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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3869
OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97 (https://dejure.org/1997,3869)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.1997 - 27 UF 22/97 (https://dejure.org/1997,3869)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 27 UF 22/97 (https://dejure.org/1997,3869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von durch die Geltendmachung des begrenzten Realsplittings entstandenen Steuerberaterkosten; Ausgestaltung der Erforderlichkeit der Abgabe von Steuerklärungen wegen Unterhaltszahlungen; Ausgestaltung der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 56 Satz 1 Nr. 2a
    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum steuerlichen Realsplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.1988 - XI ZR 3/88

    Herausgabe von Arbeitsergebnissen durch den Steuerberater im Konkurs des

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97
    Im Schadensersatzrecht ist jedoch anerkannt, daß ein Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach § 250 Satz 2 BGB in eine Geldforderung übergeht, wenn der Geschädigte dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Freistellung mit Ablehnungsandrohung gesetzt oder wenn der Schuldner diese ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH NJW 1989, 1216; 1992, 2222).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 30/84

    Einbeziehung von Versorgungsanrechten gegen die Berliner Verkehrsbetriebe in den

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97
    Die Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten, dem steuerlichen Realsplitting zuzustimmen, ist davon abhängig, daß der Unterhaltspflichtige die finanziellen Nachteile ausgleicht, die dem Berechtigten daraus erwachsen (BGH FamRZ 1983, 567; 1984, 1212; 1988, 821).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97
    Im Schadensersatzrecht ist jedoch anerkannt, daß ein Anspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach § 250 Satz 2 BGB in eine Geldforderung übergeht, wenn der Geschädigte dem Schuldner erfolglos eine Frist zur Freistellung mit Ablehnungsandrohung gesetzt oder wenn der Schuldner diese ernsthaft und endgültig verweigert hat (BGH NJW 1989, 1216; 1992, 2222).
  • AG Waldbröl, 20.12.1996 - 12 F 435/96
    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Dezember 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Waldbröl - 12 F 435/96 - abgeändert.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 67/81

    Quotenvorrecht der Witwe des vom Schädiger Getöteten

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.1997 - 27 UF 22/97
    Die Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten, dem steuerlichen Realsplitting zuzustimmen, ist davon abhängig, daß der Unterhaltspflichtige die finanziellen Nachteile ausgleicht, die dem Berechtigten daraus erwachsen (BGH FamRZ 1983, 567; 1984, 1212; 1988, 821).
  • AG Biedenkopf, 27.05.2008 - 30 F 192/08

    Begrenztes Realsplitting: Anspruch eines Unterhaltsberechtigten auf Erstattung

    Teilweise wird im Anschluss an eine Entscheidung des BGH (FamRZ 1988, 820-822) die Erstattungsfähigkeit von Steuerberatungskosten grundsätzlich verneint (so OLG Köln FamRZ 1998, 834; Staudinger-Voppel § 1353 BGB Rdn. 94 b; für eine grundsätzliche Erstattungsfähigkeit: OLG Hamm FamRZ 1993, 205-206; Borth, in Schwab: Handbuch des Scheidungsrechts, Kapitel IV Rdn. 810).

    Soweit es hingegen um die Inanspruchnahme eines Steuerberaters für die aufgrund des Realsplittings notwendige Abgabe der Steuererklärung geht, wird man danach differenzieren müssen, ob dies für den Unterhaltsberechtigten eine völlig neue Situation ist, die er wegen seiner Unerfahrenheit in steuerlichen Angelegenheiten nicht allein bewältigen kann (OLG Köln FamRZ 1998, 834).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2002 - 16 UF 223/01

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ohne

    Indessen hätte sie sich bei Unerfahrenheit in steuerlichen Dingen an einen Steuerberater wenden können, dessen Kosten der Kläger, soweit dies notwendig gewesen wäre, zu erstatten gehabt hätte (BGH, FamRZ 1988, 820, 821; so auch OLG Köln, FamRZ 1998, 834).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6642
OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97 (https://dejure.org/1998,6642)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.04.1998 - 19 W 58/97 (https://dejure.org/1998,6642)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. April 1998 - 19 W 58/97 (https://dejure.org/1998,6642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96

    Grenzen der schuldbefreienden Wirkung der Hinterlegung gepfändeter Forderungen

    Auszug aus OLG Köln, 08.04.1998 - 19 W 58/97
    Unterbleibt eine solche Anzeige, so hat die Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung nach § 378 BGB (vgl. Zöller/Stöber, a.a.0., § 853 Rdnr. 5; Hartmann in Baumbach-Lauterbach, ZPO, 56. Aufl., § 853 Rdnr. 8; Senatsurteil vom 04.07.1997 - 19 U 226/96 - , abgedruckt in OLG-Report Köln 1998, 38).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10247
OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 1998 - 2 W 11/98 (https://dejure.org/1998,10247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als Scheinbeklagter; Auseinanderfallen von Zustellungsadressat und Zustellungsempfänger eines Mahnbescheides; Rücknahme einer falsch zugestellten Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 216
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Zwar kann ein Scheinbeklagter eine Entscheidung verlangen, durch den er aus dem Rechtsstreit entlassen wird und gleichzeitig dem Kläger, soweit dieser die falsche Zustellung veranlasst hat, die Kosten auferlegt werden, die zur Geltendmachung der fehlenden Parteistellung notwendig waren (OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216 m.w. Rechtsprechungsnachweisen; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 41 Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., vor § 50 Rdn. 8).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 5 W 69/08

    Versäumnisurteil: Berichtigunganspruch oder Einspruchsverfahren bei einem gegen

    Ein Urteil gegen einen Scheinbeklagten kann nicht durch eine Berichtigung, sondern nur durch eine Einspruchsentscheidung (oder eine sonstige Form der Erledigung im Einspruchsverfahren) beseitigt werden (OLG Stuttgart v. 09.04.1998, Az. 2 W 11/98, NJW-RR 1999, 216).
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 19 U 158/00

    Nachweis des Mitverschuldens wegen Nichtanschnallens auf dem Rücksitz

    Nach diesem Zeitpunkt war die vom Landgericht im Urteil vorgenommene Parteiberichtigung zulässig (siehe hierzu Jauernig, ZZP 86, 460 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216; Münchener-Kommentar/Lindacher aaO, Rn. 22).
  • OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09

    Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung nach Entlassung eines

    Für eine Klageabweisung war dagegen auf Grund der fehlenden Parteistellung kein Raum, nachdem der Kläger nach dem Hinweis auf die fehlende Identität zwischen Zustellungsempfänger und wahrer Beklagter umgehend die Rubrumsberichtigung beantragt hatte (BGH NJW-RR 1995, 764 und NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524; OLG Stuttgart OLGR 1998, 302 = NJW-RR 1999, 216; Zöller/Herget, a.a.O. , § 91 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 03.05.2010 - 6 U 142/09

    Haftung einer Gemeinde wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der

    Es handelte sich um eine zunächst unrichtige äußere Bezeichnung der Partei, von der aber derjenige angesprochen ist, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll, im Zweifel der hinter der Falschbezeichnung stehende wahre Rechtsträger (vgl. BGH NJW-RR 1995, 764, OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 216; Zöller-Vollkommer ZPO 28. Aufl. Vor § 50 Rdn. 7).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2000 - 9 WF 160/00

    Keine Klagerücknahme bei Rücknahme des Prozesskostenhilfegesuchs vor

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  • OLG Karlsruhe, 10.07.2021 - 17 W 6/21

    Notwendige Kosten eines Scheinbeklagten sind vom Kläger zu tragen!

    a) Es ist anerkannt, dass eine Person, der die Klage zugestellt wurde, ohne dass sie Partei werden sollte, jedenfalls dann, wenn sie nicht von vorneherein mit Sicherheit davon ausgehen konnte, dass sie die ihr zugegangene Klage nicht betreffen würde, insoweit zum Verfahren zuzulassen ist, als sie die Feststellung verfolgt, tatsächlich keine Partei geworden zu sein; die ihr zur Rechtsverteidigung gegen die ihr zugegangene Klage entstandenen notwendigen Kosten sind dann vom Kläger, wenn er die falsche Zustellung veranlasst hat, zu erstatten (OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1984 - 23 W 1927/84OLGZ 1985, 72; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. April 1998 - 2 W 11-98, NJW-RR 1999, 216).
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