Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98   

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OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98 (https://dejure.org/1999,3058)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.1999 - 5 U 247/98 (https://dejure.org/1999,3058)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 5 U 247/98 (https://dejure.org/1999,3058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1021
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.08.1997 - 5 W 58/97

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine Schönheitsoperation; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Daraus folgt wiederum, dass er nur die tatsächlich angefallenen Kosten ersetzt verlangen kann (vgl. die Senatsentscheidung vom 21.8.1997 - 5 W 58/97-; Wussow-Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 5. Auflage 1990, Rdnr. 162 m.w.N.).
  • KG, 10.12.1987 - 12 U 1912/87

    Vorwurf des zu schnellen Fahrens auf der Autobahn; Begrenzung des Ersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Grundsätzlich gilt, dass bei Personenschäden die Kosten der Heilbehandlung sich im Rahmen des Angemessenen halten müssen; der Verletzte darf den Leistungsstandard wählen, den er üblicherweise in Anspruch nimmt (vgl. BGH in VersR 1989, 56; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Auflage 1999, Rdnr. 10 zu § 249 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 8 U 23/89

    Umfang der Ersatzpflicht eines Kassenzahnarztes

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Wer -wie der Kläger- als Kassenpatient geschädigt worden ist, muss die Heilbehandlung danach im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchführen lassen (vgl. OLG Düsseldorf in NJW-RR 1991, 1308).
  • OLG Köln, 09.11.1995 - 5 U 235/94
    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Soweit das Zahlungsbegehren des Klägers insoweit zudem auf eine Vorschusszahlung hinausliefe, ist eine solche dem Schadensersatzrecht ohnehin fremd (vgl. die Senatsentscheidung vom 9.11.1995 - 5 U 235/94 - ).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Soweit der Bundesgerichtshof seit seiner grundlegenden Entscheidung im Jahre 1976 (BGHZ 66, 239) dem Geschädigten bei Beschädigung seines Kraftfahrzeugs den Anspruch auf Zahlung der erforderlichen Herstellungskosten auch dann zuerkannt hat, wenn er von vornherein gar nicht die Absicht hat, die Wiederherstellung des Fahrzeugs zu veranlassen, hat er dies mit der Dispositionsfreiheit des Geschädigten begründet, die es ihm freistelle, wie er den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag tatsächlich verwende.
  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1999 - 5 U 247/98
    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass fiktive Heilbehandlungskosten nicht erstattungsfähig sind (vgl. BGH in NJW 1986, 1538).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2019 - 22 U 210/18

    Im Deliktsrecht kann der Sachschaden fiktiv abgerechnet werden!

    Wird der Betrag für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Heilmittel nicht in Anspruch genommen, sondern fiktiv abgerechnet, ist er zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1986, 1538; OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Köln VersR 2000, 1021; Steffen NJW 1995, 2057; Schiemann DAR 1982, 309; MüKO-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn 380).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 22 U 16/19

    Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktsrecht

    Wird der Betrag für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Heilmittel nicht in Anspruch genommen, sondern fiktiv abgerechnet, ist er zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1986, 1538; OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Köln VersR 2000, 1021; Steffen NJW 1995, 2057; Schiemann DAR 1982, 309; MüKO-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn 380).
  • LG Osnabrück, 10.12.2018 - 7 O 1610/18

    Urteil wegen verlorener Zahnprothese

    Der Ersatz für Personenschäden ist hingegen nur dann zu leisten, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes auch tatsächlich durchgeführt bzw. ernsthaft beabsichtigt ist (vgl. Flume in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, 48. Edition, Stand: 01.08.2018, § 249, Rn. 77; BGH wie vor; OLG Köln, BeckRS 2000, 2724, Rn. 6; OLG Hamm, NZV 2003, 192, 194, AG Bonn, BeckRS 2013, 07487).
  • OLG München, 01.02.2006 - 1 U 4756/05

    Behauptung und Nachweis der Behandlungsabsicht bei Schadensersatzforderung

    Eine vertiefte Erörterung des Problems für das zahnärztliche Behandlungsverhältnis findet sich bei OLG Köln VersR 2000, 1021.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 177/18

    Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktrecht

    Wird der Betrag für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt oder Heilmittel nicht in Anspruch genommen, sondern fiktiv abgerechnet, ist er zurückzuerstatten (vgl. BGH NJW 1986, 1538; OLG Hamm NZV 2003, 192; OLG Köln VersR 2000, 1021; Steffen NJW 1995, 2057; Schiemann DAR 1982, 309; MüKO-BGB/Oetker, 7. Aufl., § 249 Rn 380).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines

    Insbesondere kann der Geschädigte bei Körperverletzungen nicht fiktive Kosten für ärztliche Hilfe oder einen Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen, ohne sich tatsächlich einer entsprechenden Behandlung zu unterziehen (vgl. BGHZ 97, 14, 18 ff; OLG Köln, VersR 2000, 1021 f); MünchKomm(BGB)-Oetker, aaO., § 249 BGB, Rdn. 381).
  • OLG Köln, 21.11.2011 - 5 U 109/11

    Umfang des Schadensersatzes wegen ärztlicher Behandlungsfehler

    Insbesondere steht der Klägerin der mit ihrem Hauptantrag nach wie vor geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 4.444,08 Euro als Eigenanteil für eine dem Heil- und Kostenplan der Zahnärztin X. entsprechende Zahnbehandlung schon deshalb nicht zu, weil es in Arzthaftungsstreitigkeiten auch in Bezug auf Zahnbehandlungen eine Klage auf Vorschuss von Kosten einer noch durchzuführenden Nachbehandlung grundsätzlich nicht gibt [vgl. hierzu etwa: BGHZ 97, 14, Juris-Rn. 14; OLG Köln, OLGR 2005, 159, Juris-Rn. 13; OLG Köln, VersR 2000, 1021, Juris-Rn. 3, 8], und weil die Klägerin nach wie vor nicht vorgetragen hat, dass sie mit der Behandlung insoweit tatsächlich bereits begonnen hat.
  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Fiktive Heilbehandlungskosten sind nicht erstattungsfähig, da die Herstellungskosten im Bereich der Personenschäden zweckgebunden sind, da der Geschädigte anderenfalls entgegen der Wertung des § 253 Abs. 1 BGB aus ideellen Schäden ein finanzielles Geschäft machen könnte (BGH NJW 1986, 1538, 1539; OLG Köln VersR 2000, 1021).
  • OLG München, 26.03.2009 - 1 U 4878/07

    Krankenhaus- bzw. Therapeutenhaftung: Anspruch auf Zahlung eines

    Soweit das OLG Köln wiederholt grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Zuerkennung von künftigen Heilbehandlungskosten in Form eines Kostenvorschusses mit dem Hinweis geäußert hat, eine solche Vorschusszahlung sei dem Schadensersatzrecht fremd (vgl. OLG Köln vom 19.05.1999, Az. 5 U 247/98 und vom 12.01.2005, Az. 5 U 96/03), interpretiert der Senat die Rechtsprechung des BGH anders.
  • LG Köln, 08.09.2009 - 3 O 251/09

    Ansprüche wegen einer fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung

    Im Übrigen kann die Antragstellerin, weder im Wege der Zahlung noch der Freistellung, die Kosten einer nur geplanten Nachbehandlung geltend machen (vgl. BGH, Urt. v. 14.1. 1986 - VI ZR 48/85 - NJW 1986, 1538; OLG Köln, Urt. v. 19.5. 1999 - 5 U 247/98 - OLGR Köln 2000, 169-171; Urt. v. 12.1. 2005 - 5 U 96/03 - OLGR Köln, 2005, 159).
  • LG Köln, 13.01.2004 - 11 S 237/03
  • LG Offenburg, 20.03.2020 - 2 O 543/18

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Ausschlagen eines vorgeschädigten Schneidezahnes

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98   

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https://dejure.org/1999,3166
OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.11.1999 - 24 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. November 1999 - 24 U 213/98 (https://dejure.org/1999,3166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Gebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des Anwalts über Gebühren; Pflichtverletzung durch den sachbearbeitenden Rechtsanwalt ; Fehlen einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Aufklärung des Mandanten über das Entstehen von gesetzlichen Gebühren und deren Höhe; Pflicht zur Unterrichtung über ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 611 § 675
    Pflicht des Verkehrsanwalts zur Aufklärung über die Höhe und das Entstehen der gesetzlichen Gebühren

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 14 O 463/97
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1650
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 24 U 213/98
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 3013, 3015), dass es zur Durchsetzung dieses Schadensersatzanspruchs keiner Aufrechnungserklärung bedarf (vgl. zum diesbezüglichen Streit Vollkommer, aaO Rn. 172 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten

    Das System der gesetzlichen Gebühren beruht gerade auf dem Gedanken, das Beratungsgespräch eingangs nicht gleich mit Fragen der Honorierung zu belasten (Senat NJW 2000, 1650 f.).

    Denn der Nehmer einer Rechtsschutzversicherung hat regelmäßig ein Interesse an Kostenfragen, nämlich insoweit, ob er Gebührenansprüche des Rechtsanwalts aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können (vgl. Senat NJW 2000, 1650).

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen

    Mit Blick darauf, dass der Rechtsanwalt beruflich Rechtsrat erteilt und deshalb regelmäßig nicht honorarfrei und mangels besonderer Absprache stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) tätig wird, ist eine ausdrückliche Entgeltabrede nicht erforderlich (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 = FamRZ 2008, 622 m. w. N.; NJW 2000, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 211/00

    Kausalität anwaltlichen Beratungsverschuldens

    Dieses Verschulden steht auch dem Erfüllungsanspruch der übrigen Partner der klagenden Partnerschaftsgesellschaft entgegen (vgl. Senat, NJW 2000, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Denn die Beklagte hat es bei Abschluss des Anwaltsdienstvertrags schuldhaft unterlassen, die Klägerin darüber aufzuklären, dass die Höhe des zu vereinbarenden Honorars das zu erwartende gesetzliche Maß wesentlich überstieg, woraus der Klägerin ein auf Befreiung von dieser Verbindlichkeit gerichteter Schadensersatzanspruch erwachsen ist (vgl. Senat, FamRZ 2008, 622; NJW 2000, 1650).

    Denn der rechtliche Beratung suchende Mandant weiß oder muss jedenfalls wissen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ausübt und deshalb nicht honorarfrei tätig wird (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat, NJW 2000, 1650; FamRZ 2008, 622).

    Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)).

    b) Die Aufklärungspflichtverletzung führt gemäß §§ 241 Abs. 2, 276, 280 Abs. 1 BGB zu einem Schadensersatzanspruch der Klägerin mit dem Inhalt, von dem vereinbarten Honorar befreit zu werden (Senat, NJW 2000, 1650).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06

    Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer

    Zur Honorarhöhe muss der Rechtsanwalt in der Regel nicht aufklären, weil der Rechtsanwaltsdienstvertrag ohne besondere Absprachen stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren (bis zum Ablauf des 30. Juni 2004 nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung -BRAGO-, seither nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG-) zustande kommt, die typischerweise als angemessen gelten (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat NJW 2000, 1650; vgl aber die ab 01.07.2004 geltende Hinweispflicht des § 49b Abs. 5 BRAO).

    Denn die §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. geben nur das wieder, was schon vorher als selbständige vertragliche Anspruchsgrundlage unter dem Namen "positive Vertragsverletzung" (pVV) geltendes Recht gewesen ist (Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rn 5; vgl. Senat NJW 2000, 1650).

    cc) Die Aufklärungspflichtverletzung führt gemäß §§ 241 Abs. 2, 276, 280 Abs. 1 BGB n. F. bzw. pVV zu einem Schadensersatzanspruch der Beklagten mit dem Inhalt, von dem im Januar 2002 vereinbarten Honorar befreit zu werden (vgl. allg. Palandt/Heinrichs, aaO, § 280 Rn 32 m.w.N.; für den Fall der Aufklärungspflichtverletzung durch den Rechtsanwalt Senat NJW 2000, 1650).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Auch darf der Mandant erwarten, dass der Rechtsanwalt ihn ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufklärt, wenn der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und dies dem Rechtsanwalt bekannt ist (Senat OLGR Düsseldorf 2008, 817; NJW 2000, 1650).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2021 - 4 U 252/20

    Vorweggenommene Deckungsklage auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz und

    Auch ist ihm bewusst, dass die Kostenfrage, insbesondere die Frage, ob der Mandant die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bzw. Gerichtskosten aus eigenem Vermögen zu begleichen hat oder ob sie aus dem Deckungsschutzanspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung befriedigt werden können, für jeden rechtsschutzversicherten Mandanten regelmäßig von großem Interesse ist (vgl. zu diesem Informationsinteresse des Mandanten OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. November 1999, Az. 24 U 213/98, zitiert nach juris, Rdnr. 5), und Rechtsmittel vor der Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers daher nur dann eingelegt werden dürfen, wenn der Mandant ihn damit ausdrücklich und vor allem in der Kenntnis beauftragt, dass er damit Gefahr läuft, die Kosten des Rechtsstreits selber tragen zu müssen (vgl. zur Klageerhebung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Mai 2010, Az. 24 U 211/09, zitiert nach juris, Rdnr. 8 und Beschluss vom 8. Mai 2008, Az. 24 U 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 1975, Az. 8 U 36/75, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 19. März 2008, Az. 3 U 242/07, zitiert nach juris, Rdnr. 20; zur Einlegung eines Rechtsmittels Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Dezember 2007, Az. 12 U 88/07, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 28 U 212/04

    Strenge Trennung und Unterscheidung der Pflichtenkreise des Prozessanwaltes und

    Das Einfordern eines Honorars, das im Wege des Schadensersatzes sogleich wieder zurückgezahlt werden müsste, verstößt vielmehr gegen Treu und Glauben, so dass der "DolopetitEinwand" das zu beanspruchende Honorar von vornherein auf die bei pflichtgemäßem Verhalten gerechtfertigte Höhe begrenzt (vgl. BGHZ 66, 302 [306]; BGHZ 116, 200 [203,204]; BGH in NJW 1988, 3013 [30115]; OLG Düsseldorf in NJW 2000, 1650 [1651]; MDR 2001, 113 m.w.N.; OLG Stuttgart in OLGR 2003, 34 [36 sub II. ]; siehe auch Borgmann, "Anwaltshaftung", 4. Aufl., Rdn. V, 128; aA Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 263 m.w.N. zum Meinungsstand).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 24 W 53/00

    Streitwert bei Geltendmachung der Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages

    Die Gegenmeinung, der vor allem der Bundesgerichtshof (NJW 1988, 3013, 3015) folgt und der sich der Senat angeschlossen hat (NJW 2000, 1650, 1651 = OLGR 2000, 169), vertritt die Auffassung, es liege ein Fall unzulässiger Rechtsausübung 242 BGB) vor; der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts sei nur in der Höhe durchsetzbar, in welcher er ohne die fehlerhafte Kostenberatung entstanden wäre (so genannter "doloagit"-Einwand; vgl. dazu auch Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rn. I 213 und BGH NJW 1994, 1114, 1116 = VersR 1994, 938; allg. dazu Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rn. 52 und BGH NJW 1992, 900).
  • KG, 22.08.2003 - 7 U 181/02

    Rechtsanwaltsvertrag: Informationspflicht bezüglich der Höhe der mit der

    Nur wenn sich der Mandant darüber für den Anwalt erkennbar falsche Vorstellungen macht oder deutlich wird, dass er wegen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung von der Kostentragungspflicht befreit werden möchte, hat der Anwalt auch darüber zu belehren, ob und in welchem Umfang der Mandant möglicherweise mit den Kosten der Rechtsverfolgung belastet werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 1650; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 276 Rdnr. 45).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 24 W 25/00

    Anwaltsgebühren bei Hilfsaufrechnung

  • LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 8 O 128/08
  • LG Ulm, 12.12.2007 - 1 S 132/07

    Konkludente Vereinbarung einer Kostenaufhebung durch fehlende Problematisierung

  • OLG Hamm, 29.01.2002 - 28 U 117/01
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99   

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OLG Brandenburg, 07.03.2000 - 2 U 58/99 (https://dejure.org/2000,1914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2000 - 2 U 58/99 (https://dejure.org/2000,1914)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2000 - 2 U 58/99 (https://dejure.org/2000,1914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Land auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Straßenbaumes; Schadensersatzansprüche gegen Land wegen Herabfallens von Ästen eines Straßenbaums auf ein Fahrzeug; Notwendigkeit des Treffen von Vorsorge für den ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrG BB § 9 Abs. 4; StrG BB § 10 Abs. 1
    Visuelle Kontrolle von Straßenbäumen ist nur ausnahmsweise ausreichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schadenersatz bei Beschädigung des Autos durch herabfallenden Ast eines Straßenbaums - Unterlassene Kontrollpflicht begründet Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Kontrolle von Straßenbäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1696
  • MDR 2000, 833
  • VersR 2001, 998
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 05.09.2007 - 4 U 71/07

    Fahrzeugbeschädigung durch herabfallenden Ast auf einem Hotelparkplatz,

    Das Vorhandensein von Totholz gibt Anlass nicht nur zu dessen Beseitigung, sondern auch zur näheren Kontrolle des gesamten Baumes, der weitergehend schadhaft sein könnte als dies äußerlich erkennbar ist; es begründet also den Verdacht, auch die scheinbar gesunden Teile des Baumes könnten schadhaft sein (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07.03.2000, 2 U 58/99 = NJW-RR 2000, 1696; Urteil vom 12.02.2002, 2 U 37/01 = OLG-NL 2002, 102).
  • OLG Dresden, 28.02.2001 - 6 U 3035/00

    Verkehrssicherungspflicht; Straßenbaum; Anscheinsbeweis

    Dies alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGH, VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1997, 1148, VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169; OLG Celle, OLGR Celle, 1999, 42 jeweils m. w. N.).

    Das Vorhandensein von morschen und dürren Ästen gibt in jedem Fall dem Verkehrssicherungspflichtigen Anlass, zumindest dieses Totholz zu beseitigen, im Übrigen aber auch den Baum insgesamt näher zu kontrollieren (Rotermund, a. a. O.; OLG Brandenburg, OLGR Brandenburg 2000, 169).

  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - 2 U 37/01

    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (ganz allgemeine Ansicht, vgl. nur: BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98, vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7. März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juli 2001, 2 U 99/00, klargestellt hat, ist sein Urteil vom 7. März 2000 zum Aktenzeichen 2 U 58/99 (veröffentlicht in OLG-NL 2000, 102) nicht so zu verstehen, dass die Sichtprüfung regelmäßig unter Zuhilfenahme einer Hebebühne erfolgen muss.

  • LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13

    Jahresarbeitsverdienst, Rentenanpassung, Verletztenrente

    Insoweit liegt auch ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Berechnung im Sinne von Art. 3 GG vor (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.01.1999, L 6 U 299/98 - Juris RdNr. 23 ff.; bestätigt durch BSG-Beschluss vom 19.08.1999 - B 2 U 58/99 B - Juris).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01

    Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der

    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 2000 (Az.: 2 U 58/99) entschieden, eine Begutachtung aus dem fahrenden Fahrzeug reiche jedenfalls dann nicht aus, wenn bei einem sehr hohen Baum vom Boden aus Totholz wegen äußerst dichter Kronen keinesfalls erkennbar ist.

  • OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03

    Zur Haftung einer Gemeinde

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl.: OLG Dresden, a.a.O.; OLG Hamm, VersR 1997, 1148; VersR 1998, 188; OLG Brandenburg, OLGR 2000, 169; OLG Celle, OLGR, 1999, 42; BGH, VersR 1965, 475).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der

    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm; VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98, vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98 und vom 7. März 2000 zu 2 U 58/99).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 7. März 2000 (Az.: 2 U 58/99) entschieden, eine Begutachtung vom fahrenden Fahrzeug reiche jedenfalls dann nicht aus, wenn bei einem sehr hohen Baum vom Boden aus Totholz wegen äußerst dichter Kronen keinesfalls erkennbar ist.

  • OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 1 U 30/07

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Dies gilt insbesondere für den Sachverhalt, welcher der vom Kläger angeführten Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 07.03.2000 - 2 U 58/99 -, NJW-RR 2000, 1696 zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2006 - 5 U 109/05

    Konkludent rechtsgeschäftlicher Haftungsverzicht in einem Mietvertragsverhältnis

    In Erwägung all dessen lässt sich dann allerdings gerade nicht sagen, dass es dem für die ergänzende Vertragsauslegung maßgeblichen hypothetischen Willen der Parteien des Gebäudeversicherungsvertrages (zur ergänzenden Vertragsauslegung: Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 157 BGB, Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch: Gaul/Platsch NVersZ 2001, 490, 497) entsprochen haben könnte, auch bei zu unterstellender Kenntnis von dem Bestehen einer eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Mieters einen Regressverzicht zu dessen Gunsten zu vereinbaren (im Ergebnis ebenso: OLG Köln, a. a. O; LG Lübeck, a. a. O.; Armbrüster NVersZ 2001, 193; Prölss, r+s 1997, 221; Gaul/Pletsch NversZ 2001, 490; Wolter, VersR 2001, 998ff; Günther, VersR 2004, 595ff., 597f.; a. A.: OLG Stuttgart, VersR 2004, 592f).
  • OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 1214/00

    Straßenverkehrssicherungspflicht bei Baumbestand

    Schon 1986 hat der Senat ausgesprochen, dass dann auch ein Hubwagen einzusetzen ist, mit dessen Hilfe ein äußeres Nachschauen auch in den oberen Ästen eines Baumes möglich ist (OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 1086, 1087; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1696, 1697).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für Schäden durch Umsturz eines Straßenbaums

  • OLG Brandenburg, 17.06.2003 - 2 U 50/02

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • OLG Brandenburg, 25.11.2003 - 2 U 22/03

    Möglicher Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeuges durch

  • LG Coburg, 16.01.2008 - 12 O 471/06

    Zum Umfang der Kontrollpflichten des Eigentümers von Bäumen an Straßen

  • OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 19/03
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.02.2000 - 12 UF 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3950
OLG Oldenburg, 01.02.2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.02.2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 12 UF 189/99 (https://dejure.org/2000,3950)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes: Höhe des Selbstbehalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unterhalt; Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Selbstbehalt; Mutter; Nichtehelich; Nichteheliches Kind

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Kindesunterhalt; Unterhaltsanspruch; Selbstbehalt; Mutter; Nichtehelich; Nichteheliches Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1249
  • FamRZ 2000, 1522 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 20.02.2008 - 4 WF 175/07

    Unterhaltsanspruch der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter -

    Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes verlangter Betreuungsunterhalt ist nach Ansicht des Senats wie schon nach früherem Recht (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 1249) auch nach der Neugestaltung des § 16151 BGB durch das UÄndG nur zeitlich befristet bis zum dritten Geburtstag des Kindes zuzusprechen, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung festgestellt werden kann, dass nach Ablauf der 3-Jahresfrist die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch gem. § 16151 II S. 4 f. BGB gegeben sein werden, wobei eine hinreichend sichere Prognose ausreicht (Wever, FamRZ 2008, 553, 558; so auch Schilling, FPR 2008, 27, 30; Hauß, FamRB 2007, 367, 368, für § 1570 I BGB n.F.; a.A. Borth, UÄndG, 2007, Rn. 364, 81 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 108/02
    Dieser Ansatz für den sogenannten großen Selbstbehalt ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ( vgl. Palandt - Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 1601 Rdn.20, § 1615 l Rdn. 13; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1249 ) und hat auch Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden ( vgl. D. 2. Abs. 2 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
    Dieser Ansatz für den sogenannten großen Selbstbehalt ist in Literatur und Rechtsprechung anerkannt ( vgl. Palandt - Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einf. v. § 1601 Rdn.20, § 1615 l Rdn. 13; OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1249 ) und hat auch Eingang in die Düsseldorfer Tabelle gefunden ( vgl. D. 2. Abs. 2 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2751
OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,2751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,2751)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,2751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Sofortige Beschwerde; Telefax; Ernennung; Nachtragsliquidator

  • Judicialis

    FGG § 11; ; FGG § 20; ; FGG § 21; ; FGG § 32; ; RpflG § 17.

  • rechtsportal.de

    FGG §§ 11 21 32 20; RPflG § 17
    Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die Ernennung von Nachtragsliquidatoren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Bramstedt - 7 HRB 2404
  • LG Kiel - 15 T 4/99
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 769
  • FGPrax 2000, 73
  • Rpfleger 2000, 152
  • NZG 2000, 317
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.02.1993 - 20 W 50/93

    Zuständigkeit des Richters für die Bestellung des Nachtragsliquidators einer GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99
    Schon dies hat die (unheilbare) Unwirksamkeit des Beschlusses zur Folge (§ 8 Abs. 4 RPflG; OLG Frankfurt GmbHR 1993, 230, 231; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, a.a.O., § 60 Rn. 57).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Schleswig (NJW-RR 2000, 769/770) und Köln (ZIP 2003, 573) in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 5 AktG und §§ 148, 145, 146 FGG die sofortige Beschwerde als statthaft angesehen.
  • BGH, 10.12.2007 - II ZB 13/07

    Voraussetzungen der Vorlage an den BGH im FGG -Verfahren; Erheblichkeit der

    Das Oberlandesgericht möchte diese "Beschwerde" als unbefristete weitere Beschwerde für zulässig erachten, sieht sich hieran aber durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Dezember 1999 (NJW-RR 2000, 769 f.) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Januar 2003 (ZIP 2003, 573 ff.) gehindert und hat die Sache daher dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5

    aa) Zu § 66 Abs. 5 GmbHG hat das Oberlandesgericht Schleswig gegen den Beschluss der Bestellung einer Liquidatorin die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde angenommen (NJW-RR 2000, 769/770 mit Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Statthaft ist hier gemäß § 29 Abs. 2 FGG die fristgebundene sofortige weitere Beschwerde, da gegen die Entscheidung des Amtsgerichts die sofortige Beschwerde (§§ 148 Abs. 1 i.V.m. §§ 145 Abs. 1, 146 Abs. 2 Satz 1 FGG bzw. § 273 Abs. 5 AktG entsprechend) gegeben ist (vgl. KG, NJW 1957, 1722 [1723] zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F.; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 101 [102]; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 769 [770] = FGPrax 2000, 73; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 141a Rn 16 m.w.N.; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Auflage 2000, § 66 Rn 39 für die Anfechtung der Bestellung; Rowedder/Rasner, GmbH, 3. Auflage 1997, Anh nach § 60 Rn 21 für die Anfechtung der Bestellung; Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 9. Auflage 2002, § 66 Rn 23, 55).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 3 Wx 185/14

    Auswahl des Nachtragsliquidators der Komplementärin einer GmbH & Co. KG

    Insofern unterscheidet sich der gegebene Fall von dem der Entscheidung OLG Schleswig NJW-RR 2000, S. 769 f zugrunde liegenden Sachverhalt; weder ist ersichtlich, dass es dort um eine GmbH & Co. KG ging, noch hatte der für eine der Gesellschafterinnen der dortigen Beschwerdeführerin berufene Nachtragsliquidator einen Wirkungskreis, der über die Veräußerung des Gesellschaftsanteils an der dortigen Beschwerdeführerin hinausging.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 Wx 6/11

    Rüge der funktionellen Unzuständigkeit des Rechtspflegers in der

    ( vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, § 394, Rdnr. 35; Bumiller/Harders, FamFG, § 394, Rdnr. 10; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 769).
  • KG, 26.05.2009 - 1 W 123/08

    Pflegschaft: Bestellung für unbekannte Aktionäre einer in Liquidation

    aa) Grundsätzlich wird allein dadurch, dass für unbekannte Aktionäre einer Aktiengesellschaft ein Pfleger nach § 1913 BGB bestellt wird, weder in Rechte der Gesellschaft noch der Gesellschafter unmittelbar eingegriffen (vgl. OLG Hamm, DB 2002, 2428; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 73, 74).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.2000 - 24 U 37/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21345
OLG Frankfurt, 18.02.2000 - 24 U 37/98 (https://dejure.org/2000,21345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2000 - 24 U 37/98 (https://dejure.org/2000,21345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 24 U 37/98 (https://dejure.org/2000,21345)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; BGB § 826
    Zulässigkeit des Wettbewerbs eines Konstrukteurs oder Erfinders mit seinem früheren Arbeitgeber

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 12 O 462/95
  • OLG Frankfurt, 18.02.2000 - 24 U 37/98
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