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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98   

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OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98 (https://dejure.org/2000,6146)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2000 - 1 U 1545/98 (https://dejure.org/2000,6146)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 1 U 1545/98 (https://dejure.org/2000,6146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungspflicht; Einwirkung; Grundstück; Ausgleichsanspruch; Nachbar; Grenze; Schadensersatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Grenzwand - Beseitigung durch Nachbarn - Schadensersatzansprüche

  • Judicialis

    Nachbarschaftsgesetz § 14; ; Nachbarschaftsgesetz § 8 Abs. 3; ; Nachbarrechtsgesetz § 14 Abs. 3; ; BGB § ... 906 Abs. 2; ; BGB § 922 Satz 3 B; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 862 Abs. 1; ; BGB § 1990; ; BGB § 922; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Nachbarn wegen Beseitigung einer gemeinsamen Grenzwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 5 O 347/95
  • OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Ebenso anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass es einen unerlaubten Eingriff in eine Grenzeinrichtung gemäß § 922 Satz 3 BGB darstellt, wenn ein Eigentümer in eine halbscheidige gemeinsame Giebelmauer durch Abriss seines Hauses, das an ein anderes angebaut ist, eingreift, so dass er in diesem Fall grundsätzlich für die Kosten einer dadurch nötig gewordenen Außenisolierung der Mauer aufzukommen hat (BGH NJW 1981, 866; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 352 und Korbion in Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB Teile A und B, 13. Aufl. 1996, Rdz. 213 zu § 10 Nr. 3 Teil B, 5.1646 f m.w.N.).

    Denn zum einen gab es im Zeitpunkt der Errichtung der beiden Gebäude Burgstraße 15 und 16 vor etwa 100 Jahren diese Unterscheidung zwischen Nachbarwand und Grenzwand nicht (vgl. die Ausführungen im Gutachten M. Zum anderen trifft auch nach heutigem Recht jeden Grundstückseigentümer, der sein in einer geschlossenen Häuserzeile gelegenes Gebäude abbricht und damit die geschlossene Bauweise unterbricht, ganz gleich ob die gemeinsame Giebelmauer eine Nachbar- oder Grenzwand ist, die Verpflichtung nach §§ 922, 1004 BGB, mindestens Vorkehrungen zum Schutz der freigelegten Wand des Nachbargebäudes zu treffen, damit diese bisherige Hausabschlusswand nicht nunmehr ungeschützt der Feuchtigkeitseinwirkung ausgesetzt ist (OLG Frankfurt a.a.O., BGH NJW 1981, 866 = BGH BB 1981, 458).

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Diese Anspruchsgrundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Fälle entwickelt, in denen von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück Einwirkungen ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, wobei der betroffene Eigentümer oder Besitzer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 1999, 2896; NJW-RR 1997, 1374 und NJW 1984, 2207, jeweils m.w.N. sowie Staudinger-Roth, BGB, 13. Bearbeitung 1996, Rdz.82 f zu § 906).

    Besteht allerdings die Einwirkung auf das Grundstück des Betroffenen - wie hier - in einer Substanzschädigung, so kann der Entschädigungsanspruch auch auf vollen Schadensersatz gehen (BGH NJW 1999, 2897 und NJW-RR 1997, 1374).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Diese Anspruchsgrundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Fälle entwickelt, in denen von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück Einwirkungen ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, wobei der betroffene Eigentümer oder Besitzer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 1999, 2896; NJW-RR 1997, 1374 und NJW 1984, 2207, jeweils m.w.N. sowie Staudinger-Roth, BGB, 13. Bearbeitung 1996, Rdz.82 f zu § 906).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Die Frage, ob der Eigentümer eines Grundstücks für hiervon ausgehende Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks als Störer in Anspruch genommen werden kann, lässt sich nicht begrifflich klären, sondern kann nur in wertender Betrachtung von Fall zu Fall beantwortet werden (BGH NJW 1995, 2633, 2634).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 178/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Ebenso anerkannt ist in der Rechtsprechung, dass es einen unerlaubten Eingriff in eine Grenzeinrichtung gemäß § 922 Satz 3 BGB darstellt, wenn ein Eigentümer in eine halbscheidige gemeinsame Giebelmauer durch Abriss seines Hauses, das an ein anderes angebaut ist, eingreift, so dass er in diesem Fall grundsätzlich für die Kosten einer dadurch nötig gewordenen Außenisolierung der Mauer aufzukommen hat (BGH NJW 1981, 866; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 352 und Korbion in Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB Teile A und B, 13. Aufl. 1996, Rdz. 213 zu § 10 Nr. 3 Teil B, 5.1646 f m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1545/98
    Diese Anspruchsgrundlage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Fälle entwickelt, in denen von einem Grundstück auf das benachbarte Grundstück Einwirkungen ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, wobei der betroffene Eigentümer oder Besitzer jedoch aus besonderen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGH NJW 1999, 2896; NJW-RR 1997, 1374 und NJW 1984, 2207, jeweils m.w.N. sowie Staudinger-Roth, BGB, 13. Bearbeitung 1996, Rdz.82 f zu § 906).
  • OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 79/10

    Nachbarrecht: Ansprüche eines Grundstücksnachbarn bei Abbruch eines Gebäudes

    Auch die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil v. 03.08.2007, 11 U 19/07 - NJW-RR 2008, 613) und des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil v. 11.01.2000, 1 U 1545/98 - OLGR Koblenz 2000, 304) betrafen jeweils sog. Kommunwände, d.h. im ersten Falle eine vollständig gemeinschaftlich genutzte Giebelwand auf der Grundstücksgrenze, im zweiten Falle eine auf der Grundstücksgrenze stehende Giebelwand mit einem gemeinsamen Fundament, die jedenfalls im unteren Teil auch und gemeinschaftlich genutzte Giebelwand war.
  • VG Koblenz, 01.07.2010 - 7 K 352/10

    Bauordnungsrechtlichen Verantwortung für die Standsicherheit eines Gebäudes

    Auch wenn der Kläger Ausgleichsansprüche für den Abriss einer gemeinsamen Grenzwand dem Grunde nach hätte, gingen diese jedoch nur bei einer Schädigung der Substanz des eigenen Gebäudes - die hier nicht vorliegt - auf vollen Schadensersatz (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 U 1545/98 -, nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4803
OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98 (https://dejure.org/1999,4803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1999 - 22 U 219/98 (https://dejure.org/1999,4803)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - 22 U 219/98 (https://dejure.org/1999,4803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstück; Gebäude; Ausschachtung; Gutachten; Schiedsgutachten; Richtigkeit; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 319

  • rechtsportal.de

    BGB § 319
    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

  • ibr-online

    Schiedsgutachten: Anforderungen an offenbare Unrichtigkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Schiedsgutachten "offenbar unrichtig"? (IBR 2000, 346)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1229
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Schiedsgutachter im Rahmen einer Verkehrswertermittlung - ähnlich einem gerichtlich beauftragten Mietwertgutachter - gehalten ist, konkrete Vergleichsobjekte und deren Quadratmetermieten anzugeben (vgl. BGH WM 1998, 628, 631).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 148/57

    Rücktritt von Enteignungsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
    Selbst wenn man von der grundsätzlichen Beachtlichkeit dieses Einwands ausgeht, weil es sich bei der mangelnden Standsicherheit um eine dem beschädigten Gebäude innewohnende Schadensanlage handelt, ist jedenfalls nicht dargetan, daß diese auch ohne die Grundstücksvertiefung in kurzer Zeit zu demselben Schaden geführt hätte (s. BGHZ 29, 207, 215).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98
    Offenbar unrichtig ist ein Schiedsgutachten erst dann, wenn sich die Unrichtigkeit dem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, wenn auch möglicherweise erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt (s. BGH NJW-RR 1993, 1034 m.w.N.), wobei es grundsätzlich allein auf das Ergebnis ankommt (Palandt/Heinrichs, BGB, 58.Aufl., § 319 Rdnr.5 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 55/15

    Haftung des Grundstückseigentümers bei Beschädigung einer auf dem

    Da eine Grenzwand die Grenze nicht überschreitet, ist sie nämlich - im Gegensatz zu einer auf der Grenze errichteten halbscheidigen Giebelwand nach einem Anbau - keine Grenzanlage im Sinne der §§ 921, 922 BGB; infolgedessen ist ihr Eigentümer im Verhältnis zu seinem Nachbarn nicht gemäß § 922 Satz 3 BGB verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Grenzwand zu erhalten (Senat, Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 119/00, NJW-RR 2001, 1528, 1529; Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09, NJW 2010, 1808 Rn. 8; Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10, NJW-RR 2011, 515 Rn. 6 f.; insoweit unzutreffend OLG Frankfurt, MDR 1982, 848; OLG Koblenz, OLGR 2000, 304 ff.).
  • KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02

    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für

    Im Übrigen überschreitet die Teilnahme an Hilfekonferenzen die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Braunschweig aaO; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 20 UF 23/01

    Erfolglose Beschwerde des Verfahrenspflegers im Sorgerechtsverfahren: Ausschluss

    Er tritt gewissermaßen als Anwalt des Kindes auf, indem er den Kindeswillen in das Verfahren einbringt und die Interessen des Kindes aus seiner Sicht formuliert (OLG München OLGR 2000, 304 = auszugsweise in FamRZ 2002, 563 LS mit Anm. der Red.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.11.1999 - 7 U 349/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11601
OLG Rostock, 18.11.1999 - 7 U 349/98 (https://dejure.org/1999,11601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.11.1999 - 7 U 349/98 (https://dejure.org/1999,11601)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. November 1999 - 7 U 349/98 (https://dejure.org/1999,11601)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 123/90

    Treuhandvertrag über ein Bauherrenprojekt - Treuhänder-Pflicht zur

    Auszug aus OLG Rostock, 18.11.1999 - 7 U 349/98
    Der BGH hat jedoch bereits entschieden (vgl. BGH NJW-RR 1991, S. 1120 ff.), daß zumindest dann, wenn der Begriff "Wohnfläche" in einem Mehrfamilienhaus, in dem es sowohl Wohnungen mit Vollgeschoß als auch Wohnungen mit Dachgeschoßwänden gibt, die Auslegung nur im Sinne der 2. Berechnungsverordnung erfolgen kann, sofern die Wohnfläche Maßstab für die Berechnung des Erwerbspreises ist.
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