Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8794
OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00 (https://dejure.org/2000,8794)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2000 - 21 W 1286/00 (https://dejure.org/2000,8794)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2000 - 21 W 1286/00 (https://dejure.org/2000,8794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postmortale Persönlichkeitsrecht; Kriegsverbrecher; Persönlichkeitsschutz; Persönlichkeitsrecht

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; StGB § 77 II; ; StGB § 189; ; StGB § 194 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenze des Schutzes des postmortalen Persönlichkeitsrechts, Kriegsverbrecher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 5 O 714/00
  • OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00

Papierfundstellen

  • afp 2001, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00
    Läßt sich aus mitgeteilten (wahren) Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlussfolgerung ziehen, so ist jedenfalls eine bewußt unvollständige Presseberichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache (hier: nicht Verurteilung als NS-Verbrecher und nur Verurteilung als "angeblicher" Kriegsverbrecher und nur durch- "tschechische Gerichte" im Jahr 1945) weniger naheliegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittleser ein falscher Anschein entstehen kann (BGH AfP 2000, 88 = MDR 2000, 273 = NJW 2000, 656 - Der Schmiergeldmann).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00
    Der Unterlassungsanspruch folgt aus § 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 173 = NJW 1971, 1645 - Mephisto; BGHZ 107, 384/392 - Emil Nolde; Soehring, Presserecht, 2. Aufl., Rn. 13.6 ff.), aber auch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 189 StGB.
  • OLG München, 26.01.1994 - 21 U 5534/93

    Zeitliche Begrenzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00
    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von F K währt zwar nicht zeitlich unbeschränkt (vgl. Senat NJW-RR 1994, 925 - Schreckliches Mädchen).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 135/87

    Emil Nolde; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines verstorbenen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2000 - 21 W 1286/00
    Der Unterlassungsanspruch folgt aus § 823 Abs. 1 BGB i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 30, 173 = NJW 1971, 1645 - Mephisto; BGHZ 107, 384/392 - Emil Nolde; Soehring, Presserecht, 2. Aufl., Rn. 13.6 ff.), aber auch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 189 StGB.
  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Demgegenüber kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG nur einer lebenden Person zukommen, weil dieses auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gerichtete Grundrecht die Existenz einer wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähigen Person, also eines lebenden Menschen als unabdingbar voraussetzt (vgl. zu den bereits genannten Entscheidungen noch aus der Instanzrechtsprechung und der Literatur OLG Hamm, ZUM 2002, 385, 386; OLG München, OLGR 2000, 164; OLGR 2002, 416, 417; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 321; Möhring/Nicolini/Gass, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl., § 60 Anh., § 22 KUG Rdn. 41; MünchKommBGB/Rixecker, 4. Aufl., § 12 Anh. Rdn. 23; Staudinger/Hager, 13. Bearb., § 823 BGB Rdn. C 34; Schulze Wessel, Die Vermarktung Verstorbener, 2001, S. 44 f. m.w.N.; Trachternach, Erinnerungsschutz - Zum Persönlichkeitsschutz nach einem Todesfall, 2004, S. 65 f.; Bender, VersR 2001, 815, 817).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4330
OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen des Eintritts eines Grundstückserwerbers in einen Gewerberaummietvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 571 BGB; § 1004 BGB; § 987 Abs. 1 BGB; § 260 BGB
    Entfernung von Werbetafeln auf einem Grundstück; Erteilung von Auskünften über Werbeeinnahmen; Verpachtung von Rechten; Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen

  • Wolters Kluwer

    Entfernung von Werbetafeln auf einem Grundstück; Erteilung von Auskünften über Werbeeinnahmen; Verpachtung von Rechten; Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 571
    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Inhalt der Errichtung von Werbetafeln auf einem Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1994 - XII ZR 93/92

    Abtretung von Rechten aus einem Vertrag über die Aufstellung von Werbetafeln auf

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (MDR 1994, 346) liegt kein Mietvertrag, sondern eine Verpachtung, von Rechten vor, wenn es um das Recht geht, Werbung auf Entfernungstafeln anzubringen, die auf einem Golfplatz aufgestellt werden.
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsgericht dieser Entscheidung zu Recht entnimmt, § 571 BGB a.F. könne analog anwendbar sein, wenn ein zum Abschluß von Mietverträgen bevollmächtigter Hausverwalter einen Mietvertrag im eigenen Namen - nicht im Namen des Vertretenen - abgeschlossen und der Eigentümer das Hausgrundstück anschließend veräußert habe (vgl. OLG Celle, ZMR 2000, 284; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. II Rdn. 861; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rdn. 1377).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 2 U 174/04

    Mietvertrag: Vorzeitige ordentliche Kündigung eines langfristigen Mietvertrags

    Soweit in der Rechtsprechung eines ausdehnende Anwendung des § 571 BGB auch auf einen Mietvertrag bejaht wird, der nicht mit dem Grundstücksveräußerer, sondern mit einem Dritten geschlossen worden ist, mag es zwar unter gewissen Voraussetzungen gerechtfertigt sein, den Vertrag so zu behandeln, als hätte der Eigentümer selbst vermietet (BVerfG ZMR 96, 120; BGH NZM 2004, 300; OLG Celle ZMR 2000, 284).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 2 U 101/04

    Eintritt des wahren Eigentümers in einen Pachtvertrag

    64/81">NJW 1982, 451; OLG Celle ZMR 2000, 284, 285; OLG Köln ZMR 2001, 967; Emmerich in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2003, § 566 BGB Rdn. 21 m. w. N.; Voelskow in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 571 BGB Rdn. 9/10; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 593 b BGB Rdn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung: Bestehendes Mietverhältnis als Rechtsmangel

    Die weiteren vom Kläger-Vertreter zitierten Entscheidungen (BGH, NZM 2004, 300 und OLG Celle, ZMR 2000, 284) unterscheiden sich vom vorliegenden Fall dadurch, dass die jeweiligen Veräußerer gerade nicht (auch nicht gemeinsam mit anderen) Vermieter des betreffenden Objekts waren.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 20.09.2006 - 3 C 141/06

    Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Eintritt des Erwerbers eines Hausgrundstücks in

    Eine solche ist in der Rechtsprechung z.B. ausnahmsweise anerkannt worden, wenn der von den Eigentümern ausdrücklich dazu autorisierte Verwalter des Grundstücks Mietverträge im eigenen Namen abgeschlossen hatte (so OLG Celle ZMR 2000, 284, 285).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3877
OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99 (https://dejure.org/1999,3877)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.1999 - 2 U 15/99 (https://dejure.org/1999,3877)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 1999 - 2 U 15/99 (https://dejure.org/1999,3877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Kfz-Haftpflichtversicherers für vom Dieb des versicherten Fahrzeugs verursachte Schäden; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast bei angeblich gestellten bzw. fingierten Unfällen; Gestellter Unfall nach dem "Berliner Modell"; Zurücklassen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 375
  • VersR 2001, 872
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 23.10.1992 - 19 U 35/92

    Umstände; Indiz; Unfall; Gestellt; Kilometerleistung; Wertverlust;

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Dagegen trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherer die Beweislast dafür, daß der Unfall gestellt war, der Geschädigte also in die Verletzung seines Eigentums eingewilligt hat (vgl. BGH NJW 1978, 2154 [2156]; BGH MDR 1979, 48; OLG Köln, VersR 1966, 1252; OLG Köln, VersR 1993, 1373; Baumgärtel/Prölss, a.a.O., Geigel/ Schlegelmilch/Kunschert, Haftpflichtprozeß, 22. Aufl. 1997, Kap. 25, Rdn. 8 und 9 mit weit. Nachw.).

    Ausreichend ist vielmehr, wenn aufgrund von Indizien zur Überzeugung des Gerichts ein Hergang feststeht, der nur auf eine vorsätzliche Schädigung hindeutet (vgl. BGH VersR 1989, 637 [638]; OLG Köln, VersR 1966, 1252 f; OLG Köln, VersR 1993, 1373 f; OLG Köln, VersR 1998, 315 f).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, gilt für die Fälle angeblich, nach der Behauptung der Beklagtenseite, gestellter oder fingierter Unfälle folgende Verteilung der Darlegungs- und Beweislast: Den äußeren Tatbestand der Rechtsgutsverletzung, also daß sein Eigentum (sein Fahrzeug) durch das bei dem beklagten Haftpflichtversicherer versicherte Fahrzeug beschädigt worden ist und daß die Kollision die geltend gemachten Schäden verursacht hat, hat der Anspruchsteller zu beweisen (vgl. BGH NJW 1978, 2154 [2156]; Baumgärtel/Prölss, a.a.O., § 3 Nr. 1 PflVersG, Rdn. 6).

    Dagegen trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherer die Beweislast dafür, daß der Unfall gestellt war, der Geschädigte also in die Verletzung seines Eigentums eingewilligt hat (vgl. BGH NJW 1978, 2154 [2156]; BGH MDR 1979, 48; OLG Köln, VersR 1966, 1252; OLG Köln, VersR 1993, 1373; Baumgärtel/Prölss, a.a.O., Geigel/ Schlegelmilch/Kunschert, Haftpflichtprozeß, 22. Aufl. 1997, Kap. 25, Rdn. 8 und 9 mit weit. Nachw.).

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Mit der Entwendung und der unbefugten Benutzung des Fahrzeugs trifft den Dieb gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 StVG die Haftung als Halter (vgl. BGH NJW 1971, 459 f; Lemcke, r + s 1996, 483 [484]).

    Nur dann, wenn der Dieb den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat, haftet nach § 152 VVG auch der Haftpflichtversicherer dem Geschädigten nicht (vgl. BGH NJW 1971, 459 [460]).

  • OLG Frankfurt, 25.10.1996 - 19 U 63/96
    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]).
  • OLG Hamm, 22.11.1994 - 27 U 107/94
    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 12 U 125/95

    Subjektiver Risikoausschluß; Direktklageprozeß; Vorsätzliche Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Mit der Entwendung und der unbefugten Benutzung des Fahrzeugs trifft den Dieb gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 StVG die Haftung als Halter (vgl. BGH NJW 1971, 459 f; Lemcke, r + s 1996, 483 [484]).
  • OLG Hamm, 18.06.1996 - 27 U 41/96

    Beweislage und typische Merkmale des Unfallbetrugs nach dem sog. Berliner Modell

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Ausreichend ist vielmehr, wenn aufgrund von Indizien zur Überzeugung des Gerichts ein Hergang feststeht, der nur auf eine vorsätzliche Schädigung hindeutet (vgl. BGH VersR 1989, 637 [638]; OLG Köln, VersR 1966, 1252 f; OLG Köln, VersR 1993, 1373 f; OLG Köln, VersR 1998, 315 f).
  • OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 40/96

    Unterschlagung und Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
    Ausreichend ist vielmehr, wenn aufgrund von Indizien zur Überzeugung des Gerichts ein Hergang feststeht, der nur auf eine vorsätzliche Schädigung hindeutet (vgl. BGH VersR 1989, 637 [638]; OLG Köln, VersR 1966, 1252 f; OLG Köln, VersR 1993, 1373 f; OLG Köln, VersR 1998, 315 f).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 12 U 152/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrers

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 18.10.2018 - 12 U 70/17

    Feststellung einer Unfallmanipulation bei ungewöhnlicher Häufung von

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265; Senatsurteile vom 17.01.2008 - 12 U 123/07 - und vom 18.12.2008 - 12 U 152/08; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 123/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Erlass eines Teilurteils gegen den

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 12 U 202/07

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Indizien für einen manipulierten Unfall

    Die Überzeugungsbildung des Gerichts setzt insoweit keine wissenschaftlich lückenlose Gewissheit voraus, es genügt vielmehr der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten, wobei die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch für die Fälle der Unfallvereinbarung anwendbar sind (vgl. BGH NJW 1978, 2154; BGH VersR 1987, 503; BGH VersR 1988, 683; BGH NJW-RR 1989, 983; OLG Köln VersR 2001, 872; KG NZV 2006, 264, 265 jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 StVG Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.11.1999 - 1 U 41/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9968
OLG Hamburg, 05.11.1999 - 1 U 41/98 (https://dejure.org/1999,9968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.1999 - 1 U 41/98 (https://dejure.org/1999,9968)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 1999 - 1 U 41/98 (https://dejure.org/1999,9968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen Scheckfälscher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 595
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.1999 - 1 U 41/98
    Nr. 11 der Scheckbedingungen 1989, wonach alle Folgen eines Zuwiderhandelns gegen die Scheckbedingungen sowie alle Nachteile des Abhandenkommens, der mißbräuchlichen Verwendung, der Fälschung und der Verfälschung von Schecks, Scheckvordrucken und des Vordrucks der Empfangsbestätigung der Kontoinhaber trägt, ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1997 (NJW 1997, 1700 ff.) für unwirksam erklärt worden und dürfte Anfang 1995 ohnehin nicht mehr im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Hamburgischen Landesbank Geltung gehabt haben.
  • OLG Köln, 18.10.1984 - 2 U 77/83
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.1999 - 1 U 41/98
    Diese Möglichkeit, für den auf den 1. Oktober 1999 anberaumten Verhandlungstermin die vom Beklagten benannten Zeugen zu laden, kommt aber dann nicht in Betracht, wenn bei Zulassung des verspäteten Vorbringens nicht nur mehrere Zeugen der beweisführenden Seite, sondern auch Zeugen der Gegenseite angehört werden müßten und zudem bei einem dem Beklagten günstigen Ergebnis der Zeugenanhörungen die Beweisaufnahme deswegen nicht zum Abschluß gebracht werden könnte, weil dann zusätzlich die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich würde (zur Bejahung einer Verzögerung für diesen Fall ausdrücklich BayVerfGH RR 1993, 638 und OLG Köln ZIP 1985, 436 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 57. Aufl., § 528 ZPO Rn 18).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.10.1999 - 7 U 254/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9327
OLG Düsseldorf, 08.10.1999 - 7 U 254/98 (https://dejure.org/1999,9327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1999 - 7 U 254/98 (https://dejure.org/1999,9327)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 7 U 254/98 (https://dejure.org/1999,9327)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 433 Abs. 2
    Bemessung der Maklerprovision bei Unternehmensveräußerung und Übernahme von Verbindlichkeiten als Kaufpreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1506
  • NZM 2000, 626
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03

    Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage

    Da diese Gesellschafterdarlehen somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anteilsübernahme getilgt ("abgefunden") wurden, liegt eine Einbeziehung in den "Kaufpreis" nahe (vgl. OLG Düsseldorf - 8.10.1999 - NZM 2000, 626).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 UF 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10605
OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 959
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 12.08.2005 - 7 UF 3330/04

    Versorgungsausgleich gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB wenn der ausgleichspflichtige

    Aus der in § 1587 b BGB aufgestellten Rangordnung muss sich aber auch ergeben, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass die Zusatzversorgung des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin im Wert unter den - neben den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzusetzenden - Anrechten der Antragsgegnerin nach dem Gesetz über die Altersvorsorge der Landwirte liegt und der vom Antragsteller insgesamt auszugleichende Betrag von 193, 44 Euro unter dem bei der Gegenüberstellung allein der beiderseitigen Anwartschaften aus der jeweiligen gesetzlichen Altersversorgung möglichen Ausgleich von (529,28 Euro - 80, 59 Euro = 448, 69 Euro : 2 =) 224, 34 Euro bleibt, der Ausgleich insgesamt nach § 1587 b Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (vgl. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 959 mit zustimmender Anmerkung von Kemnade).
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