Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3775
OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 2001 - 3 Wx 187/01 (https://dejure.org/2001,3775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Liquiditätsschwierigkeiten; Sonderumlage; Wohnungseigentum; Anteilmäßige Verpflichtung von Wohnungseigentümern; Anteilige Zahlung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 16 Abs. 2
    Wohnungseigentum - Sonderumlage - Zahlungspflicht des Erwerbers ab Entstehen der Forderung - Verteilungsmaßstab

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Sonderumlage: Neuer Eigentümer haftet

Verfahrensgang

  • AG Rheinberg - 23 II 30/00
  • LG Kleve - 4 T 48/01
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 302
  • NZM 2001, 1039
  • ZMR 2002, 144
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
    Die Erhebung einer Sonderumlage widerspricht deshalb ordnungsgemässer Verwaltung nicht, wenn Nachforderungen aus Jahresabrechnungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfalle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ansprüche der Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHZ 108, 44, 47; BGHZ 104, 197, 202).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 3 Wx 187/01
    Die Erhebung einer Sonderumlage widerspricht deshalb ordnungsgemässer Verwaltung nicht, wenn Nachforderungen aus Jahresabrechnungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfalle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ansprüche der Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHZ 108, 44, 47; BGHZ 104, 197, 202).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig

    Sie folgt daher den für den Wirtschaftsplan geltenden Regeln (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 911; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1039; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 94, 96 f.; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 24; BeckOK BGB/Hügel, [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 9).
  • LG Koblenz, 24.04.2017 - 2 S 58/15
    Die Höhe einer Sonderumlage hat sich am geschätzten Finanzbedarf zu orientieren, wodurch eine Prognose der erforderlichen Kosten notwendig ist, die großzügig gehandhabt werden darf (BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 17; LG München I ZMR 2011, 239, 240).

    Denn bei der Erhebung einer Sonderumlage darf eine betragsmäßige Festsetzung nur dann ausnahmsweise fehlen, wenn die geschuldeten Einzelbeträge nach objektiven Maßstäben eindeutig bestimmbar sind und von den Wohnungseigentümern selbst, etwa mittels Taschenrechner, errechnet werden können (KG NZM 2002, 873, Rn. 8, OLG Hamm ZMR 2009, 61, 62, Rn 40; BayObLG NZM 1998, 337, Rn. 9; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, 91, Rn. 18; OLG Braunschweig ZMR 2006, 787).

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Es ist ausreichend, wenn der Beschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen lässt (OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, BayObLG NZM 2003, 66 = NJW 2003, 2323; KG NZM 2002, 873; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 38).
  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Die Höhe einer Sonderumlage richtet sich jeweils nach dem geschätzten Finanzbedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, Az. 3 Wx 187/01, ZWE 2002, 90).
  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Im Grundsatz unter­ liegt e s keinem Zweifel, dass die Erhebung einer Sonderumlage ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn Nachforderungen aus früheren Jahresabrechnungen oder laufende Wohngeldzahlungen vorübergehend oder dauernd uneinbringlich sind und dadurch Einnahmeausfälle entstehen, die zur Deckung beschlossener Ausgaben d e r Gemeinschaft oder zur Tilgung gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten ausgegli­ chen werden müssen (BGHZ 108, 44, 47; 109, 197, 202; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 302, 303).

    Für die Höhe der Sonderumlage ist der geschätzte Finanz­ bedarf maßgeblich, die voraussichtlich anfallenden Kosten sind dabei großzügig an­ zusetzen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 302, 303, BayObLG WE 1999, 147).

  • OLG Celle, 05.01.2004 - 4 W 217/03

    Beteiligung an Ausgleich von Zahlungsrückständen einer Wohneigentümergemeinschaft

    Daher folgt auch der Senat auch für den hier in Rede stehenden Erwerb des Wohn und Teileigentums in der Zwangsversteigerung der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. NZM 2001, 1039), dass der neue Eigentümer die im Wege einer Sonderumlage beschlossenen Mittel zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten mit bereit stellen muss.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 20 W 114/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Eigentümerbeschluss trotz Einladungsmangels;

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03

    Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines

    Für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, für die die selben Grundsätze gelten wie für den Wirtschaftsplan, steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum zu, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat (BayObLG NZM 1998, 337; OLG Düsseldorf NZM 2001, 1039; Niedenführ/Schulze, aaO., § 28, Rdnr. 32; Palandt/Bassenge, aaO., § 28, Rdnr. 19, 4).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

    Das ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Beschluss den Umlageschlüssel bezeichnet und jeder Wohnungseigentümer danach den von ihm zu zahlenden Betrag ausrechnen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, ZMR 2002, 144 ff.).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
    Das ist (jedenfalls) dann der Fall, wenn der Beschluss den Umlageschlüssel bezeichnet und jeder Wohnungseigentümer danach den von ihm zu zahlenden Betrag ausrechnen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2001, ZMR 2002, 144 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 19 U 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6738
OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 19 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2001 - 19 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 19 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch; Getränkelieferungsvertrag; Schriftform; Preisliste ; Fremdbezug; Entschädigungsklausel; Laufzeit

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 9 Abs. 1; ; AGBG § 24 S. 1 Nr. 1 a.F.; ; AGBG § 11 Abs. 1 Nr. 5 lit. a; ; GWB § 34; ; BGB § 242; ; BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Entschädigungsklausel in einem Getränkelieferungsvertrag; Laufzeit von 11 Jahren und 10 Monaten in einem Getränkelieferungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 19 U 97/01
    Soweit die Laufzeit der Bierbezugsverpflichtung in AGB vereinbart worden ist, benachteiligt eine zehnjährige Bindungsdauer den Gastwirt, der den Bierlieferungsvertrag als Kaufmann abgeschlossen hat, jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen (BGH NJW 2001, 2331).
  • BGH, 26.05.1981 - KZR 25/80

    Bezugsbindung - Schriftlicher Vertrag - Vertragsinhalt - Tagespreis -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2001 - 19 U 97/01
    Mehr verlangt § 34 GWB, der keine inhaltlichen Anforderungen an den Inhalt solcher Verträge stellt, nicht (BGH GRUR 81, 675).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 21 O 95/10

    Vereinbarkeit eines Bierlieferungsvertrags mit den guten Sitten

    Wird wie im vorliegenden Fall ein Darlehen oder Inventar zur Verfügung gestellt, ist eine Laufzeit von 10 Jahren auch unter Berücksichtigung von Art. 81 EGV und Art. 5 EG-VO Nr. 2790/99 v 22.1.99 - Abl. L 336/21 (Gruppenfreistellungsverordnung zum Kartellverbot) noch nicht unangemessen (BGH NJW 2001, 2331ff.; OLG Karlsruhe, MDR 2002, 445; Coester, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 307, Rdnr. 539; wohl auch Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 307, Rdnr. 78).

    Anders als in den Sachverhalten, die den Entscheidungen des OLG Karlsruhe (MDR 2002, 445) und OLG Nürnberg (aaO) zugrunde lagen, geht es vorliegend nicht um die vollständige Einstellung des Bierbezuges durch die Klägerin, sondern um Fälle des vertragswidrigen Fremdbezuges.

  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer vertraglichen

    Es sprich Einiges dafür, dass eine Schadensersatzpauschale von 50 % den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt (vgl. OLG München MDR 2002, 445, das bereits eine Pauschale von 30 % des Tagespreises der von dritter Seite bezogenen Getränke für überhöht gehalten hat; Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 5 Rdn. 19; a. A. für eine 30 %-Pauschale OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 917).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2004 - 2 U 43/04

    Grunddienstbarkeit: Wirksamkeit einer zeitlich unbegrenzten beschränkten

    b) Diese ständige (BGH v. 22.1.1992 - VIII ZR 374/89, NJW-RR 1992, 593) Rechtsprechung des BGH, die einer zeitlich unbeschränkten Dienstbarkeit Geltung verschafft, obgleich andererseits Bierlieferungsverträge Höchstlaufzeiten unterworfen werden (BGH v. 8.4.1988 - V ZR 120/87, MDR 1988, 847 = NJW 1988, 2362; OLG Karlsruhe v. 18.10.2001 - 19 U 97/01, OLGReport Karlsruhe 2002, 1 = MDR 2002, 445), hat weitgehend Gefolgschaft gefunden (OLG München v. 4.9.2003 - U (K) 3241/03, OLGReport München 2004, 76 = NJW-RR 2004, 164; BayObLG v. 13.3.1987 - 14 U 51/85, MDR 1987, 758 = NJW-RR 1987, 912 [913]; OLG Karlsruhe v. 26.8.1988 - 10 U 274/87, BB 1989, 942 [943]; RGRK/Roth, BGB, 12. Aufl. [1996], § 1018 Rz. 25, ders., § 1090 Rz. 9; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1018 Rz. 24, 25; Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1018 Rz. 113, 116; Amann, DNotZ 1986, 578 [583]; Wegmann in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 1018 Rz. 61-63; Baur/Stürner, SachenR, 17. Aufl., § 33 Rz. 16-19;Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1090 Rz. 10; Jauernig, BGB, 10. Aufl., § 1090 Rz. 9 [aE]; Küchenhoff/Grziwotz in Erman, BGB, 10. Aufl., § 1090 Rz. 8, § 1018 Rz. 17, 17a-c; Schwab/Prütting, SachenR, 29. Aufl. [2000], Rz. 893-894).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2526
OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00 (https://dejure.org/2001,2526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2001 - 7 U 180/00 (https://dejure.org/2001,2526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2001 - 7 U 180/00 (https://dejure.org/2001,2526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Nr I Abs 2 Buchst a AUB
    Private Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei teilweisem Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes im Schultergelenk

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung; Gliedertaxe; Versteifung; Schultergelenk; Invaliditätsentschädigung; Rente

  • Judicialis

    AUB 94 § 7 I (2) b; ; AUB 94 § 7 I (2) a; ; AUB 94 § 7 I (2) c; ; AUB 94 § 7 I (2) d; ; AGBG § 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 7 I Nr. 2 b
    Bemessung des Invaliditätsgrads bei einer Versteifung des Schultergelenks

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Private Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei teilweisem Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes im Schultergelenk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1999 - IV ZR 44/98

    Voraussetzungen des Leistungsausschlusses für Luftfahrtunfälle in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00
    Für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ist maßgebend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Bedingungen aufmerksam liest und verständig unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs würdigt, verstehen muß (BGH NJW-RR 99, 1473).
  • BGH, 02.10.1996 - IV ZR 53/96

    Erhöhung des Streitwerts bei wiederkehrenden Leistungen - Berechnungsgrundlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00
    Bei der Festsetzung der Beschwer hat der Senat den bezifferten Restbetrag der Invaliditätsentschädigung von DM 365.000,-, den Betrag des auf rückständige Rentenbeträge entfallenden Zahlungsantrags bis zur Rechtshängigkeit der Klage von DM 32.000 (vgl. BGH B.v. 2.10.96 ­IV ZR 53/96 ­ BGHR ZPO § 9 Rentenrückstand 1; Senatsbeschluss v. 26.3.1999 ­ 7 U 22/98 -) und 80 % des 3, 5-fachen Jahresbetrages der Unfallrente (§ 9 ZPO) berücksichtigt.
  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00

    Anwendung der Gliedertaxe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 180/00
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 90, 964; 01, 360), die die Berufung zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht anführt, steht dieser Auslegung nicht entgegen.
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03

    Unklarheit der Gliedertaxe

    dd) Für die Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk führt die Auslegung aus den im Senatsurteil vom 9. Juli 2003 im Einzelnen dargelegten Erwägungen (aaO unter II 2) zu demselben Ergebnis (ebenso OLG Karlsruhe VersR 2006, 104; a.A. OLG Bamberg r+s 2003, 380 und OLG Frankfurt am Main VersR 2002, 560).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2002 - 7 U 117/01

    Private Unfallversicherung: Höhe des Invaliditätsgrades im Falle der

    Die Revision war nicht zuzulassen, nachdem die in der parallel liegenden Sache 7 U 180/00 die Senatsentscheidung durch Nichtannahme der Revision rechtskräftig ist.
  • OLG Bamberg, 17.10.2002 - 1 U 138/00

    Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei

    5. September 2001, 7 U 180/00, VersR 2002, 560).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6746
OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00 (https://dejure.org/2001,6746)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2001 - 18 U 2141/00 (https://dejure.org/2001,6746)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 18 U 2141/00 (https://dejure.org/2001,6746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bürgschaft; Formular; Formularbürgschaft; Kontokorrentkredit; Laufender Warenkredit; Kredit

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschuldnerische Haftung aus Höchstbetragsbürgschaft

  • Judicialis

    BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § ... 767 Abs. 1; ; BGB § 769; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 284 ff.; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 527; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 273 Abs. 1 Ziff. 4; ; ZPO § 141 Abs. 1; ; ZPO § 445 Abs. 1; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 445 Abs. 2; ; AGBG § 24a; ; AGBG § 9; ; AGBG § 5; ; AGBG § 1; ; AGBG § 3; ; AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Bürgschaften für "laufende Warenkredite" - Anwendung der Grundsätze zu Formularbürgschaften für Kontokorrentkreditforderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 1, 3, 5, 9; BGB §§ 133, 157, 765, 766, 767; ZPO §§ 296, 527
    Übertragbarkeit der von der Rechtsprechung in Bezug auf Formularbürgschaften für Kontokorrentkreditforderungen entwickelten Grundsätze auf Bürgschaften für so genannte "laufende Warenkredite"

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 2167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.10.1999, NJW 2000, 658 ff., 659), der sich der Senat anschließt, führt eine Klausel in einem Bürgschaftsformular, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner erstreckt, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, grundsätzlich zu einer den Geboten von Treu und Glauben (§ 242 BGB) widersprechenden, unangemessenen Benachteiligung des Bürgen und ist daher gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.

    Anders, als in dem der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.10.1999, a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt - dort hatte eine Bank der Hauptschuldnerin sowohl verschiedene Kredite gewährt als auch in Bezug auf ein Kontokorrentkonto eine Kreditlinie eingeräumt - ergeben sich hier nämlich aus dem Bürgschaftsformular Gegenstand und Umfang des Risikos der Bürgen klar und eindeutig: Die Bürgschaft sollte sich allein auf Ansprüche der Klägerin aus Warenlieferungen an die Schuldnerin beziehen.

    Im Übrigen ist es, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen für verschiedene Arten von Geschäften oder gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen verwendet werden und deren Interessen, Verhältnisse sowie Schutzbedürfnisse generell unterschiedlich gelagert sind, auch nach der Überzeugung des Senats sachgerecht, die Abwägung in den Vertrags- und Fallgruppen vorzunehmen, die durch die am Sachgegenstand ausgerichtete typische Interessenlage gebildet werden (vgl. auch: BGH, Urteil vom 28.10.1999, a.a.O., S. 660, m.w.N.).

  • BGH, 30.09.1999 - IX ZR 287/98

    Umfang der Bürgschaft bei Umschuldung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Eine Ausnahme gilt allerdings auch nach der Überzeugung des Senats, soweit ein allein zur Geschäftsführung befugter Mehrheitsgesellschafter für Verbindlichkeiten "seiner" Gesellschaft bürgt, weil ein solcher Bürge die Entstehung und Entwicklung der Gesellschaftsschulden beeinflussen kann und daher die Bürgschaft in der Regel nicht sittenwidrig sein wird (BGH WM 1996, 588 ff., 592, NJW 1999, 3708 ff., NJW 2000, 1179 ff., 1181).

    Für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, ist das grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sie über die Mehrheit der Anteile verfügen oder wenn gesellschaftsrechtlich sichergestellt ist, dass Erweiterung und Neubegründung von Verbindlichkeiten nicht ohne ihre Mitwirkung herbeigeführt werden können (BGH NJW 1999, 3708 ff., 3709; BGHZ 142, 213 ff., 216).

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Ihn mit einem Risiko zu belasten, dessen Umfang allein vom Handeln Dritter bestimmt wird, das er infolgedessen weder beeinflussen noch kalkulieren kann, widerspricht den Grundsätzen der im Vertragsrecht geltenden Privatautonomie (BGH NJW 1998, 450 ff., 451).

    Soll danach (vgl. BGH NJW 1998, 450 ff.) die Bürgschaft einen betragsmäßig nicht limitierten Kontokorrentkredit sichern, ist für den Bürgen zwar ohne weiteres ersichtlich, dass die Hauptschuld in Zukunft über den aktuellen Stand hinaus steigen kann.

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Für Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, ist das grundsätzlich dann anzunehmen, wenn sie über die Mehrheit der Anteile verfügen oder wenn gesellschaftsrechtlich sichergestellt ist, dass Erweiterung und Neubegründung von Verbindlichkeiten nicht ohne ihre Mitwirkung herbeigeführt werden können (BGH NJW 1999, 3708 ff., 3709; BGHZ 142, 213 ff., 216).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Nachdem eine formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus der (bankmäßigen) Geschäftsverbindung grundsätzlich auch gegenüber Kaufleuten unwirksam (BGH NJW 1998, 3708 ff.) ist, kann zunächst dahinstehen, ob der Beklagten zu 2), die ausweislich des zu den Akten gereichten Handelsregisterauszuges jedenfalls am 15.04.1996 Kauffrau war, bereits am 05.10.1995 Kaufmannseigenschaft zukam.
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Vielmehr würde diese einen unbilligen Vorteil aus der Unwirksamkeit der weiten Zweckerklärung ziehen, weil es die Ausgewogenheit der beiderseitigen Leistungen verändern, zu einer mit der Zielsetzung des AGB-Gesetzes nicht zu vereinbarenden Benachteiligung der Klägerin als Klauselverwenderin führen und der Beklagten als Nutznießerin einen unverhofften und ungerechtfertigten Gewinn verschaffen würde (so: BGH, Urteil vom 01.02.1984, BGHZ 90, 69 ff., 77, 78).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Dies (vgl. BGH NJW 2000, 2580 ff.) gilt auch für Höchstbetragsbürgschaften.
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Eine Ausnahme gilt allerdings auch nach der Überzeugung des Senats, soweit ein allein zur Geschäftsführung befugter Mehrheitsgesellschafter für Verbindlichkeiten "seiner" Gesellschaft bürgt, weil ein solcher Bürge die Entstehung und Entwicklung der Gesellschaftsschulden beeinflussen kann und daher die Bürgschaft in der Regel nicht sittenwidrig sein wird (BGH WM 1996, 588 ff., 592, NJW 1999, 3708 ff., NJW 2000, 1179 ff., 1181).
  • BGH, 15.02.1996 - IX ZR 245/94

    Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Eine Ausnahme gilt allerdings auch nach der Überzeugung des Senats, soweit ein allein zur Geschäftsführung befugter Mehrheitsgesellschafter für Verbindlichkeiten "seiner" Gesellschaft bürgt, weil ein solcher Bürge die Entstehung und Entwicklung der Gesellschaftsschulden beeinflussen kann und daher die Bürgschaft in der Regel nicht sittenwidrig sein wird (BGH WM 1996, 588 ff., 592, NJW 1999, 3708 ff., NJW 2000, 1179 ff., 1181).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 18 U 2141/00
    Handelt es sich demgegenüber um einen Formularvertrag, so sind dessen Bedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW-RR 1996, 375 ff., 375).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 207/56
  • LG Düsseldorf, 17.08.2022 - 41 O 61/21
    Der Rahmenvertrag stellt als gedrucktes Klauselwerk schon seinem Anschein nach allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB dar (BGHZ 118, 229 (238); OLG Dresden WM 2001, 2167 f.).
  • AG Düsseldorf, 28.08.2012 - 36 C 3722/12

    Anspruch auf Rückerstattung einer Bearbeitungsgebühr im Rahmen eines

    In diesem Fällen genügt die Verwendergegenseite der ihr obliegenden Beweislast durch Hinweis auf die äußere Form, denn ein gedrucktes oder sonst vervielfältigtes Klauselwerk ist seinem ersten Anschein nach AGB (BGHZ 118, 229, 238; OLG Dresden WM 2001, 2167 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6032
OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 13 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung; Hemmung; Entscheidung des Versicherers; Künftige Schäden; Schadensposition

  • Judicialis

    BGB § 852; ; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Anforderungen an die die Verjährungshemmung beendende Entscheidung des Versicherers i. S. d. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG

  • rechtsportal.de

    BGB § 852; PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Verjährung; Hemmung; Verjährungshemmung; Entscheidung des Versicherers - Beendigung der Verjährungshemmung durch eindeutige Erklärung des KFZ-Haftpflichtversicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Verjährungshemmung durch positive Entscheidung beendet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 39
  • VersR 2002, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nicht nur ablehnende, sondern auch eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers als Entscheidung i. S. d. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG anzusehen (vgl. dazu grundlegend BGH VersR 91, 878).

    Zwar hängt die Wertung, ob eine Erklärung des Versicherers den insoweit maßgeblichen Anforderungen genügt, wesentlich von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab, wobei der Entwicklung des Anmeldeverfahrens und insbesondere dem Konkretisierungsgrad der Schadensanmeldung besondere Bedeutung zukommen (BGH NJW 1991, 1954).

    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).

    So erfüllt etwa eine Mitteilung, in der sich der Versicherer nur zum Grund des geltend gemachten Anspruchs positiv erklärt und zur Höhe des Anspruchs Vorbehalte anmeldet, nicht die Anforderungen, die an eine "Entscheidung" zu stellen sind (BGH NJW 1991, 1954).

    Im Rahmen dieser Bewertung kann dem Konkretisierungsgrad der Schadensanmeldung Bedeutung zukommen (BGH VersR 91, 878 (879 f.)).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 13 U 32/01
    Demgemäß muß die Erklärung zu den Ansprüchen erschöpfend, umfassend und endgültig sein (vgl. BGH VersR 96, 369; 91, 878 (879); VersR 91, 179 (180), VersR 92, 604 (605)).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 5 U 578/00

    Berufsunfähigkeit im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 BB-BUZ

    Die im Hinblick auf die Schadensanzeige mit dem Schluss des Jahres 1990 eingetretene Hemmung der Verjährung (vgl. hierzu Prölss/Martin, a.a.O., § 12 VVG, Rn. 16) dauerte gemäß § 12 Abs. 2 VVG bis zum Eingang einer schriftlichen Entscheidung der Beklagten im Sinne einer abschließenden Stellungnahme zu Grund und Umfang der Entschädigungspflicht an, die eine klare, umfassende und endgültige Erklärung des Versicherers zu dem angemeldeten Anspruch voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.1991 - VI ZR 229/90 - BGHZ 114, 299 ff.; Urt. v. 05.12.1995 - VI ZR 50/95 - VersR 1996, 369 ff.; OLG Hamm, VersR 2002, 563 f.; OLG Rostock, VersR 2003, 363 f.).
  • KG, 27.02.2006 - 12 U 262/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver

    Daran fehlt es, wenn der Anspruchsgrund und geltend gemachte Einzelpositionen zwar anerkannt werden, der Geschädigte aber nicht sicher sein kann, dass zukünftige Forderungen genauso erfüllt werden (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 3 PflVG, Rn 15 unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 5.12.1995), nach der Formulierung des Schreibens mithin die Möglichkeit offen bleibt, Einwände gegen einzelne Schadenspositionen auch in Zukunft zu erheben (OLG Hamm, Urteil vom 25. Juni 2001 - 13 U 32/01 - VersR 2002, 563).
  • KG, 13.04.2006 - 12 U 126/05

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Voraussetzungen einer schriftlichen Entscheidung des

    Das Schreiben der Beklagten vom 16. November 1998 verschaffte dem Kläger seinerzeit gerade keine Klarheit darüber, "welche Schritte es zur Verwirklichung seiner Ansprüche und zur Verhinderung einer Anspruchsverjährung nach den allgemeinen Regeln ... bedarf" (vgl. S. 5 der Berufungsbegründung; OLG Hamm VersR 2002, 563).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8698
OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 14 U 153/00 (https://dejure.org/2001,8698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entzug von Gebrauchsvorteilen; Kellerraum; Garten; Ersatzfähigkeit; Schaden; Schadenersatz

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 249 S. 2; ; BGB § 812 I S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 249 S. 2 § 812 Abs. 1 S. 1
    Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von Gebrauchsvorteilen - Kellerräume eines Doppelhauses - Garten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des 7. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 1985 (BGHZ 86, 124 = NJW 1986, 427 ff.) wegen der zuerkannten Nutzungsausfallentschädigung für eine Tiefgarage berufen, ist diese Entscheidung durch die oben genannte grundlegende Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen überholt (so auch BGH NJW 1993, 1793, 1794).

    Terrasse und Garten gehören - wie die Garage - in der Regel nicht zu den nach der Rechtsprechung des großen Senats für Zivilsachen geschützten Wirtschaftsgütern (BGH NJW 1993, 1793, 1794).

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Aus diesen Gründen hat der BGH z.B. in einer weitergehenden Entscheidung vom 21. Februar 1992 (BGHZ 117, 260 ff.) die Nutzungsentschädigung für eine im Kellergeschoss befindliche Einliegerwohnung ausgeschlossen.
  • OLG Hamm, 20.05.1992 - 20 U 25/90

    Erkennbarkeit des Nichtbestehens einer Schuld

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Darüber hinaus kann ein Rückforderungsrecht nach § 242 jedoch auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Verhalten des Leistenden nach dem allgemeinen im Rechtsverkehr geltenden Grundsatz von Treu und Glauben als Verzicht auf das Recht zu werten ist (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1304, 1305).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Der große Zivilsenat des BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 9. Juli 1986 (BGHZ 98, 212 ff.) entschieden, dass auch bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, der deliktische Eingriff in den Gegenstand des Gebrauchs einen ersatzfähigen Vermögensschaden begründen kann.
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des 7. Zivilsenats des BGH vom 10. Oktober 1985 (BGHZ 86, 124 = NJW 1986, 427 ff.) wegen der zuerkannten Nutzungsausfallentschädigung für eine Tiefgarage berufen, ist diese Entscheidung durch die oben genannte grundlegende Entscheidung des großen Senats für Zivilsachen überholt (so auch BGH NJW 1993, 1793, 1794).
  • BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96

    Fehlt bei der Abtretung der Eheleute zustehenden Steuererstattungsansprüche auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Zwar liegt ein Kondiktionsausschluss nach § 814 BGB nicht vor, da jeder Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum seine Anwendung ausschließt (BFHE 182, 489).
  • OLG Koblenz, 20.09.1983 - 3 U 1636/82

    Rückforderungsverbot einer erbrachten Leistung in Kenntnis der Nichtschuld;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Ein solcher Ausschluss des Rückforderungsrechts ist dann gegeben, wenn der Leistende dem Empfänger zu erkennen gegeben hat, dass diesem das Geleistete selbst im Fall des Nichtbestehens der Verpflichtung verbleiben soll; abzustellen ist dabei auf den nach außen zum Ausdruck kommenden Willen des Leistenden (OLG Koblenz, NJW 1984, S. 134, 135).
  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 93/86

    Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
    Dem steht die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 50, 53) nicht entgegen.
  • AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07

    Nutzungsentschädigung bei Nichtnutzbarkeit von Garten und Terrasse einer

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
  • AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07

    Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?

    Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.09.2001 - 3 U 392/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7951
OLG Koblenz, 11.09.2001 - 3 U 392/01 (https://dejure.org/2001,7951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3 U 392/01 (https://dejure.org/2001,7951)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3 U 392/01 (https://dejure.org/2001,7951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werklohnforderung; Verjährung; Gewerbebetrieb; Frist; Verjährung einer Werklohnforderung

  • Judicialis

    VOB/B § 16 Nr. 3; ; ZPO § ... 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GKG § 19 Abs. 1 S. 3; ; AO 1977 § 244 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 208; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; BGB § 886; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziffer 1, 2. Alternative; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2001 - 3 U 392/01
    Denn eine allgemeine Verkehrsauffassung, wonach der Beruf des Heilpraktikers dem eines Arztes, dessen Tätigkeit traditionell als freiberuflich eingeordnet wird, vergleichbar wäre, hat sich nicht entwickelt (BGH NJW 2000, S. 1940 ff).

    Weiterhin ist bei solchen Schuldnern, die an sich die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllen, die zweijährige Verjährungsfrist anwendbar, wenn deren Tätigkeit von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leitgedanken bestimmt ist (BGH NJW 2000, S. 1940 ff unter Verweis auf BGHZ 33, 321 (325)).

    Das hat nicht nur Ausdruck in der Berufsordnung gefunden, sondern entspricht auch allgemeiner Verkehrsauffassung (vgl. BGH NJW 2000, S. 1940 ff (1941)).

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.09.2001 - 3 U 392/01
    Unter den Begriff "Gewerbebetrieb" fällt mithin grundsätzlich jede auf einen Kreis von Geschäften gerichtete, zum Zweck der Gewinnerzielung auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte Tätigkeit oder - kürzer gesagt - jeder auf Erzielung dauernder Einnahmen gerichtete berufsmäßige Geschäftsbetrieb (BGHZ 33, S. 321 ff (324)).

    Andererseits weicht der Bundesgerichtshof auch in dieser Entscheidung nicht von denjenigen Abgrenzungskriterien eines Gewerbes zu einem freien Beruf ab, die er bereits in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1960 (BGHZ 33, S. 321 ff) aufgestellt hat.

    Weiterhin ist bei solchen Schuldnern, die an sich die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllen, die zweijährige Verjährungsfrist anwendbar, wenn deren Tätigkeit von geistigen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leitgedanken bestimmt ist (BGH NJW 2000, S. 1940 ff unter Verweis auf BGHZ 33, 321 (325)).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10039
OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 24/01 (https://dejure.org/2001,10039)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.2001 - 19 U 24/01 (https://dejure.org/2001,10039)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 2001 - 19 U 24/01 (https://dejure.org/2001,10039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsausschluss für sichtbare und unsichtbare Sachmängel in notariellen Kaufverträgen; Wassereintritt in Kellerräume; Beweislast für das arglistige Verschweigen eines Fehlers; Ersatz von Verwendungen beim Wiederkauf

  • Judicialis

    BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 459; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 463 S. 2
    Baurecht und Verfahrensrecht; Aufklärungspflichten beim Hauskauf; weiteres SV-Gutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1962
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 18.07.2016 - 22 U 161/15

    Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von alten Häusern

    Gerade vor dem Hintergrund, dass bei Altbauten zumindest eine Nutzung der Kellerräume als Lagerraum üblich ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 - NJW-RR 2012, 1078), entspricht es dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers, nicht bei jedem stärkeren Regen gezwungen zu sein, den Keller "trocken zu legen" bzw. befürchten zu müssen, dass die dort gelagerten Gegenstände vollkommen durchnässt werden (ähnlich OLG Köln, Urteil vom 17.8.2001 - 19 U 24/01 - OLGR 2002, 1).
  • LG Krefeld, 17.05.2017 - 2 O 306/15

    Grundstückskaufvertrag - Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher

    Angesichts dessen durfte der Beklagte davon ausgehen, dass auch der Klägerin klar war, dass dieser Keller nicht die Anforderungen erfüllt, die an einen neu oder in jüngerer Zeit errichteten Keller gestellt werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.08.2001, Az:  19 U 24/01).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.09.2001 - 11 U 265/00   

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https://dejure.org/2001,8466
OLG Celle, 27.09.2001 - 11 U 265/00 (https://dejure.org/2001,8466)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2001 - 11 U 265/00 (https://dejure.org/2001,8466)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2001 - 11 U 265/00 (https://dejure.org/2001,8466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldnerverzug: Anforderungen an die Nachfristsetzung; Unschädlichkeit einer geringfügigen Überschreitung der Nachfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB; Aufforderung zur Anzeige der Leistungsbereitschaft; Erfordernis der strikten Einhaltung der Förmlichkeiten nach § 326 BGB

  • Wolters Kluwer

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB; Aufforderung zur Anzeige der Leistungsbereitschaft; Erfordernis der strikten Einhaltung der Förmlichkeiten nach § 326 BGB

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01   

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https://dejure.org/2001,12771
OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01 (https://dejure.org/2001,12771)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2001 - 1 W 1183/01 (https://dejure.org/2001,12771)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2001 - 1 W 1183/01 (https://dejure.org/2001,12771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung; Ärztlicher Behandlungsfehler; Arzthaftungsprozess; Übertragung auf den Einzelrichter; Anfechtung des Übertragungsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 348

  • rechtsportal.de

    ZPO § 348
    Arzthaftungsprozess - Beweiserhebung durch Einzelrichter - Anfechtbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01
    Eine greifbare Gesetzwidrigkeit läge nur dann vor, wenn die Entscheidung jeglicher Grundlage entbehren und inhaltlich dem Gesetz fremd sein würde (BGHZ 109, 41).
  • OLG Celle, 17.02.1992 - 1 U 6/91

    Unvollständige differentialdiagnostische Überlegungen

    Auszug aus OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01
    Zwar trifft es zu, dass in der Regel bei Arzthaftungsprozessen die Schwierigkeit der Materie, die Besonderheit des Arzthaftungsprozesses und die besonderen Anforderungen, die gerade an diese Art von Verfahren gestellt werden, es verbieten, den Einzelrichter allein Beweis erheben und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 860; OLG Celle VersR 1993, 483; OLG Oldenburg VersR 1990, 1399; OLG Köln VersR 1987, 164).
  • OLG Oldenburg, 13.03.1990 - 5 U 12/89

    Arzthaftung; Behandlungsfehler; Plastisch-chirurgische Maßnahme

    Auszug aus OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01
    Zwar trifft es zu, dass in der Regel bei Arzthaftungsprozessen die Schwierigkeit der Materie, die Besonderheit des Arzthaftungsprozesses und die besonderen Anforderungen, die gerade an diese Art von Verfahren gestellt werden, es verbieten, den Einzelrichter allein Beweis erheben und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 860; OLG Celle VersR 1993, 483; OLG Oldenburg VersR 1990, 1399; OLG Köln VersR 1987, 164).
  • OLG Köln, 18.03.1985 - 7 U 163/84
    Auszug aus OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01
    Zwar trifft es zu, dass in der Regel bei Arzthaftungsprozessen die Schwierigkeit der Materie, die Besonderheit des Arzthaftungsprozesses und die besonderen Anforderungen, die gerade an diese Art von Verfahren gestellt werden, es verbieten, den Einzelrichter allein Beweis erheben und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 860; OLG Celle VersR 1993, 483; OLG Oldenburg VersR 1990, 1399; OLG Köln VersR 1987, 164).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1993 - 7 U 180/91

    Gebotene Aufklärung über Infektionsgefahr bei Injektion von Kortisonpräparaten

    Auszug aus OLG München, 29.03.2001 - 1 W 1183/01
    Zwar trifft es zu, dass in der Regel bei Arzthaftungsprozessen die Schwierigkeit der Materie, die Besonderheit des Arzthaftungsprozesses und die besonderen Anforderungen, die gerade an diese Art von Verfahren gestellt werden, es verbieten, den Einzelrichter allein Beweis erheben und entscheiden zu lassen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 860; OLG Celle VersR 1993, 483; OLG Oldenburg VersR 1990, 1399; OLG Köln VersR 1987, 164).
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