Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 RE-Miet 1/96   

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https://dejure.org/1999,1632
OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1999,1632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.1999 - 20 RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1999,1632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 20 RE-Miet 1/96 (https://dejure.org/1999,1632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln an der Mitsache; Möglichkeit der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Mängelbeseitigungsansprüchen gegenüber Mieterhöhungsverlangen; Bestehen eines synallagmatischen Verhältnisses zwischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Mietanspruch auf Mieterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2; BGB § 273 § 535 § 536 § 537
    Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber einem Mieterhöhungsverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Mietrecht, Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2115
  • MDR 1999, 1433
  • NZM 1999, 795
  • ZMR 1999, 703
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    So ist beispielsweise ein Zurückbehaltungsrecht an Reisepässen verneint worden (LG Baden- Baden, NJW 1978, 1750), ebenso ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Stellung einer Mietkaution (OLG Celle, NJW-RR 1998, 585 = NZM 1998, 265 ).
  • OLG Celle, 23.04.1997 - 2 U 118/96

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe gewerblich genutzter Räume; Vorzeitige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    So ist beispielsweise ein Zurückbehaltungsrecht an Reisepässen verneint worden (LG Baden- Baden, NJW 1978, 1750), ebenso ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Stellung einer Mietkaution (OLG Celle, NJW-RR 1998, 585 = NZM 1998, 265 ).
  • LG Hamburg, 10.10.1989 - 11 S 99/89

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    "Ein Teil der Zivilgerichte hat entschieden, daß ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Mietsache nicht in Betracht kommt ([u.a.] LG Berlin, Grundeigentum 1999, 378; AG Kempten, ZMR 1992, 453 ; AG Kassel, WuM 1992, 137 ; LG KOnstanz, WuM 1991, 279 ff.; LG Hamburg, WuM 1991, 593 ; LG Mannheim, WuM 1977, 124 ff.).
  • OLG Stuttgart, 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81

    Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berücksichtigung behebbarerer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    Brauchte die Zustimmung zur Mieterhöhung nur Zug um Zug mit der Mängelbeseitigung erteilt zu werden, dann wäre für das dem Mieter wegen der nämlichen Mängel gleichfalls zustehende Recht auf Mietminderung nach § 537 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 472 BGB die noch nicht erhöhte Miete Ausgangspunkt, obwohl bei der Bestimmung der Miethöhe behebbare Mängel der Mietwohnung ansonsten keinen Einfluß haben (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 1981, 318 ff. = OLG Stuttgart, HdM Nr. 1).
  • AG Kassel, 01.03.1991 - 807 C 2918/90

    Mieterhöhungsverlangen; Mangel der Mietsache; Zurückbehaltungsrecht; Einrede des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    "Ein Teil der Zivilgerichte hat entschieden, daß ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Mietsache nicht in Betracht kommt ([u.a.] LG Berlin, Grundeigentum 1999, 378; AG Kempten, ZMR 1992, 453 ; AG Kassel, WuM 1992, 137 ; LG KOnstanz, WuM 1991, 279 ff.; LG Hamburg, WuM 1991, 593 ; LG Mannheim, WuM 1977, 124 ff.).
  • AG Kempen, 05.12.1991 - 13 C 136/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1999 - 20 REMiet 1/96
    "Ein Teil der Zivilgerichte hat entschieden, daß ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Mietsache nicht in Betracht kommt ([u.a.] LG Berlin, Grundeigentum 1999, 378; AG Kempten, ZMR 1992, 453 ; AG Kassel, WuM 1992, 137 ; LG KOnstanz, WuM 1991, 279 ff.; LG Hamburg, WuM 1991, 593 ; LG Mannheim, WuM 1977, 124 ff.).
  • AG Brandenburg, 14.09.2020 - 31 C 168/19

    Wie bemisst sich die Höhe der Mietminderung?

    So wie im Mieterhöhungsverfahren Mängel der Mietsache grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben, kann sich die Mietminderung auch nicht nach der erhöhten Miete aufgrund der erfolgten Modernisierungsmaßnahmen richten (vgl. analog: OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 29.07.1999, Az.: 20 ReMiet 1/96, u.a. in: NJW 2000, Seite 2115 ).
  • KG, 06.03.2000 - 8 W 256/00

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes; Voraussetzungen für die

    Soweit der BGH in der Entscheidung vom 2.6.1999 (in NZM 1999, 795) die Nebenkostenvorauszahlungen deshalb unberücksichtigt gelassen hat, weil sie nur die Zahlungsweise betreffen würden und die tatsächlich nach der Abrechnung geschuldeten Beträge nicht wieder geben würden, stellt das nach Ansicht des Senats kein geeignetes Kriterium für die Frage, nach welchen Mietbestandteilen der "Zins" im Sinne von § 16 GKG zu bemessen ist, dar.
  • AG Bretten, 08.03.2005 - 1 C 526/04

    Wohnraummiete: Erhöhte Vergleichsmiete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Etwaige Minderungsansprüche des Beklagten wegen bestehender Mängel sind innerhalb des Mieterhöhungsverfahrens nicht zu berücksichtigen, auch steht dem Beklagten diesbezüglich kein Zurückbehaltungsrecht zu (vergl. u.a. OLG Frankfurt, NJW 2000, 2115ff m.w.Nw.).
  • AG Erfurt, 22.11.2005 - 6 C 2329/05
    Diese begründen insbesondere auch kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters gem. § 273 BGB , da etwaige Minderungsansprüche von der Zustimmung zur Mieterhöhung unberührt bleiben würden (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2000, S. 2115-2117, Emmerich/Sonnenschein aaO, § 558 BGB, RN 22).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 4 W 7/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3099
OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 4 W 7/97 (https://dejure.org/1998,3099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.1998 - 4 W 7/97 (https://dejure.org/1998,3099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 4 W 7/97 (https://dejure.org/1998,3099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Rechtmäßigkeit der Weiterführung des bisherigen Namens eines Anzunehmenden trotz Volladoption; Im Adoptionsdekret getroffene Namensregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1089
  • MDR 1999, 485
  • FGPrax 1999, 58
  • FamRZ 2000, 115
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    (4) An der durch das Adoptionsgesetz geschaffenen Rechtslage sind im Übrigen auch im Zuge späterer Gesetzesänderungen - abgesehen von einer Lockerung der Voraussetzungen für eine Vornamensänderung (vgl. BT-Drucks. 12/2506 S. 1) - nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden (vgl. BT-Drucks. 12/3163 S. 18; BT-Drucks. 13/4899 S. 115; BT-Drucks. 14/3751 S. 45; BT-Drucks. 16/6308 S. 347; BR-Drucks. 275/17 S. 25), obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend die unveränderte Fortführung des Geburtsnamens durch den volljährigen Angenommenen abgelehnt hatte (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2012, 138; BayObLG FamRZ 2003, 1869 f.; OLG Karlsruhe StAZ 1999, 372, 373; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1089 f.; OLG Celle FamRZ 1997, 115 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 19 ff.).

    c) Mit Blick auf den im Gesetz eindeutig zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rn. 66 mwN; Senatsbeschlüsse vom 22. April 2020 - XII ZB 383/19 - Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 14. November 2018 - XII ZB 292/16 - FamRZ 2019, 181 Rn. 56) kommt die von der Rechtsbeschwerde unter Verweis auf verfassungsrechtliche Gründe geforderte abweichende Gesetzesauslegung nicht in Betracht (so auch OLG Hamm FamRZ 2012, 138; BayObLG FamRZ 2003, 1869 f.; OLG Karlsruhe StAZ 1999, 372, 373; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1089 f.; OLG Celle FamRZ 1997, 115 f.; AG Sangerhausen NJOZ 2013, 631, 632; MünchKommBGB/Maurer 8. Aufl. vor § 1741 Rn. 57 f.; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1757 Rn. 9; Ebert Handbuch Namenrecht in Deutschland S. 106; Maurer FamRZ 2009, 440; aA OLG Hamm FamRZ 2013, 557, 559; AG Halberstadt RNotZ 2012, 574, 576; AG Leverkusen RNotZ 2009, 544 und FamRZ 2008, 2058, 2059).

  • OLG Hamm, 30.06.2011 - 4 UF 186/10

    Geburtsname des Anzunehmenden bei der Volljährigenadoption; Zulässigkeit der

    Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens des Beteiligten zu 2) ist im Gesetz nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2003, 1869 ff., OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1646 ff.).

    Dass der Gesetzgeber im Namensrecht der Verbindung des volljährigen Adoptierten zur neuen Familie den Vorrang eingeräumt hat, ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BayObLG a. a. O.; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115; OLG Celle FamRZ 1997, 115).

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 5 UF 67/22

    Namensführung bei Volljährigenadoption

    (4) An der durch das Adoptionsgesetz geschaffenen Rechtslage sind im Übrigen auch im Zuge späterer Gesetzesänderungen - abgesehen von einer Lockerung der Voraussetzungen für eine Vornamensänderung (vgl. BT-Drucks. 12/2506 S. 1) - nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden (vgl. BT-Drucks. 12/3163 S. 18; BT-Drucks. 13/4899 S. 115; BT-Drucks. 14/3751 S. 45; BT-Drucks. 16/6308 S. 347; BR-Drucks. 275/17 S. 25), obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend die unveränderte Fortführung des Geburtsnamens durch den volljährigen Angenommenen abgelehnt hatte (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2012, 138; BayObLG FamRZ 2003, 1869 f.; OLG Karlsruhe StAZ 1999, 372, 373; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1089 f.; OLG Celle FamRZ 1997, 115 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 19 ff.).

    c) Mit Blick auf den im Gesetz eindeutig zum Ausdruck kommenden objektivierten Willen des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rn. 66 mwN; Senatsbeschlüsse vom 22. April 2020 - XII ZB 383/19 - Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt und vom 14. November 2018 - XII ZB 292/16 - FamRZ 2019, 181 Rn. 56) kommt die von der Rechtsbeschwerde unter Verweis auf verfassungsrechtliche Gründe geforderte abweichende Gesetzesauslegung nicht in Betracht (so auch OLG Hamm FamRZ 2012, 138; BayObLG FamRZ 2003, 1869 f.; OLG Karlsruhe StAZ 1999, 372, 373; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1089 f.; OLG Celle FamRZ 1997, 115 f.; AG Sangerhausen NJOZ 2013, 631, 632; MünchKommBGB/Maurer 8. Aufl. vor § 1741 Rn. 57 f.; Staudinger/Helms BGB [2019] § 1757 Rn. 9; Ebert Handbuch Namenrecht in Deutschland S. 106; Maurer FamRZ 2009, 440; aA OLG Hamm FamRZ 2013, 557, 559; AG Halberstadt RNotZ 2012, 574, 576; AG Leverkusen RNotZ 2009, 544 und FamRZ 2008, 2058, 2059).

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 138/02

    Namensführung bei Adoption - Geburtsname statt Familienname

    Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens der anzunehmenden Beteiligten zu 1 ist im Gesetz nicht vorgesehen (OLG Celle FamRZ 1997, 1 15; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1649/1650).

    Der Senat schließt sich insoweit den im Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.12.1998 (FamRZ 2000, 115) im Anschluss an OLG Celle (FamRZ 1997, 115) dargelegten Gründen an.

  • AG Sangerhausen, 30.08.2012 - 2 F 432/11

    Volljährigenadoption: Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden als zwingende

    Vielmehr wünschen sie die Fortführung des bisherigen Geburtsnamens des Anzunehmenden, welche im Gesetz nicht vorgesehen ist (BayObLG FamRZ 2003, 1869; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115; OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Celle, Beschluss vom 3.7.1996, 17 W 15/96).

    Der Senat schließt sich insoweit den im Beschluss des OLG Karlsruhe vom 23.12.1998 (FamRZ 2000, 115) im Anschluss an OLG Celle (FamRZ 1997, 115) dargelegten Gründen an.".

  • AG Bonn, 05.08.2008 - 43 III 152/07
    Dabei wurde unterstellt, dass diesem die geltende Rechtsprechung auf diesem Gebiete ... hinreichend bekannt sein müsste, sodass eine entsprechende Berichtigung zur Geburtsnamensführung des Angenommenen gemäß § 319 ZPO stattfinden konnte (s.a. zu diesem Verfahren Liermann in FamRZ 2000, 722, [OLG Karlsruhe 23.12.1998 - 4 W 7/97] unter II, Ziffer 1.).

    a) OLG Karlsruhe vom 06.10.1999 - 11 Wx 56/99 -, StAZ 1999, 372 = FamRZ 2000, 115 mit Anmerkungen von Liermann, FamRZ 2000, 722 ff. [OLG Karlsruhe 23.12.1998 - 4 W 7/97].

    Die Regelung in § 1757 Abs. 1 BGB ist verfassungsrechtlich auch nicht umstritten (s. OLG Karlsruhe v. 23.12.1998 - 4 W 7/97 , FamRZ 2000, S. 115, mit Anmerkung von Liermann in FamRZ 2000, S. 722 [OLG Karlsruhe 23.12.1998 - 4 W 7/97] -724 und BVerfG-Urteil vom 18.02.2004, StAZ 2004, S. 104, [BVerfG 18.02.2004 - 1 BvR 193/97] dort unter A.I. 3, letzter Satz zu § 1757 Abs. 1 BGB ).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06

    Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen

    Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens des Beteiligten zu 1. ist im Gesetz nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2003, 1869 ff., OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1646 ff.).

    Dass der Gesetzgeber im Namensrecht der Verbindung des volljährigen Adoptierten zur neuen Familie den Vorrang eingeräumt hat, ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BayObLG a. a. O.; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115; OLG Celle FamRZ 1997, 115).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2023 - 16 UF 193/23

    Familienrechtliches Verfahren wegen der Beibehaltung des Geburtsnamens im Fall

    (d) An der durch das Adoptionsgesetz geschaffenen Rechtslage sind im Übrigen auch im Zuge späterer Gesetzesänderungen - abgesehen von einer Lockerung der Voraussetzungen für eine Vornamensänderung (vgl. BT-Drucks. 12/2506 S. 1) - nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden (vgl. BT-Drucks. 12/3163 S. 18; BT-Drucks. 13/4899 S. 115; BT-Drucks. 14/3751 S. 45; BT-Drucks. 16/6308 S. 347; BR-Drucks. 275/17 S. 25), obwohl die obergerichtliche Rechtsprechung weit überwiegend die unveränderte Fortführung des Geburtsnamens durch den volljährigen Angenommenen abgelehnt hatte (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 30.6.2011 - 4 UF 186/10; BayObLG, Beschluss vom 15.1.2003 - 1Z BR 138/02; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.1999 - 11 Wx 56/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.1998 - 4 W 7/97; OLG Celle, Beschluss vom 3.7.1996 - 17 W 15/96; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17.8.2011 - XII ZB 656/10 - juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 5 N 21.11

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

    Während die - soweit ersichtlich - überwiegende Zahl der Gerichte die Beibehaltung des Geburtsnamens des Adoptivkindes auch im Falle der Erwachsenenadoption nicht zulässt (vgl. nur Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1Z BR 138/02 -, juris Rn. 7 ff.; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 1998 - 4 W 7/97 -, juris Rn. 9 ff.; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 17 W 15/96 -, juris Rn. 8 ff.; Amtsgericht Sangerhausen, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 F 432/11 AD -, juris Rn. 11 ff., und der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2011 - II-4 UF 186/10 -, juris Rn. 6 ff.), belassen andere Gerichte dem volljährigen Adoptivkind unter bestimmten Voraussetzungen seinen Geburtsnamen (so der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm, Beschluss vom 29. Juni 2012 - II-2 UF 274/11 -, juris Rn. 40; Amtsgericht Leverkusen, Beschlüsse vom 17. Dezember 2007 - 14 XVI 12/07 -, juris Rn. 2 ff., und vom 16. April 2009 - 14 XVI 1/09 -, juris Rn. 2 ff., sowie Amtsgericht Halberstadt, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 8 F 661/10 AD -, juris Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 255/00

    Namensänderung bei Adoption Volljähriger - Beschwerde gegen Ablehnung -

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen der Oberlandesgerichte Celle (aaO) und Karlsruhe (NJW-RR 1999, 1089, 1090 sowie StAZ 1999, 372, 373) an.
  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01

    Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung

  • VG Berlin, 14.06.2011 - 3 K 9.11

    Namensänderung nach Adoption und Regelungen des Namensänderungsrechts

  • BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10

    Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung;

  • VG Berlin, 14.06.2011 - 3 K 10.11

    Namensänderung nach Adoption und Regelungen des Namensänderungsrechts

  • BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 80/04

    Unterschiedliche Bestimmung des Geburtsnamens bei Kindesannahme ohne gemeinsamen

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00

    Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2010 - 3 Wx 203/10

    Erstreckung einer Änderung des Geburtsnamens eines Adoptierten auf den Ehenamen

  • OLG Karlsruhe, 06.10.1999 - 11 Wx 56/99

    Adoption ; Namensbestimmung; Familienname ; Geburtsname ; Namensänderung;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3281
OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96 (https://dejure.org/1999,3281)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.1999 - 19 U 223/96 (https://dejure.org/1999,3281)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 19 U 223/96 (https://dejure.org/1999,3281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel hinsichtlich der Freistellung von der gesetzlichen Obliegenheit zur Mahnung des Vertragspartners; Einbeziehung einer Klausel über die jährliche Verzinsung des Kaufpreises für ein Grundstück mit 12 % unabhängig vom Vorliegen der förmlichen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 286; BGB § 326; AGBG § 11 Nr. 4; AGBG § 11 Nr. 5 b; ZPO § 253
    Formularmäßige Verwendung einer Zinsklausel im notariellen Kaufvertrag

  • rechtsportal.de

    AGBG § 11 Nr. 4, Nr. 5b; BGB §§ 286 326; ZPO § 253
    Zinsklausel im notariellen Vertrag kann formularmäßig verwandt sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 730
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Das ist von der früheren Rechtsprechung grundsätzlich bejaht worden (vgl. noch BGH, NJW 1995, 449 = MDR 1995, 417 = DRSp-ROM Nr. 1995/148 im Anschluß an BGHZ 88, 46, 48 = NJW 1984, 42).

    Ob für den Fall eines gesetzlichen Kündigungsrechts, wie es die Klägerin hier nach § 326 I 2 BGB ausgeübt hat (auch in II.4. des Kaufvertrages wird nur auf das gesetzliche Rücktrittsrecht verwiesen), anderes gelte und für diesen Fall an der Entscheidung BGHZ 88, 46 = NJW 1984, 42 festzuhalten sei, hat der BGH wie auch in NJW 1997, 1231 ausdrücklich offen gelassen.

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Übt der Verkäufer wegen Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Käufer sein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 326 I 2 BGB aus, so stehen ihm Verzugszinsen bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist zu, mit dem die Rücktrittsvoraussetzungen vorliegen und dem Verkäufer bekannt sind (Weiterentwicklung von BGH, NJW 1998, 3268).

    Für das vertragliche Rücktrittsrecht hat der BGH in NJW 1998, 3268 nunmehr den Anspruch auf Ersatz von Verzugsschaden verneint, und zwar zusammengefasst deswegen, weil der Rücktrittsberechtigte nach den §§ 346, 347, 987 BGB die vom Empfang des Kaufpreises an gezogenen Zinsen an den Gegner herauszugeben hätte und deshalb für den wegen des Schuldnerverzugs entgangenen Gewinn aus der Wiederanlage des Kaufpreises keinen Ersatz fordern könnte.

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95

    Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 BeurkG,

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Die Beweislast hierfür liegt bei der Klägerin (BGH WiB 1997, 476).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Das ist von der früheren Rechtsprechung grundsätzlich bejaht worden (vgl. noch BGH, NJW 1995, 449 = MDR 1995, 417 = DRSp-ROM Nr. 1995/148 im Anschluß an BGHZ 88, 46, 48 = NJW 1984, 42).
  • OLG Hamm, 24.01.1992 - 11 U 30/91

    Haftung des Handelnden vor Gründung der GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Es ist zu bejahen, auch wenn die Beklagte bei Abgabe der Unterwerfungserklärung am 22.07.1993 vor Abschluß des Gesellschaftsvertrages am 31.08.1993 persönlich aus dem Kaufvertrag verpflichtet gewesen sein sollte (vgl. hierzu OLG Hamm, BB 1992, 1081 = DRSp-ROM Nr. 1992/8638) und damit als "Erwerberin" im Sinne der Unterwerfungsklausel anzusehen wäre.
  • LG Köln, 23.10.1996 - 20 O 264/96
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.10.1996 - 20 O 264/96 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.339,80 DM zu zahlen.
  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden;

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Ob für den Fall eines gesetzlichen Kündigungsrechts, wie es die Klägerin hier nach § 326 I 2 BGB ausgeübt hat (auch in II.4. des Kaufvertrages wird nur auf das gesetzliche Rücktrittsrecht verwiesen), anderes gelte und für diesen Fall an der Entscheidung BGHZ 88, 46 = NJW 1984, 42 festzuhalten sei, hat der BGH wie auch in NJW 1997, 1231 ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Hamburg, 14.10.1980 - 7 U 81/80

    Wandlung eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Sportwagen; Nichterreichen

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1999 - 19 U 223/96
    Allerdings setzt hier die strenge Haftung des Rücktrittsberechtigten nicht schon mit dem Empfang der Leistung, sondern erst mit seiner Kenntnis von den Rücktrittsvoraussetzungen ein (OLG Köln, OLGZ 1970, 454; OLG Hamburg, VersR 1981, 138; Münch-Komm/Janßen, BGB 3. Aufl., § 347 Rn. 13; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 347 Rn. 8, Staudinger/Kaduk, BGB 12. Aufl., § 347 Rn. 26; weitergehend: ab dem Zeitpunkt, von dem an mit dem Rücktritt gerechnet werden muß: Erman/H.P. Westermann, BGB 9. Aufl., § 347 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 5 U 89/05

    Erstellung eines Bauwerkes zum Pauschalpreis - Zur Abrechnung von

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Beklagte im Zusammenhang mit den von der O... geführten Vertragsverhandlungen zu erkennen gegeben hätte, sich die von der Gemeinschuldnerin eingeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt als solche zu eigen machen zu wollen (vgl.: OLG Köln VersR 2000, 730; Berger in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB-Kom, 2006, § 305, Rdn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04

    Bauträgervertrag: Unterschreiten des erforderlichen Schallschutzes einer

    Entwickelt der Notar im Auftrag einer Partei ein Vertragsformular oder übernimmt er eine Klausel, die eine Partei ständig verwendet, unterfallen die unter diesen Voraussetzungen Vertragsinhalt gewordenen Regelungen dem Anwendungsbereich des § 1 AGBG (BGHZ 118, 229; NJW 85, 2477; OLG Köln VersR 2000, 730).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 257/99

    Wandelungsklage des Wohnungseigentumskäufers: Erlöschen des Wandelungsrechts

    Hierfür ist insbesondere unerheblich, dass der Vertrag vor einem Notar geschlossen wurde (vgl. BGHZ 118, 229; OLG Köln VersR 2000, 730; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 1 AGBG, Rdnr. 8).
  • LG Kiel, 12.09.2008 - 8 S 125/07

    Grundstückskaufvertrag: Vertragsauslegung hinsichtlich der Erstattungspflicht von

    Damit handelt es sich bei diesem notariellen Kaufvertrag entsprechend der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 150, 126 - 137 Rn ff; OLG Köln, VersR 2000, Seite 730; Staudinger-Schlosser, BGB, § 310 Rn 57 m. w. N.) um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der besonderen Auslegungsregel des § 305 c Abs. 2 BGB unterliegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 20 W 98/00

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Dabei kann dahinstehen, ob nach dem in § 15 Abs. 5 GeschmMG, § 27 Abs. 5 GebrMG, § 143 Abs. 5 PatentG und § 140 Abs. 5 MarkenG [§ 32 Abs. 5 WZG a. F.] enthaltenen Rechtsgedanken die Kosten eines Patentanwaltes ohne Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall auch dann zu erstatten sind, wenn bei einem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützten Anspruch oder Titel die obsiegende Partei einen Patentanwalt hinzugezogen hat (vgl. insoweit ablehnend: OLG Düsseldorf, Bechluß vom 26.9.1985 - 2 W 94/85, NJW-RR 1986, 864 für den Modeneuheitenschutz nach § 1 UWG; vgl. auch KG Berlin, KGR 1999, 374; OLG Zweibrücken, OLG-Report 1999, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.01.1999 - 2 W 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14108
OLG Zweibrücken, 06.01.1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,14108)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.01.1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,14108)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Januar 1999 - 2 W 9/98 (https://dejure.org/1999,14108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten eines Patentanwaltes in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten; Hinzuziehung eines Patentanwaltes bei technischen und gebrauchsmusterrechtlichen Fragestellungen; Vergütungsregelungen für Patentanwälte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 28.10.2008 - 4 W 89/08

    Erstattung der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem

    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Nur ausnahmsweise können die Kosten für die Hinzuziehung eines Patentanwaltes im Rahmen eines auf Ansprüche nach dem UWG gestützten Prozesses erstattungsfähig sein, wenn technische oder sonderschutzrechtliche Fragen von besonderer Schwierigkeit dies erfordern, mithin das "typische Arbeitsfeld des Patentanwaltes" tangiert ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 29.02.2012 - 17 W 34/12 -, vom 02.05.2011 - 17 W 79/11 -, vom 16.03.2011 - 17 W 296/10 -, vom 08.11.2010 - 17 W 262/10 - und vom 12.08.2010 - 17 W 153/10 -, jeweils mwN; BGH, GRUR 2011, 754 ff. = juris Rn 27; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 30 = juris Rn 7; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 455 f. = juris Rn 4; Fezer, aaO Rn 32 aE; MüKo-ZPO/ Schulz, 4. Aufl. 2013, § 91 ZPO Rn 156; Zöller/Herget, 29. Aufl. 2012, § 91 ZPO Rn 13 "Patentanwaltskosten").
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2009 - 4 W 89/08

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwaltes in

    Nach allgemeiner Meinung kommt es insoweit darauf an, ob die Entscheidung des Streits von der Beurteilung solcher Fragen abhängig war, deren Bearbeitung zu den besonderen Aufgaben eines Patentanwalts gehört (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2003, 105; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1997, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 6. Januar 1999 - 2 W 9/98 - Fetzer aaO Rdnr. 14; Zöller/Herget, ZPO 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Patentanwaltkosten").
  • OLG Hamburg, 18.06.2007 - 8 W 101/07

    Berücksichtigung von Patentanwaltsgebühren eines doppelt qualifizierten

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.03.1999 - 1 W 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13195
OLG Celle, 08.03.1999 - 1 W 25/98 (https://dejure.org/1999,13195)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.1999 - 1 W 25/98 (https://dejure.org/1999,13195)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 1999 - 1 W 25/98 (https://dejure.org/1999,13195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 Abs. 1 AuslG; § 84 Abs. 2 S. 2 AuslG; § 1 NHG
    Rechtliche Qualifizierung einer Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) als öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter; Umfang der nach einer Verpflichtungserklärung zu erstattenden Kosten; Vollstreckbarkeit des Erstattungsanspruches nach ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Qualifizierung einer Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) als öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter; Umfang der nach einer Verpflichtungserklärung zu erstattenden Kosten; Vollstreckbarkeit des Erstattungsanspruches nach ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 119
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 20.05.2008 - 1 UZ 2400/07

    Kein Kostenersatz von Behandlungskosten durch Leistungsbescheid gegenüber einem

    Aus dieser Organisation der Krankenhausversorgung folgt, dass die Kosten der Behandlung vom Krankenhaus nicht hoheitlich durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden können, sondern - bei Selbstzahlern wie der Schwiegermutter des Klägers - zivilrechtlich beim Patienten einzufordern sind (so schon OLG Celle, Beschluss vom 08.03.1999 - 1 W 25/98 - NVwZ-RR 2000, 119; zum zivilrechtlichen Charakter der Forderung siehe auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2007, L 23 SO 119/06; ebenso VG Bayreuth, Urteil vom 14.12.2004 - B 1 K 04.20 -, VG München, Urteil vom 21.3.2001- M 31 K 00.1940 - und VG Ansbach, Urteil vom 15.4.2004 - An 5 K 03.01266 - alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.06.1998 - 11 U 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20116
OLG Naumburg, 23.06.1998 - 11 U 25/98 (https://dejure.org/1998,20116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.06.1998 - 11 U 25/98 (https://dejure.org/1998,20116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 11 U 25/98 (https://dejure.org/1998,20116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellung der tatsächliche Grundlage der Sachentscheidung ; Vergütungsanspruch des Werkunternehmers wegen erbrachter Teilleistungen; Einvernehmliche Aufhebung eines Werkvertrages für die Zukunft; Minderung des Werklohnes auf Null ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

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