 376, 377; BGHZ 56, 123; Staudinger/Kaduk, BGB , 12. Aufl., § 362 , Rdnr. 28; Seorgel/Zeiss, BGB , 12. Aufl., § 362 Rdnr. 16; Palandt/Heinrichs, BGB , 54. Aufl., § 362 Rdnr. 11).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 145/96

    Rechtsfolgen der Vereinigung aller bestehenden Grundpfandrechte mit dem Eigentum

    Weist der Gläubiger eine solche Leistung nicht zurück, sondern läßt er sich darauf ein, so tritt der Leistungserfolg erst mit Erfüllung der zusätzlichen Bedingungen ein (vgl. BGHZ 92, 280, 284 f. [BGH 10.10.1984 - VIII ZR 244/83] und OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626 [OLG Dresden 26.04.1995 - 8 U 1551/94] , jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Naumburg, 30.08.2006 - 2 W 29/06

    Anlass zur Klageerhebung bei bedingtem Vergleichsangebot des Zahlungsschuldners?

    Dies gilt auch dann, wenn sich die vom Schuldner gesetzten Bedingungen nicht auf den Bestand der Forderung selbst, sondern auf den Eintritt weiterer, außerhalb der Forderung liegender Umstände beziehen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626; Grüneberg in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11).

    Infolgedessen war die Klägerin als Gläubigerin berechtigt, die Leistung (Überweisung) ohne Rechtsnachteile zurückzuweisen und von ihrem Vertragspartner, dem Beklagten, die unbedingte Erfüllung des Bürgschaftsvertrages zu verlangen (s. BGH NJW 1985, 376, 377; OLG Dresden NJW-RR 1996, 625, 626).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5086
OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95 (https://dejure.org/1995,5086)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.1995 - 20 W 538/95 (https://dejure.org/1995,5086)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 1995 - 20 W 538/95 (https://dejure.org/1995,5086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    AuslG § 57; FEVG § 5 Abs. 1, § 7
    Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen, Terminsladung mit schriftlicher Übersetzung des Abschiebungshaftantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    Der Senat ist mit anderen Oberlandesgerichten der Auffassung, daß von einer erneuten mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren nur abgesehen werden darf, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, sie werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BayobLG NVwZ 1993, 103; NVwZ 1992, 814 ; BayObLGZ 1992, 256 ; OLG Dresden InfAuslR 1995, 163; OLG Celle NdsRpfl. 1995, 214)).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1984 - 20 W 169/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem sich der Betroffene bereits aus anderen als abschiebungshaftrechtlichen Gründen in öffentlichem Gewahrsam befindet, ist es mit dem Gesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG ), aber auch den allgemeinen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (vgl. dazu z.B. BVerfG NJW 1983, 2762 ; RiStBV Nr. 181 Abs. 2 ; vgl. auch Art. 5 und 6 EMRK ) nicht zu vereinbaren, daß der Betroffene keine Terminsladung mit schriftlicher Übersetzung des Abschiebungshaftantrags erhalten hat (vgl. dazu Senatsbeschluß 20 W 169/94 = NJW 1985, 1294 = Hess. JMBl. 1984, 792).
  • OLG Frankfurt, 20.12.1977 - 20 W 663/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    Der Beschluß des Landgerichts ("Die sofortige Beschwerde des Ausländers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Kassel vom 2.10.1995 wird zurückgewiesen, weil der angefochtene Beschluß richtig ist. Die Kammer schließt sich der zutreffenden Beurteilung der Sache durch das Amtsgericht an. Die Kosten der Beschwerde hat der Beschwerdeführer zu tragen.") wird der gesetzlichen Vorgabe, daß die Entscheidung des Beschwerdegerichts mit Gründen zu versehen ist (§ 25 FGG ), nicht gerecht (vgl. dazu z.B. den Senatsbeschluß 20 W 663/77 = Rpfleger 1978, 310; BayObLG InfAuslR 1985, 6; NJW-RR 1988, 454; vgl. auch Jansen FG& 2. Aufl. S 25 Rn. 17; Keidel/Kuntze FGG Teil A 13. Aufl. S. 25 Rn. 1 ff; Bumiller/Winkler FGG 5. Aufl. § 25 Anm. 2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 6. Aufl. S 25 FGG Anm. 1, jeweils m.w.N.; siehe auch den Senatsbeschluß 20 W 268/95 vom 27.6.1995 = 3 T 262/95 LG Kassel = 701 XIV 116 B/95 AG Kassel).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92

    Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    Der Senat ist mit anderen Oberlandesgerichten der Auffassung, daß von einer erneuten mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren nur abgesehen werden darf, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, sie werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BayobLG NVwZ 1993, 103; NVwZ 1992, 814 ; BayObLGZ 1992, 256 ; OLG Dresden InfAuslR 1995, 163; OLG Celle NdsRpfl. 1995, 214)).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem sich der Betroffene bereits aus anderen als abschiebungshaftrechtlichen Gründen in öffentlichem Gewahrsam befindet, ist es mit dem Gesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG ), aber auch den allgemeinen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (vgl. dazu z.B. BVerfG NJW 1983, 2762 ; RiStBV Nr. 181 Abs. 2 ; vgl. auch Art. 5 und 6 EMRK ) nicht zu vereinbaren, daß der Betroffene keine Terminsladung mit schriftlicher Übersetzung des Abschiebungshaftantrags erhalten hat (vgl. dazu Senatsbeschluß 20 W 169/94 = NJW 1985, 1294 = Hess. JMBl. 1984, 792).
  • BayObLG, 31.03.1992 - 3Z BR 32/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95
    Der Senat ist mit anderen Oberlandesgerichten der Auffassung, daß von einer erneuten mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren nur abgesehen werden darf, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, sie werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BayobLG NVwZ 1993, 103; NVwZ 1992, 814 ; BayObLGZ 1992, 256 ; OLG Dresden InfAuslR 1995, 163; OLG Celle NdsRpfl. 1995, 214)).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94   

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https://dejure.org/1995,5787
OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94 (https://dejure.org/1995,5787)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.1995 - 8 U 1593/94 (https://dejure.org/1995,5787)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 1995 - 8 U 1593/94 (https://dejure.org/1995,5787)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Der Doppelmakler muß sich daher strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden Auftraggebern befleißigen, um ihnen in fairer Weise zu dienen (BGHZ 48, 344, 348; BGH NJW 1964, 1467; BGH WM 1992, 279 ).

    Der Makler darf insbesondere nicht - wie die Klägerin es vorliegend getan hat - dergestalt in die Preisverhandlungen eingreifen, daß er die Interessen einer Partei "schlecht und gewissenlos" (vgl. BGHZ 48, 344, 347) wahrnimmt.

    Denn verletzt der Makler seine Pflicht zur Unparteilichkeit in so krasser Weise, wie es die Klägerin getan hat, trifft ihn der Vorwurf der Treuwidrigkeit ohne weiteres (vgl. BGHZ 48, 344, 350; Palandt-Thomas, aaO., 654 Rdnr. 8; Staudinger/Reuter, aaO. Rdnr. 6).

  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Ob auch das aufgrund eines Maklervertrages geschah, ist ohne Bedeutung, da es allein auf die entfaltete Tätigkeit ankommt (vgl. BGH NJW 1964, 1467; Staudinger/Reuter, BGB , 12. Aufl., § 654 Rdnr. 3).

    Der Doppelmakler muß sich daher strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden Auftraggebern befleißigen, um ihnen in fairer Weise zu dienen (BGHZ 48, 344, 348; BGH NJW 1964, 1467; BGH WM 1992, 279 ).

  • BGH, 31.10.1991 - IX ZR 303/90

    Anspruch des unentgeltlich für den Mandanten tätigen Rechtsanwalts; Zahlung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Der Doppelmakler muß sich daher strenger Unparteilichkeit gegenüber beiden Auftraggebern befleißigen, um ihnen in fairer Weise zu dienen (BGHZ 48, 344, 348; BGH NJW 1964, 1467; BGH WM 1992, 279 ).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 41/91

    Verwirkung der Maklerprovision bei Ausnutzung irriger Vorstellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Die Klägerin erscheint daher auch unter diesem Gesichtspunkt eines Maklerlohnes - wie es von § 654 BGB gefordert wird (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 817 ; BGHZ 36, 323, 327; Palandt/Thomas, aaO., § 654 Rdnr. 6) - "unwürdig".
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Die Klägerin erscheint daher auch unter diesem Gesichtspunkt eines Maklerlohnes - wie es von § 654 BGB gefordert wird (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1992, 817 ; BGHZ 36, 323, 327; Palandt/Thomas, aaO., § 654 Rdnr. 6) - "unwürdig".
  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 89/72

    Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung von Eigentumswohnungen - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.1995 - 8 U 1593/94
    Der Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Zustandekommen des Hauptvertrages setzt voraus, daß durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers die Abschlußbereitschaft des Auftraggebers im Sinne einer wesentlichen Maklerleistung wenigstens mitursächlich gefördert worden ist (vgl. BGH WM 1974, 257, 258; Palandt-Thomas, BGB , 54. Aufl., § 652 Rdnr. 34).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.08.1995 - 6 U 3108/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13012
OLG München, 24.08.1995 - 6 U 3108/95 (https://dejure.org/1995,13012)
OLG München, Entscheidung vom 24.08.1995 - 6 U 3108/95 (https://dejure.org/1995,13012)
OLG München, Entscheidung vom 24. August 1995 - 6 U 3108/95 (https://dejure.org/1995,13012)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 3328/95
  • OLG München, 24.08.1995 - 6 U 3108/95
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.04.1995 - 8 U 1551/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13686
OLG Dresden, 16.04.1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,13686)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.04.1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,13686)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. April 1995 - 8 U 1551/94 (https://dejure.org/1995,13686)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rückabwicklung einer Zahlung des Leasinggebers an den Lieferanten

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Verfahrensgang

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