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   OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99   

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https://dejure.org/1999,1257
OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99 (https://dejure.org/1999,1257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.1999 - 15 W 181/99 (https://dejure.org/1999,1257)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 1999 - 15 W 181/99 (https://dejure.org/1999,1257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für die Eintragung der Gesellschaft und die Bestellung zu Geschäftsführern in das Handelsregister

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 6
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 6; AusländerG § 10, 14 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 37
  • ZIP 1999, 1919
  • DNotZ 2000, 235
  • DB 1999, 2001
  • Rpfleger 2000, 23
  • NZG 1999, 1004
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 30.09.1998 - 2 Wx 22/98

    Geschäftsführer einer GmbH mit Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Daher können nach allgemeiner Meinung grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, selbst wenn sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1977, 290 = NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110; OLG Köln GmbHR 1999, 182 = JmBl NW 1999, 94 = Rpfleger 1999, 131; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 6 Rn.9; Bartl, Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht, 4. Aufl., § 6 Rn. 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 7. Aufl., § 6 Rn 7; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 6 Rn. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 9; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Scholz/Schneider, a.a.O. § 6 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 113/77
    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Daher können nach allgemeiner Meinung grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, selbst wenn sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1977, 290 = NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110; OLG Köln GmbHR 1999, 182 = JmBl NW 1999, 94 = Rpfleger 1999, 131; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 6 Rn.9; Bartl, Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht, 4. Aufl., § 6 Rn. 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 7. Aufl., § 6 Rn 7; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 6 Rn. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 9; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Scholz/Schneider, a.a.O. § 6 Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.1985 - 5 W 60/85

    Geschäftsbetrieb; Verbot der Fortsetzung; Räumungsverkauf; Erwerber eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Der Senat hat der Beteiligten zu 2), die im Verfahren vor dem Registergericht zu den Anträgen gehört worden ist, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (vgl. dazu OLG Saarbrücken NJW-RR 1986, 464; Keidel/Winkler, 14. Auflage, § 126 FGG Rn. 22).
  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 177/98

    Belastung des Stammkapitals bei Bargründung einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Daher können nach allgemeiner Meinung grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, selbst wenn sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1977, 290 = NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110; OLG Köln GmbHR 1999, 182 = JmBl NW 1999, 94 = Rpfleger 1999, 131; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 6 Rn.9; Bartl, Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht, 4. Aufl., § 6 Rn. 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 7. Aufl., § 6 Rn 7; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 6 Rn. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 9; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Scholz/Schneider, a.a.O. § 6 Rn. 16).
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Die Rechtsmittelerklärung ist dahin auszulegen, dass die weitere Beschwerde namens der für das Eintragungsverfahren als rechtsfähig zu behandelnden Vorgesellschaft eingelegt ist, die ihrerseits durch die als Geschäftsführer bestellten Frau E und Herrn H vertreten wird (BGH NJW 1992, 1824).
  • BGH, 23.03.1981 - II ZR 27/80

    Zur Geschäftsführerbestellung vor Eintragung der GmbH und zur Frage der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen -insbesondere seiner Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Rechtsstellung auch tatsächlich im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die auf ihr beruhenden Pflichten zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Lutter/Hommelhoff, jeweils a.a.O. sowie BGH NJW 1981, 2125, 2126).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1977 - 3 W 147/77
    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.1999 - 15 W 181/99
    Daher können nach allgemeiner Meinung grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden, selbst wenn sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1977, 290 = NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110; OLG Köln GmbHR 1999, 182 = JmBl NW 1999, 94 = Rpfleger 1999, 131; Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 6 Rn.9; Bartl, Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht, 4. Aufl., § 6 Rn. 8; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 7. Aufl., § 6 Rn 7; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 6 Rn. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 9; Rowedder/Rittner/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Scholz/Schneider, a.a.O. § 6 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2010 - 3 W 70/10

    Wirksamkeit der Bestellung eines Nicht-EU-Ausländers zum Geschäftsführer einer

    Diese Frage hat der Senat bislang dahin entschieden, dass Ausländer zwar grundsätzlich zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen (vgl. Senat, Beschl. vom 13.03.2001 -3 W 15/01-, Rpfleger 2001, 354; OLG Hamm Rpfleger 2000, 23; OLG Frankfurt NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHR 1978, 110).
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07

    Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers; Tatsächliche

    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398; jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    aa) Zwar können Ausländer grundsätzlich zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen (vgl. OLG Hamm Rpfleger 2000, 23; OLG Frankfurt NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf GmbHRdsch 1978, 110; Scholz/Schneider, GmbHG 9. Aufl. § 6 Rdnr. 16).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    So wird teilweise die Auffassung vertreten, ein Ausländer könne nur dann zum Geschäftsführer bestellt werden, wenn sichergestellt sei, dass für ihn jederzeit die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland bestehe, um hier seine gesetzlichen Aufgaben als Geschäftsführer wahrzunehmen ( so OLG Köln, Beschlüsse vom 30. September 1998, DB 1999, 38 und vom 26. Oktober 1998, GmbHR 1999, 182, OLG Hamm, Beschluss vom 09. August 1999, NZG 1999, 1004; Scholz, a.a.0., Rn. 18).
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    bb) Der Senat vermag auch in der Systematik des GmbH-Gesetzes keine hinreichende normative Verankerung dafür zu erkennen, dass zum Geschäftsführer nicht bestellt werden könne, wer in Folge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres werde nachkommen können (so aber: OLG Zweibrücken GmbHR 2001, 435 [436]; OLG Köln GmbHR 1999, 182 [183]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 [1638]; OLG Hamm ZIP 1999, 1919 [1920]; vgl. zu § 76 Abs. 3 AktG: Hüffer, AktG, 5. Aufl. § 77 Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 10.11.1999 - 7 Wx 7/99

    Angabe der fehlenden Vorbestrafung wegen Insolvenzstraftaten bei Eintragung einer

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  • OLG Stuttgart, 09.02.2005 - 8 W 164/04

    GmbH: Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird aber darüber hinaus als zwingend angesehen, dass ein Geschäftsführer, der die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht der EU angehört und der außerhalb der EU wohnt, jederzeit in der Lage sein müsse, in die Bundesrepublik einzureisen, weil sonst eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nicht gesichert sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689; OLG Hamm GmbHR 1999, 1089; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637; LG Düsseldorf Rpfleger 2002, 366;Michalski/Heyder, GmbH, § 6 Rn 30; Scholz/ Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 6 RN 18a).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98 - 181   

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https://dejure.org/1999,9718
OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98 - 181 (https://dejure.org/1999,9718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 U 1004/98 - 181 (https://dejure.org/1999,9718)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 U 1004/98 - 181 (https://dejure.org/1999,9718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung ; Anspruch auf Auskunftserteilung aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 229
  • NZM 1999, 1008
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.8.1999, 1 U 1004/98, NZM 1999, 1008; BayObLG, Beschl. V. 8.6.1984, BReg 2 Z 7/84, WuM 1984, 304).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 10 U 111/06

    Enterben ist gar nicht so einfach

    In solchen Fällen darf das Berufungsgericht die Sache zur Entscheidung über die weiteren Stufenanträge zurückverweisen, wenn es - wie hier - der Klage auf der Auskunftsstufe stattgibt und die weitergehenden Anträge noch nicht entscheidungsreif sind (BGH MDR 1991, 670; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 46, 48; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage, § 538 Rdnr. 48).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessstandschaft eines Mitglieds der

    Auf eine etwaige fehlende Erinnerung, wie sie dies in erster Instanz angedeutet hatte, kann sie sich in diesem Zusammenhang ohnehin nicht alleine berufen (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008).

    Es ist Sache der Antragsgegnerin, sich dieser Arbeit zu unterziehen; sie hat kein Recht, diese auf den Antragsteller bzw. die Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft abzuwälzen (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008 m. w. N.; Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 260 Rz. 11).

    Auch von daher hat sie jedenfalls nicht alle Möglichkeiten bzw. Hilfsmittel ausgeschöpft, ihrer bestehenden eigenen vertraglichen Verpflichtung zur Auskunft nachzukommen (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken NZM 1999, 1008 m. w. N.); von eine Anspruchserfüllung mussten die Vorinstanzen mithin nicht ausgehen.

  • OLG Köln, 11.02.2022 - 20 U 107/21

    Rückabwicklung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Widerspruch;

    Eine Stufenklage darf nur dann insgesamt abgewiesen werden, wenn feststeht, dass neben dem Auskunftsanspruch auch der in der dritten Stufe verfolgte Leistungsantrag nicht begründet ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. August 1999 - 1 U 1004/98 -, NJW-RR 2000, 229, juris-Rz. 39), insbesondere wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 -, NJW-RR 2011, 189, juris-Rz. 24).

    Bei dieser Sachlage musste und muss dem Kläger vorbehalten bleiben, nach Abweisung der Auskunftsklage seinen Leistungsantrag mit Hilfe der ihm zugänglichen Erkenntnisse zu begründen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. August 1999 - 1 U 1004/98 -, NJW-RR 2000, 229, juris-Rz. 39).

  • OLG Köln, 11.02.2022 - 20 U 62/21

    Vertrag über kapitalbildende Rentenversicherungen; Anspruch auf

    Eine Stufenklage darf nur dann insgesamt abgewiesen werden, wenn aus Sicht des Erstrichters feststeht, dass neben dem Auskunftsanspruch auch der in der dritten Stufe verfolgte Leistungsantrag nicht begründet ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. August 1999 - 1 U 1004/98 -, NJW-RR 2000, 229, juris-Rz. 39), insbesondere wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (BGH, Urteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 62/09 -, NJW-RR 2011, 189, juris-Rz. 24).

    Bei dieser Sachlage musste und muss dem Kläger vorbehalten bleiben, nach Abweisung der Auskunftsklage seinen Leistungsantrag mit Hilfe der ihm zugänglichen Erkenntnisse zu begründen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. August 1999 - 1 U 1004/98 -, NJW-RR 2000, 229, juris-Rz. 39).

  • LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00

    Arbeitnehmerentsendung: Auskunftspflichten des polnisches Bauunternehmen, das

    Denn die zur Durchsetzung der Beitragsforderung erforderliche Auskunft muss eine Nachprüfung ihrer Richtigkeit ermöglichen (vgl. OLG Schleswig-Holstein 25.09.1999 NJW-RR 2000, 229).
  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

    Mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum geht die Kammer nämlich davon aus, dass die Abweisung der gesamten Stufenklage auch ohne Stellung aller Anträge gestattet und geboten ist, wenn schon der Auskunftsanspruch aus Gründen verneint wird, die auch den weiteren Anträgen , insbesondere dem Leistungsantrag auf der letzten Stufe, den Boden entziehen (vgl. zur Rechtsprechung BGH, Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 69/08, Rn. 25; NJW-RR 2011, 189, 191; NJW 2002, 1042, 1044; BGH, Urteil vom 22. November 2000 - VIII ZR 40/00, NJW 2001, 821 unter II. 3; BGH MDR 1964, 655; BAG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 3 AZR 385/09, Rn. 16; KG, Urteil vom 13.08.2013 - 14 U 105/12, BeckRS 2015, 04304, beck-online; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 869; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 229, 230; vgl. zum Schrifttum MüKoZPO/Becker-E., 4. Aufl. 2013, § 254 Rn. 20; Schäuble, Jus 2011, 506, 508; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl. 2008, § 254 Rn. 22 m.w.N.; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 254 ZPO, Rn. 9, Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 7. Aufl. 2015, § 254 Rn. 15; BLAH, 74. Aufl. 2016, § 254 Rn. 12; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 254 Rn. 5; Hk-ZPO/Saenger,5. Aufl. 2013, § 254 Rn. 14; Musielak ZPO/Foerste ZPO § 254 Rn.5, beck-online; BeckOK ZPO/Bacher ZPO § 254 Rn. 19, beck-online; aA wohl nur OLG Hamm NJW-RR 1990, 709; Wieczorek/Schütze/Assmann, 4. Aufl. 2013, § 254 Rn. 59 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum zur hier vertretenen Ansicht).
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Denn die zur Durchsetzung der Beitragsforderung erforderliche Auskunft muss eine Nachprüfung ihrer Richtigkeit ermöglichen (vgl. OLG Schleswig-Holstein 25.09.1999 NJW-RR 2000, 229).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06

    Begründung der internationalen Zuständigkeit aufgrund schlüssigem klägerischen

    Ergeben sich nämlich aus dem Berufungsvorbringen, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür, dass der Berufungsführer die Aufhebung und Zurückverweisung letztlich um ihrer selbst willen erstrebt, ist davon auszugehen, dass es ihm im Ergebnis um die Weiterverfolgung seines bisherigen Sachbegehrens geht; in einem solchen Fall schadet es nicht, wenn ein ausdrücklicher Sachantrag unterbleibt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1154/1155; Saarländisches OLG OLG-Report Saarbrücken 2000, 46/47).
  • OLG Hamm, 24.04.2014 - 18 U 57/09
    Sie muss die Informationen enthalten, die der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, und ihm die Möglichkeit der Nachprüfung ihrer Richtigkeit geben (vgl. BGH NJW-RR 1987, 876; BGH, Urteil v. 17.05.1994 - X ZR 82/92 -, NJW 1995, 386; OLG Saarbrücken, Urteil v. 25.08.1999 - 1 U 1004/98 -, juris Rn. 36 zu § 259 BGB; Krüger, aaO, § 260 Rdnr. 40).
  • LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01

    Ermittlung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs auf Herausgabe des

  • LG Dessau, 21.01.2004 - 6 O 1726/03

    Auskunftserteilung sowie Rechenschaftslegung aus der Tätigkeit als Abwickler für

  • AG Bensheim, 28.03.2012 - 6 C 842/11

    Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

  • OLG Brandenburg, 11.07.2022 - 1 U 26/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

  • LG Köln, 01.06.2022 - 12 O 52/21
  • LG Bonn, 09.05.2023 - 5 S 75/22
  • LG Duisburg, 25.10.2013 - 22 O 60/13

    Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Einspeisungsvergütung gegenüber dem

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4588
OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. November 1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit; Erstattung der Kosten für fallbezogene Bürotätigkeit; Entschädigung der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Erstattungsfähigkeit der zulässigerweise delegierten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Betreuungsvereins, Kostenerstattung für Verwaltungskraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung für eine Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 555
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99
    Berufsbetreuern steht eine Entschädigung zu, die nicht nur den Zeitaufwand, sondern auch die anteiligen Bürokosten abgilt (BVerfG, NJW 1980, 2179).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 15. November 1999 (4 W 15/99 - FamRZ 2000, 555) gehindert.

    Zum Teil wird empfohlen, Tätigkeiten, mit denen der Betreuer eine von ihm angestellte Hilfskraft beauftragt hat, entsprechend den tatsächlich angefallenen Personalkosten als Aufwand in Rechnung zu stellen (Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 53 f.; Erman/Holzhauer BGB 11. Aufl. § 1835 Rdn. 9 [abweichend von der Vorauflage]; OLG Bremen FamRZ 2000, 555, 556, von dessen Entscheidung das vorlegende BayObLG abweichen will und das unter Hinweis auf BAT VI b einen Stundensatz der Bürokraft von 45 DM für angemessen erachtet; zustimmend Sonnenfeld, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 220 b).

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Vorlagebeschluß an den Bundesgerichtshof, ob der für einen mittellosen Betroffenen bestellte Berufsbetreuer für die Erledigung einfacher Schreibarbeiten durch eine bei ihm beschäftigte Schreibkraft Aufwendungsersatz verlangen kann (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Bremen FamRZ 2000, 555).

    Das OLG Bremen bejaht dies im Falle eines Betreuungsvereins (FamRZ 2000, 555; zustimmend HK-BUR/ Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 38a; Palandt/Diederichsen § 1836a Rn. 7; Derben BtPrax 2001, 16).

    Dem steht die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (FamRZ 2000, 555) entgegen.

  • OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02

    Betreuervergütung: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufsbetreuers für

    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 16. November 1999 - 5 W 15/99 - (Rpfleger 2000, 215) gibt dem Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Ergeben sich dagegen aus dem Berufungsvorbringen keine Anhaltspunkte für einen derartigen Willen, ist der Berufungsantrag dahin auszulegen, dass der Berufungsführer sein bisheriges Sachbegehren weiterverfolgt; es ist deshalb unschädlich, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein ausdrücklicher Sachantrag unterblieben ist (BGH NJW 1987, 2364, 2365; NJW 1989, 3149; WM 1990, 2128, 2129; DtZ 1993, 182, 183 = FamRZ 1993, 1192, 1193; NJW 1994, 2835, 2836; NJW-RR 1995, 1154 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 46; Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 519, Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00

    Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und

    Nach Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 beantragte er für seine Tätigkeit in der Zeit vom September 1999 bis Juli 2000 neben der ihm antragsgemäß bewilligten Vergütung für seinen Zeitaufwand von 60,-- DM pro Stunde sowie Ersatz von Fahrt-, Telefon-, Porto- und Kopierkosten zusätzlich auch den Ersatz von Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Vollzeitbürokraft, für welche er den selben Zeitaufwand wie für sich selbst als Betreuer in Ansatz brachte und hierfür einen Stundensatz von 40,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer als pauschale Aufwandsentschädigung unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Bremen vom 15. November 1999 (FamRZ 2000, 555) forderte.
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Dabei erfaßt die Vergütung mit einem Stundensatz auch die Abgeltung anteiliger allgemeiner (sachlicher und personeller) Bürokosten des Berufsbetreuers (BayObLG BtPrax 2001, 125; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1835 Rn. 8; Hermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1836, Rn. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999 Vorbemerkung vor §§ 65 ff FGGRn. 165; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. 2001 § 1835 Rn. 14 und § 1836 Rn. 21; Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1836 Rn. 25; siehe im Übrigen auch - zum alten Recht - BayObLGZ 1995, 35, 38 ff. und 1996, 37, 39; a. A. OLG Bremen BtPrax 2000, 88).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

    Richtigerweise zu unterscheiden ist unter den mit der Amtsführung in Verbindung stehenden Bürokosten vielmehr zwischen den sog. allgemeinen Kosten der Büroführung, die nicht erstattungsfähig sind (z.B. Miete, Reinigung, Anschaffung von Schreibmaterial, Grundgebühren der Telekomunikation) und sogenannten fallbezogenen Bürokosten, die im Unterschied zu den vorgenannten Aufwendungen in einem konkreten Zusammenhang zur Führung der einzelnen Pflegschaft stehen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555).
  • LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
    An diese Vorgabe der höchstrichterlichen Rspr., die auch unter dem Gesichtspunkt rechtlich zutreffend erscheint, daß der Gesetzgeber durch die Reform des Betreuervergütungsrechts eine Entlastung der Staatskasse herbeiführen wollte (vgl. auch BayObLG, FamRZ 2001, 653 = BtPrax 2001, 125; a. A. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555 = BtPrax 2000, 88), sieht sich die Kammer gebunden, auch wenn dies zum Ergebnis haben dürfte, daß für einen RA eine Berufsbetreuung nur noch bedingt wirtschaftlich sinnvoll zu führen sein wird .
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