Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01   

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https://dejure.org/2002,2372
OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 19 U 56/01 (https://dejure.org/2002,2372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch für eine voreheliche Zuwendung ; Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BGB §§ 1373 ff.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 276
    Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geldgeschenk vor Eheschließung - Ausgleichsanspruch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3784
  • FamRZ 2002, 1404
  • FamRZ 2003, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01
    Mit zutreffender Begründung, der sich der Senat voll inhaltlich anschließt und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH (FamRZ 1992, 160 ff.) dem Kläger für die voreheliche Zuwendung einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zuerkannt.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über

    Die Haftungsmitübernahme an sich durch den Antragsteller kann im Falle des Scheiterns der Ehe keine Ansprüche wie z.B. bei der vorehelichen Zuwendung von Geld oder bei dem vorehelichen Erbringen von Arbeitsleistungen (vgl. BGH, FamRZ 1992, 160; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404) nach den auch auf Verlobte oder nichteheliche Partner übertragbaren Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auslösen, weil es sich mangels Übertragung von Vermögenssubstanz um keine Zuwendung handelt.

    aa) Zwar trifft es zu, dass auch Zuwendungen vor der Eheschließung wie hier unter Verlobten oder im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ausgleichsansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen können (BGH, FamRZ 1992, 160 sowie FamRZ 2012, 1789; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1675; OLG Köln, FamRZ 2002, 1404).

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05

    Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines zum Zwecke des Erwerbs eine

    Außerdem folgt der Senat bei der Beurteilung des hilfsweise mit der Berufung geltend gemachten Anspruchs der Rechtsprechung des OLG Köln (NJW 2002, 3784), die wiederum an die höchstrichterliche Rechtsprechung anknüpft.

    Ein ergänzender Ausgleichsanspruch nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für den Ehemann, der die Aufwendung getätigt hat, wäre nämlich nach dem Scheitern der Ehe danach zu bemessen, was er an Mehr als Zugewinn erhalten würde, wenn aus dem Anfangsvermögen der Frau der hälftige Geldbetrag herausgerechnet und unterstellt würde, der Mann habe nach der Eheschließung der Frau diesen Anteil zugewandt, indem er den Gesamtbetrag zum Erwerb der Ehewohnung auf den Namen beider Ehegatten als Eigenkapital einsetzte (vgl. OLG Köln NJW 2002, 3784 [OLG Köln 18.01.2002 - 19 U 56/01] ).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23

    Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück

    Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404; MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02

    Eintrittspflicht der Kfz-Kaskoversicherung: Beweisfälligkeit für eine Kausalität

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (Senat OLGR 2002, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01   

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https://dejure.org/2001,3321
OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01 (https://dejure.org/2001,3321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2001 - 2 U 7/01 (https://dejure.org/2001,3321)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 2 U 7/01 (https://dejure.org/2001,3321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht; Straßenverkehr; Fahrbahnrand

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BbgStrG § 9 Abs. 1; ; BbgStrG § 4 Satz 3; ; BbgStrG § 10 Abs. 1; ; BbgStrG § 2 Abs. 2 Ziff. 1; ; BGB § 839

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 38/00 R

    Unfallversicherung - Schadensersatzanspruchshöhe für zerstörte Brille - keine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).

    Zwar kann ein Kraftfahrer im Hinblick auf die Funktion des Seitenstreifens auch zur Sicherung von Fahrzeugen, die von der Fahrbahn seitlich abkommen, grundsätzlich damit rechnen, daß er mit seinem Fahrzeug gefahrlos hierhin ausweichen kann, doch gilt dies nur für ein vorsichtiges Befahren mit einer der Situation entsprechend angepaßten geringen Geschwindigkeit, nicht aber für ein zügiges Befahren mit einer Geschwindigkeit, die nur die Fahrbahn selbst zuläßt (BGH NJW 1957, S. 1396; VersR 1962, S. 574/576; 1969, S. 280/281; OLG Karlsruhe VersR 1978, S. 573/574; Senat, Urteils vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).

  • OLG Stuttgart, 23.02.1996 - 2 U 134/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Dabei spielt auch die Verkehrsbedeutung eine Rolle und die Tatsache, inwieweit aufgrund besonderer Umstände mit dem Befahren des Banketts seitens des Verkehrssicherungspflichtigen gerechnet werden muß (Urteile vom 09.04.1996 - 2 U 134/95, vom 04.06.1996 - 2 U 147/95 - und vom 16.06.1998 - 2 U 226/97).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • OLG Brandenburg, 16.05.1995 - 2 U 114/94

    Verkehrssicherungspflicht; Ast; Fahrbahn; Straße; Geschwindigkeit; Amtspflicht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Gefährlich sind solche Stellen, an denen wegen der nicht ohne weiteres oder nicht rechtzeitig erkennbaren Beschaffenheit der Straße die Möglichkeit eines Unfalles auch dann naheliegt, wenn der jeweilige Straßenbenutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten läßt (Senat, OLGR 1995, S. 172).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.1977 - 4 U 109/76

    Straße; Breite; Bankett; Überfahren; Verkehrssicherungspflicht; Geschwindigkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Zwar kann ein Kraftfahrer im Hinblick auf die Funktion des Seitenstreifens auch zur Sicherung von Fahrzeugen, die von der Fahrbahn seitlich abkommen, grundsätzlich damit rechnen, daß er mit seinem Fahrzeug gefahrlos hierhin ausweichen kann, doch gilt dies nur für ein vorsichtiges Befahren mit einer der Situation entsprechend angepaßten geringen Geschwindigkeit, nicht aber für ein zügiges Befahren mit einer Geschwindigkeit, die nur die Fahrbahn selbst zuläßt (BGH NJW 1957, S. 1396; VersR 1962, S. 574/576; 1969, S. 280/281; OLG Karlsruhe VersR 1978, S. 573/574; Senat, Urteils vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 59/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Zwar kann ein Kraftfahrer im Hinblick auf die Funktion des Seitenstreifens auch zur Sicherung von Fahrzeugen, die von der Fahrbahn seitlich abkommen, grundsätzlich damit rechnen, daß er mit seinem Fahrzeug gefahrlos hierhin ausweichen kann, doch gilt dies nur für ein vorsichtiges Befahren mit einer der Situation entsprechend angepaßten geringen Geschwindigkeit, nicht aber für ein zügiges Befahren mit einer Geschwindigkeit, die nur die Fahrbahn selbst zuläßt (BGH NJW 1957, S. 1396; VersR 1962, S. 574/576; 1969, S. 280/281; OLG Karlsruhe VersR 1978, S. 573/574; Senat, Urteils vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • OLG Naumburg, 28.09.2000 - 2 U 28/00

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen sittenwidriger Schädigung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • OLG Bremen, 09.12.1999 - 2 U 57/99

    Wahrnehmung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in einer stillen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist lediglich verpflichtet, in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. nur: BGHZ 108, S. 273 f.; BGH VersR 1995, S. 812; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteile vom 01.02.2000 - 2 U 37/99 -, 21.03.2000 - 2 U 57/99 -, 23.01.2001 - 2 U 28/00 - und vom 22.05.2001 - 2 U 38/00).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Obwohl Seitenstreifen damit nicht der Aufnahme des fließenden Verkehrs dienen und daher auch nicht entsprechend der Fahrbahn ausgebaut sein müssen, darf ein Kraftfahrer grundsätzlich davon ausgehen, dass er gefahrlos auf den Seitenstreifen ausweichen kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2001, MDR 2002, 757).
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

    Es bestehen insoweit auch enorme zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Klägerin (siehe zum Ganzen BayVGH, B.v. 26.8.2014 - 11 CS 14.1472 - Seite 6 des Entscheidungsumdrucks unter Bezugnahme auf BbgOLG, U.v. 18.12.2001 - 2U 7/01 - VRS 102, 188).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2001 - 22 U 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17324
OLG Celle, 20.12.2001 - 22 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17324)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2001 - 22 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17324)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 22 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 Abs. 1 S. 1 § 529 Abs. 2
    Rückforderung eines Geschenks wegen Verarmung des Schenkers; Erhebung der Notbedarfsrede gegenüber dem Sozialamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 22 U 7/01
    Als gleichzeitig Beschenkte haften die Beklagten als Gesamtschuldner (vgl. Palandt/Putzo, BGB , 60. Aufl., § 528 Rdn. 2 und BGH, NJW 1998, 537 ).
  • OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16

    Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen

    Die vom Kläger zur Begründung angeführte Entscheidung des OLG Celle aus dem Jahr 2001 (Urteil vom 20. Dezember 2001 - 22 U 7/01 - juris) rechtfertigt nach der Überzeugung des Senats eine andere Rechtsauffassung nicht.

    Die gegenteilige Auffassung der zeitlich vorangegangen Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 20. Dezember 2001 - 22 U 7/01, juris) ist demgegenüber vereinzelt geblieben.

  • LG Köln, 22.03.2016 - 22 O 396/10

    Rückgewähr einer Schenkung wegen Gewährung einer ergänzenden Sozialhilfe für den

    Zwar hat dieses Gericht im Beschluss vom 15.04.2011 (Bl. 143 ff. d.A.) unter Berufung auf ein obiter dictum im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20.12.2001 (22 U 7/01, zitiert nach juris Rn. 92) entsprechende Erwägungen angestellt, allerdings begründet dieser Beschluss keine Bindung für die nunmehr erkennende Richterin.
  • OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16

    Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers:

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Celle (Urt. V. 20.12.2001, 22 U 7/01, juris-Rn. 92; so auch Sefrin in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 529 BGB, Rn. 11) an.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8216
OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00 (https://dejure.org/2001,8216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.12.2001 - 1 U 257/00 (https://dejure.org/2001,8216)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 1 U 257/00 (https://dejure.org/2001,8216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltspflicht; Freistellung von der Unterhaltspflicht; Verjährung; Verzicht; Amtshaftung; Belehrungspflicht; Notarhaftung

  • Judicialis

    BGB § 1767 Abs. 1; ; BGB § ... 1772 Abs. 1; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1611; ; BGB § 1772; ; BGB § 1755 Abs. 1; ; BGB § 1772 S. 1 Alt. b); ; BGB § 1772 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1770; ; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 17 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 17

  • rechtsportal.de

    Amtspflichtverletzung eines Notars durch unterbliebene Aufklärung hinsichtlich der verschiedenen Adoptionsmöglichkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00
    Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, da die Unterhaltspflicht gemäß §§ 1601 ff. BGB, von der Freistellung begehrt wird, derzeit (noch) nicht bezifferbar ist (vgl. BGH NJW 1996, 2725, 2726).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00
    Vielmehr muss er den Gang der Verhandlung im einzelnen schildern und konkret angeben, welche Hinweis und Belehrungen er im einzelnen erteilt haben will (BGH DNotZ 1996, 568, 570; NJW 1987, 1322, 1323; NJW 1993, 1139, 1140).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00
    Vielmehr muss er den Gang der Verhandlung im einzelnen schildern und konkret angeben, welche Hinweis und Belehrungen er im einzelnen erteilt haben will (BGH DNotZ 1996, 568, 570; NJW 1987, 1322, 1323; NJW 1993, 1139, 1140).
  • LG Heidelberg, 04.02.2000 - 3 T 26/99

    Adoption eines Volljährigen; Anspruch auf Unterhaltszahlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00
    Besteht dagegen noch eine Verbindung zur leiblichen Familie, wurde der Adoptierte insbesondere während seiner Bedürftigkeit vom leiblichen Elternteil versorgt, so ist nach Erreichen der Volljährigkeit der Abbruch der Beziehungen grundsätzlich sittlich nicht gerechtfertigt (MüKo-Lüdderitz, BGB, 3.Aufl., § 1772 Rn.5; LG Heidelberg FamRZ 2001, 120, 121).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.12.2001 - 1 U 257/00
    Zwar ist sie nur insoweit erforderlich, um eine den wahren Willen der Beteiligten wiedergebende Urkunde zu erstellen (BGH DNotZ 1989, 45).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6653
OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01 (https://dejure.org/2002,6653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.01.2002 - 12 W 33/01 (https://dejure.org/2002,6653)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 12 W 33/01 (https://dejure.org/2002,6653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Verfahrensrecht; Prozesskostenhilfe; Fahrzeugdiebstahl; Kaskoentschädigung ; Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 882
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Da sich der Versicherungsnehmer im Fall der Entwendung seines Fahrzeugs typischerweise in Beweisnot befindet, entspricht es nach ständiger Rechtsprechung (BGH VersR 1996, 575) einer verständigen Auslegung des Versicherungsvertrags, dass die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1996, 575) kann den Angaben und Behauptungen des Versicherungsnehmers im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) auch dann geglaubt werden, wenn dieser deren Richtigkeit sonst nicht beweisen kann.

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Die Beweislast bezieht sich auf ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH NJW 1996, 993).
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Stehen dem Versicherungsnehmer - wie hier - keine Beweismittel zur Verfügung, kommt seine mündliche Anhörung durch das Gericht nach § 141 ZPO bzw. eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO in Betracht (vgl. BGH VersR 1997, 691).
  • OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 132/95

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kaufpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Nicht jede Unregelmäßigkeit reicht zu schwerwiegenden Zweifeln aus (BGH MDR 1996, 472).
  • OLG Celle, 28.05.1980 - 1 U 32/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Der Versicherungsnehmer bliebe in vielen Fällen der Entwendung schutzlos, obwohl er sich durch den Abschluss des Kaskoversicherungsvertrages gerade auch für Fälle schützen wollte, in denen die Umstände der Entwendung nicht umfassend aufgeklärt werden können (BGH VersR 1981, 684).
  • OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95

    Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01
    Das äußere Bild eines Diebstahls ist danach gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (Senat OLGR 1997, 51; BGH NJW 1995, 2069).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05

    Rechtsschutzversicherung: Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage bei einem die

    Nur dort ist es unzulässig, Beweise zu würdigen, bevor man sie erhoben hat (vgl. Senat ZfSch 2004, 322 = OLGR 2002, 139).
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