Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97   

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https://dejure.org/1998,4078
OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97 (https://dejure.org/1998,4078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.1998 - 22 U 96/97 (https://dejure.org/1998,4078)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 22 U 96/97 (https://dejure.org/1998,4078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 227; BGB § 823
    Putativnotwehr nach vorheriger Provokation des Angreifers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 227 823
    Entfallen der Haftung des Schädigers bei Putativnotwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 O 335/96
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1227
  • NStZ-RR 1998, 273
  • VersR 1999, 857
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 232/73

    Erforderlichkeit des Gebrauchs einer Schußwaffe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Im übrigen obliegt der Nachweis, daß der Beklagte die erforderliche Verteidigung überschritten hat, dem Kläger (vgl. BGH NJW 1976, 41, 42).
  • OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 3 Ss 333/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Zwar kann derjenige, der die Notwehrlage provoziert hat, grundsätzlich zu größerer Zurückhaltung in der Wahl an sich erforderlicher Verteidigungsmittel verpflichtet sein, namentlich zu einem ihm möglichen Ausweichen vor weiteren Angriffen (vgl. zu § 32 StGB : BGH NJW 1975, 1423, 1424; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 26.05.1987 - VI ZR 157/86

    Irrtum über Notwehrsituation aufgrund falscher Auslösung einer Alarmsirene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Danach entfällt eine Schadensersatzpflicht, wenn der Schädiger irrig von einer Notwehrlage ausgeht und dieser Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht (BGH NJW 1987, 2509 ; 1981, 745).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Danach entfällt eine Schadensersatzpflicht, wenn der Schädiger irrig von einer Notwehrlage ausgeht und dieser Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht (BGH NJW 1987, 2509 ; 1981, 745).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Zwar kann derjenige, der die Notwehrlage provoziert hat, grundsätzlich zu größerer Zurückhaltung in der Wahl an sich erforderlicher Verteidigungsmittel verpflichtet sein, namentlich zu einem ihm möglichen Ausweichen vor weiteren Angriffen (vgl. zu § 32 StGB : BGH NJW 1975, 1423, 1424; OLG Stuttgart NJW 1992, 850, 851).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97
    Jedoch dauert die Pflicht zur Zurückhaltung bei der Abwehr eines provozierten Angriffs nicht unbegrenzt (vgl. zu § 32 StGB : BGH NJW 1976, 634 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 121/97   

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https://dejure.org/1998,4917
OLG Köln, 13.03.1998 - 19 U 121/97 (https://dejure.org/1998,4917)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1998 - 19 U 121/97 (https://dejure.org/1998,4917)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1998 - 19 U 121/97 (https://dejure.org/1998,4917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährung Gewährleistungsansprüche Anerkenntnis Mängelrüge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 389, 459 ff., 480
    Verjährung Gewährleistungsansprüche Anerkenntnis Mängelrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung auf Verjährung von Gewährleistungsansprüchen bei vorheriger Anerkennung der Mängelrügen und Aufrechnung mit den sich daraus ergebenden Ansprüchen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1587
  • VersR 1999, 721
 
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1058/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10192
OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1058/97 (https://dejure.org/1997,10192)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.1997 - 11 U 1058/97 (https://dejure.org/1997,10192)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 11 U 1058/97 (https://dejure.org/1997,10192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines nachträglich erhöhten Kaufpreises für mehrere Grundstücke ; Nachbewertung eines Kaufpreises ; Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in einen Kaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99

    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel

    Ob und inwieweit es sich bei der Wendung "auf den (Datum)", die ausweislich der zu Nachbewertungsklauseln in Verträgen mit der THA/BVS ergangenen Rechtsprechung vielfach verwandt (vgl. KG, a.a.O.; LG Rostock, OLG - Neue Länder 1999, 123 ff.; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 121 f.; OLG Naumburg, VIZ 1998, 412 ff.) wurde, um die Vereinbarung einer Ausschlussfrist handelt, bedarf der Auslegung (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., Rdn. 7 vor § 194).

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Klauseln haben das OLG Rostock, 1. Zivilsenat (VIZ 1996, 736 ff.) und das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine Zulässigkeit der Klausel verneint, wohingegen sich das Kammergericht (DB 1998, 1277 f.), das Landgericht Rostock (OLG Neue Länder 1999, 123 ff.), das Oberlandesgericht Rostock, 6. Zivilsenat (OLG-Report 1999, 207 ff.) und 7. Zivilsenat (OLG Neue Länder 1996, 121 f.) für eine Zulässigkeit der Klausel ausgesprochen haben.

    Der Senat, der sich hieran durch die - die Revision gegen das Urteil des OLG Naumburg vom 09.12.1997 (VIZ 1998, 412 ff.) zurückweisende - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.1999 (MDR 1999, 735; vollständigere Fundstelle: Juris) nicht gehindert sieht, weil dort die Frage einer etwaigen AGB-Gesetzwidrigkeit offen gelassen wurde, schließt sich der letztgenannten Auffassung an.

    Auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg (VIZ 1998, 412 ff., 414) wird eine auf den Vertragsabschlusstag abstellende Nachbewertung dem Anliegen, das aufgrund des nicht funktionierenden Grundstücksmarktes mit dem zunächst vereinbarten Kaufpreis lediglich vorläufig gefundene Ergebnis noch einmal zu überprüfen, in der Hoffnung, aufgrund nachträglich gewonnener Erkenntnisse vormalige Unwägbarkeiten auszuräumen und nunmehr zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zu gelangen, gerecht.

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Die gegenteilige Ansicht (OLG Naumburg, VIZ 1998, 412, 414; OLG Jena, OLG-NL 1999, 271, 273; OLG Brandenburg, VIZ 2000, 689, 691; Lindacher, aaO, 506; Kiethe, aaO, 355; Niebling, WM 1992, 845, 851; Wolf, in: Wolf/Lindacher/Horn, AGBG, 4. Aufl., § 11 Nr. 1 Rdn. 12; wohl auch Brandner, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 21 i. V. m. FN 70) berücksichtigt nicht hinreichend, daß der in § 433 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommende Grundsatz der festen Preisbestimmung dann nicht gilt, wenn eine Bezifferung des Entgelts bei Vertragsschluß von vornherein nicht möglich ist.
  • BGH, 26.02.1999 - V ZR 4/98

    Nachbewertung von Grundstücken durch die Treuhandanstalt

    Das Oberlandesgericht hat durch das in VIZ 1998, 412 ff veröffentlichte Urteil unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin die Klage insgesamt abgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 31.01.2001 - 13 U 187/98

    AGB: Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel in einem Grundstückskaufvertrag mit

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Ausgestaltung der Klauseln haben der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Rostock (VIZ 1996, 736 ff.) und das Oberlandesgericht Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) sowie der 2. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG-NL 1999, 271 ff.) eine Zulässigkeit der Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung verneint.

    Allerdings lag dieser Beurteilung der Klausel durch das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine zum vorliegenden Fall abweichend gestaltete Nachbewertungsklausel zugrunde, in der nämlich eine Nachbewertung zum Übergabezeitpunkt der Grundstücke vorgesehen war und bei der Neubewertung wertsteigernde Maßnahmen des Käufers unberücksichtigt bleiben sollten.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8465
OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 3 W 5/98 (https://dejure.org/1998,8465)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.1998 - 3 W 5/98 (https://dejure.org/1998,8465)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 3 W 5/98 (https://dejure.org/1998,8465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde eines Betreuers gegen Abweisung einer Beschwerde gegen Entlassung als Betreuer; Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Betreuers für den Bereich der Vermögenssorge; Möglichkeit des Unterbleibens einer persönlichen Anhörung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Wichtige Gründe für Teilentlassung eines Betreuers, Verfahrenspfleger für Betroffenen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 15.04.1998 - 3 W 120/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14983
OLG Bamberg, 15.04.1998 - 3 W 120/97 (https://dejure.org/1998,14983)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15.04.1998 - 3 W 120/97 (https://dejure.org/1998,14983)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 15. April 1998 - 3 W 120/97 (https://dejure.org/1998,14983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich des Betretens eines Waschmaschinenraums; Unzulässige Erweiterung eines Verbots im Vollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1370
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97   

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https://dejure.org/1997,13911
OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97 (https://dejure.org/1997,13911)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 U 114/97 (https://dejure.org/1997,13911)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 U 114/97 (https://dejure.org/1997,13911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beweiserfordernis bezüglich des Vorliegens eines Vergleichs; Selbstständigkeit der Wechselforderung; Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nichterfüllten Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiserfordernis bezüglich des Vorliegens eines Vergleichs; Selbstständigkeit der Wechselforderung; Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nichterfüllten Vertrages

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1974 - II ZR 119/73

    Beweislast des Wechselschuldners für die Einrede der ungerechtfertigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Dagegen muss der Schuldner die Nichteinigung über das (erste oder zweite) Kausalgeschäft beweisen (BGH NJW 1975, 214; BGH WM 1988, 1435, 1436; Bülow, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Allgemeine Geschäftsbedingungen, 2. Aufl., Art. 17 WG Rdnrn. 57 a, 119 m.w.N.).

    Würde man die Beweislast insoweit umkehren, würde man den Wechselgläubiger mit dem Gläubiger irgendeiner anderen Forderung gleichstellen und damit die Unabhängigkeit der Wechselforderung vom Grundgeschäft aufgeben (BGH NJW 1975, 214; BGH WM 1988, 1435, 1436; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 f; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rdnr. 22).

    Er stellt nicht zuletzt das Korrelat dazu dar, dass die Rechte des Wechselgläubigers durch die regelmäßig anzunehmende, auch abstrakt wirkende Zweckbestimmung im Interesse des Schuldners beschränkt werden (BGH NJW 1975, 214; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 d).

  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 307/87

    Zahlung aus einem Wechsel - Verpflichtung zur Zahlung der Wechselsumme bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Dagegen muss der Schuldner die Nichteinigung über das (erste oder zweite) Kausalgeschäft beweisen (BGH NJW 1975, 214; BGH WM 1988, 1435, 1436; Bülow, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Allgemeine Geschäftsbedingungen, 2. Aufl., Art. 17 WG Rdnrn. 57 a, 119 m.w.N.).

    Würde man die Beweislast insoweit umkehren, würde man den Wechselgläubiger mit dem Gläubiger irgendeiner anderen Forderung gleichstellen und damit die Unabhängigkeit der Wechselforderung vom Grundgeschäft aufgeben (BGH NJW 1975, 214; BGH WM 1988, 1435, 1436; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 f; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 812 Rdnr. 22).

  • BGH, 08.11.1982 - II ZR 44/82

    Einrede des nichterfüllten Vertrages im Wechsel- und Scheckrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Denn nach einer - regelmäßig vorhandenen - Zweckbestimmung wird der Wechsel lediglich zur Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Grundgeschäft hingegeben (BGHZ 57, 292, 300 [BGH 24.11.1971 - VIII ZR 81/70] ; 85, 346, 348 [BGH 08.11.1982 - II ZR 44/82] ; Nobbe, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Wechsel- und Scheckrecht, WM Sonderbeilage 10/1991, S. 7; Baumbach/Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 19. Aufl., Art. 17 WG Rdnr. 67 d m.w.N.).

    Dies folgt ebenfalls aus der regelmäßig vorliegenden Zweckvereinbarung der Parteien (BGHZ 85, 346, 349 [BGH 08.11.1982 - II ZR 44/82] ; BGH WM 1993, 2005; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 b).

  • BGH, 22.09.1993 - VIII ZR 255/92

    Abstrakte Scheckforderung als Wandelungseinrede hinsichtlich Grundgeschäft mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Dies folgt ebenfalls aus der regelmäßig vorliegenden Zweckvereinbarung der Parteien (BGHZ 85, 346, 349 [BGH 08.11.1982 - II ZR 44/82] ; BGH WM 1993, 2005; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 b).

    Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Einrede wegen der abstrakten Natur der Wechselforderung den Schuldner (BGH WM 1993, 2005, 2006 [BGH 22.09.1993 - VIII ZR 255/92] ; BGH WM 1994, 901, 902 [BGH 09.03.1994 - VIII ZR 165/93] ; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 f).

  • BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70

    Mängelhaftung für Futtermittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Denn nach einer - regelmäßig vorhandenen - Zweckbestimmung wird der Wechsel lediglich zur Erfüllung der Verbindlichkeit aus dem Grundgeschäft hingegeben (BGHZ 57, 292, 300 [BGH 24.11.1971 - VIII ZR 81/70] ; 85, 346, 348 [BGH 08.11.1982 - II ZR 44/82] ; Nobbe, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Wechsel- und Scheckrecht, WM Sonderbeilage 10/1991, S. 7; Baumbach/Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 19. Aufl., Art. 17 WG Rdnr. 67 d m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.07.1997 - 2 U 114/97
    Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen der Einrede wegen der abstrakten Natur der Wechselforderung den Schuldner (BGH WM 1993, 2005, 2006 [BGH 22.09.1993 - VIII ZR 255/92] ; BGH WM 1994, 901, 902 [BGH 09.03.1994 - VIII ZR 165/93] ; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 67 f).
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