Rechtsprechung
   OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00   

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https://dejure.org/2000,1978
OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00 (https://dejure.org/2000,1978)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2000 - 29 U 3680/00 (https://dejure.org/2000,1978)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2000 - 29 U 3680/00 (https://dejure.org/2000,1978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UWG §§ 1, 3
    Programmsperre

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Irreführende Werbung für ein Computerprogramm (Programmsperre)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Irreführende Angaben; Software; Registrierungszwang; Programmsperre

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 3
    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Registrierungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 1184 (Ls.)
  • MMR 2001, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • LG München I, 04.04.2000 - 7 O 115/00

    Programmsperre

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    29 U 3680/00 (rechtskräftig) 7 O 115/00 LG München I.

    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 4.4.2000 - Az.: 7 O 115/00 - in Nummer I und II insoweit abgeändert, als die einstweilige Verfügung vom 4.1.2000 in Nummer 1. (3) bestätigt wurde.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I, Az. 7 O 115/00, vom 4.1.2000, wird aufgehoben.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I vom 4. Januar 2000, Az.: 7 O 115/00 wird unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils vom 4. April 2000, Az. 7 O 115/00, aufgehoben und der auf Erlaß der einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 79/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Die von der Antragstellerin zur Stützung des Antrags 3 herangezogene Entscheidung "Bierlieferungsverträge" (GRUR 1954, 163, 165 = LM Nr. 16 zu § 1 UWG) befaßt sich mit der hier in Rede stehenden Problematik nicht.
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß aus § 1 UWG nur ein Verbot von unlauteren Wettbewerbshandlungen hergeleitet werden kann, nicht aber ein Verbot der hierdurch zustandegekommenen Rechtsgeschäfte (vgl. BGH GRUR 1994; 126 - Folgeverträge I; GRUR 1995, 358 WRP 1995, 437 - Folgeverträge II; WRP 1999, 94, 97 f Handy-Endpreis; WRP 1998, 383, 385 = GRUR 1998, 415 Wirtschaftsregister).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (BGH WRP 1999, 1035, 1037 - Kontrollnummernbeseitigung; NJW 1999, 2190 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 214 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Da die hier in Rede stehende Software gegen Zahlung eines Einmalentgelts auf Dauer überlassen wird (zur entsprechenden Anwendung kaufvertragsrechtlicher Bestimmungen vgl. BGH NJW 1981, 2684; CR 1987, 358; NJW 1990, 3011 = CR 1990, 707; CR 1997, 470, 472; CR 2000, 207; krit. Ulmer, CR 2000, 493 ff)) und daher die Sicherung eines vertraglichen Zahlungsanspruchs ausscheidet, kann der Einsatz von Programmsperren allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchsschutzes in Betracht kommen (vgl. Wuermeling, CR 1994, 585 ff; die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen blieb in der Entscheidung BGH CR 2000, 94 Programmsperre offen; vgl. zur instanzgerichtlichen Rechtsprechung Wuermeling in seiner Anmerkung CR 2000, 96 f).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Vielmehr besteht aus dem Gesichtspunkt des § 3 UWG eine Verpflichtung, negative Eigenschaften des eigenen Angebots in der Werbung offenzulegen, nur insoweit, als dies zum Schutz des Verbrauchers auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Werbenden unerläßlich ist (BGH WRP 1999, 1035, 1037 - Kontrollnummernbeseitigung; NJW 1999, 2190 - Auslaufmodelle I; NJW 1999, 214 - Handy für 0, 00 DM).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit in § 1 UWG deckt sich nicht mit dem Begriff des Gesetzesverstoßes in § 134 BGB bzw. der Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 BGB (vgl. BGH GRUR 1990, 522, 528 - HBV Familien- und Wohnungsrechtsschutz; GRUR 1994, 527 - Werbeagent; NJW 1998, 2531 - Co-Verlagsvereinbarung).
  • BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95

    Umgelenkte Auktionskunden

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Denn durch die angegriffenen Handlungen kann deren Stellung als Wettbewerberin bei der Vermarktung ihres Programms beeinträchtigt werden (vgl. BGH GRUR 1998, 1039 - Fotovergrößerungen; GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste; NJW 1999, 137 - Umgelenkte Auktionskunden; GRUR 1999, 1122, 1123 - EG-Neuwagen I; Urt. v. 29.6.2000 - 1 ZR 29/98 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZR 225/91

    Werbeagent - Unzulässige Preisabsprache

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Der Begriff der Sittenwidrigkeit in § 1 UWG deckt sich nicht mit dem Begriff des Gesetzesverstoßes in § 134 BGB bzw. der Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 BGB (vgl. BGH GRUR 1990, 522, 528 - HBV Familien- und Wohnungsrechtsschutz; GRUR 1994, 527 - Werbeagent; NJW 1998, 2531 - Co-Verlagsvereinbarung).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00
    Auch der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH WRP 2000, 289 = NJW 2000, 1173 - Lifting Creme; WRP 2000, 489 - naturrein; WRP 1995, 677 - 10 % weniger; WRP 1998, 848 - 6Korn-Eier; BGH WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; WRP 2000, 724 - Space Fidelity Peep-Show) hat mangels entsprechenden Hinweises auf der Verpackung des Datenträgers oder in sonstiger Weise vor Erwerb der Software - den Lizenzvertrag wird er ohnehin erst nach Kauf der Software zur Kenntnis nehmen können - keinerlei Kenntnis davon, daß er zum Erhalt der Nutzungsmöglichkeit der von ihm erworbenen Software seine persönlichen Daten mitteilen muß.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 98/97

    Programmsperre; expiration date und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 153/80

    Periodische Sperre eines Computerprogramms - Vorprogrammierung durch Hersteller -

  • BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95

    Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97

    Space Fidelity Peep-Show

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • EuGH, 04.04.2000 - C-465/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE

  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00   

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https://dejure.org/2000,6829
OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,6829)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2000 - 2 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,6829)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2000 - 2 UF 7/00 (https://dejure.org/2000,6829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung; Ausbildungsgang; Realschule; Lehre; Fachoberschule; Fachhochschule

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. II

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610 Abs. 2
    Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung; Ausbildungsgang: Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt - Studienbeginn ausnahmsweise auch noch mit 25 Jahren

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 852 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Die Regelung des § 1610 Abs. 2 BGB verfolgt nur das Ziel, dem Kind eine angemessene Ausbildung zu verschaffen, verlangt aber nicht unter allen Umständen, daß die Eltern diese Ausbildung bezahlt haben (BGH, Urteil vom 07.06.1989, FamRZ 1989, 853).

    Weiter kann in diesem Zusammenhang nicht unbeachtet bleiben, daß der Beklagte lediglich bis zur Volljährigkeit des Klägers im Oktober 1991 Unterhalt an diesen leistete und - überdies - in der gesamten 3jährigen praktischen Ausbildung des Klägers durch die von diesem bezogene Ausbildungsvergütung finanziell entlastet war (BGH, FamRZ 1989, 853).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1993 - 16 UF 41/92

    Unterhalt; Finanzierung; Ausbildung; Zweite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Damit unterscheidet sich der vorliegende von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1994, 260) zugrunde lag.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97

    Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Dies entspricht der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Wendl/Scholz, a. a. O., § 2 Rn. 350) und auch der Auffassung des Senats in ständiger Praxis (vgl. z. B. Urteil vom 30.10.1997, 2 UF 10/97).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Danach ist auch bei dem vorliegenden Ausbildungsgang Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule eine Einheitlichkeit der Ausbildung anzunehmen (BGH, FamRZ 1991, 320 ff.; FamRZ 1995, 416 = NJW 1995, 718).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Als angemessene Vorbildung zu einem Beruf ist eine Ausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne daß es insoweit auf Beruf und gesellschaftliche Stellung der Eltern ankommt, und die sich hinsichtlich ihrer Finanzierung in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält (BGH, FamRZ 1977, 629).
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89

    Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
    Danach ist auch bei dem vorliegenden Ausbildungsgang Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule eine Einheitlichkeit der Ausbildung anzunehmen (BGH, FamRZ 1991, 320 ff.; FamRZ 1995, 416 = NJW 1995, 718).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.2000 - 15 WF 386/00   

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https://dejure.org/2000,13927
OLG Stuttgart, 23.10.2000 - 15 WF 386/00 (https://dejure.org/2000,13927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.2000 - 15 WF 386/00 (https://dejure.org/2000,13927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 2000 - 15 WF 386/00 (https://dejure.org/2000,13927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Betreiben einer Vollstreckung in eigenem Namen als Rechtsnachfolgerin aufgrund der erfolgten Abtretung des Unterhaltsanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 3; ZPO § 727 § 767 Abs. 1
    Vollstreckung von Unterhalt nach Volljährigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.08.1994 - 25 WF 172/94

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines auf einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2000 - 15 WF 386/00
    Diese Abtretung war hier auch entgegen §§ 400 BGB , 850 b I Nr. 2 ZPO wirksam, weil die Beklagte für den Bedarf der Beklagten aufgekommen war und diesen ersichtlich weiterhin decken wollte (vgl. OLG Köln, FamRZ 1995, 308 f; Palandt, BGB , 59. Aufl., § 400 Rn 3).
  • BGH, 07.05.1992 - IX ZR 175/91

    Einwand fehlender Titelumschreibung bei späterer Vollstreckung eines als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.10.2000 - 15 WF 386/00
    Allerdings hätte die Beklagte die Vollstreckung aus dem Urteil vom 20.3.1997 erst nach Umschreibung des Titels gemäß § 727 ZPO vornehmen dürfen, da sie nunmehr nicht mehr als Prozessstandschafterin, sondern als Rechtsnachfolgerin in eigenem Namen vollstrecken wollte (vgl. BGH NJW 1992, 2159 f; OLG Köln, aaO.; Zöller, ZPO , 20. Aufl., § 727 Rn 13).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3296
OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2000 - 6 U 63/00 (https://dejure.org/2000,3296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AGBG § 13 Abs. 2 Ziff. 1; ; AGBG § ... 22 a n.F.; ; AGBG § 28 Abs. 5 S. 1 n.F.; ; AGBG § 22 a Abs. 2 S. 2 n.F.; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 13; ; AGBG §§ 9 ff; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AGBG §§ 13, 8, 9 ff.
    Überprüfung einer Klausel zum Verfallen im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthabenkonto bestehender Guthaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Unzulässige AGB-Klausel im Mobilfunkbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 260 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 08.03.2000 - 26 O 122/99
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 63/00
    6 U 63/00 26 O 122/99 LG Köln.

    1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 8.3.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 26 O 122/99 - wird zurückgewiesen.

  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    In diesen engen Bereich fällt die streitige Klausel a) nicht; auch ohne Verfall des Guthabens könnte der wesentliche Vertragsinhalt mit den Hauptleistungspflichten der Parteien bestimmt werden (vgl. OLG Köln, NJOZ 2001, 1611, 1613; Köhler aaO S. 221).

    Der Sache nach bedeutet die Klausel a) die Statuierung einer Mindestumsatzverpflichtung, die allerdings gerade nicht als solche ausgewiesen, sondern verschleiert wird, was dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insbesondere im Hinblick darauf zuwiderläuft, dass das betreffende Mobilfunkangebot als "Prepaid"-Angebot (vgl. Anlage K 2) ohne Grundgebühr und ohne festgelegten Mindestumsatz beschrieben wird (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00 = NJOZ 2001, 1611, 1613 ff.; Köhler aaO S. 224).

    Zu Recht ist das Landgericht ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltene Klausel b) ("Mit Beendigung des Vertrags verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, O. hat den Vertrag aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen gekündigt, oder der Kunde hat den Vertrag aus von O. zu vertretenden Gründen gekündigt.") gemäß § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (im Ergebnis ebenso OLG Köln NJOZ 2001, 1611, 1613 f. bezüglich der Klausel "Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthabenkonto bestehende Guthaben verfallen, es sei denn, die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch T-Mobil aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen, durch den Kunden aufgrund eines von T-Mobil zu vertretenden Umstandes oder durch den Kunden gem. Ziff. 13.2 dieser Bedingungen.").

  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05

    Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen

    15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens (OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, zit. nach juris; OLG Köln, Urt. v. 07.03.2004 - 6 U 137/02, zit. nach juris; OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, zit. nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, zit. nach juris; vgl. auch hinsichtlich der Telefonkarten für öffentliche Telefone BGHZ 148, 74 ff.).

    Auch ist es zum Beispiel denkbar, dass das Guthaben auf ein bei Abschluss oder während der Laufzeit des Prepaidvertrages angegebenem Konto zurück gebucht werden kann (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, a.a.O.).

  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 9/01

    Anhebung der Beschwer bei möglicher Präzedenzwirkung einer Entscheidung

    Der Antrag der Beklagten, den Wert ihrer Beschwer aus dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Dezember 2000 - 6 U 63/00 - auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - 20 U 182/05

    Kein Erstattungsanspruch von Akquisitionsguthaben bei Beendigung eines

    Die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 01.12.2000 (NJOZ 2001, 1611) betrifft eine andere Fallgestaltung.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9247
OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. November 1999 - 9 U 19/99 (https://dejure.org/1999,9247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehrssicherungspflicht; Schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht; Mitverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254 Abs. 1 § 839
    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der Straße hineinragender Äste von Straßenbäumen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 2 U 16/10

    Verkehrssicherungspflicht: Beschädigung eines auf der Straße parkenden Fahrzeugs

    31 Allgemein gibt es für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Bäume, die in den Luftraum einer Straße hineinragen, keine für jeden Fall geltenden Grundsätze (OLG Naumburg, Urteil vom 23. November 1999, Az. 9 U 19/99, Rdnr. 8; zitiert nach juris).

    Auch das Interesse an der Erhaltung alten Baumbestandes an öffentlichen Straßen ist mit in Betracht zu ziehen (OLG Naumburg, Urteil vom 23. November 1999, Az. 9 U 19/99, Rdnr. 16; zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 29.03.2005 - 12 U 106/04

    Bauvertrag: Einvernehmliche Neubegründung der nach Ablauf der

    Lediglich das durch die Mangelbeseitigung zu erreichende Ziel, der geschuldete Erfolg, ist möglichst genau anzugeben (OLG Celle OLGRep 2001, 103; OLG München NJW-RR 1988, 22).
  • LG Bonn, 15.06.2016 - 2 O 327/14

    Anspruch eines Klägers auf Schadensersatz für Verletzungen am Körper durch einen

    Das heißt, sie erfasst nur solche Gefahren, die von der Straße selbst ausgehen, zum Beispiel weil Hindernisse durch Naturgewalten auf die Straße gelangt sind (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23.11.1999 - 9 U 19/99, juris, Rn. 7; Hengst/Majcherek, § 9 Nr. 2.4.7.1; Schneider, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen, VersR 2007, 743, 753).
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 U 132/12

    Amtspflichtverletzung: Verkehrssicherungspflicht eines Bundeslandes für

    Unter Berücksichtigung des Urteils des 9. Senats des OLG Naumburg (vom 23.11.1999 - 9 U 19/99 - [VRS 100, 261]; hier: zitiert nach juris) ist das beklagte Land verkehrsicherungspflichtig und damit zugleich passivlegitimiert.
  • LG Osnabrück, 03.02.2003 - 1 O 3106/02

    Amtshaftung wegen der Kollision eines Fahrzeugs mit erhöhtem Fahrzeugaufbau und

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 Meter betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359; OLG Naumburg VRS 100, 261; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Brandenburg VersR 1995, 1051; OLG Dresden VersR 1997, 336; OLG Naumburg DAR 1998, 18).
  • LG Osnabrück, 28.06.2004 - 1 O 1077/04

    Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen; Gebotene Sicherheitsvorkehrung

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 m betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hinternissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359 [OLG Schleswig 07.04.1993 - 9 U 35/92] ; OLG Naumburg, VRS 100, 261 [OLG Naumburg 23.11.1999 - 9 U 19/99] ; OLG Köln VersR 1991, 1265 [OLG Köln 01.08.1991 - 7 U 53/91] ; OLG Brandenburg VersR 1995, 1951; OLG Dresden VersR 1997, 336 [OLG Dresden 02.10.1996 - 6 U 321/96] ; OLG Naumburg DAR 1998, 18 [OLG Naumburg 05.02.1997 - 5 U 235/96] ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4057
OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 35/00 (https://dejure.org/2000,4057)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2000 - 14 U 35/00 (https://dejure.org/2000,4057)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2000 - 14 U 35/00 (https://dejure.org/2000,4057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urteilstenor bei Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Nachbesserung; Beschreibung der Mängel und des Soll-Zustandes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 DVNBauO ; § 8 Abs. 5 S. 1 DVNBauO ; § 8 Abs. 6 S. 3 DVNBauO ; § 8 Abs. 7 DVNBauO ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 92 Abs. 2 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 ZPO
    Zurückbehaltungsrecht; Mangel; Feuersicherheit; Nachbesserungsleistung ; Brandschutzbestimmungen ; Urteilstenor

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückbehaltungsrecht; Mangel; Feuersicherheit; Nachbesserungsleistung ; Brandschutzbestimmungen ; Urteilstenor

  • Judicialis

    DVNBauO § 8 Abs. 2; ; DVNBauO § 8 Abs. 5 Satz 1; ; DVNBauO § 8 Abs. 6 Satz 3; ; DVNBauO § 8 Abs. 7; ; DVNBauO § 8; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    Tenorierung und Vollstreckung Nachbesserungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung der Nachbesserung durch Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung einer Nachbesserungsleistung im Urteil und deren Vollstreckung (IBR 2004, 1098)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 2 O 345/94
  • OLG Celle, 09.11.2000 - 14 U 35/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 686
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10236
OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00 (https://dejure.org/2001,10236)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2001 - 10 UF 163/00 (https://dejure.org/2001,10236)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 10 UF 163/00 (https://dejure.org/2001,10236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
    Zwar bestimmt sich gemäß § 1610 BGB das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen, die sich wiederum nach der Lebensstellung seiner Eltern richtet, und zwar nach den Einkommensverhältnissen des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils (BGH FamRZ 1983, 473, 474).

    Denn jeder Unterhaltsanspruch eines Kindes ist im Wesentlichen durch sein "Kindsein" geprägt, es hat zwar einen Anspruch auf gute Lebensbedingungen, jedoch keinen Anspruch auf eine Teilhabe am Luxus (BGH FamRZ 1983, 473).

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
    Der jeweils "angemessene Unterhalt" ist dann der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen, die darin ausgewiesenen Richtsätze sind Erfahrungswerte, die den Lebensbedarf des Kindes typisieren (BGH FamRZ 1983, 678; 1984, 374, 375).
  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
    Eine maßvolle Erhöhung des Unterhaltsbedarfs ist im Hinblick darauf auch nur dann vertretbar, wenn der Unterhaltsberechtigte den höheren Bedarf hinreichend konkret darlegt (BGH MDR 2000, 275, 276; OLG Celle OLGR 1994, 57, 58; ähnlich auch OLG Bamberg, OLGR 2000, 38).
  • OLG Bamberg, 26.05.1999 - 7 WF 78/99

    Bestimmung des Maßes eines zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
    Eine maßvolle Erhöhung des Unterhaltsbedarfs ist im Hinblick darauf auch nur dann vertretbar, wenn der Unterhaltsberechtigte den höheren Bedarf hinreichend konkret darlegt (BGH MDR 2000, 275, 276; OLG Celle OLGR 1994, 57, 58; ähnlich auch OLG Bamberg, OLGR 2000, 38).
  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 10 UF 163/00
    Eine maßvolle Erhöhung des Unterhaltsbedarfs ist im Hinblick darauf auch nur dann vertretbar, wenn der Unterhaltsberechtigte den höheren Bedarf hinreichend konkret darlegt (BGH MDR 2000, 275, 276; OLG Celle OLGR 1994, 57, 58; ähnlich auch OLG Bamberg, OLGR 2000, 38).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6169
OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2001 - 17 WF 31/01 (https://dejure.org/2001,6169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinfachtes Verfahren; Unterhalt; Minderjähriger; Einwendungen; Festsetzungsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 654; ; ZPO § 652 Abs. 1; ; ZPO § 645 ff.; ; ZPO § 652 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 652; ; ZPO § 648; ; ZPO § 648 Abs. 3; ; ZPO § 707; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de

    Unterhalt - vereinfachtes Verfahren - Einwendungen - Korrekturklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kindesunterhalt - Vereinfachtes Verfahren und Leistungsunfähigkeit: Erstmaliger Einwand in der Beschwerde unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 UF 138/00

    Zur Zulässigkeit von Einwendungen im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Philippi in Zöller, 22. Aufl., § 652 ZPO RN 9, Coester-Waltjen in MünchKomm., 2. Aufl., § 652 ZPO RZ 6 (ohne Begründung) sowie OLG Stuttgart, 18. ZS, OLG-Report 2000, 401, 402 und OLG Bamberg FamRZ 2001, 108, 109 vertreten die Auffassung, daß im Beschwerdeverfahren Einwendungen gemäß § 648 ZPO auch dann zuzulassen seien, wenn diese im Anhörungsverfahren noch nicht erhoben wurden.
  • OLG Naumburg, 21.06.1999 - 3 WF 125/99

    Erstmalige Einwendungen gegen eine Entscheidung im erstinstanzlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Dagegen vertreten in der Literatur Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, RN 263; Musielak/Borth, 2. Aufl., § 648 ZPO Anm. 9 sowie Thomas/Putzo, 21. Aufl., § 652 ZPO RZ 3 unter Hinweis auf den Wortlaut und die Motive des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 13/7338, Seite 42), ebenso wie OLG Köln FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 901 (Leitsatz) und OLG Hamm FamRZ 2000, 901 die Auffassung, daß § 652 Abs. 2 ZPO für die sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluß im vereinfachten Verfahren eine zusätzliche Zulässigkeitsvoraussetzung enthalte.
  • OLG Köln, 06.09.1999 - 14 UF 173/99

    Unterhaltsfestsetzung; Vereinfachtes Verfahren ; Sofortige Beschwerde ;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.03.2001 - 17 WF 31/01
    Dagegen vertreten in der Literatur Rühl/Greßmann, Kindesunterhaltsgesetz, RN 263; Musielak/Borth, 2. Aufl., § 648 ZPO Anm. 9 sowie Thomas/Putzo, 21. Aufl., § 652 ZPO RZ 3 unter Hinweis auf den Wortlaut und die Motive des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 13/7338, Seite 42), ebenso wie OLG Köln FamRZ 2000, 680; OLG Naumburg, FamRZ 2000, 901 (Leitsatz) und OLG Hamm FamRZ 2000, 901 die Auffassung, daß § 652 Abs. 2 ZPO für die sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluß im vereinfachten Verfahren eine zusätzliche Zulässigkeitsvoraussetzung enthalte.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5547
OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00 (https://dejure.org/2001,5547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2001 - 1 UF 22/00 (https://dejure.org/2001,5547)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2001 - 1 UF 22/00 (https://dejure.org/2001,5547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Abfindung - Wohnvorteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00
    In der Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 99, 233,234) hatte der (56-jährige) Unterhaltspflichtige bis zum regulären Rentenbeginn keine neue Anstellung gefunden, weshalb sich dem OLG die hier zu behandelnde Rechtsfrage nicht stellte.
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00
    In der angegebenen Entscheidung des BGH vom 4.11.87 (FamRZ 88, 145, 147) hatte dieser die (vom OLG bejahte) Frage der Berechtigung der Verminderung der verfügbaren Mittel durch Wechsel in die Selbständigkeit auf die insoweit lediglich vom Unterhaltspflichtigen eingelegte Revision offen gelassen.
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00
    Andererseits handelt es sich nicht um künftiges Arbeitsentgelt, sondern um Vermögen (BGH FamRZ 98, 362 = NJW 98, 749), nur eben mit der besonderen Zweckbestimmung wie ausgeführt.
  • OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09

    Ehegattenunterhalt: Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung,

    In diesem Fall ist der verbliebene Teil der Abfindung nicht zu dem neuen Arbeitseinkommen hinzuzurechnen, sondern verbleibt dem Unterhaltspflichtigen als gewöhnliches Vermögen (OLG Frankfurt, OLGR 2001, 262; Wendl/Dose, a.a.O., § 1, Rz. 72).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9173
OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - 4 UF 109/00 (https://dejure.org/2001,9173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Klage bei angeblich zu spätem Verlangen der Zustimmung zum Realsplitting durch den Unterhaltsberechtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1353 Abs. 1 S. 2; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
    Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 09.05.2000 - 4 UF 63/00

    Wer die Wohnungseinrichtung zerstört, muss raus

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
    Wenn die Klägerin sich keinen Freibetrag hat eintragen lassen, so war dies - wie der Senat bereits in dem im Unterhaltsrechtsstreit (4 UF 63/00) ergangenen Beschluss vom 15.8.2000 zum Ausdruck gebracht hat - jedenfalls im Hinblick darauf unterhaltsrechtlich hinzunehmen, dass die Höhe des zu zahlenden Unterhalts im Streit war.
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2001 - 4 UF 109/00
    Dies kann vom Unterhaltsempfänger generell und insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn - wie hier -Uneinigkeit oder Unklarheit über die Höhe der erbrachten Unterhaltsleistungen oder darüber besteht, ob erbrachte Leistungen als Unterhaltsleistungen i.S. des § 10 1 Nr. 1 EStG anzusehen sind (vgl. BGH, FamRZ 1998, 953 ).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10396
OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Recht eines Betreuten auf informelle Selbstbestimmung bei internen verfahrensleitende Verfügungen im Genehmigungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsverfahren, Betreuergeschäft, Grenzen der Beteiligung Dritter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 634
  • FGPrax 2001, 70
  • FamRZ 2001, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Wird die Genehmigung von dem Vormundschaftsgericht erteilt, wird diese Entscheidung regelmäßig sofort dem beurkundenden Notar mitgeteilt, der zuvor regelmäßig, wie auch hier, in der notariellen Urkunde zur Entgegennahme der Mitteilung über die Genehmigung von den Beteiligten des Grundstücksgeschäfts bevollmächtigt wurde; damit wird die Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB wirksam mit der Folge, dass sie nach den §§ 69 e, 62, 55 Abs. 1 FGG unanfechtbar ist (dazu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.01.2000, BVerfGE 101, 397 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 ]).

    Bestimmend für die Entscheidung des Rechtspflegers beim Vormundschaftsgericht, die Schwestern der Betroffenen anzuhören, war - das ergibt sich aus der Verfügung des Rechtspflegers und dem darin enthaltenen Hinweis auf die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 ]) - offenbar, dass die Schwestern der Betroffenen als deren künftige Erben in Betracht kommen.

  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Ein Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG kann zwar auch durch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft begründet werden (BGH, JZ 1962, 250 [BGH 05.12.1961 - V BLw 2/61]; dazu auch Kahl, aaO, Rdn. 7 zu § 20 FGG m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67

    Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Eine solche rechtlich gesicherte Anwartschaft hat aber derjenige nicht, der nur möglicherweise Erbe werden wird (BGH, DNotZ 1968, 564, 565, und OLG Hamm, OLGZ 1969, 410).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21

    Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs

    Aber auch die Angehörigen des Betreuten dürfen an dem Verfahren nicht schon deshalb beteiligt werden, weil sie dessen Erben werden können: ihnen steht ein Beschwerderecht im Genehmigungsverfahren - mangels Betroffenheit eigener Rechte - ebenfalls nicht zu (BayObLG, Beschluss vom 19.05.1994 - 3 Z BR 130/94 - FamRZ 1995, 302 ; BayObLGZ 1993, 234 ; OLG Saarbrücken FGPrax 2001, 70 f - Grundstücksverkauf; vgl. Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1828 BGB Rz. 13).
  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03

    Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer

    bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann im Einzelfall als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG angesehen werden (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 651 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98   

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https://dejure.org/2001,9442
OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98 (https://dejure.org/2001,9442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2001 - 9 UF 237/98 (https://dejure.org/2001,9442)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 9 UF 237/98 (https://dejure.org/2001,9442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem Tod des Verpflichteten; Prozessfortführung durch die Erben; Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs; Ausgleich angleichungsdynamischer Rentenanwartschaften

  • rechtsportal.de

    Auswirkungen des Todes des ausgleichspflichtigen Ehegatten während des Beschwerdeverfahrens; (Teil-)Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei langer Trennungszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Senftenberg - 32 F 93/96
  • OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1208 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 217
  • FamRZ 2002, 756
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 577/80

    Rechtsstellung der Erben im Prozeß des verstorbenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    An die Stelle des verstorbenen Ausgleichsverpflichteten treten dessen Erben, wobei zur Fortführung des Prozesses die Erben quasi in Prozessstandschaft fungieren, da die an sich höchstpersönlichen und deshalb nicht auf die Erben übergehenden Rentenansprüche als fortbestehend fingiert werden (vgl. auch BGH, FamRZ 1984, 467, 468 = NJW 1984, 2829 ; Palandt/Brudermüller, BGB , 60. Aufl. [2001], § 1587 e Rdn. 10).

    Danach sind auch die Erben befugt, sich auf die Ausschlussgründe des § 1587 c BGB zu berufen (BGH, FamRZ 1984, 467, 468 = NJW 1984, 2829 ; Palandt/Brudermüller, aaO., § 1587 c Rdn. 6 und § 1587 e Rdn. 10; Erman/v. Maydall, BGB , 10. Aufl. [2000], § 1587 e Rdn. 16; Soergel/Lipp, aaO., § 1587 e Rdn. 36; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, DRsp-ROM 1998/7390 = FamRZ 1998, 682, 683 = NJW-RR 1998, 7 ).".

  • OLG Jena, 20.06.1996 - UF 43/96

    Aufhebung einer einen Antrag auf Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    So können Zeiträume des Zusammenlebens von bis zu einem Jahr, unter besonderen Voraussetzungen auch darüber hinausgehende Zeiträume (OLG Jena, DRsp-ROM Nr. 1997/5629 = FamRZ 1997, 751 : dreijähriges Zusammenleben) gegenüber einer längeren Trennungszeit noch als untergeordnet anzusehen sein und dazu führen, dass der Versorgungsausgleich in vollem Umfange auszuschließen ist.
  • OLG Frankfurt, 29.06.1994 - 3 UF 47/91

    Ausschließung oder Kürzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 - 3 nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    Die zu einem Teilausschluss führende Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Ausgleichsverpflichtete verstorben ist (so aber wohl OLG Frankfurt/M., DRsp I (166) 324 b = FamRZ 1995, 299 ).
  • OLG Brandenburg, 27.03.1997 - 10 UF 189/96

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Auswirkungen des Todes des Verpflichteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    Danach sind auch die Erben befugt, sich auf die Ausschlussgründe des § 1587 c BGB zu berufen (BGH, FamRZ 1984, 467, 468 = NJW 1984, 2829 ; Palandt/Brudermüller, aaO., § 1587 c Rdn. 6 und § 1587 e Rdn. 10; Erman/v. Maydall, BGB , 10. Aufl. [2000], § 1587 e Rdn. 16; Soergel/Lipp, aaO., § 1587 e Rdn. 36; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, DRsp-ROM 1998/7390 = FamRZ 1998, 682, 683 = NJW-RR 1998, 7 ).".
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    Grobe Unbilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGHZ 74, 38, 83 = FamRZ 1979, 477, 489; Palandt/Brudermüller, aaO., § 1587 c Rdn. 4): Wegen des grundsätzlichen Schutzes des Bestandes der Ehe ist der Versorgungsausgleich auch bezüglich der während der Trennungszeit erworbenen Anrechte durchzuführen ... .
  • KG, 23.07.1996 - 18 UF 532/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.05.2001 - 9 UF 237/98
    Gerechtfertigt aufgrund der außergewöhnlich langen Trennungsphase ist aber der teilweise Ausschluss des Versorgungsausgleichs für die Zeit der Trennung (vgl. auch KG, DRsp I (166) 349 b = FamRZ 1997, 31 : Trennungsdauer von 13 Jahren bei 32-jähriger Ehezeit; OLG Hamm, NJWE-FER 2000, 225, 226: Trennungsdauer von 10 Jahren bei 29-jähriger Ehezeit).
  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Hat eine Versorgungsgemeinschaft wegen langer Trennungszeit nicht mehr bestanden, kann eine Korrektur des Versorgungsausgleichs deshalb unter Billigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt sein (h.M., vgl. OLG Köln Beschluss vom 10. Juli 2003 - 21 UF 251/02 - veröffentlicht bei juris; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 756 f. und 1998, 682, 683; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1223; OLG Celle FamRZ 2001, 163, 164; OLG Hamm FamRZ 2000, 160, 161; KG FamRZ 1997, 31 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1322, 1323 f.; OLG München FamRZ 1985, 79 f.; MünchKomm/Dörr BGB 4. Aufl. § 1587 c Rdn. 30; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 c BGB Rdn. 23; Staudinger/Rehme BGB 2003 § 1587 c Rdn. 44; Wick Der Versorgungsausgleich Rdn. 255; a.A. Erk/Deisenhofer FamRZ 2003, 134, 136).
  • OLG Hamm, 30.09.2010 - 11 UF 119/10

    Kürzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit

    Nach dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs als beiderseitiger Alterssicherung könne daher eine lange Trennungszeit einen zumindest teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen (BGH, Entscheidung vom 19.5.2004 - XII ZB 14/03 - FamRZ 2004, 1181; Entscheidung vom 29.3.2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769; ebenso etwa OLG Köln, Beschluss vom 10.7.2003 - 21 UF 251/02; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 756 und 1998, 682; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1223; OLG Celle FamRZ 2001, 163; OLG Hamm FamRZ 2000, 160; KG FamRZ 1997, 31; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1322; OLG München FamRZ 1985, 79).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2003 - 9 UF 272/01

    Zum Anspruch auf Versorgungausgleich, Berücksichtigung der Witwenrente und der

    Bei Auffüllbeträgen, die gezahlt werden, weil der Versicherte bereits zu DDR-Zeiten eine Rente bezogen hat (vgl. Soergel-Lipp/Schmeiduch, BGB, 13. Aufl. 2000, § 3 VAUG, Rn. 25, Gotsche, Die Praxis des Versorgungsausgleichs in den neuen Bundesländern, FamRZ 2002, 1235, 1237), handelt es sich um statische Anrechte, die gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 und 7 VAUG dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten sind (OLG Thüringen, FamRZ 2001, 627, OLG Brandenburg, OLG-Report 2001, 449, 451 sowie NJWE-FER 2001, 35, Gotsche, a. a. O., S. 1240 m. w. N. in Fn. 47).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 16 W 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,47081
OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 16 W 20/00 (https://dejure.org/2000,47081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2000 - 16 W 20/00 (https://dejure.org/2000,47081)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 16 W 20/00 (https://dejure.org/2000,47081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 23.07.2004 - 1 W 48/04

    Selbstständiges Beweisverfahren: Nichtbetreiben des Verfahrens bei nicht

    Da für den - hier gegebenen - Fall des Nichtbetreibens des Verfahrens § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB eine spezielle, detaillierte Regelung darüber enthält, an welche tatsächlichen Gegebenheiten in einem derartigen Fall anzuknüpfen ist, ist der Rechtssicherheit Genüge getan, ohne dass es einer Gleichstellung der Nichtzahlung eines Kostenvorschusses mit den dargestellten Beendigungsgesichtspunkten nach Erstattung des Sachverständigengutachtens bedarf (a.A. OLG Frankfurt, 16. ZivSen., Beschl. v. 12.07.2000 - 16 W 20/00 -, OLGR 2001, 103 auf der Grundlage des bis zum 31.12.2001 geltenden Verjährungsrechts).
  • LG Berlin, 08.07.2011 - 6 OH 2/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beendigung bei Nichtzahlung des für den

    Wie sich aus § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB ergibt, wird der Beendigung des Verfahrens jedoch gleichgestellt, dass die Parteien es nicht weiter betreiben (OLG Frankfurt 16 W 20/00, Beschluss vom 12.07.2000, zitiert nach juris, Rdnr. 5 f).
  • LG Essen, 07.05.2004 - 4 OH 11/02

    Vorschuss nicht gezahlt: Verfahrensbeendigung?

    Nach Auffassung der Kammer führt das Nichtbetreiben eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des Vorschusses zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 103; OLG Köln, NJW-RR 2000; 1777; OLG Celle, OLGR Celle 2000, 210).
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