Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99   

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https://dejure.org/1999,4340
OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Scheidungsantrag; Ratenzahlung ; Hausgrundstück; Angemessenheit ; Familienheim; Bewohneranzahl

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. II; ; BSHG § 88 Abs. II Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 115 Abs. 2
    Prozeßkostenhilfe, Raten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99
    Es erscheint angemessen, diesen Wert nach dem bei Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG zu beachtenden Grundsatz (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG) der Individualisierung entsprechend zu vermindern, wenn die Wohnfläche von weniger als vier Personen genutzt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, NJW 1995, 3202).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Man könnte jedoch auch - was möglicherweise näher läge - für den Regelfall, bei einer Familiengröße bis zu vier Personen, bei der Wohnflächengrenze des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 II. WoBauG (130 qm) bleiben, ohne dass hiervon Abschläge bei einer geringeren Personenzahl erlaubt wären (hiervon geht auch die Beklagte aus: DA 3.42 zu § 137 AFG, Stand: 8/94; Sammelerlass Alg/Alhi SGB III, § 193, DA 3.2 , Stand 01/02; aA für die Prozesskostenhilfe: OLG Karlsruhe vom 20. Dezember 1999 - 2 WF 105/99, FuR 2001, 31 unter Bezug auf OVG Lüneburg vom 12. Juni 1995, NJW 1995, 3202 für die Sozialhilfe).
  • OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08

    Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der

    Unter der Geltung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes lag der Grenzwert für ein Familienheim zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm, wobei nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OVG Lüneburg NJW 1995, 3202, 3203. VGH München Beschluss vom 24. Februar 1999 - 12 ZE 99.87 - veröffentlicht bei juris. vgl. auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 6 Ta 9/12

    Prozesskostenhilfe - Wohnbedarfsgrenze - Schonvermögen

    Selbst wenn man für die häusliche Pflege der Mutter die Wohnbedarfsgrenze um bis zu 20 % erhöhen würde (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 27.Auflage, § 115 ZPO, Rz. 53), würden sich rechnerisch Werte ergeben, die ausgehend von der zitierten und für zutreffend gehaltenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.12.1999, 2 WF 105/99, die von 90 qm ausgeht, nicht die vom Beschwerdeführer bewohnte Fläche von 145 qm ergeben.
  • OLG Zweibrücken, 04.01.2017 - 6 WF 253/16

    Verfahrenskostenhilfe, Grundstück als einzusetzendes Vermögen

    Nach § 39 Abs. 1 WoBauG II war bei einem Familienheim mit einer Wohnung für eine vierköpfige Familie auszugehen von einer Gesamtwohnfläche von 130 qm; die Wohnfläche verringerte sich in der Regel um 20 qm pro Person, wenn das Haus von weniger als vier Personen bewohnt wurde (vgl. Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken, aaO mit Verweis auf OLG Karlsruhe OLGR 2000, 390).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00   

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https://dejure.org/2000,11135
OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.05.2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 16 W 100/00 (https://dejure.org/2000,11135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit; Antrag auf Ablehnung eines Richters; Verwandtschaft des Richters; Gegnerische Partei

  • Judicialis

    ZPO § 42 II; ; BRAO § 20 I Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Oldesloe - 2 C 524/98
  • LG Lübeck - 1 AR 12/00
  • OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    In der Rechtsprechung wird eine Besorgnis der Befangenheit beispielsweise dann angenommen, wenn ein enger Verwandter des Richters in der Kanzlei, die eine der Prozessparteien vertritt, beschäftigt ist, wobei eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ausreicht (BGH, NJW 2012, 1890 ; OLG Schleswig, OLGR 2000, 390).
  • LG Freiburg, 20.11.2015 - 5 O 140/15

    Besorgnis der Befangenheit: Persönliche Beziehung des Richters zu dem

    Die persönliche Beziehung zu einem Prozessbevollmächtigten genügt daher allenfalls bei Ehegatten (dazu BGH, NJW 2012, 1890 f.; OLG Jena, OLGR 2000, 76, 77 und OLG Rostock, OLGR 2005, 35), Verwandten ersten Grades (vgl. OLG Schleswig, OLGR 2000, 390, aber auch BGH, FamRZ 2006, 1440 und OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273) oder besonders engen Freunden (so OLG München, Beschl. v. 08.02.2013, 9 W 2250/12, juris Tz. 12 f.), um die Besorgnis der Befangenheit zu bejahen.
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.12.2001 - 6 Sa 523/01

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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  • OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat allerdings grundsätzlich in Fällen, in denen ein Sohn des abgelehnten Richters in der eine Prozesspartei vertretenden Anwaltskanzlei angestellt ist, einen Befangenheitsgrund angenommen (OLGR 2000, 390).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99   

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https://dejure.org/1999,9358
OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.12.1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 2 UF 228/99 (https://dejure.org/1999,9358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 881
  • FamRZ 2000, 546
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93

    Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ARZ 35/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Familiengerichts in Nichtfamiliensache

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ARZ 37/88

    Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Familiensenat und dem allgemeinen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.12.1999 - 2 UF 228/99
    Es bleibt daher bei der - fehlerhaften - Einordnung der Sache als Familiensache mit der Folge, dass der angerufene Senat auf die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichtes eine Sachentscheidung zu treffen hat (BGH, FamRZ 1988, 1035; 1989, 165; 1994, 25f. und 1995, 351f. jeweils mit weit. Nachw.).
  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 71/12

    Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Form der Zustimmungserklärung des

    Die Zustimmung ist dabei anders als die Anerkennung nicht an eine Frist gebunden (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546; OLG Köln FamRZ 2011, 651; OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1076; OLG Brandenburg StAZ 2011, 333; MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1599 Rn. 64; aA OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1054; Staudinger/Rauscher BGB [2011] § 1599 Rn. 92 mwN; Palandt / Brudermüller BGB 72. Aufl. Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 16 UF 221/03

    Abstammung: Statuswechsel eines nach der Ehescheidung geborenen Kindes nur bei

    Der Senat schließt sich der wohl überwiegenden Meinung im Schrifttum an, die dafür plädiert, die Ausnahmevorschrift des § 1599 Abs. 2 BGB eng auszulegen (Kirchmeier Kind-Prax 1998, 145, 147; Wachsmann StAZ 2000, 375; Gaul FamRZ 2000, 1461, 1466; FamRefK/Wax, § 1599 BGB Rn. 4; MüKo/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Aufl., § 1599 Rn. 49; Staudinger/Thomas Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1599 Rn. 89; a.A. Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1599 Rn. 10; Bamberger/Roth, BGB, § 1599 Rn. 3; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546).
  • OLG Oldenburg, 20.08.2010 - 12 W 167/10

    Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei verspäteter Mitwirkung des

    Die nach § 1599 Abs. 2 S. 2 BGB neben der Anerkenntniserklärung des Dritten erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit der Mutter verheiratet war, sei dagegen nicht an diese Jahresfrist geknüpft, sondern solange möglich, wie eine fristgerecht erfolgte Anerkennung nach § 1599 Abs. 2 S. 1 BGB ihre Wirkung nicht verloren habe, insbesondere seitens des Dritten nicht gemäß § 1597 Abs. 3 BGB wirksam widerrufen worden sei (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 546; Bamberger/Roth, BGB § 1599 Rz. 3; Palandt/Büderichsen BGB, 69 Aufl., § 1599 Rz. 10).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2011 - 7 Wx 8/11

    Vaterschaftsanerkennung durch einen Dritten: Jahresfrist für die

    Der Meinung, die Jahresfrist aus § 1599 Abs. 1 S. 1 BGB gelte allein für den Dritten (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 546, 547; OLG Oldenburg, StAZ 2011, 49, 50; OLG Köln StAZ 2011, 48 f.; Palandt/Diederichs, BGB, 69. Aufl., § 1599, Rn. 10; Hahn in Bamberger/Roth, BGB, § 1599, Rn. 3; Gerhardt/v.Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Familienrechts, 8. Aufl., Kap. 3, Rn. 111), ist deshalb nicht zuletzt im Interesse des Kindes an einer freiwilligen, einvernehmlichen Vaterschaftsanerkennung zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 135/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12060
OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 135/99 (https://dejure.org/2000,12060)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.2000 - 19 U 135/99 (https://dejure.org/2000,12060)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 2000 - 19 U 135/99 (https://dejure.org/2000,12060)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulängliche Beraterleistung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 611 ff.
    Unbrauchbare Leistung eines Beraters für Existenzgründung

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1002
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