Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3348
OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99 (https://dejure.org/2000,3348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2000 - 20 U 247/99 (https://dejure.org/2000,3348)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 20 U 247/99 (https://dejure.org/2000,3348)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Anwaltsblatt

    ARB 94 § 3 Abs. 2 lit c, § 4 Abs. 3 lit a

  • Judicialis

    ARB 94 § 3 II c; ; ARB 94 § 4 III a

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 2 c; ARB 94 § 4 Abs. 3 a
    Streit über den Verkauf eines Gesellschaftsanteils fällt nicht unter die Ausschlussregelung des § 3 Abs. 2 c ARB 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 3 Abs. 2 c § 4 Abs. 3 a
    Ausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 15 O 163/99
  • OLG Hamm, 20.10.2000 - 20 U 247/99

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 712
  • AnwBl 2001, 375
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    (2) In der Rechtsprechung und juristischen Literatur besteht allerdings weitgehende Einigkeit darüber, dass das Kausalitätserfordernis der Vorerstreckungsklausel sowohl mit Blick auf das Ziel, Zweckabschlüssen entgegenzuwirken, als auch wegen des Grundsatzes, dass Risikoausschlussklauseln den Versicherungsschutz nicht weiter einschränken dürfen, als ihr Zweck es erfordert, einschränkend auszulegen ist (OLG Celle VersR 2008, 1645, 1647 [juris Rn. 7 und 9]; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337, 1338; OLG Köln ZfSch 2016, 335 [juris Rn. 7]; r+s 2001, 201 [juris Rn. 7]; OLG Hamm r+s 2001, 116 [juris Rn. 10]; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 30. Aufl. § 4 ARB 2010 Rn. 132 ff.; Maier, r+s 2017, 574, 579 f. m.w.N.; Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 142 ff. m.w.N.; Wendt, r+s 2008, 221, 226).
  • OLG Celle, 10.07.2008 - 8 U 30/08

    Im Abschluss eines Arbeitsvertrages liegender Rechtsschutz-Versicherungsfall bei

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift greift der Ausschluss vielmehr nur ein, wenn die Willenserklärung erfahrungsgemäß generell geeignet war, den Keim eines Rechtsverstoßes in sich zu tragen und der Rechtskonflikt deshalb vorprogrammiert ist (BGH, a. a. O.. OLG Hamm VersR 2001, 712, 713.1992, 734. LG Hannover ZfS 1991, 53. Harbauer, a. a. O., Rdnr. 76).

    Unter den Begriff der Willenserklärung und Rechtshandlung, die den Versicherungsfall ausgelöst haben, fallen mithin in der Regel nicht schon diejenigen Rechtsgeschäfte, deren Erfüllung oder Nichterfüllung im Streit steht (OLG Stuttgart r+s 2001, 372, 373. VersR 2001, 233. OLG Hamm VersR 2001, 712).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Willenserklärung oder Rechtshandlung bereits "streitträchtig" war, also nach den Grundsätzen der adäquaten Kausalität generell geeignet war, einen späteren Rechtsverstoß nach der Art des eingetreten auszulösen (BGH VersR 2005, 1684. OLG Köln r+s 2001, 201. OLG Hamm VersR 2001, 712: Inhalt eines zum Vertragsschluss führendes Angebotes und Angemessenheit des Kaufpreises sind streitig. LG Bielefeld ZfS 1993, 174: Streit über eine bereits im Vertrag enthaltene Mieterhöhungsklausel. LG Hannover ZfS 1991, 53, 54. VersR 1990, 652).

  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 20 U 31/11

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Ansprüche wegen

    Ausgenommen sind damit nur solche Streitigkeiten, bei denen spezifisch gesellschaftsrechtliche Fragen und Belange im Vordergrund stehen (Senat VersR 2001, 712; Maier a.a.O. § 3 ARB 2000 Rz 90).

    Damit ist nicht das Recht der Handelsgesellschaften betroffen, sondern das allgemeine Vertragsrecht (Senat VersR 2001, 712 Rz 8 bei juris; OLG Düsseldorf r+s 2010, 418).

  • OLG Köln, 15.01.2016 - 9 U 251/15

    Begriff des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung; Bestimmung des

    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquivalenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil v. 23.01.2001, - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff. in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil v. 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil v. 10.07.2008, - 8 U 30/08 - VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 04.07.2014 - 20 U 114/14

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Geltendmachung von Ansprüchen

    Dies ist bei einer Schadenanzeige bzw. einem Leistungsantrag eines Versicherungsnehmers zu bejahen, weil damit der streitgegenständliche Versicherungsanspruch gelten gemacht und ein konkretes Konfliktpotential geschaffen wird (Prölls/Martin/Armbrüster, VVG 28. Aufl. 2010, § 4 ARB 2008, Rn. 138; Harbauer aaO, Rn. 74; OLG Hamm, VersR 2001, 712, Juris-Rn. 10; VersR 1992, 734, Juris-Rn. 11OLG Koblenz, NVersZ 2002, 191, Juris-Rn. 6).
  • LG Köln, 14.07.2016 - 24 S 10/16

    Bestehen eines Anspruchs auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung

    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 29.06.2018 - 20 U 56/18

    Ausschluss von Deckungsschutz bei Inanspruchnahme eines Kommanditisten wegen

    Bei einer eng zu erfolgenden Auslegung dieser Risikoausschlussklausel aus der - maßgeblichen (stRspr, vgl. nur BGH Urt. v. 23.6.1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83 = NJW 1993, 2369 unter III.1.b; BGH Urt. v. 15.2.2017 - IV ZR 91/16, r+s 2017, 259 Rn. 17) - Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmer erfasst der Begriff "Recht der Handelsgesellschaften" jedenfalls typische gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung (vgl. Senat Urt. v. 10.8.2011 - 20 U 31/11, r+s 2011, 471 = juris Rn. 36 f.; Senat Urt. v. 20.10.2000 - 20 U 247/99, r+s 2001, 116 = juris Rn. 8; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 3 ARB 2010 Rn. 32 m. w. N.; Maier in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl. 2010, § 3 Rn. 90; Münkel in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl. 2015, § 3 ARB 2010 Rn. 12; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 37 Rn. 300 ff.) .
  • LG Köln, 16.06.2016 - 24 S 3/16

    Deckungsschutzbegehren aus einer Rechtsschutzversicherung; Versagung des

    Zudem umfasst die Norm nur solche Willenserklärungen und Rechtshandlungen, die gerade den Keim des nachfolgenden Rechtsverstoßes in sich tragen; Äquavilenz allein genügt nicht (OLG Köln, Urteil vom 23.01.2001 - 9 U 94/00 -, RuS 2001, 201 ff in juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2000, - 20 U 247/99 -, VersR 2001, 712 f. in juris Rn. 10; OLG Celle, Urteil vom 10.07.2008, - 8 U 30/08 -, VersR 2008, 1645 ff. in juris Rn. 7).
  • AG Mannheim, 19.12.2008 - 3 C 333/08

    Rechtsschutzversicherung: Vorvertraglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen

    Vielmehr ist in Fällen von Mietminderung wegen erst nach Jahren aufgetretener Feuchtigkeit der Versicherungsfall erst mit dem Zutagetreten des beanstandeten Mangels bzw. der nicht erfolgten Beseitigung eingetreten (Harbauer, ARB-Kommentar § 14 ARB 75 Rn.54, OLG Düsseldorf NVersZ 2001, 183).
  • LG Bochum, 07.02.2018 - 4 O 269/17
    Streitigkeiten ohne spezifisch gesellschaftsrechtlichen Einschlag, wie die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Anteilsrechten an einer Kapitalgesellschaft, fallen nicht unter die Ausschlussregelung, wenn bei dem Streit nicht gesellschaftsrechtliche Belange im Vordergrund stehen, sondern allgemein schuldrechtliche Fragen (vgl. etwa OLG Hamm, VersR 2001, S. 712).
  • LG Köln, 02.11.2017 - 24 O 210/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Deckungsschutz wegen Eingreifens der

  • AG Viersen, 13.06.2008 - 23 C 340/06

    Arbeitnehmererfindungsvergütungsanspruch vom Arbeitsrechtsschutz umfasst

  • AG Halle/Saale, 28.06.2012 - 93 C 4031/11

    Privatrechtsschutzversicherung für Selbstständige: Ausschluss des

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6450
OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00 (https://dejure.org/2001,6450)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.04.2001 - 2 U 242/00 (https://dejure.org/2001,6450)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 (https://dejure.org/2001,6450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Straßenbaumaßnahme; Verlegung einer Erdgasleitung; Träger der Straßenbaulast; Versorgungsunternehmen; Kostentragung

  • Judicialis

    GBBerG § 9 Abs. 1; ; GBBerG § 9 Abs. 5; ; GBBerG § ... 9 Abs. 2; ; DDR-Energieverordnung § 2 Abs. 2; ; DDR-Energieverordnung § 29 ff; ; DDR-Energieverordnung § 48; ; BGB § 1090; ; BGB § 1023; ; BGB § 1023 Abs. 1 letzter Halbsatz; ; BFStrG § 8 Abs. 2 a; ; BFStrG § 8; ; BFStrG § 10; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Verlegung von Versorgungsleitungen - Kostenlast - Straßenbaulastträger - Dienstbarkeit zugunsten des Versorgungsunternehmens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    § 9 GBBerG; §§ 1018, 1023, 1090 BGB; § 8 FStrG; §§ 2, 29 ff., 48 EnergieVO/DDR
    Kostentragung für Erdgasleitungsverlegung/Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Versorgungsunternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00
    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof über die Frage, wen in diesen Fällen die Kostenlast trifft, noch nicht entschieden (s. BGH, Urteile vom 02.04.1998, III ZR 91/95 und III ZR 251/96, BGHZ 138, 266 ff. und 280 ff.; Beschluss vom 14.01.1999, III ZR 12/98, WM 1999, 740 ff; Urteil vom 02.03.2000, III ZR 141/99, WM 2000, 1147 ff.).
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 141/99

    Erteilung der Standortgenehmigung für den Bau einer Erdgasleitung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00
    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof über die Frage, wen in diesen Fällen die Kostenlast trifft, noch nicht entschieden (s. BGH, Urteile vom 02.04.1998, III ZR 91/95 und III ZR 251/96, BGHZ 138, 266 ff. und 280 ff.; Beschluss vom 14.01.1999, III ZR 12/98, WM 1999, 740 ff; Urteil vom 02.03.2000, III ZR 141/99, WM 2000, 1147 ff.).
  • BGH, 25.01.2001 - III ZB 25/00

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem Träger der Straßenbaulast und einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00
    Sie beantwortet sich danach, ob der Träger der Straßenbaulast, wenn sich das Energieversorgungsunternehmen nicht mit der notwendigen Verlegung einverstanden erklärt hätte, das Ziel der Leitungsverlegung nur unter Übernahme der Kosten oder gegen Entschädigung hätte durchsetzen können (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt BGH, Beschluss vom 25.01.2001, III ZB 25/00, WM 2001, 702, 703).
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95

    Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00
    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof über die Frage, wen in diesen Fällen die Kostenlast trifft, noch nicht entschieden (s. BGH, Urteile vom 02.04.1998, III ZR 91/95 und III ZR 251/96, BGHZ 138, 266 ff. und 280 ff.; Beschluss vom 14.01.1999, III ZR 12/98, WM 1999, 740 ff; Urteil vom 02.03.2000, III ZR 141/99, WM 2000, 1147 ff.).
  • BGH, 14.01.1999 - III ZR 12/98

    Kostentragungspflicht für die Verlegung einer Versorgungsleitung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.04.2001 - 2 U 242/00
    Soweit ersichtlich, hat der Bundesgerichtshof über die Frage, wen in diesen Fällen die Kostenlast trifft, noch nicht entschieden (s. BGH, Urteile vom 02.04.1998, III ZR 91/95 und III ZR 251/96, BGHZ 138, 266 ff. und 280 ff.; Beschluss vom 14.01.1999, III ZR 12/98, WM 1999, 740 ff; Urteil vom 02.03.2000, III ZR 141/99, WM 2000, 1147 ff.).
  • OLG Naumburg, 24.11.2003 - 1 U 49/03

    Kostentragung bei Verlegung eines im Eigentum eines Versorgungsunternehmens

    Selbst wenn man von einer Veranlassung der Leitungsverlegung durch die Klägerin ausginge, steht einem entsprechenden Kostenübernahmeanspruch der Beklagten gegen die Klägerin entgegen, dass das Veranlassungsprinzip, auf das sich die Beklagte insoweit beruft, gerade nicht als eine allgemeine, quasi übergesetzliche Rechtsgrundlage für eine Kostenerstattung anerkannt ist, sondern nur gilt, soweit es hierfür eine konkrete gesetzliche Regelung gibt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGHZ 123, 166, 168; BGHZ 125, 293, 296; BGHZ 138, 266, 270; ebenso OLG Naumburg, Urteil v. 29. Juni 2000 - 4 U 37/00 -, nachfolgend bestätigt durch BGHZ 148, 129 = NJW 2001, 3057; sowie Urteil vom 19. April 2001 - 2 U 242/00 - , nachfolgend bestätigt durch Urt. des BGH vom 14. März 2002 - III ZR 147/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.04.2001 - 5 U 4322/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5154
OLG Nürnberg, 30.04.2001 - 5 U 4322/00 (https://dejure.org/2001,5154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.2001 - 5 U 4322/00 (https://dejure.org/2001,5154)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 2001 - 5 U 4322/00 (https://dejure.org/2001,5154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Haftung eines Notarztes; Ärztlicher Behandlungsfehler; Amtshaftung; Rettungseinsatz

  • Judicialis

    BGB § 839; ; GG Art. 34; ; BayRDG Art. 2; ; BayRDG Art. 18

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arzthaftung - Amtshaftung

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34; BayRDG Art. 2, Art. 18
    Amtshaftung - Notarzt aufgrund Bayerischen Rettungsdienstgesetzes - fehlerhafte Behandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 839 i.V.m. GG Art. 34 BayRDG Art. 2; 18
    Ansprüche gegen Notärzte im Rettungsdiensteinsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2001 - 5 U 4322/00
    Die Einordnung des allgemeinen Rettungsdienstes in den Bereich öffentlich-rechtlichen Handelns ist somit aufgrund dieser ausdrücklichen gesetzgeberischen Qualifizierung, die zudem eine Zuweisung der Aufgaben an konkrete Körperschaften des öffentlichen Rechts konstituiert, nicht mehr zweifelhaft (insoweit allgemeine Meinung, vgl. etwa BGH NJW 1991, 2954; die Gegenansicht von Bloch NTW 1993, 1513ff ist vereinzelt geblieben).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3556
OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.10.2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 6 U 1091/00 (https://dejure.org/2000,3556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bauvertrag; Werklohnanspruch; Aufrechnung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Aufrechnungsverbot

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern; Rechtsfolgen eines Aufrechnungsverbots

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    AGBG § 9 a Abs. 1, 2 Nr. 1
    Kehrseite des Aufrechnungsverbots

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Führt das AGB-Aufrechnungsverbot für den Gegner zum Ausschluss der eigenen Aufrechnung? (IBR 2001, 352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 679
  • BauR 2001, 1110
  • BauR 2001, 1119
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Sie ist diese Verpflichtung wirksam eingegangen, namentlich liegt kein Verstoß gegen das AGB-Gesetz vor (vgl. BGH-Urteil vom 6. Juli. 2000, VII ZR 73/00).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Die nunmehr notwendige Beweisaufnahme konnte nicht durch pflichtgemäße prozeßleitende Maßnahmen des Senats (vgl. hierzu BGH MDR 99, 1400 m.w.N.) zur Vermeidung von Verzögerungen in den Verhandlungstermin gelegt werden.
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.10.2000 - 6 U 1091/00
    Eine solche Klausel ist unwirksam (vgl. BGHZ 136, 27 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3999
OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3999)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2000 - 16 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3999)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 16 U 25/00 (https://dejure.org/2000,3999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 441
  • VersR 2001, 1392
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 25/00
    Unmittelbar aus § 635 BGB oder aus positiver Forderungsverletzung (vgl. hierzu BGH NJW 1995, 392 [393]) lassen sich Ersatzansprüche der Kläger nicht herleiten.

    Ein die staatliche Anerkennung i. S. d. § 36 GewO vergleichbarer Akt zum Ausweis besonderer Fachkunde ist u. a. dann anzunehmen, wenn ein Bausachverständiger - wie hier - nach § 3 der Beleihungsgrundsätze für öffentlich-rechtliche Sparkassen vom Vorstand einer Sparkasse besonders verpflichtet worden ist (BGH NJW 1995, 392, insoweit in der MDR a.a.O. nicht abgedruckt).

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2000 - 16 U 25/00
    Es liegt auf der Hand, dass die Aufhebung und Zurückverweisung nicht um ihrer selbst willen, sondern deshalb angestrebt wird, um die Verurteilung des Beklagten durchzusetzen (BGH BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1 - Anfechtungsumfang 2 -).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.09.2000 - 14 WF 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4868
OLG Köln, 28.09.2000 - 14 WF 105/00 (https://dejure.org/2000,4868)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2000 - 14 WF 105/00 (https://dejure.org/2000,4868)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2000 - 14 WF 105/00 (https://dejure.org/2000,4868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1532 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2000 - 14 WF 105/00
    Es ist anerkannt, daß die Beweisbarkeit einer behaupteten Tatsache zur hinreichenden Erfolgsaussicht gehört und daß im PKH-Verfahren eine gewisse Beweisantizipation zulässig ist (OLG Köln FamRZ 1997, 617; Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 178 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999) Rn. 413).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2000 - 27 UF 236/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5408
OLG Köln, 02.11.2000 - 27 UF 236/00 (https://dejure.org/2000,5408)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2000 - 27 UF 236/00 (https://dejure.org/2000,5408)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2000 - 27 UF 236/00 (https://dejure.org/2000,5408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1464
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2012 - 18 WF 19/12

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

    Entscheidend ist insoweit allein der Eingang bei Gericht (OLG Köln FamRZ 2001, 1464; Johannsen/Henrich, a.a.O., § 252 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7344
OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00 (https://dejure.org/2001,7344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2001 - 4 U 147/00 (https://dejure.org/2001,7344)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2001 - 4 U 147/00 (https://dejure.org/2001,7344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; HochrheinStrom; Werbung; Elektrischer Strom; Wettbewerbswidrigkeit; Herstellunsgsort ; Irreführung ; Wasserkraft

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 321 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Werbung für Strom - Irreführung - "HochrheinStrom"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Wettbewerbsrecht: Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen Strom nicht als "HochrheinStrom" verkaufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 474
  • GRUR-RR 2001, 217
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Mannheim, 24.01.2001 - 21 O 50/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Vor dem Landgericht Mannheim hat die Klägerin am 24.01.2001 ein obsiegendes Urteil erstritten (21 O 50/00).

    Die Vermutung der Dringlichkeit für den Unterlassungsantrag (§ 25 UWG) ist nicht etwa dadurch weggefallen, daß die Klägerin in dem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim bereits ein obsiegendes Verfügungsurteil erstritten hat (21 O 50/00, Kopie des Urteils 11, 83).

    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, daß die Mitglieder der ersten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mannheim in dem dortigen Verfahren der Parteien (21 O 50/00) ebenfalls angenommen haben, die Angabe "Hochrhein" in der Produktbezeichnung der Beklagten beziehe sich auf den Ort der Stromerzeugung und nicht etwa auf den Ort des Vertriebs oder gar den Sitz des vertreibenden Unternehmens (Urteilsgründe S. 10, 2. Absatz).

  • LG Freiburg, 13.11.2000 - 12 O 128/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    4 U 147/00 12 O 128/00 LG Freiburg .

    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Freiburg (Kammer für Handelssachen) vom 13.11.2000 (Az.: 12 O 128/00) wie folgt geändert:.

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 3 UWG dient vielmehr der Wahrung schützenswerter Interessen, sei es des Verbrauchers, sei es des Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 949 - D-Netz Handtelefon; BGH GRUR 2000, 92 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 2000, 1129 - Tageszulassung II; BGH WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Schon diese Umstände legen für einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher (hierzu BGH GRUR 2000, 528 - L-Carnitin; BGH WRP 2000, 1278 - Möbel-Umtauschrecht) nahe, an eine Verbindung zwischen dem Namen des Produkts "HochrheinStrom" und dem Prozeß seiner Erzeugung zu denken.
  • OLG Saarbrücken, 21.10.1998 - 1 U 949/97

    Zusage eines uneingeschränkten Umtausch- und Rückgaberechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 3 UWG dient vielmehr der Wahrung schützenswerter Interessen, sei es des Verbrauchers, sei es des Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 949 - D-Netz Handtelefon; BGH GRUR 2000, 92 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 2000, 1129 - Tageszulassung II; BGH WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 155/98

    Möbel-Umtauschrecht; Erfüllung des Umtauschverlangens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Schon diese Umstände legen für einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher (hierzu BGH GRUR 2000, 528 - L-Carnitin; BGH WRP 2000, 1278 - Möbel-Umtauschrecht) nahe, an eine Verbindung zwischen dem Namen des Produkts "HochrheinStrom" und dem Prozeß seiner Erzeugung zu denken.
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 4 U 147/00
    Das Verbot der irreführenden Werbung gemäß § 3 UWG dient vielmehr der Wahrung schützenswerter Interessen, sei es des Verbrauchers, sei es des Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 949 - D-Netz Handtelefon; BGH GRUR 2000, 92 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 2000, 1129 - Tageszulassung II; BGH WRP 2000, 1253 - Unternehmenskennzeichnung).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.2000 - 27 WF 165/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5899
OLG Köln, 30.09.2000 - 27 WF 165/00 (https://dejure.org/2000,5899)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.2000 - 27 WF 165/00 (https://dejure.org/2000,5899)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 2000 - 27 WF 165/00 (https://dejure.org/2000,5899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1569
 
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5747
OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.09.2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. September 2000 - 1 W 579/00 (https://dejure.org/2000,5747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 28.10.1981 - 5 W 2355/81

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Das Gesetz sieht Prozeßkostenhilfe für das Bewilligungsverfahren nicht vor (so auch OLG Schleswig SchlHA 1978, 75, 76; OLG Bremen JurBüro 1979, 447; OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773, 774; OLG Nürnberg, NJW 1982, 288; OLG Hamm FamRZ 1982, 623).

    Bedarf der Antragsteller, bevor er einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellt, der Beratung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, so findet das Beratungshilfegesetz Anwendung, das unter den Voraussetzungen des § 1 Rechtsberatung durch Anwalt oder Gericht außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht (vgl. OLG Nürnberg NJW 1982, 288; Schneider MDR 1981, 793, 794; Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. § 119 Anm. I 1 b und Vorbem.§ 114 Anm. III; für die Anwendbarkeit des Beratungshilfegesetzes zugunsten des Antragsgegners, weil für diesen das Prozeßkostenhilfeverfahren kein gerichtliches Verfahren sei, Pentz NJW 1982, 1269, 1270; a.A. auch für den Antragsgegner: OLG Hamm NJW 1982, 287).

    Auch ist dem Erfordernis des Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör) Rechnung getragen (so auch OLG Nürnberg NJW 1982, 288).

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Für das Prozesskostenhilfeverfahren kann grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe gewährt werden (Anschluss an BGHZ 91, 311).

    Der Bundesgerichtshof hat hierzu in BGHZ 91, 311 u.a. ausgeführt :.

  • OLG Hamm, 10.11.1981 - 1 WF 459/81
    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Bedarf der Antragsteller, bevor er einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellt, der Beratung über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, so findet das Beratungshilfegesetz Anwendung, das unter den Voraussetzungen des § 1 Rechtsberatung durch Anwalt oder Gericht außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ermöglicht (vgl. OLG Nürnberg NJW 1982, 288; Schneider MDR 1981, 793, 794; Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl. § 119 Anm. I 1 b und Vorbem.§ 114 Anm. III; für die Anwendbarkeit des Beratungshilfegesetzes zugunsten des Antragsgegners, weil für diesen das Prozeßkostenhilfeverfahren kein gerichtliches Verfahren sei, Pentz NJW 1982, 1269, 1270; a.A. auch für den Antragsgegner: OLG Hamm NJW 1982, 287).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Denn das Grundgesetz verlangt nicht, daß das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts wahrgenommen wird (BVerfG NJW 1971, 2302).4......".
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1980 - 6 WF 161/80
    Auszug aus OLG Jena, 06.09.2000 - 1 W 579/00
    Das Gesetz sieht Prozeßkostenhilfe für das Bewilligungsverfahren nicht vor (so auch OLG Schleswig SchlHA 1978, 75, 76; OLG Bremen JurBüro 1979, 447; OLG Düsseldorf JurBüro 1981, 773, 774; OLG Nürnberg, NJW 1982, 288; OLG Hamm FamRZ 1982, 623).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19254
OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 14 U 141/00 (https://dejure.org/2001,19254)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 463 S. 1
    Zusicherung einer Reparatur in einer Fachwerkstatt

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 63/99
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 141/00
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 01.09.2011 - 8 U 42/10

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Aufklärungspflicht des Händlers hinsichtlich der

    Es spricht bereits Einiges dafür, eine derartige Angabe eines Händlers wegen seiner Sachkunde und der Schutzwürdigkeit des Kunden als Laien grundsätzlich als positive Beschaffenheitsvereinbarung i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen und nicht bloß als Beschreibung dahin, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Unfallspuren irgendwie optisch beseitig sind (gegen eine Zusicherung nach altem Recht allerdings OLGR Düsseldorf 2001, 225; offen gelassen von OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Dresden, 27.05.2010 - 10 U 450/09

    Keine Berufung des Verkäufers auf Gewährleistungsausschluss bei Arglist - CISG

    (5) Gegen ein arglistiges Verhalten des Beklagten spricht schließlich auch, dass er selbst das Fahrzeug ein halbes Jahr zuvor zu nahezu demselben Preis, zu dem er es - nach ca. 10.000 gefahrenen Kilometern - an die Klägerin veräußert hat, erworben hatte (siehe hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2001 - 14 U 141/00 - OLGR 2001, 225).
  • LG Kassel, 10.03.2010 - 6 O 2388/09

    Hinweis auf reparierten Heck- und Seitenschaden im Kfz-Kaufvertrag

    Im Übrigen enthält die in dem Bestellformular gewählte Formulierung über einen reparierten Heck- und Seitenschaden keine Zusicherung über die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Reparatur, denn dies wäre noch nicht einmal der Fall, wenn der Vermerk den Hinweis auf einer Reparatur in einer "..." -Fachwerkstatt enthalten würde (vgl. OLG Düsseldorf - 14 U 141/00 - Urteil vom 11. Januar 2001, zitiert nach juris).
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