Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01   

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https://dejure.org/2001,5671
OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 710; ; ZPO § 546 Abs. 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz - Kostenerstattung für Unterbringung in Pflegeheim - Vorteilsausgleich - Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten - tatsächlicher Wert der Heimwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 16/01
    Zum selben Ergebnis führt es, wenn man die Problematik der Aufwendungsersparnis nicht als Unterfall der Vorteilsausgleichung betrachtet, sondern schon bei der Schadensberechnung prüft (So BGH NJW 1984, 2628 in anderem rechtlichen Zusammenhang für die Ersparnis häuslicher Verpflegung bei Krankenhausaufenthalt).
  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Der hier in Frage stehende Abzug ersparter Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung betrifft jedoch nicht die Frage, ob die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung in vollem Umfang zu ersetzen sind (was außer Streit steht), sondern die Frage der Berechnung der Höhe dieser Kosten bzw. der Berechnung des in vollem Umfang zu ersetzenden Schadens (so BGH - Urteil vom 03. April 1984 - VI ZR 253/82 - zu II 2. a) = NJW 1984, 2628) oder der Vorteilsausgleichung (so OLG Hamm Urteil vom 08. Mai 2001 - 27 U 16/01 - = NZV 2001, 473 = OLGR Hamm 2001, 311; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rdn. 265 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.07.2020 - 11 U 107/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall Erstattung von

    Sie muss dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2011, 27 U 16/01 - Rz. 20 zitiert nach Juris).

    Insoweit ist nämlich zu beachten, dass es für die Höhe der Ersparnis nicht auf den Betrag ankommt, den der Geschädigte ohne den Unfall für seine Verpflegung aufgewandt hätte, sondern den er für eine Verpflegung in der ihm in der Betreuungseinrichtung gewährten Art hätte aufwenden müssen (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2001, 27 U 16/01 - Rz. 21 zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010, 4 U 585/09 - Rz. 24 zitiert nach Juris).

  • LG Köln, 29.02.2012 - 25 O 500/09

    Zahlungsanspruch für erbrachte Wohnungsleistungen und Lebenshaltungskosten

    Aus den von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen ergibt sich auch nichts anderes.Die Entscheidung des OLG München vom 14.12.2006 (NJW-RR 2007, 653 f.) verhält sich zu einem seinerzeit fünf- bzw. sechsjährigen Kind und zur Frage des Kindergeldabzuges und des Unterhaltsbedarfs eines solchen Kindes.Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2011 (NZV 2001, 473 ff.) befasst sich - für einen Geschädigten, der zum Unfallzeitpunkt 22 Jahre alt war - mit der grundsätzlichen Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die auch ohne den Schaden angefallen wären und insbesondere damit, dass Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der Unterbringungsleistung in Abzug zu bringen ist (und keine höheren hypothetischen Wohnungskosten).Schließlich verhält sich die - bereits oben in Bezug genommene - Entscheidung des BGH vom 03.04.1984 (NJW 1984, 2628 f.) zur Abgrenzung der Kosten aus einer Krankenhausbehandlung als Kosten der Heilbehandlung von Kosten für Unterkunft bzw. Pflege und letztlich zur Frage, wer insoweit aktivlegitimiert ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01   

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https://dejure.org/2001,3165
OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2001 - 6 U 79/01 (https://dejure.org/2001,3165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 UWG, § 13 Abs 4 UWG, § 25 UWG, § 519 Abs 2 S 3 ZPO
    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und Fristausnutzung; Zurechnung des Verhaltens der Tochtergesellschaft bei beherrschender Konzernmutter

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidriges Verhalten; Eilantrag; Unterlassungsanspruch; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Zurechnung; Beherrschender Einfluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 229
  • BB 2001, 2344
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Die Befugnis der Antragstellerin zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ergibt sich aus ihrer unmittelbaren Betroffenheit; zwischen ihr und dem Anbieter der beworbenen Leistung besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH WRP 98, 973 ­ Fotovergrößerungen).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01

    Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17.05.2001 ­ 6 U 23/01) muss sich eine Muttergesellschaft das wettbewerbswidrige Verhalten einer Tochtergesellschaft bzw. der Mitarbeiter dieser Tochtergesellschaft jedenfalls dann über § 13 Abs. 4 UWG zurechnen lassen, wenn sie ­ über die Funktion einer reinen Holding- Gesellschaft hinaus ­ beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2001 - 6 U 38/01

    Online-Angebote - Preisangabe - "für 0 Pfennig surfen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
    Unter diesen Begriff fällt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 12.07.2001 ­ 6 U 38/01) auch eine Werbung, die ­ wie hier ­ einen einzelnen Preisbestandteil einer Leistung als kostenlos hervorhebt.
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    Mit Blick darauf wird eine Dringlichkeitsschädlichkeit von der herrschenden Meinung nur dann diskutiert, wenn man über den Fristverlängerungsantrag hinaus die zweimonatige Berufungsbegründungsfrist auch tatsächlich überschritten hat (so OLG München v. 30.06.2016 - 6 U 531/16, GRUR-RR 2016, 499 Rn. 79 selbst bei nur wenigen Tagen), wobei zumeist zusätzlich eine "nicht unerhebliche" Verlängerung der Frist vorausgesetzt wird, bei der man die so bewilligte Frist auch "nicht unerheblich" oder sogar vollständig "ausnutzt" (so etwa schon Senat v. 19.01.2012 - 15 U 195/11, BeckRS 2012, 5820; siehe ferner OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 52 ff.; v. 13.09.2001 - 6 U 79/01, juris Rn. 4 f. - 6 Tage unschädlich; OLG Dresden v. 06.03.2018 - 4 U 1675/17, NJW-RR 2018, 1135 Rn. 7 f.; OLG Hamburg v. 18.08.2017 - 7 U 72/17, BeckRS 2017, 127226 Rn. 2 ff.; OLG Celle v. 17.09.2015 - 13 U 72/15, BeckRS 2016, 17073; KG v. 16.04.2009 - 8 U 249/08, BeckRS 2009, 14692; OLG Düsseldorf v. 15.07.2002 - 20 U 74/02, GRUR-RR 2003, 31; OLG Köln v. 05.07.1999 - 16 U 3/99, BeckRS 1999, 30065637; OLG München v. 09.08.1990 - 6 U 3296/90, GRUR 1992, 328; OLG Naumburg v. 20.09.2012 - 9 U 59/12, MMR 2013, 131, 132 - zwei Wochen unschädlich; siehe allg. auch MüKo-ZPO/ Drescher , 6. Aufl. 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch , MDR 2010, 1429, 1433; Feddersen , in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap. 54 Rn. 27; Schlingloff , in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 401; offen Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, BeckRS 2019, 22208 bei Verlängerung um eine Woche über Karneval im Rheinland).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2012 - 6 W 94/12

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

    Dass die Antragstellerin nach Zurückweisung des Eilantrages durch das Landgericht sodann die zweiwöchige Beschwerdefrist ausgeschöpft hat, kann ihr im Rahmen der Beurteilung des Verfügungsgrundes nicht angelastet werden; insoweit gilt hier nichts anderes als bei der Ausschöpfung der Fristen im Berufungsverfahren (vgl. hierzu Senat OLGR 2001, 331).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2002 - 6 U 199/01

    Haftung der Muttergesellschaft für Wettbewerbsverstöße der "Töchter"

    Die Akten des vorausgegangenen Eilverfahrens (Landgericht Frankfurt am Main 3/11 O 1/01; OLG Frankfurt am Main 6 U 79/01) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Gegen diese vom erkennenden Senat bereits im vorausgegangenen Eilverfahren (Urteil vom 13.09.2001 - 6 U 79/01; OLG Report Frankfurt 2001, 331) vorgenommene Beurteilung hat die Beklagte keine konkreten Einwände erhoben; ihr Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.04.2001 (315 O 1004/00) ist zur Rechtsverteidigung schon deswegen ungeeignet, weil sich diese Entscheidung mit dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung nicht befasst.

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 6 U 2/12

    Abgrenzung von markenmäßiger Benutzung und Bestellzeichen; Ausschöpfung von

    Das Ausschöpfen der zweimonatigen Berufungsbegründungsfrist kann einem Antragsteller nicht vorgeworfen werden, nachdem das Gesetz auch dem in erster Instanz unterlegenen Antragsteller die auch für das ordentliche Erkenntnisverfahren vorgesehene Frist zur Begründung der Berufung einräumt (Senat, OLGR Frankfurt 2001, 331).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 60/15

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an das Angebot fakultativer Zusatzleistungen

    Insbesondere kann der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Dringlichkeitsverlust durch Ausnutzung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist (vgl. WRP 2013, 385, [...].Tz. 12; OLGR 2001, 331) eine zögerliche Verfolgung des Verfügungsbegehrens im Berufungsverfahren nicht vorgeworfen werden, nachdem sie die Berufungsbegründung jedenfalls nach einem Hinweis auf die mit einer Ausschöpfung der verlängerten Berufungsbegründungsfrist verbundenen Konsequenzen für den Verfügungsgrund zeitnah und vor Ablauf der verlängerten Frist eingereicht hat.
  • OLG Naumburg, 11.11.2005 - 10 U 26/05

    Zum rechtsmißbräuchlichen Verhalten i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG und zur Annahme der

    Danach können Beauftragte auch sein abhängige Unternehmen bei einem Beherrschungsvertrag (§ 291 AktG) und Unternehmen im Rahmen eines faktischen Konzerns (§§ 308 ff AktG), soweit sie im Rahmen eines einheitlichen Wirtschaftsplanes tätig sind und einem beherrschenden Einfluss durch die Muttergesellschaft unterliegen (vgl. zu § 13 Abs. 4 UWG a. F.: BGH, Urteil vom 07. April 2005, I ZR 221/02, Meißner Dekor II; OLG Frankfurt BB 2001, 2344; Köhler in Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.45 ).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 2 U 152/02

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Entfallen der

    Mit dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und der Ausnutzung der Fristverlängerung gibt er jedenfalls dann zu erkennen, dass die Sache so eilig nicht ist, wenn die gesetzliche Frist nicht nur unerheblich und ohne besondere Gründe überschritten wird (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 331).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 2 U 152/02

    Vorliegen oder Nichtvorliegen der Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Erlass einer

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01   

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https://dejure.org/2001,7356
OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01 (https://dejure.org/2001,7356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2001 - 14 W 138/01 (https://dejure.org/2001,7356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2001 - 14 W 138/01 (https://dejure.org/2001,7356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.1987 - IVb ZB 13/85

    Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - Anrechnung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01
    Vielmehr wird ein derartiger Beschluss erst dann wirksam, wenn er aus dem inneren Geschäftsbereich des Gerichts herausgelangt (vgl. BGH FamRZ 1987, 921,922; OLG Köln OLGR Köln 1993, 233; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 432, 433; Senatsbeschluss vom 11.12.1985 - 14 W 727/85 - auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 1986, 935; Stein/Jonas/ Leipold ZPO, 21. Aufl., § 329 Randziffer 32; Zöller - Vollkommer, aaO, § 329 Randziffern 6 und 18).
  • OLG Koblenz, 11.12.1985 - 14 W 727/85

    Rechtsmittel; Ergangene Entscheidung; Künftige Entscheidung; Angreifbare

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01
    Vielmehr wird ein derartiger Beschluss erst dann wirksam, wenn er aus dem inneren Geschäftsbereich des Gerichts herausgelangt (vgl. BGH FamRZ 1987, 921,922; OLG Köln OLGR Köln 1993, 233; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 432, 433; Senatsbeschluss vom 11.12.1985 - 14 W 727/85 - auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 1986, 935; Stein/Jonas/ Leipold ZPO, 21. Aufl., § 329 Randziffer 32; Zöller - Vollkommer, aaO, § 329 Randziffern 6 und 18).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1999 - 11 W 87/98

    Rechtsfolgen der Zurücknahme der Beschwerde vor Erlass der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01
    Vielmehr wird ein derartiger Beschluss erst dann wirksam, wenn er aus dem inneren Geschäftsbereich des Gerichts herausgelangt (vgl. BGH FamRZ 1987, 921,922; OLG Köln OLGR Köln 1993, 233; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 432, 433; Senatsbeschluss vom 11.12.1985 - 14 W 727/85 - auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 1986, 935; Stein/Jonas/ Leipold ZPO, 21. Aufl., § 329 Randziffer 32; Zöller - Vollkommer, aaO, § 329 Randziffern 6 und 18).
  • OLG Köln, 03.03.1993 - 2 W 1/93

    Unterhalt; Berechnung; Pfändungsfreibetrag; Existenzminimum; Sozialhilfesatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2001 - 14 W 138/01
    Vielmehr wird ein derartiger Beschluss erst dann wirksam, wenn er aus dem inneren Geschäftsbereich des Gerichts herausgelangt (vgl. BGH FamRZ 1987, 921,922; OLG Köln OLGR Köln 1993, 233; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 432, 433; Senatsbeschluss vom 11.12.1985 - 14 W 727/85 - auszugsweise abgedruckt in NJW-RR 1986, 935; Stein/Jonas/ Leipold ZPO, 21. Aufl., § 329 Randziffer 32; Zöller - Vollkommer, aaO, § 329 Randziffern 6 und 18).
  • OLG Koblenz, 23.11.2001 - 5 W 738/01

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtliches Gehör bei neuem Vortrag nach Erlaß,

    Der nicht verkündete Beschluss vom 13. August 2001 war am 19. September 2001 "existent", denn an diesem Tag wurde die Entscheidung aus dem inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts herausgegeben (Senat - 14 W 727/85 -, NJW-RR 1986, 935 und - 14 W 138/01 -, AnwBl 2001, 522 ).
  • OLG Köln, 28.11.2012 - 2 Ws 745/12

    Rücknahme einer Beschwerdentscheidung infolge Unkenntnis der zuvor erfolgten

    Der - in Unkenntnis dieser Erklärung ergangene - Beschluss vom 22.10.2012 ist damit wirkungslos (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.03.2001 - Az.: 14 W 138/01 - KG Berlin, Beschluss vom 28.02.2002 - Az.: 1 AR 99/02 - 5 Ws 54/02 - jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01   

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https://dejure.org/2001,7505
OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01 (https://dejure.org/2001,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.05.2001 - 4 W 21/01 (https://dejure.org/2001,7505)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 4 W 21/01 (https://dejure.org/2001,7505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert; Markenartikel; Menge; Unterlassung; Unlauterer Wettbewerb; Marke; Umsatzzahlen; Umsatz

  • Judicialis

    GKG § 25; ; GKG § 12 b

  • RA Kotz

    Streitwert bei markenrechtlichen Streitigkeiten

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 § 12b
    Streitwert des markenrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Weltunternehmen - hohe Umsatzahlen - Verletzungshandlung bezüglich kleiner Anzahl Markenartikel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 285
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01
    Dieses hängt wiederum ab von der Größe und der Wirtschaftskraft des klägerischen Unternehmens sowie der Gefährlichkeit der beanstandeten Markenrechtsverletzung für den weiteren Vertrieb der betroffenen Markenartikel (vgl. z.B. OLG Stuttgart WRP 77, 135/136; OLG Koblenz GRUR 1996, 139/140; BGH GRUR 1990, 1052).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04

    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG erforderlich ist, ist für die Partei jedoch nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59; vgl. auch: OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 285).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Anders als die vor dem 1. Juli 1998 geltende Fassung enthält das Gesetz damit nunmehr eine Begrenzung für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts dergestalt, dass es auf die ersten 12 Monate nach Einreichung der Klage ankommt, wobei unter Einreichung der Klage allgemein der Zeitpunkt der auf den Monat der Anhängigkeit folgenden 12 Monate verstanden wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht JurBüro 2001, 418; 1997, 196; OLG Hamm OLG-Report 1996, 263).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 4 W 16/07

    Streitwertbemessung: Beschwerde der Partei gegen zu niedrige

    5 Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG erforderlich ist, ist für die Partei jedoch nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerde vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; Brandenbg. OLG [7. Zivilsenat] NJW-RR 2005, 80; OLG Koblenz JurBüro 2002, 3110; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 68 GKG, Rn. 5; vgl. auch: OLG Zweibrücken GRUR-RR 2001, 285).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.06.2001 - 9 U 89/01   

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https://dejure.org/2001,5083
OLG Celle, 29.06.2001 - 9 U 89/01 (https://dejure.org/2001,5083)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.06.2001 - 9 U 89/01 (https://dejure.org/2001,5083)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 9 U 89/01 (https://dejure.org/2001,5083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundkapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft: Unzulässigkeit eines Bezugsrechtsausschlusses für Altaktionäre

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bezugsrechtsausschluss ; Aktiengesellschaft; Grundkapitalerhöhung; Bareinlage; Übernahmebereitschaft ; Eilbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Bezugsrechtsausschluss ; Aktiengesellschaft; Grundkapitalerhöhung; Bareinlage; Übernahmebereitschaft ; Eilbedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1499
  • NZG 2001, 1140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81

    Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2001 - 9 U 89/01
    Der beschlossene Ausschluss lässt sich auch nicht durch das Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck i.S. von Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit rechtfertigen (vgl. zu den Kriterien BGHZ 71, S. 40 ff.; BGHZ 83, S. 319, 321; BGHZ 125, 239, 241).

    Für die Barkapitalerhöhung bleibt es dagegen dabei, dass ein Bezugsrechtsausschluss nur verhältnismäßig selten sachlich zu rechtfertigen ist (BGH, Urteil vom 19.04.1982, II ZR 55/81, insoweit in BGHZ 83, 319 ff. nicht veröffentlicht), weil für ein erst künftig vom Vorstand - wenn er von der Genehmigung Gebrauch macht - auszuübendes weiteres Ermessen nach u. U. nicht konkret vorauszubestimmenden Kriterien dabei kein Raum ist.

    aa) Grundlage für die entsprechende Prüfung bildet der vom Vorstand erstattete Bericht zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses (BGHZ 83, 319, 326; Hüffer, a.a.O., Rdnr. 37).

  • BGH, 07.03.1994 - II ZR 52/93

    Interesse der Aktiengesellschaft an der Zulassung der Aktie zum Handel an einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2001 - 9 U 89/01
    Der beschlossene Ausschluss lässt sich auch nicht durch das Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck i.S. von Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit rechtfertigen (vgl. zu den Kriterien BGHZ 71, S. 40 ff.; BGHZ 83, S. 319, 321; BGHZ 125, 239, 241).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 29.06.2001 - 9 U 89/01
    Der beschlossene Ausschluss lässt sich auch nicht durch das Interesse der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck i.S. von Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit rechtfertigen (vgl. zu den Kriterien BGHZ 71, S. 40 ff.; BGHZ 83, S. 319, 321; BGHZ 125, 239, 241).
  • KG, 28.05.2020 - 12 U 18/18

    Anfechtungsklage sowie hilfsweise Nichtigkeitsfeststellungsklage bezüglich der

    Diese Ansicht wird auch nach den durch das ARUG bewirkten Gesetzesänderungen, welche u.a. § 186 Abs. 4 AktG sowie §§ 121, 124 AktG betrafen, in Teilen der Literatur unter Hinweis darauf, dass das ARUG keine weitergehende Publizität des Vorstandsberichts bewirkt habe, welche die Bekanntmachung des wesentlichen Inhalts in der Einberufung entbehrlich erscheinen ließe, weiterhin vertreten (vgl. Kölner Komm AktG/Ekkenga, 3. Aufl. 2017 § 186 Rn. 181; MüKoAktG/Schürnbrand, 4. Auflage 2016, § 186 Rn. 86; Grigoleit/Herrler AktG, 1. Auflage 2013, § 186 Rn. 10; Rebmann in: Heidel Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 5. Auflage 2020, § 186, Rn. 36; K. Schmidt/Lutter/Ziemons AktG, 3. Auflage 2015, § 124 Rn. 63; Sickinger/Kuthe in Schüppen/Schaub, Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht, 3. Auflage 2018, § 33 Rz 94; Busch in: Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 4. Aufl. 2018, Ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen, Rn. 42.74 unter Bezugnahme auf BGH v. 9.11.1992 - II ZR 230/91 - Bremer Bankverein, BGHZ 120, 141, 155 f. und OLG Celle v. 29.06.2001 - 9 U 89/01, AG 2002, 292).

    Gleichermaßen verhält es sich mit der Entscheidung des OLG Celle vom 29.06.2001 - 9 U 89/01 AG 2020, 292 f., in welcher unter Rz. 18 ebenfalls nur feststellt worden ist, dass dem Erfordernis, den wesentlichen Inhalt des Vorstandsberichts bekannt zu geben, in dem dort zu entscheidenden Fall Genüge getan worden sei.

    Angesichts des Umstandes, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09. November 1992 - II ZR 230/91 hierzu - soweit ersichtlich - keine abschließende Aussage trifft und es von der hier vertretenen Ansicht - wenn auch nicht näher begründete - abweichende obergerichtliche Rechtsprechung gibt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.06.2001 - 9 U 89/01), scheint eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Rechtsfortbildung und zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung geboten.

  • BGH, 19.07.2022 - II ZR 103/20

    Bekanntmachungspflichten im Vorfeld einer ordentlichen Hauptversammlung

    Nach teilweise vertretener Auffassung muss entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 3 Fall 2 AktG a.F. der wesentliche Inhalt des Berichts bekannt gemacht werden (OLG Celle, NZG 2001, 1140; LG Berlin, DB 2005, 1320, 1321; MünchKommAktG/Schürnbrand/Verse, 5. Aufl., § 186 Rn. 90; MünchKommAktG/Bayer, 5. Aufl., § 203 Rn. 55; MünchKommAktG/Habersack, 5. Aufl., § 221 Rn. 181; Hirte in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 203 Rn. 111; Ziemons in K. Schmidt/Lutter, AktG, 4. Aufl., § 124 Rn. 79 ; Merkt in K. Schmidt/Lutter, AktG 4. Aufl., § 221 Rn. 104 ; BeckOGK AktG/Servatius, Stand: 1.2.2022, § 186 Rn. 45; BeckOGK AktG/Wamser, Stand: 1.2.2022, § 203 Rn. 72 f.; BeckOGK AktG/Seiler, Stand: 1.2.2022, § 221 Rn. 93; Grigoleit/Rieder/Holzmann, AktG, 2. Aufl., § 186 Rn. 50; Liebscher in Henssler/Strohn, GesR, 5. Aufl., § 124 AktG Rn. 4c; Herrmanns in Henssler/Strohn, GesR, 5. Aufl., § 186 Rn. 11; Rebmann in Heidel, AktienR, 5. Aufl., § 186 Rn. 36; KK-AktG/Ekkenga, 3. Aufl., § 186 Rn. 181; KK-AktG/Florstedt, 3. Aufl., § 221 Rn. 268; Apfelbacher/Metzner in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 186 Rn. 52; Wachter/Dürr, AktG, 3. Aufl., § 186 Rn. 18; Wachter/Kocher, AktG, 3. Aufl., § 124 Rn. 15; Fest in Hopt/Seibt, Schuldverschreibungsrecht, § 221 AktG Rn. 627 ; Sethe, AG 1994, 342, 351; Bosse ZIP 2001, 104, 105; Paefgen, ZIP 2004, 145, 154; Lutter, ZGR 1993, 291, 310; Kort, ZIP 2002, 685, 688; Bosse ZIP 2001, 104, 105 ; Liebert, Der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften, 2003, S. 52; Bühler, Berichtspflichten bei Strukturmaßnahmen von Aktiengesellschaften, 2017, 200 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.2001 - 10 W 20/01   

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https://dejure.org/2001,24130
OLG Düsseldorf, 27.03.2001 - 10 W 20/01 (https://dejure.org/2001,24130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2001 - 10 W 20/01 (https://dejure.org/2001,24130)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2001 - 10 W 20/01 (https://dejure.org/2001,24130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 404; GKG §§ 5, 8
    Beauftragung eines nicht öffentlich bestellten Sachverständigen als unrichtige Sachbehandlung

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.11.2000 - 2 U 227/00   

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https://dejure.org/2000,20490
OLG Oldenburg, 29.11.2000 - 2 U 227/00 (https://dejure.org/2000,20490)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.11.2000 - 2 U 227/00 (https://dejure.org/2000,20490)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. November 2000 - 2 U 227/00 (https://dejure.org/2000,20490)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AFB 87 § 11 Nr. 1b; VGB 88 § 15 Nr. 1b; ZPO § 287
    Abrechnung eines Schadens in der Gebäudefeuerversicherung

Verfahrensgang

  • LG Aurich - 4 O 765/99
  • OLG Oldenburg, 29.11.2000 - 2 U 227/00
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