Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95   

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https://dejure.org/1995,3682
OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1995 - 18 U 99/95 (https://dejure.org/1995,3682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 3; StrWG NW § 99
    Sturz auf einen Gehweg mit Niveauunterschied von 2 cm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 839; GG Art. 34; NW StrWG § 9a § 47
    Baustelle auf Gehweg: Unebenheiten, Passieren einer Engstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Gehweg; Niveauunterschied; Baustelle; Hindernis; Engstelle; Vortritt

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 O 400/94
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Die Beklagte mußte als Unterhaltungspflichtige nur solche Gefahren vermeiden, auf die sich ein umsichtiger und in vernünftigen Grenzen handelnder sorgfältiger Benutzer nicht einzustellen vermag (BGH VersR 1966, 782).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Insoweit entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit des Benutzerverkehrs inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54; BGHZ 75, 134).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 118/94

    Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Dazu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Niveauunterschiede von 2 cm durchaus, teilweise hat der Senat auch darüber hinausgehende Niveauunterschiede schon als geringfügig bewertet (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1990 - 18 U 106/90 -, unveröffentlicht; Urteil des Senats vom 15. Dezember 1994 - 18 U 118/94, OLGR Düs 1995, 123).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Insoweit entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit des Benutzerverkehrs inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54; BGHZ 75, 134).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Eine besondere Verkehrssicherungspflicht beginnt deshalb erst dort, wo auch für einen aufmerksamen Gehwegbenutzer eine Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH VersR 1980, 946).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1993 - 18 U 116/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 18 U 99/95
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Benutzer eines Weges sich mit entgegenkommenden Personen entweder verständigen oder notfalls warten muß, um nicht in den Bereich allfälliger Gefahrenstellen zu geraten (vgl. Urteil des Senats vom 11. November 1993 - 18 U 116/93, OLGR Düs 1994, 281).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2012 - 4 U 480/10

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz einer Fußgängerin über eine bis zu 4 cm über die

    Eine Verkehrssicherungspflicht ist in der Regel erst dann gegeben, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne Weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 - 235 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, aaO., 14. Kap., Rdn. 49 f).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 168/13

    Amtshaftung einer saarländischen Gemeinde wegen Verletzung der

    aa) Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass eine Verkehrssicherungspflicht in der Regel erst dann gegeben ist, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne weiteres erkennbar ist, müssen Fußgänger Unebenheiten und Niveauunterschiede auf Straßen, Plätzen und Gehwegen in gewissem Umfang hinnehmen (vgl. BGH, VersR 1980, 946 (947); OLG Düsseldorf, VersR 1997, 186 (187); Senat, Urt. v. 10.01.2012 - 4 U 480/10, juris; Urt. v. 21.07.1998 - 4 U 886/97 -, OLGR 1998, 404; Geigel-Wellner, a. a. O., 14. Kap., Rdnr. 49 f).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 2b O 119/08

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen geringer Unebenheit auf

    Dazu zählen Niveauunterschiede von 2 cm (so auch ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, vgl. hierzu Urteil vom 16.11.1995, 18 U 99/95).
  • LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09

    Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!

    Bereits außerhalb von Baustellen stellen Unebenheiten in einer Höhe von 2 cm oder im Einzelfall auch bis zu 3 cm keine Gefahrenstellen dar, die zu beseitigen sind oder vor denen stets besonders gewarnt werden muss (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.11.1995, Az.: 18 U 99/95, VersR 1997, 186; Urteil des OLG Koblenz vom 14.10.1998, Az.: 1 U 591/96, zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 25.06.2012 - 107 C 109/12

    Schmerzensgeldanspruch wegen Umknickens aufgrund eines abgesenkten Gullydeckels

    Die Verkehrssicherungspflicht dient nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf einen Sicherungspflichtigen abzuwälzen, der erst für eine Gefahrenabwendung tätig werden muss, wenn eine solche Gefahr für den aufmerksamen Fußgänger überraschend auftritt und dies nicht ohne weiteres erkennbar ist (OLG Düsseldorf VersR 97, 186), was hier nicht gegeben ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95   

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https://dejure.org/1996,7594
OLG Hamm, 29.04.1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1996 - 6 U 187/95 (https://dejure.org/1996,7594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 66; ZPO § 67; ZPO § 85; ZPO § 137; ZPO § 138; ZPO § 141
    Widerspruch zwischen Sachvortrag der Partei und des Versicherers als Streithelfer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 331
    Kein Versäumnisurteil bei Klageabweisungsantrag des Streithelfers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 156
  • MDR 1996, 962
  • VersR 1997, 853
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 Sa 247/15

    Arbeitsunfall, Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld,

    Die Streithilfe war zwar gemäß § 66 ZPO im vorliegenden Fall zulässig (vgl. OLG Hamm vom 29.04.1996 - 6 U 187/95 - NJW-RR 1997, 157).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 5 U 31/03

    Schadensersatz auf Grund nicht erfüllten Winterdienstes; Vorliegen eines Unfalls

    Ihr rechtliches Interesse ergibt sich aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (OLG Hamm VersR 1997, 853, 854) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

    Der hiervon abweichende Sachvortrag der Nebenintervenientin ist, weil im Widerspruch zu den Erklärungen des Beklagten stehend, gemäß § 67 ZPO unbeachtlich (OLG Hamm VersR 1997, 854, 853) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

    Allerdings wäre nicht der Sachvortrag der Streithelferin, sondern die abweichende Darstellung des Beklagten unbeachtlich, wenn feststände, dass sie falsch ist und die übereinstimmende Sachverhaltsdarstellung der Parteien auf einen Betrug zu Lasten der Streithelferin abzielte (OLG Hamm VersR 1997, 853, 854) [OLG Hamm 29.04.1996 - 6 U 187/95] .

  • OLG Celle, 29.11.2001 - 14 U 70/01

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Gestellter Unfall; Streithelfer;

    Das rechtliche Interesse der Beklagten zu 2, dem Beklagten zu 1 auch als Streithelferin beizutreten, ergibt sich dabei aus der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1997, 156, 157).

    Sie sind unbeachtlich, wenn sich aus dem Gesamtverhalten der unterstützten Partei ergibt, dass sie Erklärungen oder Prozesshandlungen nicht gegen sich gelten lassen will (BGH NJW 1994, 1557; OLG Hamm NJW-RR 1997, 156, 157).

  • OLG Hamm, 19.08.2019 - 8 W 6/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von Nebeninterventionen

    Dass der Nebenintervenient auch eine vertragliche Prozessführungsbefugnis für den unterstützten Beklagten besitzt, steht dem grundsätzlich nicht entgegen (OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996, 6 U 187/95, NJW-RR 1997, S. 156 ff., OLG Frankfurt VersR 2016, 1010 Rn. 16; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 66 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem

    Soweit die Streithelferin mit Schriftsatz vom 30.11.2011 (dort S. 4 f. = Bl. 81 f. d.A.) vorgetragen hat, dass eine spätere Unterkellerung des Gebäudekomplexes C-straße 14-16a angesichts der dort vorhandenen Gebäudesubstanz ohnedies eine lediglich theoretische Möglichkeit sei, die praktisch ausscheide, und dass selbst wenn später einmal - was überhaupt nicht absehbar sei - eine Unterkellerung erfolgen sollte, die Anker dann ohne jeden nennenswerten Mehraufwand entsorgt werden könnten, war dieser Vortrag gemäß § 67 ZPO unbeachtlich, da er im Widerspruch zum Vortrag der von der Streithelferin unterstützten Partei - hier der Klägerin - steht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZB 85/06 - NJW-RR 2008, 261; OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996 - 6 U 187/95 - r+s 1997, 55 f.; Urt. v. 10.11.1997 - 6 U 1/97 - NJW-RR 1998, 679, 680; Urt. v. 07.01.1998 - 2 U 85/96 - r+s 1998, 191; Urt. v. 17.06.2009 - 11 U 112/08 - BeckRS 2010, 02015; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 67 Rn. 9).
  • OLG Köln, 12.01.1999 - 3 U 28/98

    Prozeßhandlung des Versicherers als Streithelfer des Schädigers

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (MDR 1996, 962 f. (963)) die Auffassung vertritt, der Sachverhalt sei durch die Angaben des anwaltlich nicht vertretenen Versicherungsnehmers, der den Haftungstatbestand bei seiner Parteianhörung eingeräumt hat, in der mündlichen Verhandlung unstreitig geworden (§ 138 Abs. 3 ZPO) und die Haftpflichtversicherung dürfe sich nicht in Widerspruch zu diesem Sachvortrag setzen, ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

    Werden in einem Haftpflichtprozess aufgrund eines Straßenverkehrsunfalls der Schädiger und Versicherungsnehmer und dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, so kann der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer seinem Versicherungsnehmer als Streithelfer beitreten (OLG Frankfurt, VersR 1996, 212 ff.; OLG Hamm, VersR 1997, 853 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 88/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4717
OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 88/95 (https://dejure.org/1995,4717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.1995 - 18 U 88/95 (https://dejure.org/1995,4717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 1995 - 18 U 88/95 (https://dejure.org/1995,4717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Überqueren einer Straße durch Fußgänger, Unebenheiten auf der Fahrbahn, nicht eingeschaltete Straßenbeleuchtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 17 O 448/94
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 88/95

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 88/95
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH VersR 1980, 946; ständige Rechtsprechung des Senats z.B. VersR 1992, 1149).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1992 - 18 U 259/91

    Gemeindliche Verkehrssicherungspflicht für sogenannten "Trampelpfad"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.1995 - 18 U 88/95
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein - sorgfältiger - Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH VersR 1980, 946; ständige Rechtsprechung des Senats z.B. VersR 1992, 1149).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.10.1995 - 6 U 2756/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6725
OLG München, 12.10.1995 - 6 U 2756/95 (https://dejure.org/1995,6725)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.1995 - 6 U 2756/95 (https://dejure.org/1995,6725)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - 6 U 2756/95 (https://dejure.org/1995,6725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 13686/94
  • OLG München, 12.10.1995 - 6 U 2756/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1149
  • MDR 1996, 751
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.03.1996 - 11 WF 571/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15478
OLG München, 19.03.1996 - 11 WF 571/96 (https://dejure.org/1996,15478)
OLG München, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 WF 571/96 (https://dejure.org/1996,15478)
OLG München, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 WF 571/96 (https://dejure.org/1996,15478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 554 F 6096/92
  • OLG München, 19.03.1996 - 11 WF 571/96
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