Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1998 - 16 W 6/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7082
OLG Köln, 18.02.1998 - 16 W 6/98 (https://dejure.org/1998,7082)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1998 - 16 W 6/98 (https://dejure.org/1998,7082)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 16 W 6/98 (https://dejure.org/1998,7082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 3
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechung des Wertes des selbstständigen Beweisverfahrens als vorweggenommene Beweisaufnahme dem Wert der Hauptsache aufgrund der Funktion des selbstständigen Beweisverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 11.01.1993 - 2 UH 3/92

    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwert

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1998 - 16 W 6/98
    Der Senat hält an seiner auch von anderen Senaten und weiteren Obergerichten geteilten Rechtsprechung fest, daß wegen der Funktion des selbständigen Beweissicherungsverfahrens als vorweggenommene Beweisaufnahme (§ 493 Abs. 1 ZPO) stets der Wert der Hauptsache maßgebend ist (Senat in NJW-RR 97, 1292; 2. Senat in NJW-RR 94, 761 = JurBüro 96, 31 m.w.N.; OLG Düsseldorf JNJW-RR 96, 383; OLG München MDR 93, 287; OLG Frankfurt JurBüro 94, 495; OLG Celle NdsRpfl 94, 367; OLG Koblenz NJW-RR 93, 1086 = MDR 93, 287).
  • OLG Köln, 08.12.1993 - 2 W 200/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1998 - 16 W 6/98
    Der Senat hält an seiner auch von anderen Senaten und weiteren Obergerichten geteilten Rechtsprechung fest, daß wegen der Funktion des selbständigen Beweissicherungsverfahrens als vorweggenommene Beweisaufnahme (§ 493 Abs. 1 ZPO) stets der Wert der Hauptsache maßgebend ist (Senat in NJW-RR 97, 1292; 2. Senat in NJW-RR 94, 761 = JurBüro 96, 31 m.w.N.; OLG Düsseldorf JNJW-RR 96, 383; OLG München MDR 93, 287; OLG Frankfurt JurBüro 94, 495; OLG Celle NdsRpfl 94, 367; OLG Koblenz NJW-RR 93, 1086 = MDR 93, 287).
  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1998 - 16 W 6/98
    Der Senat hält an seiner auch von anderen Senaten und weiteren Obergerichten geteilten Rechtsprechung fest, daß wegen der Funktion des selbständigen Beweissicherungsverfahrens als vorweggenommene Beweisaufnahme (§ 493 Abs. 1 ZPO) stets der Wert der Hauptsache maßgebend ist (Senat in NJW-RR 97, 1292; 2. Senat in NJW-RR 94, 761 = JurBüro 96, 31 m.w.N.; OLG Düsseldorf JNJW-RR 96, 383; OLG München MDR 93, 287; OLG Frankfurt JurBüro 94, 495; OLG Celle NdsRpfl 94, 367; OLG Koblenz NJW-RR 93, 1086 = MDR 93, 287).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.11.1997 - 5 U 64/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6437
OLG Oldenburg, 25.11.1997 - 5 U 64/97 (https://dejure.org/1997,6437)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.11.1997 - 5 U 64/97 (https://dejure.org/1997,6437)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. November 1997 - 5 U 64/97 (https://dejure.org/1997,6437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserleichterungen bei groben Behandlungsfehlern; Bindungswirkung eines Grundurteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 317
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 10 U 63/05

    Umfang des Schadensersatzes bei Tod eines Turnierpferdes

    Ein Fehler mit einer solchen Qualität führt lediglich zu einer Beweiserleichterung bzw. Beweislastumkehr im Bereich der haftungsbegründenden Kausalität (siehe z. B. BGH, VersR 1994, 52; VersR 1999, 317), nicht aber im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5016
OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97 (https://dejure.org/1997,5016)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27.11.1997 - 2 UF 165/97 (https://dejure.org/1997,5016)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 27. November 1997 - 2 UF 165/97 (https://dejure.org/1997,5016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Trennungsunterhaltsanspruch bei der Berechnung des Kindesunterhaltsanspruch; Erhöhung des Kindesunterhalts wegen Verzicht der Mutter auf ihren Unterhalt; Rangfolge der Unterhaltsansprüche zwischen Kindern und Ehegatten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1582 § 1609 Abs. 2 S. 1
    Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und minderjährigen Kindern aus erster Ehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2371
  • FamRZ 1999, 250
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
    Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.4.1988 (BGHZ 104, 158 ff. = FamRZ 1988, 705 ff.) entnehmen, da es dort um Unterhaltsansprüche von zwei Ehefrauen und von minderjährigen Kindern ging.

    Vielmehr soll der bedürftige Ehegatte, der sich wegen des Zerrüttungsprinzips grundsätzlich einer Trennung und nachfolgenden Scheidung nicht widersetzen kann, mit seinem Unterhaltsanspruch weitestgehend geschützt sein, worauf der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 13.4.1988 (aaO., S. 166) ausdrücklich hingewiesen hat.

  • OLG Hamm, 19.05.1993 - 11 UF 463/92

    Unterhaltsansprüche ; Minderjährige Kinder; Zweite Ehefrau; Konkurrenz;

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
    »Ist der wiederverheiratete Unterhaltsverpflichtete nur seinem Ehegatten aus der jetzigen Ehe, nicht jedoch auch seinem geschiedenen Ehegatten zur Gewährung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, so besteht unterhaltsrechtlicher Gleichrang zwischen den Kindern und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Anschluß an OLG Hamm vom 19.05.1993 - 11 UF 463/92 - NJW-RR 1994, 649 und OLG Köln vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 - FamRZ 1993, 1239 ).«.

    Mit dem Familiengericht ist der Senat der Ansicht, dass sich ohne diesen Widerspruch, wenn es als wie vorliegend um die Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen nur eines Ehegatten geht, angesichts der völlig eindeutigen Rechtsfolge des § 1609 Abs. 2 BGB eine weitere Auslegung verbietet (so auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1237, 1238 und OLG Köln, FamRZ 1993, 1239 sowie in der Literatur Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rdn. 1113 und Heiß/Heiß/Deißenhofer, Unterhaltsrecht, Ziff. 12.3.1).

  • OLG Köln, 21.12.1992 - 26 UF 188/92

    Unterhalt; Wiederheirat; Ehelich; Kind; Ehegattenunterhalt

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
    »Ist der wiederverheiratete Unterhaltsverpflichtete nur seinem Ehegatten aus der jetzigen Ehe, nicht jedoch auch seinem geschiedenen Ehegatten zur Gewährung von Ehegattenunterhalt verpflichtet, so besteht unterhaltsrechtlicher Gleichrang zwischen den Kindern und dem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Anschluß an OLG Hamm vom 19.05.1993 - 11 UF 463/92 - NJW-RR 1994, 649 und OLG Köln vom 21.12.1992 - 26 UF 188/92 - FamRZ 1993, 1239 ).«.

    Mit dem Familiengericht ist der Senat der Ansicht, dass sich ohne diesen Widerspruch, wenn es als wie vorliegend um die Einbeziehung von Unterhaltsansprüchen nur eines Ehegatten geht, angesichts der völlig eindeutigen Rechtsfolge des § 1609 Abs. 2 BGB eine weitere Auslegung verbietet (so auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1237, 1238 und OLG Köln, FamRZ 1993, 1239 sowie in der Literatur Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rdn. 1113 und Heiß/Heiß/Deißenhofer, Unterhaltsrecht, Ziff. 12.3.1).

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
    Es ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen, die sich nach den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.4.1997 (FamRZ 1997, 806 ff.) aufgestellten Grundsätzen richtet.
  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
    Schließlich kann sich die Klägerin zur Begründung ihrer Ansicht, ihren Unterhaltsansprüchen käme Vorrang zu, auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofe vom 18.10.1989 (FamRZ 1990, 260 ff.) berufen.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Das sog. relative Rangverhältnis eines geschiedenen Ehegatten gegenüber einem neuen Ehegatten kommt also dann nicht zum Tragen, wenn nur der Unterhaltsbedarf des neuen Ehegatten mit den Unterhaltsansprüchen der gemeinsamen Kinder konkurriert (OLG Köln FamRZ 1993, 1239; OLG Hamm FamRZ 1993, 1237, 1238; OLG Bamberg FamRZ 1999, 250; OLG München FamRZ 1999, 251 f.).
  • OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten

    Soweit demgegenüber das OLG Bamberg (NJW 1998, 2371) in einem Fall, in dem der geschiedene Ehegatte auf Unterhalt verzichtet hatte, ausführt, der hierdurch beim Unterhaltspflichtigen frei werdende Einkommensteil müsse allen gleichrangigen Bedürftigen (und damit auch der gemäß § 1609 Abs. 2 BGB als mit den Kindern gleichrangig erachteten neuen Ehefrau) zugute kommen, weil auch bei Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ihrer Mutter für ihren eigenen Unterhalt kein höherer Betrag zur Verfügung gestanden hätte, vermag der Senat dem für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 2 U 130/97   

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https://dejure.org/1998,22344
OLG Brandenburg, 05.03.1998 - 2 U 130/97 (https://dejure.org/1998,22344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2 U 130/97 (https://dejure.org/1998,22344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2 U 130/97 (https://dejure.org/1998,22344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Räumung und Herausgabe zweier Grundstücke; Ordnungsgemäße Einberufung einer Hauptversammlung; Eigentum an Grundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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