Rechtsprechung
OLG Dresden, 06.09.1995 - 6 U 289/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachrüstpflicht des Betreibers eines Schwimmbades mit Sprungturm im Umfang der Abweichung zu den jeweils gültigen Deutschen Industrienormen (DIN); Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch unterlassene Nachrüstmaßnahmen; Rechtscharakter der DIN-Normen; ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 847
Grenzen der Leistungsfähigkeit ostdeutscher Gemeinden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht für Sprungturm in einem ostdeutschen Freibad - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sprung im Freibad endet auf Beton - DIN-Normen sind kein verbindlicher Standard - kein Schmerzensgeld für Badegast
- kan.de , S. 42 (Kurzinformation)
Schadensersatzhaftung: Klage auf Schmerzensgeld gemäß § 823 BGB nach Verletzung in
- silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)
Schadensersatzhaftung: Klage auf Schmerzensgeld gemäß § 823 BGB nach Verletzung in einem Freibad
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 28.12.1994 - 2 O 4562/94
- OLG Dresden, 06.09.1995 - 6 U 289/95
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1501
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 24.11.1987 - 22 U 164/87
Spiel- und Sportanlagen; Spielanlagen; Sportanlagen; Wasserrutschen; …
Auszug aus OLG Dresden, 06.09.1995 - 6 U 289/95
Im Übrigen hat der Betreiber einer Anlage seiner Sorgfaltspflicht genügt, wenn diese zumindest bei der Errichtung und Fertigstellung den damals geltenden Sicherheitsbestimmungen entsprochen hatte (OLG Köln, VersR 1989, 159, 160;… OLG Hamm, aaO S. 673). - OLG Hamm, 23.02.1989 - 6 U 2/88
Verkehrssicherungspflicht eines Hallenbadbetreibers; Ausrutschen auf dem …
Auszug aus OLG Dresden, 06.09.1995 - 6 U 289/95
Ist nämlich erkennbar, daß die bauliche Errichtung einer Anlage in früheren Jahren erfolgt ist und daß diese deshalb dem neusten Stand der Technik nicht entsprechen kann, muß der Benutzer höhere Risiken in Kauf nehmen (OLG Hamm, VersR 1990, 672, 673).
- OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05
Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände: …
Allerdings richtet sich die Frage, welche Sicherheit und welcher Gefahrenschutz zu gewährleisten sind, nicht ausschließlich nach den modernsten Erkenntnissen und nach dem neusten Stand der Technik (so ausdrücklich OLG Hamm, NJW-RR 1989, 736, 737; OLG Dresden, VersR 1995, 1501, 1502).Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Pflicht hatte, wenigsten innerhalb angemessener Zeit die nachträglich gewonnenen, neuen technischen Erkenntnisse umzusetzen und das Geländer nachzurüsten (so wohl OLG Hamm, NJW-RR 1989, 736, 737; OLG Dresden, VersR 1995, 1501, 1502).
Rechtsprechung
OLG München, 22.12.1995 - 23 U 4242/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ermittlungen für das Vorliegen eines Spediteurvertrages oder Frachtführervertrages durch Auslegung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Parteien und den Umständen des Einzelfalls; Anforderungen an einen grenzüberschreitenden und kombiniertenTransport mit ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abgrenzung von Speditions- und (Luft-)Frachtvertrag
- rechtsportal.de
HGB §§ 412 § 413 Abs. 1; VVG § 67; WA Art. 18
Haftung des als "Issuing Carrier's Agent" bei Verlust des Transportgutes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Passau, 08.06.1995 - HKO 2/95
- OLG München, 22.12.1995 - 23 U 4242/95
Papierfundstellen
- BB 1997, 71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80
Schadensersatz nach Warschauer Abkommen
Auszug aus OLG München, 22.12.1995 - 23 U 4242/95
Unerheblich wäre, wenn die Beklagte auf dem Weg von Regensburg nach München Transportgüter von mehreren Auftraggebern zusammengefaßt hätte; die Sammelladung hätte vielmehr - wie es auch in der von der Klägerin angezogenen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 84, 101) der Fall war - im Rahmen des Lufttransports selbst geschehen müssen.