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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6367
OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.11.2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur ; Behandlungsvertrag; Zahnarzt; Honoraranspruch; Behandlungsfehler; Zulässigkeit; Teilurteil; Zahnprothese; Dienstvertrag; Werkvertrag; Schlechterfüllung

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 627; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 301; ; ZPO § 539

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 627 § 628 Abs. 1 S. 2; ZPO § 301 § 539
    Rechtsnatur des zahnärztlichen Behandlungsvertrags; Honoraranspruch bei Behandlungsfehler; Zulässigkeit eines Teilurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bei fehlerhaftem Zahnersatz muss der Patient nicht zahlen

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 5 O 408/00
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Zwar wäre der Senat berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO "an sich zu ziehen", also umfassend zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1987, 441, 442; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828; OLG Naumburg, OLG-Report 1997, 271).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Ein Teilurteil darf insbesondere auch nicht bei Klage und Widerklage ergehen, wenn beide in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (vgl. zu alledem: BGH, NJW 1997, 453; OLG Stuttgart, OLG-Report 1998, 207; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rdnrn. 7 und 9 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Zwar wäre der Senat berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO "an sich zu ziehen", also umfassend zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1987, 441, 442; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828; OLG Naumburg, OLG-Report 1997, 271).
  • OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84

    Befreiung von der Vergütungspflicht für die Honorarforderung eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 24 U 371/93

    Zahnarzthaftung ; Prothese; Brücke; Kunstfehler; Umfang des Schadenersatzes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1984 - 8 U 71/83

    Schmerzensgeld; Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 1 W 1/98

    Beschleunigung von Grundbucheintragungen = Rechtsberatung?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Ein Teilurteil darf insbesondere auch nicht bei Klage und Widerklage ergehen, wenn beide in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (vgl. zu alledem: BGH, NJW 1997, 453; OLG Stuttgart, OLG-Report 1998, 207; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rdnrn. 7 und 9 jeweils m. w. N.).
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei

    Danach kam es für den Schadensersatzanspruch nicht auf die Zumutbarkeit für den Versicherten an, wenn eine Neuanfertigung erforderlich war (ähnlich im Ergebnis auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl zB: BGH Urteil vom 29.3.2011 - VI ZR 133/10 - NJW 2011, 1674 RdNr 18; OLG Frankfurt Urteil vom 27.11.2012 - 14 U 8/12 - Juris; KG Berlin Beschluss vom 1.7.2010 - 20 W 23/10 - GesR 2010, 609 f; OLG Oldenburg Urteil vom 27.2.2008 - 5 U 22/07 - GesR 2008, 252; OLG Hamburg, Urteil vom 25.11.2005 - 1 U 6/05 - OLGR Hamburg 2006, 128; OLG Zweibrücken Urteil vom 20.11.2001 - 5 U 20/01 - MedR 2002, 201) .
  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    15 Gezahltes (Zahn-)Arzthonorar ist nicht allein deshalb zurückzuzahlen, weil ein Behandlungsfehler vorliegt, der qualitativ einer Nichterfüllung des Behandlungsvertrages gleichkommt, wobei der dogmatische Ansatz, die Rechtskonstruktion und damit die Anspruchsgrundlage dahinstehen könnten (so aber unter Hinweis auf eine Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur: Saarländisches OLG, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98 - zitiert nach Juris Rn 9; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 - zitiert nach Juris Rn 9; OLG München, Urteil vom 1. Februar 2006 - 1 U 4756/05 - zitiert nach Juris Rn 10).

    Sie regelt allein die Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses im Hinblick auf die dadurch bedingte Teil- oder Nichterfüllung der Dienstleistung, nicht aber deren Schlechterfüllung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 - zitiert nach Juris Rn 9).

  • OLG München, 01.02.2006 - 1 U 4756/05

    Behauptung und Nachweis der Behandlungsabsicht bei Schadensersatzforderung

    1) Nach der herrschenden Meinung hat der Zahnarzt keinen Honoraranspruch nach § 611 BGB, wenn seine Leistung völlig unbrauchbar ist (Übersicht bei OLG Zweibrücken MedR 2002, 201/202).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg. 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2541
OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2001 - Verg. 3/01 (https://dejure.org/2001,2541)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Vergaberechts auf den Bereich des Kabelfernsehmarktes; Pflicht zur Ausschreibung bei einem Vertrag als korporationsrechtliche Vereinbarung mit personalem Einschlag; Pflicht zur Ausschreibung bei einer durch Vertrag geschaffenen gesellschaftsrechtlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 818
  • DB 2001, 2601 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 45
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Brandenburg, 09.04.2001 - 2 VK 18/01

    Veräußerung eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.08.2001 - Verg 3/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 9. April 2001 - 2 VK 18/01 - aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Der soziale Wohnungsbau und die soziale Wohnraumförderung sind als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge im Allgemeininteresse liegende Aufgaben (allg. Meinung: vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 15.02.2005 - 6 Verg/04, VergabeR 2005, 357; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2003 - 2 Verg 1/03, VergabeR 2003, 355; Senat, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg W 3/01, VergabeR 2002, 45; VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.10.2001 - 1 VK 27/01, zit. nach juris; VK Lüneburg, Beschl. v. 13.02.2012 - VgK-2/12, zit. nach veris; VK Brandenburg, Beschl. v. 27.12.205 - VK 12/15, zit. nach veris; Eschenbruch, a.a.O., 4. Aufl., § 99 Rn. 267 ff; Ziekow/ Völlink, a.a.O., Rn. 52, 58; Reidt/Stickler/Glahs Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 92; Heuveles/ Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, Aufl. 2013, § 98 Rn. 58).
  • OLG Celle, 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

    Differenzierung zwischen öffentlichem Auftrag und Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

    Dienstleistungskonzessionen sind nach der Terminologie der §§ 102, 99 GWB keine öffentlichen Aufträge, so dass §§ 97 ff. GWB darauf grundsätzlich nicht anzuwenden sind (BGH v. 8.2.2011 - X ZB 4/10 = BGHZ 188, 200, Rn. 29 ff. nach Juris; vgl. schon BayObLG v. 11.12.2001 - Verg 15/01 = VergabeR 2002, 55, Rn. 23 ff.; OLG Stuttgart v. 4.11.2002 - 2 Verg 4/02 = OLGR 2003, 218, Rn. 17 ff., 22 ff.; OLG Brandenburg v. 3.8.2001 - Verg 3/01 = VergabeR 2002, 45, Rn. 69 ff. nach Juris; Zeiss in: JurisPK-Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 99 GWB Rn. 187 ff., 196 ff.; Prieß, Handbuch des europäischen Vergaberechts, 3. Aufl., S. 146), da es nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvorgang geht, sondern der Konzessionsnehmer grundsätzlich nur das Recht erhält, das ihm gewährte ausschließliche Recht (die Konzession) auf im wesentlichen eigenes Risiko zu nutzen.
  • OLG Celle, 20.01.2004 - 13 Verg 26/03

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags von einer Dienstleistungskonzession;

    Die Vergabekammer hat zutreffend angenommen, dass es sich bei dem zwischen dem Auftraggeber und der Beigeladenen geschlossenen Vertrag um einen Dienstleistungsauftrag im Sinn des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB und nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der § 97 ff. BGB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; BayObLG, VergabeR 2002, 55).

    Teilweise wird auch angenommen, dass bei einer Dienstleistungskonzession die dem Konzessionär übertragene Dienstleitung im öffentlichen Interesse liegen müsse, so dass der Staat sich von einer Aufgabe entlasten könne (OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45; Stickler in Reidt/Stickler/ Glahs, VergabeR Kommentar, § 99 GWB Rdnr. 33); ob das zutrifft, kann offen bleiben.

  • OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

    Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg:

    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch geprägt, dass (1) der Staat eine im öffentlichen Interesse liegende Dienstleistung per Gestattung von Dritten ausführen lässt, (2) die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgesetzten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entsprechend zu verwerten und (3) der Konzessionär ganz oder zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt (vgl. dazu OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 45, 48; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002, Verg 22/02; OLG Naumburg, VergabeR 2002, 309; Gröning, VergabeR 2002, 24; ders. NZBau 2001, 123).
  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

    Dass Dienstleistungskonzessionen nicht nationalem Vergaberecht - und somit auch nicht dem GWB- unterworfen sind, spiegelt auch die einschlägige Rechtsprechung hierzu wieder (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.04.2003 - 1 Verg 1/03, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.05.2006 - Verg 12/06, BayObLG Besch. v. 11.12.2001 - Verg. 15/01, OG Brandenburg, Beschl.v. 03.08.2001 - Verg. 3/01).
  • VK Brandenburg, 28.03.2008 - VK 6/08

    Abgrenzung Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsvertrag

    Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrages nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und das wirtschaftliche Risiko aus dieser Nutzung überwiegend beim Konzessionär liegt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2001 ­ Verg 3/01).
  • VK Niedersachsen, 15.01.2010 - VgK-74/09

    Nachprüfungsantrag i.R.e. Vergabeverfahrens bzgl. der Verwertung kommunalen

    Zu Recht ist der Auftraggeber selbst davon ausgegangen, dass es sich bei dem ausgeschriebenen Vertragsverhältnis nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden würden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, S. 45; BayObLG, VergabeR 2002, S. 55).
  • VK Niedersachsen, 08.01.2010 - VgK-74/09

    Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

    Zu Recht ist der Auftraggeber selbst davon ausgegangen, dass es sich bei dem ausgeschriebenen Vertragsverhältnis nicht um eine Dienstleistungskonzession handelt, auf die die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB über das Vergabeverfahren und das Nachprüfungsverfahren keine Anwendung finden würden (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634; OLG Brandenburg, VergabeR 2002, S. 45; BayObLG, VergabeR 2002, S. 55).
  • VK Hessen, 28.05.2003 - 69d-VK-17/03

    Nachprüfungsverfahren: vorrangige Prüfung der Anwendbarkeit des GWB

    a) Nach derzeitiger und weitestgehend übereinstimmender Rechtsprechung und Literaturmeinung, die auf die Rechtsprechung des EuGH Bezug nimmt, unterfällt die Dienstleistungskonzession nicht dem Vergaberecht (z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 03.08.2001 - Verg 3/01 ­ in VergabeR 1/2002, S.45 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.11.2000 ­ Verg 4/00 ­ in NZBau 5/2001, S.283 ff.; OLG Naumburg, Beschl. v. 04.12.2001 ­ 1 Verg 10/01 in VergabeR 3/2002, S.309 ff.; Gröning: ,,Der Begriff der Dienstleistungskonzession, Rechtsschutz und Rechtsweg" in VergabeR 1/2002, S.24 ff.).
  • VG Potsdam, 03.08.2007 - 3 L 567/07

    Veräußerung der Geschäftsanteile an der Kreiskrankenhaus Belzig GmbH

  • VK Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 1 VK 23/07

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6284
OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99 (https://dejure.org/2001,6284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.08.2001 - 7 U 86/99 (https://dejure.org/2001,6284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. August 2001 - 7 U 86/99 (https://dejure.org/2001,6284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Marktbeobachtungspflicht durch das Bundesgesundheitsamt; Verwendung nicht inaktivierter Blutpräparate; Ursächlichkeit für eine HIV-Infektion; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 286; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 § 286; BGB § 847
    Zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung nach § 519 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99
    Ferner muss sie angeben, aus welchen Gründen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig gehalten wird (BGH NJW 1998, 3126).

    Sie hat deshalb für jede der beiden Erwägungen darzulegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt (BGH NJW 1998, 3126 m.w.N.).

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99
    Der vom BGH in der Entscheidung NJW 1991, 1948 angenommene Anscheinsbeweis betrifft nicht die Ursächlichkeit einer Amtspflichtverletzung der Bundesrepublik für die Infektion des Geschädigten mit HIV, sondern die Frage, ob die Infektion mit dem HIV-Virus auf der von der Beklagten verwendeten Blutkonserven zurückzuführen war.
  • BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Aufrechnung mit weiteren Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99
    Dadurch soll bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegengewirkt und eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs im Berufungsverfahren erreicht werden (BGH NJW 1997, 3449).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.08.2001 - 7 U 86/99
    Angesichts der Höhe des auch bei einer ALT-Testung verbleibenden Infektionsrisikos ist der Senat nicht davon überzeugt (vgl. Zum notwendigen Grad der Gewissheit BGHZ 53, 245, 255), dass M. P. sich bei einer ALT-Testung des Präparate nicht mit Hepatitis C infiziert hätte.
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