Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1045
OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01 (https://dejure.org/2001,1045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2001 - 9 U 49/01 (https://dejure.org/2001,1045)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 9 U 49/01 (https://dejure.org/2001,1045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behebung eines Unfallschadens; Verkehrsunfall; PKW ; Laufleistung; Streifkollision; Schadensgutachter; Reparaturaufwand; Arbeitslohn

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Abrechnung auf Neuwagenbasis.

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 18; ; PflVG § 3; ; BGB § 249 Satz 1; ; BGB § 249 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Abrechnung auf Neuwagenbasis setzt auch bei neuwertigem Fahrzeug erhebliche Beschädigung voraus

  • RA Kotz

    Abrechnung auf Neuwagenbasis auch bei geringer Beschädigung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadenregulierung - Streifschaden (6.000 DM) durch Auswechseln der Türen weitgehend behoben: keine Abrechnung auf Neuwagenbasis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 89
  • NZV 2001, 478
  • VersR 2002, 632
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Demgemäß ist der Geschädigte zu einer Abrechnung seines Fahrzeugschadens "auf Neuwagenbasis" dann berechtigt, wenn das Fahrzeug zum Beschädigungszeitpunkt "neuwertig" war und "erheblich beschädigt" worden ist (BGH NJW 1976, 1202 ; vgl. im übrigen Übersicht bei Greger Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., 1997, Anh. I Rn. 32).

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 04.03.1976 (NJW 1976, 1202 ) für die Frage der Erheblichkeit der Beschädigung maßgebend darauf abgestellt, dass dem Unterschied des Zustandes vor dem Unfall und nach der Reparatur vermögensrechtliche Relevanz zukommen muss.

  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Dass der Bundesgerichtshof für die Abrechnung auf "Neuwagenbasis" eine "erhebliche Beschädigung" fordert, ist bereits dargelegt worden (BGH a.a.O.; ebenso BGH VersR 1982, 163; Senat DAR 1989, 188).

    Dass der BGH in seiner vorerwähnten Entscheidung (ebenso in dem Urteil vom 03.11.1981, VersR 1982, 163) für die Unerheblichkeit der Beschädigung die Reparaturbedürftigkeit von Teilen hervorhebt, die "spurenlos ausgewechselt werden konnten", kann vernünftigerweise nicht dahin verstanden werden, dass bereits jede geringfügige Beschädigung an einem nicht abschraubbaren Teil - z.B. leichte Kratzer an der Karosserie - bei neuwertigen Fahrzeugen notwendigerweise zu einem Anspruch auf einen Neuwagen führen musste.

  • OLG Köln, 06.10.1989 - 20 U 126/88
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Berücksichtigt man den heutigen hohen Standard der Reparatur- und Lackiertechnik und beachtet man die Tendenz des erörterten Urteils, dass maßgebend auf die Einschätzung eines verständigen Kraftfahrzeughalters abzustellen ist, können jeden falls geringfügige Karosseriearbeiten an einem neuwertigen Fahrzeug nicht ausreichen, die Möglichkeit einer Abrechnung auf Neuwagenbasis zu eröffnen (vgl. auch OLG Köln NZV 1990, 311).
  • OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 54/99
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Zu dieser Rechtsprechung steht auch das von der Klägerin zitierte Urteil des 13. Zivilsenats des OLG Hamm vom 22.09.1999 (NZV 2000, 170 ) nicht im Widerspruch.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Ersatzfähig sind diejenigen Aufwendungen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH VersR 1992, 61).
  • OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 6 U 154/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01
    Dass die Klägerin ihre Ansicht auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 17.12.1996 (zfs 1997, 136 f.) stützt, ist jedenfalls für die Frage der Erheblichkeit des Beschädigungsgrades nicht nachvollziehbar, da auch dieses Gericht ausdrücklich auf den Beschädigungsgrad abstellt.
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Der Tatrichter hat bei der Ausübung seines Schätzungsermessens zu berücksichtigen, dass sich derartige Beschädigungen mit Hilfe der heutigen Reparatur- und Lackiertechnik häufig in einer Weise beseitigen lassen, die den schadensrechtlichen Charakter der Neuwertigkeit des Fahrzeugs uneingeschränkt wiederherstellt (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 478, 479; OLG Düsseldorf, SP 2004, 158, 160).
  • OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07

    Unfallschadensregulierung - Abrechnung auf Neuwagenbasis

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Celle (NZV 2004, 586) und OLG Hamm (NZV 2001, 478 f.) hat es den Standpunkt vertreten, dass der Geschädigten die Weiternutzung des Unfallfahrzeugs nach dessen Reparatur zuzumuten sei, weil vorliegend zusätzlich zum Austausch von Montageteilen lediglich Richtarbeiten geringen Umfangs an den tragenden Fahrzeugteilen erforderlich seien.

    Den Entscheidungen des OLG Celle NZV 2004, 586 und OLG Hamm NZV 2001, 478, 479, die geringfügige Richtarbeiten (im Fall des OLG Hamm immerhin 3 Stunden, im Fall des OLG Celle 1, 5 Stunden) für die Zulässigkeit einer Neupreisentschädigung nicht ausreichen lassen wollen, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/03

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Schadens auf Neuwagenbasis (unechter

    Um den Fahrzeugschaden auf Neuwagenbasis abrechnen zu können, ist indessen weiterhin eine Beschädigung notwendig, die in der Rechtsprechung allgemein mit dem Attribut "erheblich" beschrieben wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1381; OLG Celle OLGR 2002, 278; LG Heilbronn NZV 2003, 95; OLG Hamm NZV 2001, 478 jeweils m.w.N.).

    Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 03.07.2001, NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632 liegt eine erhebliche Beschädigung nicht vor, wenn nach spurenlosem Auswechseln von zwei Türen nur noch geringfügige Karosseriearbeiten durchzuführen sind (PKW Audi A 6, 6 Tage zugelassen, 644 km gelaufen).

    Auch die Reparaturtechnik hat sich in beiden Bereichen inzwischen dahin entwickelt, dass eine optimale Farbtongenauigkeit auch bei einer derartigen Metalliclackierung erzielbar ist (vgl. auch LG Heilbronn NZV 2003, 95; zum Lackierungsproblem s. auch OLG Celle OLGR 2002, 278 und OLG Hamm NZV 2001, 478 = VersR 2002, 632).

  • OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Ein Teil der Rechtsprechung sieht eine erhebliche Beschädigung schon dann als gegeben an, wenn es sich nicht um einen bloßen Bagatellschaden handelt, nämlich einen Schaden, der sich durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beheben läßt (OLG Oldenburg, NJWE-VHR 97, 106; OLG Dresden NJOZ 01, 1593; OLG Hamm DAR 89, 188 und NZV 01, 478; LG Mönchen-Gladbach NJW-RR 2006, 244), z.B. Austausch von Scheinwerfergläsern, Spiegeln, Stoßstangen.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 1 U 139/09

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Aachen, 12.01.2004 - 11 O 381/03

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen; Voraussetzungen eines Anspruchs auf

    Nach ständiger Rechtsprechung ist einem Geschädigten die Weiterbenutzung seines Neufahrzeugs nach Reparatur zumutbar, wenn durch spurloses Auswechseln der beschädigten Teile und/oder eine neue Teillackierung der frühere Zustand völlig wiederhergestellt werden kann (OLG Dresden, Schaden-Praxis 2001, 55; OLG Hamm, MDR 2002, 89).
  • OLG München, 01.12.2009 - 10 U 4364/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schadensabrechnung bei Anschaffung eines

    Auch nach den Entscheidungen des OLG Celle NZV 2004, 586 und OLG Hamm NZV 2001, 478, 479, reichen solche geringfügigen Richtarbeiten (OLG Hamm: 3 Stunden; OLG Celle: 1,5 Stunden) nicht für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Ist das Unfallfahrzeug noch neuwertig und erleidet es eine erhebliche Beschädigung, kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 BGB Abrechnung auf Neuwagenbasis, d.h. auf der Basis der Kosten eines ersatzweise beschafften Neufahrzeuges, verlangen - und zwar auch dann, wenn eine Reparatur erheblich billiger wäre (BGH NJW 1976, 1202; BGH NJW 1982, 433; OLG Karlsruhe, DAR 1994, 26; OLG Hamm NZV 2001, 478; OLG Celle NJW-RR 2003, 1381).
  • OLG Hamm, 13.07.2011 - 13 U 33/11

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Die ständige Rechtsprechung fordert ausdrücklich eine "erhebliche Beschädigung" des Fahrzeugs (OLG Hamm, MDR 2002, 89; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1381; KG, NJW-Spezial 2010, 682; BGH, NJW 2009, 3022).
  • LG Hamburg, 13.04.2007 - 331 O 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Danach ist insbesondere erforderlich, dass Karosserie oder Fahrwerk des Fahrzeugs so stark beschädigt sind, dass sie in wesentlichen Teilen wieder aufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind, selbst wenn dies mit einer Teillackierung der Karosserie einhergeht (OLG Celle, NZV 2004, 586 und OLGR 2002, 278; OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.12.2003 - 1 U 139/03; OLG Hamm, NZV 2001, 478; LG Heilbronn, NZV 2003, 95).
  • LG Wuppertal, 22.03.2010 - 17 O 241/09

    Erheblichkeit der Beschädigung bei Blechschäden und geringfügigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5388
OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00 (https://dejure.org/2001,5388)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.01.2001 - 5 U 619/00 (https://dejure.org/2001,5388)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 5 U 619/00 (https://dejure.org/2001,5388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch; Verbotene Eigenmacht; Besitzer; Besitzrecht; Abtretung

  • Judicialis

    BGB § 862 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 862 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 890; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachenrecht, Mittelbare Störereigenschaft bei sog. wildem Plakatieren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1031
  • ZMR 2002, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88

    Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    Nach § 890 ZPO kann ein Ordnungsgeld vielmehr nur dann verhängt werden, wenn der Beklagte selbst schuldhaft gegen das ihm auferlegte Gebot verstoßen hat (BGHZ 106, 236).
  • OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99

    Begriff des Störers bei wildem Plakatieren

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    Allerdings hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz dies für den "ländlichen Raum" anders gesehen als in Großstädten (Urteil vom 15.8.2000 -- 3 U 1689/99 -- Bl. 138 -- 143 GA).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Erstbegehungsgefahr begründet, wer sich des Rechts berühmt, bestimmte Handlungen vornehmen zu dürfen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 618, 619 m. w. N.).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    (vgl. BGH NJW 1982, 440 unter III. 1. der Entscheidungsgründe; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 500 ff; OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1979 -- 1 U 21/78 -- Wildplakatieren betreffend; Senat in NJW-RR 1988, 142 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.03.1987 - 5 U 13/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    (vgl. BGH NJW 1982, 440 unter III. 1. der Entscheidungsgründe; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 500 ff; OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1979 -- 1 U 21/78 -- Wildplakatieren betreffend; Senat in NJW-RR 1988, 142 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.1987 - 1 U 165/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    (vgl. BGH NJW 1982, 440 unter III. 1. der Entscheidungsgründe; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 500 ff; OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1979 -- 1 U 21/78 -- Wildplakatieren betreffend; Senat in NJW-RR 1988, 142 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    Den Einwand der Berufung (Bl. 166 GA), anders als im Fall BGHZ 106, 229 ff habe der Beklagte niemals einen Auftrag erteilt, die Werbeplakate zu verteilen, hält der Senat für widerlegt.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.1979 - 1 U 21/78
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    (vgl. BGH NJW 1982, 440 unter III. 1. der Entscheidungsgründe; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 500 ff; OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1979 -- 1 U 21/78 -- Wildplakatieren betreffend; Senat in NJW-RR 1988, 142 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
    Kann nach alledem als mittelbarer Störer derjenige angesehen werden, der in adäquater Weise eine Beeinträchtigung durch eine Willensbetätigung veranlasst und -- soweit Dritte unmittelbar das fremde Nutzungsrecht verletzen -- die rechtliche Möglichkeit hat, diese Einwirkung zu verhindern (so der BGH im "Haltestellenfall" JZ 1961, 498 ff mit krit. Anm. Pleyer), ist der Beklagte hier anspruchsverpflichtet.
  • LG Bonn, 06.06.2008 - 1 O 178/07

    Anspruch auf Schadensersatz u. Unterlassung der Außenwerbung mit Plakaten für

    Vielmehr sind die Beklagten zu 1) und 3) bereits aufgrund der Tatsache, dass sie das störende Verhalten adäquat ursächlich veranlasst haben und in der Lage gewesen sind, die Störung zu verhindern, als mittelbare Handlungsstörer anzusehen (vgl. OLG Koblenz, 5 U 619/00 - 18.01.2001, juris Rn. 32).

    Insoweit obliegt ihnen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. OLG Koblenz, 5 U 619/00 - 18.01.2001, juris Rn. 32).

    Sofern darüber hinaus eine Vertragsstrafe mit diesen Personen vertraglich vereinbart wird, kann eine Einhaltung der Verpflichtung in größerem Umfang erreicht werden (vgl. OLG Koblenz, 5 U 619/00 - 18.01.2001, juris Rn. 53).

  • AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13

    Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!

    Nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: BGH , BGHZ 158, Seiten 236 ff. = NJW 2004, Seiten 3102 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 25.01.2011, Az.: I-4 U 144/10; OLG Karlsruhe , GRUR-RR 2008, Seiten 350 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seite 1031; OLG Karlsruhe , ZMR 2002, Seiten 218 f. ) kann im Übrigen im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen - derjenige, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, ebenso als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, so dass hier wohl auch die geschäftsschädigenden Auswirkungen auf den Gewerbebetrieb der Verfügungsklägerin, die durch die - über die Schaufensterscheibe großflächig angebrachten - Beschriftung "zu vermieten" ohne Hinweis auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Nevermietung zudem noch verursacht werden, als Störung des gewerblichen Betriebs der Verfügungsklägerin durch die Verfügungsbeklagte anzusehen sind.
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16

    Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt

    Dabei obliegt es dem derart in Anspruch Genommenen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er alles in billiger Weise Zuzumutende unternommen hat, das störende Verhalten zu verhindern oder abzustellen (Urteil vom 18.01.2001 - 5 U 619/00, NJW-RR 2002, 1031).
  • OLG Koblenz, 18.03.2003 - 3 U 128/02

    Umfang der Rechtskraft eines einen Unterlassungsanspruch abweisenden Urteils

    Außerdem beruft die Klägerin sich auf ein Urteil des 5. Zivilsenats vom 18.01.2001 - 5 U 619/00 -, durch welches ihr gegen eine andere Person ein Unterlassungsanspruch wegen Wildplakatierens zugesprochen wurde.

    Das Urteil des 5. Zivilsenats vom 18.01.2001 - 5 U 619/00 -, auf welches die Klägerin sich bezieht, hat nicht zur Folge, dass die Rechtskraft des Urteils des Senats vom 15.08.2000 einer erneuten Entscheidung in der Sache nicht mehr entgegenstünde.

  • LG Köln, 13.11.2008 - 2 O 200/08

    Anspruch auf Unterlassung eines Anbringens von Werbeplakaten und sonstigen

    Mittelbarer Handlungsstörer ist, wer das störende Verhalten zwar nicht selbst unmittelbar vornimmt, es jedoch adäquat ursächlich veranlasst und in der Lage ist, die Störung zu verhindern (BGH NJW 1982, 440; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 500; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1031).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5955
OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2001 - 20 W 143/01 (https://dejure.org/2001,5955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836c Nr 2 BGB, § 1836d BGB, § 1836e BGB, Art 1 BtÄndG, § 88 Abs 2 Nr 8 BSHG
    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Betreuervergütung; Vorlagebeschluß; Schongrenze; Staatskasse; Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Schonvermögens

  • Judicialis

    BGB § 1836 c bis e; ; BGB § ... 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1835 Abs. 4 a. F.; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 28 Abs. 2 u. 3; ; FGG § 56 g Abs. 2 Satz 2; ; FGG § 67; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8; ; BSHG § 88 Abs. 4; ; BSHG § 1 Abs. 1 Nr. 1 b; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; BSHG § 88; ; BSHG § 67; ; BSHG § 69 a Abs. 3; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Betreuers - Schongrenze des einzusetzenden Vermögens des Betreuten - Vorlagebschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Zur Betreuervergütung: Vorlagebeschluß an den BGH zu der Rechtsfrage, ob die Schongrenze des von einem Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden Vermögens grundsätzlich (außer bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen) 4.500 DM beträgt (so der Senat gg OLG Köln, OLG-Report Köln 2001, 92).

    Er ist an dieser Entscheidung jedoch gehindert, da er hiermit von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 13. September 2000 -­16 Wx 97/00 (OLG Report Köln 2001, 92) abweichen würde.

  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98

    Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • LG Dresden, 19.06.2000 - 2 T 437/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 14.12.2000 - 2 W 161/00

    Sozialhilfe Betreuter - Schonvermögen - Belassung des Höchstbetrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188).
  • LG Leipzig, 23.10.2000 - 16 T 6474/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; OLG Zweibrücken, a.a.0., BayObLG a.a.0.; OLG Schleswig, a.a.0.; LG Koblenz Bt Prax 1999, 113/114; LG Dresden, FamRZ 2001, 712 LG Leipzig FamRZ 2001, 656; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 123; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
    Der Senat hält dies in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 25. August 2000 (BtPrax 2000, 264), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. November 2000 (Bt Prax 2001, 77) und des OLG Schleswig vom 14. Dezember 2000 (MDR 2001, 455 = FGPrax 2001, 75) für zutreffend.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 20 W 171/03

    Betreuervergütung: Höhe des Schonvermögens

    Aus der gesetzlichen Verweisung in § 1836 c Nr. 2 BGB auf § 88 BSHG ergibt sich deshalb zugleich, dass die unterschiedlichen Schonbeträge nach Maßgabe der hierzu ergangenen Verordnung und der dort näher geregelten Voraussetzungen zur Ermittlung des Schonvermögens Anwendung zu finden haben, soweit nicht wegen einer besonderen Härte im Einzelfall § 88 Abs. 3 BSHG Anwendung findet (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 31; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken, BtPrax 2000, 264, BayObLG BtPrax 2001, 77; OLG Schleswig FGPrax 2001, 75; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 c Rn. 10; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 2001, 325).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10122
OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00 (https://dejure.org/2001,10122)
OLG München, Entscheidung vom 06.07.2001 - 21 U 4864/00 (https://dejure.org/2001,10122)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 21 U 4864/00 (https://dejure.org/2001,10122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 5015/00
  • OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 809
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Ihre Wahrheit ist theoretisch dem Beweis zugänglich (Beweiszugänglichkeitstheorie; vgl. BGH GRUB 1978, 258 = NJW 1978, 751 - Schriftsachverständiger).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast träfe den Beklagten auch die einfache Substantiierungslast (dies gilt im Rahmen von § 823 Abs. 1 und § 826 BGB; vgl. BGH AfP 1975, 804 = LM § 824 BGB Nr. 18 - Brüning-Memoiren I; GRUB 1975, 36 = NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1975, 1882 - Geist von Oberzell; ferner die schon zitierten Entscheidungen des BVerfG - Kritische Bayer-Aktionäre und BGH - Insiderwissen).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    In der für ein Urteil gebotenen (§ 313 Abs. 3 ZPO) und insbesondere für ein Berufungsurteil auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend vorgetragen und diskutiert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO 23. Aufl., § 313 Rn. 27) - ist folgendes auszuführen:.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    In die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 GG; BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257 - Lüth; zuletzt BVerfG NJW 2001, 2069/2070 - Versammlungsverbot).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Daher sind die Grundsätze etwa von BGH AfP 1994, 295 = NJW-RR 1994, 1242 und AfP 1994, 299 = NJW-RR 1994, 1246 - Verfassungsausschuss I und II - zur Frage verdeckter Behauptungen nicht anzuwenden.
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    c) Es gelten auch nicht etwa die Grundsätze über die Verdachtsberichterstattung (vgl. dazu etwa BGH in BGHZ 132, 13 = AfP 1996, 144 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; BGH AfP 1997, 700 = NJW 1997, 1148 - Gynäkologe).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast träfe den Beklagten auch die einfache Substantiierungslast (dies gilt im Rahmen von § 823 Abs. 1 und § 826 BGB; vgl. BGH AfP 1975, 804 = LM § 824 BGB Nr. 18 - Brüning-Memoiren I; GRUB 1975, 36 = NJW 1974, 1710 - Arbeitsrealitäten; AfP 1975, 911 = NJW 1975, 1882 - Geist von Oberzell; ferner die schon zitierten Entscheidungen des BVerfG - Kritische Bayer-Aktionäre und BGH - Insiderwissen).
  • BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    An der Wiederholung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann niemals ein berechtigtes Interesse bestehen (vgl. z.B. BVerfG NJW 1991, 2339 - Chefarztbrief).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Bloße Reflexwirkungen der aufgestellten Behauptung bleiben außer Betracht (vgl. etwa BGH AfP 2000, 88 = NJW 200, 318 - Verdacht am Bau).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
    Dabei ist geht der Senat mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 85, 1 = AfP 1992, 53 = NJW 1992, 1439 - Kritische Bayer-Aktionäre) davon aus, dass auch bei der Erfassung des Aussagegehalts einer Äußerung die Maßstäbe des Art. 5 Abs. 1 GG heranzuziehen sind.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.02.2001 - 3 U 316/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6767
OLG Koblenz, 06.02.2001 - 3 U 316/00 (https://dejure.org/2001,6767)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.2001 - 3 U 316/00 (https://dejure.org/2001,6767)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 3 U 316/00 (https://dejure.org/2001,6767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Löschung einer Sicherungsgrundschuld; Wegfall des Sicherungszwecks; Grundschuld; Sicherungszweck; Darlehn; Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    AGBG § 3; ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713
    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Grundstückseigentümer und den persönlichen Mitschuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 215/94

    Anwendbarkeit des HWiG auf die Unterzeichnung einer Sicherungszweckerklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.2001 - 3 U 316/00
    In einer derart umfassenden Erstreckung des Sicherungszweckes auf Forderungen jeglicher Art gegen den Sicherungsgeber und zudem auch gegen einen Dritten, nämlich den zweiten Darlehensnehmer, ist ein besonders krasser Fall einer ungewöhnlichen Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen zu erblicken, mit welcher der Vertragspartner des Verwenders nicht zu rechnen braucht (§ 3 AGBG; vgl. BGH NJW 1996, S. 191, 192).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist dies in der Regel eine Beschränkung des Sicherungszweckes auf den "Anlass" der Grundschuldbestellung (BGH NJW 1996, S. 191, 193).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht