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   OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96   

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https://dejure.org/1997,3424
OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96 (https://dejure.org/1997,3424)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.1997 - 20 U 246/96 (https://dejure.org/1997,3424)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 20 U 246/96 (https://dejure.org/1997,3424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 61 § 2 Nr. 1; AUB 61 § 2 Nr. 2 a
    Meniskusriß beim Spielen mit Schäferhund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 61 § 2
    Begriff des Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    Ein von außen wirkendes Ereignis liegt in der Regel nicht vor

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 O 320/96
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 708
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96
    Erleidet ein Versicherter bei einer gezielten, von ihm in vollem Umfang gesteuerten Kraftanstrengung eine innere Verletzung, so liegt kein Unfall vor (BGH VersR 89, 73).
  • OLG Hamm, 17.08.1994 - 20 U 213/92

    Unfall; Fahrrad; Eigenbewegung; Kausalitätsbeweis; Invalidität;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.1997 - 20 U 246/96
    Allerdings kann im Einzelfall ein Unfallereignis auch dann vorliegen, wenn die Gesundheitsschädigung durch eine Eigenbewegung des Versicherten zusammen mit einer äußeren Einwirkung eingetreten ist, insbesondere wenn die äußere Einwirkung die Eigenbewegung bewirkt hat (OLG Hamm VersR 95, 1181; Grimm, AUB, § 1 Rdn. 30).
  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Dagegen fehlt es an einer erhöhten Kraftanstrengung beim Reinigen der Windschutzscheibe eines PKW (OLG Hamm VersR 2003, 496), beim Umknicken des Fußes anlässlich des Aussteigens aus einem PKW (OLG Düsseldorf r+s 1999, 296, 297), Hüpfen, Drehen und Stolpern beim Tanzen (OLG Köln r+s 2002, 482), tanztypischen Ausfallschritten und Drehbewegungen (LG Köln r+s 2002, 350), Hochschnellen aus der Hocke (OLG Hamm VersR 1998, 708), Streckbewegung in die Höhe beim Tennisspielen (LG Berlin r+s 1990, 431), Schlag eines Tennisspielers ins Leere (MDR 1996, 1020), Drehbewegung beim Tennisspielen mit Achillessehnenriss (OLG Frankfurt/M. ZfS 1995, 347), Benutzen eines sog. Steppers bei Gymnastikübungen (Urteil des LG Kaiserslautern vom 22. Oktober 2004 3 O 898/03 , zitiert nach juris), Aufstehen aus kniender Haltung (LG Köln VersR 1988, 462), gleichmäßige gymnastische Übungen einschließlich des Abdrückens vom Boden (LG Limburg VersR 1965, 506) oder Hüpfen des Versicherungsnehmers mit einem Springseil (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2005 8 U 199/04 ).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2004 - 5 U 752/03

    Privaten Unfallversicherung: Versicherungsschutz für die Meniskusverletzung eines

    Für die Fälle von Meniskusverletzungen in der Folge des Aufrichtens aus der Hocke macht die obergerichtliche Rechtsprechung darauf aufmerksam, dass eine solche Verletzung dann nicht durch einen Unfall verursacht ist, wenn die Bewegung willensgesteuert - gewissermaßen regulär (Grimm, a.a.O. Rdn. 30) gewesen ist (OLG Hamm OLGR 1997, 305).
  • LG Stade, 12.07.2016 - 3 O 309/15

    Unfallversicherung - Meniskusriss bei Fortbewegung in der Hocke

    Jedoch handelt es sich bei dem Verdrehen eines Knies in der Hocke um eine willensgesteuerte Eigenbewegung ohne erhöhte Anstrengung (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 708).

    Selbst das schnelle Aufstehen/Springen aus der Hocke heraus genügt nicht für die Annahme einer erhöhten Kraftaufwendung (OLG Hamm, Urt. v. 18.6.1997 - 20 U 246/96, VersR 1998, 708).

  • OLG Hamm, 07.08.2002 - 20 U 87/02

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Verletzung beim Reinigen der

    Jedenfalls aber reicht als "Kraftanstrengung" i.S. des § 2 Abs. 2 a AUB 61 nicht eine normale Kraftanstrengung; dies hat der Senat bereits anderweitig entschieden (Urteil vom 18.06.1997 - 20 U 246/96 -, VersR 1998, 708 ), und an dieser Entscheidung hält er fest.
  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97

    Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit

    Ein solcher bedingter Vorsatz genügt aber nach allgemeiner Auffassung zur Annahme vorsätzlichen Verhaltens im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 VVG (Senat, Urteil vom 29.04.1997, OLG-Report 1997, 305 sowie Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Auflage 1995, § 7 AKB Rdnr. 82).
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