Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00   

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OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00 (https://dejure.org/2000,1533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.04.2000 - WVerg 1/00 (https://dejure.org/2000,1533)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. April 2000 - WVerg 1/00 (https://dejure.org/2000,1533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der das Vergabeverfahren aufhebende Anordnung der Vergabekammer durch den beigeladenen Mitbieter durch sofortige Beschwerde; Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Verlängerung der Angebotsfrist; Anforderungen an die Rechtsverletzung eines Bieters; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97, 107 ; VOB/A §§ 8 18
    Aufhebung des Vergabeverfahrens - Anfechtungsrecht des beigeladenen Mitbieters - Gleichbehandlung bei Fristsetzung zur Angebotsabgabe - Rechtsverletzung des Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschreibungsaufhebung zwecks Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/A §§ 8, 18 Nr. 2, 22 Nr. 6; GWB §§ 97, 107
    Antragsbefugnis eines Mitbieters; Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes; Rechtsverletzung des Bieters)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 97 Abs. 2 ; VOB/A § 8 Nr. 1 S. 1 § 18 Nr. 2
    Rechtsstellung des von der Vergabekammer beigeladenen Mitbieters; Verlängerung der Angebotsfrist, Beeinträchtigung der Rechte eines Bieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Angebotsfrist bei einzelnen Bietern unzulässig? (IBR 2000, 351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1376
  • BauR 2000, 1591
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Sie sind auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99).

    Das Vergabeverfahren ist schließlich auch nicht als Folge des Ablaufs der von der Vergabestelle auf den 18.02.2000 festgesetzten Zuschlags- und Bindungsfrist beendet (so auch BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99; Ax, ZVgR 2000, 47).

    Sie hat die ihr von der Rechtsprechung zugebilligte Überlegungsfrist von bis zu zwei Wochen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999 - Verg 1/99; KG, Beschluss vom 24.08.1999 - Kart Verg 5/99) nicht, auch nicht annähernd ausgeschöpft, sondern im Gegenteil bereits am Tage des Bekanntwerdens den von ihr später auch im Verfahren vor der Vergabekammer beanstandeten Mangel gerügt.

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Sie sind auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99).

    Unverändert gültig geblieben ist aber die auf der Grundlage von § 57 a Haushaltsgrundsätzegesetz erlassene Vergabeverordnung vom 22.02.1994 in der Fassung der Änderung vom 29.09.1997 (so auch BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99; im Ergebnis ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99).

    Das Vergabeverfahren ist schließlich auch nicht als Folge des Ablaufs der von der Vergabestelle auf den 18.02.2000 festgesetzten Zuschlags- und Bindungsfrist beendet (so auch BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99; Ax, ZVgR 2000, 47).

  • OLG Koblenz, 16.12.1999 - 1 Verg 1/99

    Höhe des Schwellenwerts nach § 100 Abs.1 GWB

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Unverändert gültig geblieben ist aber die auf der Grundlage von § 57 a Haushaltsgrundsätzegesetz erlassene Vergabeverordnung vom 22.02.1994 in der Fassung der Änderung vom 29.09.1997 (so auch BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99; im Ergebnis ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99).
  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Unverändert gültig geblieben ist aber die auf der Grundlage von § 57 a Haushaltsgrundsätzegesetz erlassene Vergabeverordnung vom 22.02.1994 in der Fassung der Änderung vom 29.09.1997 (so auch BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99; im Ergebnis ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 2/99
    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Ein solcher liegt nämlich bereits vor, wenn wirtschaftliche Nachteile nicht ausgeschlossen erscheinen (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 2/99).
  • KG, 24.08.1999 - KartVerg 5/99

    Unverzüglichkeit der Rügen im Vergabeverfahren; Fehlerhafte Verlesung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Sie hat die ihr von der Rechtsprechung zugebilligte Überlegungsfrist von bis zu zwei Wochen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999 - Verg 1/99; KG, Beschluss vom 24.08.1999 - Kart Verg 5/99) nicht, auch nicht annähernd ausgeschöpft, sondern im Gegenteil bereits am Tage des Bekanntwerdens den von ihr später auch im Verfahren vor der Vergabekammer beanstandeten Mangel gerügt.
  • OLG Celle, 17.11.1999 - 13 Verg 6/99

    Schwellenwert, Bauwerk, Teillos

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Unverändert gültig geblieben ist aber die auf der Grundlage von § 57 a Haushaltsgrundsätzegesetz erlassene Vergabeverordnung vom 22.02.1994 in der Fassung der Änderung vom 29.09.1997 (so auch BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1999 - 1 Verg 1/99; im Ergebnis ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Nur soweit die eingereichten Angebote im Übrigen gleichwertig sind, kann der Zuschlag auf das niedrigste Gebot zu erteilen sein (BGH X ZR 30/98 - Urteil vom 26.10.1999 -).
  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Denn - wie der Verweis auf § 114 Abs. 2 GWB in § 123 Satz 4 GWB zeigt - ist Voraussetzung, dass sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat (so auch OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00
    Sie sind auch im Beschwerdeverfahren zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99; OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99).
  • VK Sachsen, 22.02.2000 - 1/SVK/4-00

    IHK ist öffentlicher Auftraggeber!

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

    Denn es entspricht einhelliger Rechtsprechung, dass die Bindefrist im Einvernehmen des Bieters mit dem Auftraggeber verlängert werden olgdue22-01 kann (vgl. OLG Jena NZBau 2001, 39, 40; OLG Dresden BauR 2000, 1591, 1593; BayObLG NZBau 2000, 49, 50 f.).
  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Nach allgemeinen Grundsätzen setzt die Anfechtungsberechti-gung eine Beschwer voraus; für die Anfechtungsberechtigung eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, genügt eine materielle Beschwer (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 17.06.2003, 1 Verg 9/03 "Betonpflaster" - zitiert nach juris, Tz. 34; v. 05.05.2004, 1 Verg 7/04 "Medizintechnik - Festeinbau" - OLGR 2004, 403, zitiert nach juris, Tz. 26 m.w.N.; sowie v. 05.02.2007, 1 Verg 1/07 "Trink- und Abwasserleitungen" - VergabeR 2007, 554; ebenso u.a. OLG Dresden, Beschlüsse v. 14.04.2000, WVerg 0001/00 - OLGR 2000, 333, sowie v. 05.01.2001, WVerg 0011/00 und 0012/00 - VergabeR 2001, 41; zuletzt: OLG München, Beschluss v. 21.05.2010, Verg 2/10 "Straßenreinigung" - VergabeR 2010, 992; vgl. auch Stickler in: Reidt/ Stickler/ Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 24 m.w.N.; sowie Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, § 116 GWB Rn. 49 und 52; und Kuhlig in: Willenbruch/ Wieddekind, Kompaktkomm. Vergaberecht, 2. Aufl. 2011, Los 12, § 116 Rn. 43).
  • VK Rheinland-Pfalz, 31.01.2014 - VK 1-33/13

    Angebotsfrist endet erst mit Öffnung der Angebote!

    Das Gebot der Chancengleichheit aller Bieter verpflichtet die Vergabestelle, alle beteiligten Bieter über das Versehen bei der Terminangabe in den Bieterrundschreiben zu informieren und auf den unverändert fortbestehenden ursprünglichen Submissionstermin hinzuweisen (vgl. OLG Dresden, Beschl. vom 14.04.2000, WVerg 0001/00).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2407
OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00 (https://dejure.org/2000,2407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.2000 - 10 W 30/00 (https://dejure.org/2000,2407)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 2000 - 10 W 30/00 (https://dejure.org/2000,2407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltssozietät; BGB-Gesellschaft; Prozeß; Auftraggebermehrheit; Gesamtschuldner; Mehrvertretungszuschlag; Rechtsanwalt; Sozietät; Gebühren

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 851
  • AnwBl 2000, 629
  • Rpfleger 2000, 427
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1997 - 13 W 192/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Aktivprozeß durch den unterlegenen Gegner kein Mehrvertretungszuschlag zu erstatten (Beschluß vom 30. April 1991, Az. 10 W 27/81, veröffentlicht in MDR 1981, 1028; BB 1981, 1514; so auch OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - JurBüro 1998, 142; OLG Köln JurBüro 1994, 94 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 689; anderer Ansicht: KG MDR 1999, 1023).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostentragungspflicht für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Der Senat hat eine Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für den Fall der Mandatierung eines Anwaltes durch die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins (Beschluß vom 10. Mai 1993, Az. 10 W 8/93, veröffentlicht in JurBüro 1994, 348; Rpfleger 1993, 507) sowie im Falle der Beauftragung durch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft (Beschluß vom 28. Februar 1995, Az. 10 W 19/95, veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; Rpfleger 1995, 477; NJW-RR 1996, 191) angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 8/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Der Senat hat eine Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für den Fall der Mandatierung eines Anwaltes durch die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins (Beschluß vom 10. Mai 1993, Az. 10 W 8/93, veröffentlicht in JurBüro 1994, 348; Rpfleger 1993, 507) sowie im Falle der Beauftragung durch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft (Beschluß vom 28. Februar 1995, Az. 10 W 19/95, veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; Rpfleger 1995, 477; NJW-RR 1996, 191) angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1981 - 10 W 27/81

    Anwaltssozietät; Anwaltsgebühren; Prozeßgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Aktivprozeß durch den unterlegenen Gegner kein Mehrvertretungszuschlag zu erstatten (Beschluß vom 30. April 1991, Az. 10 W 27/81, veröffentlicht in MDR 1981, 1028; BB 1981, 1514; so auch OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - JurBüro 1998, 142; OLG Köln JurBüro 1994, 94 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 689; anderer Ansicht: KG MDR 1999, 1023).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 127/79

    Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Mehrere Gesellschafter; Erhöhung der Prozeßgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Auch dann, wenn der Rechtsanwalt durch mehrere Gesellschafter bürgerlichen Rechtes in derselben Angelegenheit bei gleichem Gegenstand der Tätigkeit beauftragt wird, erhöht sich nach der Rechtsprechung des Senats die Prozeßgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für jeden zusätzlichen Auftraggeber (Beschluß vom 13. März 1980, Az. 10 W 127/79, veröffentlicht in JurBüro 1980, 856; MDR 1980, 679 sowie AnwBl 1980, 260).
  • OLG Hamburg, 21.10.1998 - 8 W 251/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142).
  • OLG Köln, 22.07.1981 - 2 Wx 27/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Aktivprozeß durch den unterlegenen Gegner kein Mehrvertretungszuschlag zu erstatten (Beschluß vom 30. April 1991, Az. 10 W 27/81, veröffentlicht in MDR 1981, 1028; BB 1981, 1514; so auch OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - JurBüro 1998, 142; OLG Köln JurBüro 1994, 94 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 689; anderer Ansicht: KG MDR 1999, 1023).
  • OLG Nürnberg, 17.03.1997 - 8 W 509/97

    Mehrvertretungszuschlag bei Tätigkeit für eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Aktivprozeß durch den unterlegenen Gegner kein Mehrvertretungszuschlag zu erstatten (Beschluß vom 30. April 1991, Az. 10 W 27/81, veröffentlicht in MDR 1981, 1028; BB 1981, 1514; so auch OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - JurBüro 1998, 142; OLG Köln JurBüro 1994, 94 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 689; anderer Ansicht: KG MDR 1999, 1023).
  • OLG Braunschweig, 18.10.1989 - 2 W 174/89

    Anforderungen an einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
    5) Zwar hängt im Falle einer Auftraggebermehrheit die Erhöhung der Prozeßgebühr nicht von dem tatsächlichen Eintritt einer Mehrbelastung des gemeinschaftlich beauftragten Rechtsanwaltes ab (BGH NJW 1984, 2296).
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 17 W 274/91

    Anwaltssozietät Geltendmachung Mehrvertretungszuschlag

  • KG, 12.01.1999 - 1 W 576/97

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Aktivprozess einer

  • OLG Düsseldorf, 12.04.1978 - 23 W 8/78
  • OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Neben dem Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO (vgl. Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256, OLG Schleswig MDR 2003, 1202 und OLG Düsseldorf MDR 2000, 851 f.) sind nämlich auch noch die von den Beklagten nachträglich geltend gemachten Kostenpositionen in die vom Rechtspfleger des Landgerichts nachzuholende Prüfung einzubeziehen.
  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Für Aktivprozesse einer Anwaltssozietät, insbesondere bei Honorarklagen, fällt nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und h.M. in der Literatur eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für den die Anwaltssozietät vertretenden Rechtsanwalt nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851, 852 und NJW-RR 2002, 645, 646; OLG Nürnberg, MDR 1997, 689, 690; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 256; JurBüro 1998, 302 ff. sowie JurBüro 1994, 729; Hans.OLG Hamburg, MDR 1999, 256; im Ergebnis OLG Köln, JurBüro 1994, 94; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 6 Rdn. 15 m.w.N.; Frauenholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 8. Aufl. 2000, § 6 Rdn. 13; a.A. KG Berlin, MDR 1999, 1023 m.w. Hinweisen auf die Gegenansicht).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 158/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    Neben dem Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO (vgl. Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256, OLG Schleswig MDR 2003, 1202 und OLG Düsseldorf MDR 2000, 851 f.) sind nämlich auch noch die von den Beklagten nachträglich geltend gemachten Kostenpositionen in die vom Rechtspfleger des Landgerichts nachzuholende Prüfung einzubeziehen.
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 157/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    Neben dem Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO (vgl. Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256, OLG Schleswig MDR 2003, 1202 und OLG Düsseldorf MDR 2000, 851 f.) sind nämlich auch noch die von den Beklagten nachträglich geltend gemachten Kostenpositionen in die vom Rechtspfleger des Landgerichts nachzuholende Prüfung einzubeziehen.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO bei

    Der dadurch gem. § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht durch den unterlegenen Prozessgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat MDR 2000, 851 = OLGR 2000, 333; ebenso schon 23. Zivilsenat, MDR 1978, 854; ferner OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; Hans. OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Koblenz JurBüro 1998, 302; Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256; zur Gegenmeinung s. u. 3.).
  • OLG Schleswig, 07.04.2003 - 9 W 37/03

    Mehrvertretungszuschlag bei Klage gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät

    In gegen die Mitglieder einer Anwaltssozietät geführten Passivprozessen ist nach der bisherigen Auffassung des Senats (JurBüro 1987, 1719) und der ganz überwiegenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851 f. m.w.Nachw.) § 6 Abs. 1 BRAGO sowohl bei Vertretung durch Sozietätsmitglieder als auch durch einen außenstehenden Anwalt anwendbar.
  • OLG Nürnberg, 15.06.2001 - 13 W 1754/01

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung von Mitgliedern einer Sozietät im

    Die wohl überwiegende, im einzelnen jedoch noch differenzierende Meinung sieht in der Anwaltssozietät eine BGB-Gesellschaft und bejaht zumindest im Passivprozeß eine Personenmehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO (Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAG 0, 14. Aufl. 1999, § 6 Anm. 14; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2000, 333 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2000 - 11 W 130/00

    Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung abgetretener Forderung durch Anwaltssozietät

    Lediglich in den Fällen, in denen eine Rechtsanwaltssozietät eigene Honorarforderungen gegen den früheren Mandanten gerichtlich geltend macht, wird von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (z. B. OLG Karlsruhe - 13. Zivilsenat -, JurBüro 1988, 1661; OLG Hamburg, OLGR 1996, 304; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851) die Erstattungsfähigkeit eines Mehrvertretungszuschlags zur Prozessgebühr verneint.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5756
OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.12.1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 13 UF 340/99 (https://dejure.org/1999,5756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsunterhalt; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsrückstand; Prozeßvergleich; Prozeßkostenvorschuß

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; BGB § 1361 Abs. 4; ; BGB § 394; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 313

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung eines gewährten Prozeßkostenvorschusses; Aufrechnung mit Unterhaltsansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lahnstein - 5 F 358/98
  • OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Ebenso wie der Anspruch eines getrennt lebenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360 a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB unterhaltsrechtlicher Natur ist (vgl. BGH, NJW 71, 1262), lässt sich auch der Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses aus den Vorschriften des Unterhaltsrechts herleiten (vgl. BGH, NJW 90, 1476).

    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

  • BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 33/84

    Beitreibung eines Prozeßkostenvorschusses nach 317 Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die die Rückzahlung als billig erscheinen lassen (vgl. BGH, NJW 85, 2263).

  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 39/89

    Rückforderung eines Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Ebenso wie der Anspruch eines getrennt lebenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360 a Abs. 4, 1361 Abs. 4 BGB unterhaltsrechtlicher Natur ist (vgl. BGH, NJW 71, 1262), lässt sich auch der Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Prozesskostenvorschusses aus den Vorschriften des Unterhaltsrechts herleiten (vgl. BGH, NJW 90, 1476).

    Unter Berücksichtigung des Vorschusscharakters der Leistung kann der Prozesskostenvorschuss aber ausnahmsweise ganz oder teilweise aus Gründen der Billigkeit zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, also etwa dann, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des vorschussberechtigten Ehegatten wesentlich gebessert haben oder die Rückzahlung aus sonstigen Gründen der Billigkeit entspricht (vgl. BGH, NJW 90, 1476; NJW 85, 2263; NJW 71, 1262).

  • OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97

    Zur Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche; Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97

    Auswirkungen des Realsplittings auf Unterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99
    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
  • AG Ludwigslust, 08.10.2010 - 5 F 243/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren: Billigkeit eines

    Es kann dem Antragsgegner dann nicht zugemutet werden, jetzt den erheblichen Prozesskostenvorschuss an die Antragstellerin zu zahlen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ihr in einem entsprechenden Verfahren Trennungsunterhalt zugesprochen worden ist, zu versuchen, diesen Betrag zurückzuerlangen oder sich gegen die Vollstreckung aus dem weiteren Titel zur Wehr zu setzen (vgl. zu einem solchen Fall OLGR Koblenz 2000, 333).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7008
OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,7008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,7008)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,7008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Berufung; Ablauf; Rechtsmittel; Rechtsmittelfrist; Frist; Unterlagen; Unvollständig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 117 II; ; ZPO § 119; ; ZPO § 233

  • rechtsportal.de

    ZPO § 117 Abs. 2 § 119 § 233
    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1094
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).

    Hierzu ist erforderlich, dass in der neuen Antragsschrift auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen und deren unveränderte Gültigkeit versichert wird (std. Rspr. BGH FamRZ 1994, 1098 [1100]; 1993, 688 [689]).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).

    Hierzu ist erforderlich, dass in der neuen Antragsschrift auf die bereits vorliegenden Unterlagen Bezug genommen und deren unveränderte Gültigkeit versichert wird (std. Rspr. BGH FamRZ 1994, 1098 [1100]; 1993, 688 [689]).

  • BGH, 20.12.1984 - V ZB 7/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZB 25/84

    Antrag auf Wiedereinsetzung und Verwerfung der Berufung - Erklärung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZB 15/90

    Darlegung der Einkommensverhältnisse durch Einreichung eines Steuerbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 U 25/00
    Hieran fehlt es, wenn dem Antrag nicht die nach § 117 II ZPO notwendigen Unterlagen rechtzeitig beigefügt waren (vgl. BGH FamRZ 1994, 1098 [1099 f]; 1993, 688; MDR 1991, 902; VersR 1985, 396; 1985, 287).
  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 22 W 12/00

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung der Berufung hat der erkennende Senat mit Beschluss (22 U 25/00) vom heutigen Tage - auf dessen Gründe Bezug genommen wird - mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen, weil der Beklagte zu 1) innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen unvollständigen, den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprechenden Prozesskostenhilfeantrag gestellt hat.
  • OLG Dresden, 21.11.2001 - 10 UF 602/01

    Wahrung der Berufungsfrist durch Einreichung eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs;

    Diese Erwartung ist nur gerechtfertigt, wenn die Partei davon ausgehen durfte, auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmittelfrist hinreichend dargetan zu haben (BGH, NJW-RR 2000, 879 , den Beschluss des Senats vom 21. Juli 1999 - 10 UF 294/99 - bestätigend; BGH, NJW 1998, 1230 ; OLG Hamm, MDR 2000, 1094 ; Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 2000 - 10 UF 618/00 - und vom 23. Januar 2001 - 10 UF 651/00 -).
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